Common use of Kosten Ihres Vertrags Clause in Contracts

Kosten Ihres Vertrags. Für die Kosten Ihres Vertrags gelten die folgenden Regelungen. Falls für einzelne Bausteine Besonderheiten gelten, finden Sie die- se in den Regelungen des jeweiligen Bausteins. Wenn wir laufende Renten bei Beeinträchtigung von körperlichen oder geistigen Fähigkeiten erbringen, belasten wir Ihren Vertrag mit Verwaltungskosten (→Kosten) in Form eines Prozentsatzes der gezahlten Leistungen bei Beeinträchtigung von körperlichen oder geistigen Fähigkeiten (nach Ziffer 2.2.3 Absätze 1 b) und 2 b), Inhalt dieses Abschnitts: Mit Ihrem Vertrag sind Abschluss- und Vertriebskosten (→Kosten) verbunden. Diese sind von Ihnen zu tragen. Wir haben die Ab- schluss- und Vertriebskosten (→Kosten) in Ihren Beitrag einkalku- liert, sie müssen daher nicht gesondert gezahlt werden. Die Abschluss- und Vertriebskosten (→Kosten) verwenden wir zum Beispiel zur Finanzierung der Kosten für die Vergütung des Versicherungsvermittlers, der Antragsprüfung und der Erstellung der Vertragsunterlagen. Wir belasten Ihren Vertrag mit Abschluss- und Vertriebskosten (→Kosten) in Höhe eines Prozentsatzes der Summe der bei Ver- tragsschluss vereinbarten Beiträge. Die Abschluss- und Vertriebskosten (→Kosten) verteilen wir • in gleichmäßigen Jahresbeträgen, • über einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren, • jedoch nicht länger als bis zum Ende der vereinbarten Beitrags- zahlungsdauer. Bei Erhöhungen der Summe der vereinbarten Beiträge belasten wir die Differenz zwischen alter und neuer Beitragssumme wie folgt mit Abschluss- und Vertriebskosten (→Kosten): • Wenn sich Leistungen während der Vertragsdauer durch Zah- lung von Beiträgen erhöhen, zum Beispiel bei Erhöhung der ver- sicherten Leistungen (siehe Ziffer 10.1) oder • beim dynamischen Zuwachs verteilen wir die Abschluss- und Vertriebskosten (→Kosten) in Hö- he eines Prozentsatzes der Differenz zwischen alter und neuer Beitragssumme ab dem Erhöhungstermin wie in Absatz a) Satz 2 beschrieben. Mit Ihrem Vertrag sind weitere, sogenannte übrige Kosten (→Kos- ten) verbunden. Auch diese sind von Ihnen zu tragen. Zu den übri- gen Kosten gehören insbesondere Verwaltungskosten (→Kosten). Das sind die →Kosten für die laufende Verwaltung Ihres Vertrags. Sämtliche übrige Kosten (→Kosten) sind in den Beitrag einkalku- liert und müssen daher nicht gesondert gezahlt werden. Solange wir keine laufende Renten bei Beeinträchtigung von kör- perlichen oder geistigen Fähigkeiten zahlen, belasten wir Ihren Vertrag mit übrigen Kosten (→Kosten) in Form • eines jährlich anfallenden Betrags in Euro und • eines Prozentsatzes der vereinbarten Beiträge. Wenn sich die Leistungen während der Vertragsdauer durch die Zahlung von Beiträgen erhöhen, zum Beispiel bei Erhöhung der versicherten Leistungen (siehe Ziffer 10.1), gilt der vorherige Satz für die zusätzlichen Beiträge sowie die sich daraus ergebenden er- höhten Leistungen entsprechend. Wenn sich die Leistungen während der Vertragsdauer durch die Zahlung von Beiträgen erhöhen, zum Beispiel bei Erhöhung der versicherten Leistungen (siehe Ziffer 10.1), gelten die beiden vor- herigen Sätze für die zusätzlichen Beiträge sowie die sich daraus ergebenden erhöhten Leistungen entsprechend. Wenn Sie für die Verwendung der Überschussanteile einen An- sammlungsbonus vereinbart haben, belasten wir Ihren Vertrag während der Vertragsdauer zusätzlich mit Verwaltungskosten (→Kosten) in Form eines jährlichen Prozentsatzes des →De- ckungskapitals des Ansammlungsbonus. Informationen zur Höhe der Abschluss- und Vertriebskosten und der übrigen Kosten (→Kosten) können Sie Ihren Versicherungsin- formationen entnehmen. Bei Teilung Ihres Vertrags im Rahmen eines Versorgungsaus- gleichs sind von Ihnen zusätzliche →Kosten, sogenannte →Tei- lungskosten zu entrichten. Sofern uns im Falle eines Lastschriftrückläufers, aus einem von Ih- nen veranlassten Grund, →Kosten von Ihrer Bank in Rechnung gestellt werden, stellen wir Ihnen diese Kosten gesondert in Rech- nung.

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Kosten Ihres Vertrags. Für die Kosten Ihres Vertrags gelten die folgenden Regelungen. Falls für einzelne Bausteine Besonderheiten gelten, finden Sie die- se in den Regelungen des jeweiligen Bausteins. Wenn wir laufende Renten bei Beeinträchtigung von körperlichen oder geistigen Fähigkeiten erbringen, belasten wir Ihren Vertrag mit Verwaltungskosten (→Kosten) in Form eines Prozentsatzes der gezahlten Leistungen bei Beeinträchtigung von körperlichen oder geistigen Fähigkeiten (nach Ziffer 2.2.3 Absätze 1 b) und 2 b), Inhalt dieses Abschnitts: Mit Ihrem Vertrag sind Abschluss- und Vertriebskosten (→Kosten) verbunden. Diese sind von Ihnen zu tragen. Wir haben die Ab- schluss- und Vertriebskosten (→Kosten) in Ihren Beitrag einkalku- liert, sie müssen daher nicht gesondert gezahlt werden. Die Abschluss- und Vertriebskosten (→Kosten) verwenden wir zum Beispiel zur Finanzierung der Kosten für die Vergütung des Inhalt dieses Abschnitts: Versicherungsvermittlers, der Antragsprüfung und der Erstellung der Vertragsunterlagen. Wir belasten Ihren Vertrag mit Abschluss- und Vertriebskosten (→Kosten) in Höhe eines Prozentsatzes der Summe der bei Ver- tragsschluss vereinbarten Beiträge. Die Abschluss- und Vertriebskosten (→Kosten) verteilen wir • in gleichmäßigen Jahresbeträgen, • über einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren, • jedoch nicht länger als bis zum Ende der vereinbarten Beitrags- zahlungsdauer. Bei Erhöhungen der Summe der vereinbarten Beiträge belasten wir die Differenz zwischen alter und neuer Beitragssumme wie folgt mit Abschluss- und Vertriebskosten (→Kosten): • Wenn sich Leistungen während der Vertragsdauer durch Zah- lung von Beiträgen erhöhen, zum Beispiel bei Erhöhung der ver- sicherten Leistungen des vereinbarten Garantiekapitals bei Tod (siehe Ziffer 10.110.4) oder • beim dynamischen Zuwachs verteilen wir die Abschluss- und Vertriebskosten (→Kosten) in Hö- he eines Prozentsatzes der Differenz zwischen alter und neuer Beitragssumme ab dem Erhöhungstermin wie in Absatz a) Satz 2 beschrieben. • Bei einer Verlängerung Ihres Versicherungsschutzes (siehe Zif- fer 10.1 ) verteilen wir die Abschluss- und Vertriebskosten (→Kosten) in Höhe eines Prozentsatzes der Differenz zwischen alter und neuer Beitragssumme ab dem Verlängerungstermin wie in Absatz a) Satz 2 beschrieben. Mit Ihrem Vertrag sind weitere, sogenannte übrige Kosten (→Kos- ten) verbunden. Auch diese sind von Ihnen zu tragen. Zu den übri- gen Kosten gehören insbesondere Verwaltungskosten (→Kosten). Das sind die →Kosten für die laufende Verwaltung Ihres Vertrags. Sämtliche übrige Kosten (→Kosten) sind in den Beitrag einkalku- liert und müssen daher nicht gesondert gezahlt werden. Solange wir keine laufende Renten bei Beeinträchtigung von kör- perlichen oder geistigen Fähigkeiten zahlen, Wir belasten wir Ihren Vertrag mit übrigen Kosten (→Kosten) in Form • eines jährlich anfallenden Betrags Betrages in Euro und • eines Prozentsatzes der vereinbarten Beiträge. Wenn Dies gilt entsprechend, wenn sich die Leistungen während der Vertragsdauer Ver- tragsdauer durch die Zahlung von Beiträgen erhöhen, zum Beispiel bei Erhöhung der versicherten Leistungen des vereinbarten Garantiekapitals bei Tod (siehe Ziffer 10.1Zif- fer 10.4), gilt der vorherige Satz für die zusätzlichen Beiträge sowie die sich daraus ergebenden er- höhten Leistungen entsprechend. Wenn sich die Leistungen während der Vertragsdauer durch die Zahlung von Beiträgen erhöhen, zum Beispiel bei Erhöhung der versicherten Leistungen (siehe Ziffer 10.1), gelten die beiden vor- herigen Sätze für die zusätzlichen Beiträge sowie die sich daraus ergebenden erhöhten Leistungen entsprechend. Wenn Sie für die Verwendung der Überschussanteile einen An- sammlungsbonus vereinbart haben, belasten wir Ihren Vertrag während der Vertragsdauer zusätzlich mit Verwaltungskosten (→Kosten) in Form eines jährlichen Prozentsatzes des →De- ckungskapitals des Ansammlungsbonus. Informationen zur Höhe der Abschluss- und Vertriebskosten und der übrigen Kosten (→Kosten) können Sie Ihren Versicherungsin- formationen entnehmen. Bei Teilung Ihres Vertrags im Rahmen eines Versorgungsaus- gleichs sind von Ihnen zusätzliche →Kosten, sogenannte →Tei- lungskosten zu entrichten. Sofern uns im Falle eines Lastschriftrückläufers, aus einem von Ih- nen veranlassten Grund, →Kosten von Ihrer Bank in Rechnung gestellt werden, stellen wir Ihnen diese Kosten gesondert in Rech- nung.

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Kosten Ihres Vertrags. Für die Kosten Ihres Vertrags gelten die folgenden Regelungen. Falls für einzelne Bausteine Besonderheiten gelten, finden Sie die- se in den Regelungen des jeweiligen Bausteins. Wenn wir laufende Renten bei Beeinträchtigung von körperlichen oder geistigen Fähigkeiten erbringen, belasten wir Ihren Vertrag mit Verwaltungskosten (→Kosten) in Form eines Prozentsatzes der gezahlten Leistungen bei Beeinträchtigung von körperlichen oder geistigen Fähigkeiten (nach Ziffer 2.2.3 Absätze 1 b) und 2 b), Inhalt dieses Abschnitts: Mit Ihrem Vertrag sind Abschluss- und Vertriebskosten (→Kosten) verbunden. Diese sind von Ihnen zu tragen. Wir haben die Ab- schluss- und Vertriebskosten (→Kosten) in Ihren Beitrag einkalku- liert, sie müssen daher nicht gesondert gezahlt werden. Die Abschluss- und Vertriebskosten (→Kosten) verwenden wir zum Beispiel zur Finanzierung der Kosten für die Vergütung des Versicherungsvermittlers, der Antragsprüfung und der Erstellung der Vertragsunterlagen. Wir belasten Ihren Vertrag mit Abschluss- und Vertriebskosten (→Kosten) in Höhe eines Prozentsatzes der Summe der bei Ver- tragsschluss vereinbarten Beiträge. Die Abschluss- und Vertriebskosten (→Kosten) verteilen wir • in gleichmäßigen Jahresbeträgen, • über einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren, • jedoch nicht länger als bis zum Ende der vereinbarten Beitrags- zahlungsdauer. Zu den bei Vertragsschluss vereinbarten Beiträgen gehört auch ei- ne Zuzahlung bei Vertragsschluss. Von dieser Zuzahlung ziehen wir die Abschluss- und Vertriebskosten (→Kosten) abweichend von Satz 2 einmalig zum Zeitpunkt des Zuflusses in Höhe eines Prozentsatzes der Zuzahlung ab. Wenn Sie einen einmaligen Beitrag zahlen, entnehmen wir diesem die einkalkulierten Abschluss- und Vertriebskosten (→Kosten) so- fort. Bei Erhöhungen der Summe der vereinbarten Beiträge belasten wir die Differenz zwischen alter und neuer Beitragssumme wie folgt mit Abschluss- und Vertriebskosten (→Kosten): • Wenn sich Leistungen während der Vertragsdauer durch Zah- lung von Beiträgen erhöhen, zum Beispiel bei Erhöhung der ver- sicherten Leistungen Bei Zuzahlungen (siehe Ziffer 10.110.6) oder • beim dynamischen Zuwachs verteilen ziehen wir die Abschluss- und Vertriebskosten (→Kosten) jeweils einmalig zum Zeitpunkt des Zuflusses in Hö- he Höhe eines Prozentsatzes der Zuzahlung ab. • Beim dynamischen Zuwachs, bei einer Erhöhung des Beitrags (siehe Ziffer 10.5) und bei einer Verlängerung der Beitragszah- lungsdauer (siehe Ziffer 10.7 Absatz 2) verteilen wir die Ab- schluss- und Vertriebskosten (→Kosten) in Höhe eines Prozent- satzes der Differenz zwischen alter und neuer Beitragssumme ab dem Erhöhungstermin bzw. ab dem Zeitpunkt der Verlänge- rung wie in Absatz a) Satz 2 beschrieben. • Bei einem Aufschieben der Leistung (siehe Ziffer 10.1 Absatz 2) ziehen wir die Abschluss- und Vertriebskosten (→Kosten) in Höhe eines gleichbleibenden Prozentsatzes direkt von jedem gezahlten Beitrag in der →zusätzlichen Aufschubdauer ab. Sofern Sie einen Vertrag mit staatlicher Förderung nach Abschnitt XI und gegebenenfalls § 10 a Einkommensteuergesetz (EStG) ab- geschlossen haben, werden bei staatlichen Zulagen Abschluss- und Vertriebskosten (→Kosten) in Höhe eines Prozentsatzes ab- gezogen. Mit Ihrem Vertrag sind weitere, sogenannte übrige Kosten (→Kos- ten) verbunden. Auch diese sind von Ihnen zu tragen. Zu den übri- gen Kosten gehören insbesondere Verwaltungskosten (→Kosten). Das sind die →Kosten für die laufende Verwaltung Ihres Vertrags. Sämtliche übrige Kosten (→Kosten) sind in den Beitrag einkalku- liert und müssen daher nicht gesondert gezahlt werden. Solange wir keine laufende Renten bei Beeinträchtigung von kör- perlichen oder geistigen Fähigkeiten zahlen, Wir belasten wir Ihren Vertrag vor →Rentenbeginn mit übrigen Kosten Kos- ten (→Kosten) in Form • eines jährlich anfallenden Betrags in Euro jährlichen Prozentsatzes des →Deckungskapitals und • eines Prozentsatzes der vereinbarten Beiträge. Wenn sich die Leistungen während eingezahlten Beiträge und, wenn Sie einen Vertrag mit staatlicher Förderung nach Abschnitt XI und gegebenenfalls § 10 a Einkommensteuergesetz (EStG) abge- schlossen haben, der Vertragsdauer durch die Zahlung von Beiträgen erhöhen, zum Beispiel bei Erhöhung der versicherten Leistungen staatlichen Zulagen (siehe Ziffer 10.16), gilt der vorherige Satz für . Unter die zusätzlichen eingezahlten Beiträge sowie die sich daraus ergebenden er- höhten Leistungen entsprechend. Wenn sich die Leistungen während der Vertragsdauer durch die Zahlung von Beiträgen erhöhen, zum Beispiel bei Erhöhung der versicherten Leistungen fallen auch Zuzahlungen (siehe Ziffer 10.110.6), gelten die beiden vor- herigen Sätze für die zusätzlichen Beiträge sowie die sich daraus ergebenden erhöhten Leistungen entsprechendErhöhungen des Beitrags (siehe Ziffer 10.5) und Erhöhun- gen des Beitrags aufgrund eines vereinbarten dynamischen Zu- wachses. Wenn Sie für die Verwendung Ab Beginn der Überschussanteile einen An- sammlungsbonus vereinbart haben, Rentenzahlung belasten wir Ihren Vertrag während der Vertragsdauer zusätzlich mit Verwaltungskosten Ver- waltungskosten (→Kosten) in Form eines jährlichen Prozentsatzes des →De- ckungskapitals des Ansammlungsbonusder ge- zahlten Leistung. Informationen zur Höhe der Abschluss- und Vertriebskosten und der übrigen Kosten (→Kosten) können Sie Ihren Versicherungsin- formationen entnehmen. Bei Teilung Ihres Vertrags im Rahmen eines Versorgungsaus- gleichs sind von Ihnen zusätzliche →Kosten, sogenannte →Tei- lungskosten zu entrichten. Sofern uns im Falle eines Lastschriftrückläufers, aus einem von Ih- nen veranlassten Grund, →Kosten von Ihrer Bank in Rechnung gestellt werden, stellen wir Ihnen diese Kosten gesondert in Rech- nung.

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Kosten Ihres Vertrags. Für die Kosten Ihres Vertrags gelten die folgenden Regelungen. Falls für einzelne Bausteine Besonderheiten gelten, finden Sie die- se in den Regelungen des jeweiligen Bausteins. Wenn wir laufende Renten bei Beeinträchtigung von körperlichen oder geistigen Fähigkeiten erbringen, belasten wir Ihren Vertrag mit Verwaltungskosten (→Kosten) in Form eines Prozentsatzes der gezahlten Leistungen bei Beeinträchtigung von körperlichen oder geistigen Fähigkeiten (nach Ziffer 2.2.3 Absätze 1 b) und 2 b), Inhalt dieses Abschnitts: Mit Ihrem Vertrag sind Abschluss- und Vertriebskosten (→Kosten) verbunden. Diese sind von Ihnen zu tragen. Wir haben die Ab- schluss- und Vertriebskosten (→Kosten) in Ihren Beitrag einkalku- liert, sie müssen daher nicht gesondert gezahlt werden. Die Abschluss- und Vertriebskosten (→Kosten) verwenden wir zum Beispiel zur Finanzierung der Kosten für die Vergütung des Versicherungsvermittlers, der Antragsprüfung und der Erstellung der Vertragsunterlagen. Wir belasten Ihren Vertrag mit Abschluss- und Vertriebskosten (→Kosten) in Höhe eines Prozentsatzes der Summe der bei Ver- tragsschluss vereinbarten Beiträge. Die Abschluss- und Vertriebskosten (→Kosten) verteilen wir • in gleichmäßigen Jahresbeträgen, • über einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren, • jedoch nicht länger als bis zum Ende der vereinbarten Beitrags- zahlungsdauer. Bei Erhöhungen der Summe der vereinbarten Beiträge belasten wir die Differenz zwischen alter und neuer Beitragssumme wie folgt mit Abschluss- und Vertriebskosten (→Kosten): • Wenn sich Leistungen während der Vertragsdauer durch Zah- lung von Beiträgen erhöhen, zum Beispiel bei Erhöhung der ver- sicherten Leistungen (siehe Ziffer 10.1) oder • beim dynamischen Zuwachs verteilen wir die Abschluss- und Vertriebskosten (→Kosten) in Hö- he eines Prozentsatzes der Differenz zwischen alter und neuer Beitragssumme ab dem Erhöhungstermin wie in Absatz a) Satz 2 beschrieben. Mit Ihrem Vertrag sind weitere, sogenannte übrige Kosten (→Kos- ten) verbunden. Auch diese sind von Ihnen zu tragen. Zu den übri- gen Kosten gehören insbesondere Verwaltungskosten (→Kosten). Das sind die →Kosten für die laufende Verwaltung Ihres Vertrags. Sämtliche übrige Kosten (→Kosten) sind in den Beitrag einkalku- liert und müssen daher nicht gesondert gezahlt werden. Solange wir keine laufende Renten bei Beeinträchtigung von kör- perlichen oder geistigen Fähigkeiten zahlenbzw. Pflegezusatzrenten zah- len, belasten wir Ihren Vertrag mit übrigen Kosten (→Kosten) in Form • eines jährlich anfallenden Betrags in Euro und • eines Prozentsatzes der vereinbarten Beiträge. Wenn sich die Leistungen während der Vertragsdauer durch die Zahlung von Beiträgen erhöhen, zum Beispiel bei Erhöhung der versicherten Leistungen (siehe Ziffer 10.1), gilt der vorherige Satz für die zusätzlichen Beiträge sowie die sich daraus ergebenden er- höhten Leistungen entsprechend. Wenn wir laufende Renten bei Beeinträchtigung von körperlichen oder geistigen Fähigkeiten erbringen, belasten wir Ihren Vertrag mit Verwaltungskosten (→Kosten) in Form eines Prozentsatzes der gezahlten Leistungen bei Beeinträchtigung von körperlichen oder geistigen Fähigkeiten (nach Ziffer 2.2.3 Absätze 1 b), 2 b) und 3 b), jeweils Unterabsatz cc)). Wenn wir Leistungen aus dem Baustein Pflegezusatzrente erbrin- gen, belasten wir Ihren Vertrag mit Verwaltungskosten (→Kosten) in Form eines Prozentsatzes der gezahlten Leistungen des Bau- steins Pflegezusatzrente. Wenn sich die Leistungen während der Vertragsdauer durch die Zahlung von Beiträgen erhöhen, zum Beispiel bei Erhöhung der versicherten Leistungen (siehe Ziffer 10.1), gelten die beiden vor- herigen Sätze für die zusätzlichen Beiträge sowie die sich daraus ergebenden erhöhten Leistungen entsprechend. Wenn Sie für die Verwendung der Überschussanteile einen An- sammlungsbonus vereinbart haben, belasten wir Ihren Vertrag während der Vertragsdauer zusätzlich mit Verwaltungskosten (→Kosten) in Form eines jährlichen Prozentsatzes des →De- ckungskapitals des Ansammlungsbonus. Informationen zur Höhe der Abschluss- und Vertriebskosten und der übrigen Kosten (→Kosten) können Sie Ihren Versicherungsin- formationen entnehmen. Bei Teilung Ihres Vertrags im Rahmen eines Versorgungsaus- gleichs sind von Ihnen zusätzliche →Kosten, sogenannte →Tei- lungskosten zu entrichten. Sofern uns im Falle eines Lastschriftrückläufers, aus einem von Ih- nen veranlassten Grund, →Kosten von Ihrer Bank in Rechnung gestellt werden, stellen wir Ihnen diese Kosten gesondert in Rech- nung.

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Samples: allianz.overcastcdn.com

Kosten Ihres Vertrags. Für die Kosten Ihres Vertrags gelten die folgenden Regelungen. Falls für einzelne Bausteine Besonderheiten gelten, finden Sie die- se in den Regelungen des jeweiligen Bausteins. Wenn wir laufende Renten bei Beeinträchtigung von körperlichen oder geistigen Fähigkeiten erbringen, belasten wir Ihren Vertrag mit Verwaltungskosten (→Kosten) in Form eines Prozentsatzes der gezahlten Leistungen bei Beeinträchtigung von körperlichen oder geistigen Fähigkeiten (nach Ziffer 2.2.3 Absätze 1 b) und 2 b), Inhalt dieses Abschnitts: Mit Ihrem Vertrag sind Abschluss- und Vertriebskosten (→Kosten) verbunden. Diese sind von Ihnen zu tragen. Wir haben die Ab- schluss- und Vertriebskosten (→Kosten) in Ihren Beitrag einkalku- liert, sie müssen daher nicht gesondert gezahlt werden. Die Abschluss- und Vertriebskosten (→Kosten) verwenden wir zum Beispiel zur Finanzierung der Kosten für die Vergütung des Versicherungsvermittlers, der Antragsprüfung und der Erstellung der Vertragsunterlagen. Wir belasten Ihren Vertrag mit Abschluss- und Vertriebskosten (→Kosten) in Höhe eines Prozentsatzes der Summe der bei Ver- tragsschluss vereinbarten Beiträge. Die Abschluss- und Vertriebskosten (→Kosten) verteilen wir • in gleichmäßigen Jahresbeträgen, • über einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren, • jedoch nicht länger als bis zum Ende der vereinbarten Beitrags- zahlungsdauer. Zu den bei Vertragsschluss vereinbarten Beiträgen gehört auch ei- ne Zuzahlung bei Vertragsschluss. Von dieser Zuzahlung ziehen wir die Abschluss- und Vertriebskosten (→Kosten) abweichend von Satz 2 einmalig zum Zeitpunkt des Zuflusses in Höhe eines Prozentsatzes der Zuzahlung ab. Wenn Sie einen einmaligen Beitrag zahlen, entnehmen wir diesem die einkalkulierten Abschluss- und Vertriebskosten (→Kosten) so- fort. Bei Erhöhungen der Summe der vereinbarten Beiträge belasten wir die Differenz zwischen alter und neuer Beitragssumme wie folgt mit Abschluss- und Vertriebskosten (→Kosten): • Wenn sich Leistungen während der Vertragsdauer durch Zah- lung von Beiträgen erhöhen, zum Beispiel bei Erhöhung der ver- sicherten Leistungen Bei Zuzahlungen (siehe Ziffer 10.19.8 und Ziffer 9.4 Absatz 1 b)) oder • beim dynamischen Zuwachs verteilen zie- hen wir die Abschluss- und Vertriebskosten (→Kosten) jeweils einmalig zum Zeitpunkt des Zuflusses in Hö- he Höhe eines Prozentsatzes Prozentsat- zes der Zuzahlung ab. • Beim dynamischen Zuwachs, bei einer Erhöhung des Beitrags (siehe Ziffer 9.7) und bei einer Verlängerung der Beitragszah- lungsdauer (siehe Ziffer 9.10 Absatz 2) verteilen wir die Ab- schluss- und Vertriebskosten (→Kosten) in Höhe eines Prozent- satzes der Differenz zwischen alter und neuer Beitragssumme ab dem Erhöhungstermin bzw. ab dem Zeitpunkt der Verlänge- rung wie in Absatz a) Satz 2 beschrieben. • Bei einem Aufschieben der Leistung (siehe Ziffer 9.1 Absatz 2) ziehen wir die Abschluss- und Vertriebskosten (→Kosten) in Höhe eines gleichbleibenden Prozentsatzes direkt von jedem gezahlten Beitrag in der →zusätzlichen Aufschubdauer ab. Mit Ihrem Vertrag sind weitere, sogenannte übrige Kosten (→Kos- ten) verbunden. Auch diese sind von Ihnen zu tragen. Zu den übri- gen Kosten gehören insbesondere Verwaltungskosten (→Kosten). Das sind die →Kosten für die laufende Verwaltung Ihres Vertrags. Sämtliche übrige Kosten (→Kosten) sind in den Beitrag einkalku- liert und müssen daher nicht gesondert gezahlt werden. Solange wir keine laufende Renten bei Beeinträchtigung von kör- perlichen oder geistigen Fähigkeiten zahlen, Wir belasten wir Ihren Vertrag vor Rentenbeginn mit übrigen Kosten (→Kosten) in Form • eines jährlich anfallenden Betrags in Euro jährlichen Prozentsatzes des →Deckungskapitals und • eines Prozentsatzes der vereinbarten eingezahlten Beiträge. Wenn sich Unter die Leistungen während der Vertragsdauer durch die Zahlung von Beiträgen erhöhen, zum Beispiel bei Erhöhung der versicherten Leistungen einge- zahlten Beiträge fallen auch Zuzahlungen (siehe Ziffer 10.19.8), gilt der vorherige Satz für die zusätzlichen Beiträge sowie die sich daraus ergebenden er- höhten Leistungen entsprechend. Wenn sich die Leistungen während der Vertragsdauer durch die Zahlung von Beiträgen erhöhen, zum Beispiel bei Erhöhung der versicherten Leistungen Er- höhungen des Beitrags (siehe Ziffer 10.1), gelten die beiden vor- herigen Sätze für die zusätzlichen Beiträge sowie die sich daraus ergebenden erhöhten Leistungen entsprechend9.7) und Erhöhungen des Beitrags aufgrund eines vereinbarten dynamischen Zuwachses. Wenn Sie für die Verwendung Ab Beginn der Überschussanteile einen An- sammlungsbonus vereinbart haben, Rentenzahlung belasten wir Ihren Vertrag während der Vertragsdauer zusätzlich mit Verwaltungskosten Ver- waltungskosten (→Kosten) in Form eines jährlichen Prozentsatzes des →De- ckungskapitals des Ansammlungsbonusder ge- zahlten Leistung. Informationen zur Höhe der Abschluss- und Vertriebskosten und der übrigen Kosten (→Kosten) können Sie Ihren Versicherungsin- formationen entnehmen. Bei folgendem Anlass sind von Ihnen zusätzliche →Kosten, soge- nannte anlassbezogene Kosten, zu entrichten: • bei Teilung Ihres Vertrags im Rahmen eines Versorgungsaus- gleichs sind von Ihnen zusätzliche →Kosten, sogenannte →Tei- lungskosten zu entrichten(→Teilungskosten). Sofern uns im Falle eines Lastschriftrückläufers, aus einem von Ih- nen veranlassten Grund, →Kosten von Ihrer Bank in Rechnung gestellt werden, stellen wir Ihnen diese Kosten gesondert in Rech- nung.

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Kosten Ihres Vertrags. Für die Kosten Ihres Vertrags gelten die folgenden Regelungen. Falls für einzelne Bausteine Besonderheiten gelten, finden Sie die- se in den Regelungen des jeweiligen Bausteins. Wenn wir laufende Renten bei Beeinträchtigung von körperlichen oder geistigen Fähigkeiten erbringen, belasten wir Ihren Vertrag mit Verwaltungskosten (→Kosten) in Form eines Prozentsatzes der gezahlten Leistungen bei Beeinträchtigung von körperlichen oder geistigen Fähigkeiten (nach Ziffer 2.2.3 Absätze 1 b) und 2 b), Inhalt dieses Abschnitts: Mit Ihrem Vertrag sind Abschluss- und Vertriebskosten (→Kosten) verbunden. Diese sind von Ihnen zu tragen. Wir haben die Ab- schluss- und Vertriebskosten (→Kosten) in Ihren Beitrag einkalku- liert, sie müssen daher nicht gesondert gezahlt werden. Die Abschluss- und Vertriebskosten (→Kosten) verwenden wir zum Beispiel zur Finanzierung der Kosten für die Vergütung des Versicherungsvermittlers, der Antragsprüfung und der Erstellung der Vertragsunterlagen. Wir belasten Ihren Vertrag mit Abschluss- und Vertriebskosten (→Kosten) in Höhe eines Prozentsatzes der Summe der bei Ver- tragsschluss vereinbarten Beiträge. Die Abschluss- und Vertriebskosten (→Kosten) verteilen wir • in gleichmäßigen Jahresbeträgen, • über einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren, • jedoch nicht länger als bis zum Ende der vereinbarten Beitrags- zahlungsdauer. Bei Erhöhungen der Summe der vereinbarten Beiträge belasten wir die Differenz zwischen alter und neuer Beitragssumme wie folgt mit Abschluss- und Vertriebskosten (→Kosten): • Wenn sich Leistungen während der Vertragsdauer durch Zah- lung von Beiträgen erhöhen, zum Beispiel bei Erhöhung der ver- sicherten Leistungen des vereinbarten Garantiekapitals bei Tod (siehe Ziffer 10.110.4) oder • beim dynamischen Zuwachs verteilen wir die Abschluss- und Vertriebskosten (→Kosten) in Hö- he eines Prozentsatzes der Differenz zwischen alter und neuer Beitragssumme ab dem Erhöhungstermin wie in Absatz a) Satz 2 beschrieben. • Bei einer Verlängerung Ihres Versicherungsschutzes (siehe Zif- fer 10.1 ) verteilen wir die Abschluss- und Vertriebskosten (→Kosten) in Höhe eines Prozentsatzes der Differenz zwischen alter und neuer Beitragssumme ab dem Verlängerungstermin wie in Absatz a) Satz 2 beschrieben. Mit Ihrem Vertrag sind weitere, sogenannte übrige Kosten (→Kos- ten) verbunden. Auch diese sind von Ihnen zu tragen. Zu den übri- gen Kosten gehören insbesondere Verwaltungskosten (→Kosten). Das sind die →Kosten für die laufende Verwaltung Ihres Vertrags. Sämtliche übrige Kosten (→Kosten) sind in den Beitrag einkalku- liert und müssen daher nicht gesondert gezahlt werden. Solange wir keine laufende Renten bei Beeinträchtigung von kör- perlichen oder geistigen Fähigkeiten zahlen, Wir belasten wir Ihren Vertrag mit übrigen Kosten (→Kosten) in Form • eines jährlich anfallenden Betrags Betrages in Euro und • eines Prozentsatzes der vereinbarten Beiträge. Wenn Dies gilt entsprechend, wenn sich die Leistungen während der Vertragsdauer Ver- tragsdauer durch die Zahlung von Beiträgen erhöhen, zum Beispiel bei Erhöhung der versicherten Leistungen des vereinbarten Garantiekapitals bei Tod (siehe Ziffer 10.1Zif- fer 10.4), gilt der vorherige Satz für die zusätzlichen Beiträge sowie die sich daraus ergebenden er- höhten Leistungen entsprechend. Wenn sich die Leistungen während der Vertragsdauer durch die Zahlung von Beiträgen erhöhen, zum Beispiel bei Erhöhung der versicherten Leistungen (siehe Ziffer 10.1), gelten die beiden vor- herigen Sätze für die zusätzlichen Beiträge sowie die sich daraus ergebenden erhöhten Leistungen entsprechend. Wenn Sie für die Verwendung der Überschussanteile einen An- sammlungsbonus vereinbart haben, belasten wir Ihren Vertrag während der Vertragsdauer zusätzlich mit Verwaltungskosten (→Kosten) in Form eines jährlichen Prozentsatzes des →De- ckungskapitals des Ansammlungsbonus. Informationen zur Höhe der Abschluss- und Vertriebskosten und der übrigen Kosten (→Kosten) können Sie Ihren Versicherungsin- formationen entnehmen. Bei Teilung Ihres Vertrags Ihrem Dokument "Ver- sicherungsinformationen" im Rahmen eines Versorgungsaus- gleichs sind von Ihnen zusätzliche →Kosten, sogenannte →Tei- lungskosten zu entrichtenAbschnitt "Welche Kosten fallen an?" entnehmen. Sofern uns im Falle eines Lastschriftrückläufers, Lastschriftrückläufers aus einem von Ih- nen veranlassten Grund, Grund →Kosten von Ihrer Bank in Rechnung gestellt ge- stellt werden, stellen wir Ihnen diese Kosten gesondert in Rech- nung.

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Kosten Ihres Vertrags. Für die Kosten Ihres Vertrags gelten die folgenden Regelungen. Falls für einzelne Bausteine Besonderheiten gelten, finden Sie die- se in den Regelungen des jeweiligen Bausteins. Wenn wir laufende Renten bei Beeinträchtigung von körperlichen oder geistigen Fähigkeiten erbringen, belasten wir Ihren Vertrag mit Verwaltungskosten (→Kosten) in Form eines Prozentsatzes der gezahlten Leistungen bei Beeinträchtigung von körperlichen oder geistigen Fähigkeiten (nach Ziffer 2.2.3 Absätze 1 b) und 2 b), Inhalt dieses Abschnitts: Mit Ihrem Vertrag sind Abschluss- und Vertriebskosten (→Kosten) verbunden. Diese sind von Ihnen zu tragen. Wir haben die Ab- schluss- und Vertriebskosten (→Kosten) in Ihren Beitrag einkalku- liert, sie müssen daher nicht gesondert gezahlt werden. Die Abschluss- und Vertriebskosten (→Kosten) verwenden wir zum Beispiel zur Finanzierung der Kosten für die Vergütung des Versicherungsvermittlers, der Antragsprüfung und der Erstellung der Vertragsunterlagen. Wir belasten Ihren Vertrag mit Abschluss- und Vertriebskosten (→Kosten) in Höhe eines Prozentsatzes der Summe der bei Ver- tragsschluss vereinbarten Beiträge. Die Abschluss- und Vertriebskosten (→Kosten) verteilen wir • in gleichmäßigen Jahresbeträgen, • über einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren, • jedoch nicht länger als bis zum Ende der vereinbarten Beitrags- zahlungsdauer. Bei Erhöhungen der Summe der vereinbarten Beiträge belasten wir die Differenz zwischen alter und neuer Beitragssumme wie folgt mit Abschluss- und Vertriebskosten (→Kosten): • Wenn sich Leistungen während der Vertragsdauer durch Zah- lung von Beiträgen erhöhen, zum Beispiel bei Erhöhung der ver- sicherten Leistungen (siehe Ziffer 10.1) oder • beim dynamischen Zuwachs verteilen wir die Abschluss- und Vertriebskosten (→Kosten) in Hö- he eines Prozentsatzes der Differenz zwischen alter und neuer Beitragssumme ab dem Erhöhungstermin wie in Absatz a) Satz 2 beschrieben. Mit Ihrem Vertrag sind weitere, sogenannte übrige Kosten (→Kos- ten) verbunden. Auch diese sind von Ihnen zu tragen. Zu den übri- gen Kosten gehören insbesondere Verwaltungskosten (→Kosten). Das sind die →Kosten für die laufende Verwaltung Ihres Vertrags. Sämtliche übrige Kosten (→Kosten) sind in den Beitrag einkalku- liert und müssen daher nicht gesondert gezahlt werden. Solange wir keine laufende Renten bei Beeinträchtigung von kör- perlichen oder geistigen Fähigkeiten zahlen, belasten wir Ihren Vertrag mit übrigen Kosten (→Kosten) in Form • eines jährlich anfallenden Betrags in Euro und • eines Prozentsatzes der vereinbarten Beiträge. Wenn sich die Leistungen während der Vertragsdauer durch die Zahlung von Beiträgen erhöhen, zum Beispiel bei Erhöhung der versicherten Leistungen (siehe Ziffer 10.1), gilt der vorherige Satz für die zusätzlichen Beiträge sowie die sich daraus ergebenden er- höhten Leistungen entsprechend. Wenn wir laufende Renten bei Beeinträchtigung von körperlichen oder geistigen Fähigkeiten erbringen, belasten wir Ihren Vertrag mit Verwaltungskosten (→Kosten) in Form eines Prozentsatzes der gezahlten Leistungen bei Beeinträchtigung von körperlichen oder geistigen Fähigkeiten (nach Ziffer 2.2.3 Absätze 1 b) und 2 b), jeweils Unterabsatz cc)). Wenn sich die Leistungen während der Vertragsdauer durch die Zahlung von Beiträgen erhöhen, zum Beispiel bei Erhöhung der versicherten Leistungen (siehe Ziffer 10.1), gelten die beiden vor- herigen Sätze für die zusätzlichen Beiträge sowie die sich daraus ergebenden erhöhten Leistungen entsprechend. Wenn Sie für die Verwendung der Überschussanteile einen An- sammlungsbonus vereinbart haben, belasten wir Ihren Vertrag während der Vertragsdauer zusätzlich mit Verwaltungskosten (→Kosten) in Form eines jährlichen Prozentsatzes des →De- ckungskapitals des Ansammlungsbonus. Informationen zur Höhe der Abschluss- und Vertriebskosten und der übrigen Kosten (→Kosten) können Sie Ihren Versicherungsin- formationen dem Dokument "Versi- cherungsinformationen" entnehmen. Bei Teilung Ihres Vertrags im Rahmen eines Versorgungsaus- gleichs sind von Ihnen zusätzliche →Kosten, sogenannte →Tei- lungskosten zu entrichten. Sofern uns im Falle eines Lastschriftrückläufers, Lastschriftrückläufers aus einem von Ih- nen veranlassten Grund, Grund →Kosten von Ihrer Bank in Rechnung gestellt ge- stellt werden, stellen wir Ihnen diese Kosten gesondert in Rech- nung.

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