Kostenpauschale Musterklauseln

Kostenpauschale. Kosten aus Zahlungsverzug: Brutto Netto Mahnkosten (Ziff. 5.2) 4,00 €*
Kostenpauschale. Ab einer Entschädigung von 10.000,- € werden nachgewiese- ne persönliche Auslagen bis zur Höhe von 250,- € erstattet.
Kostenpauschale. Eine vereinbarte Vergütung gilt nur dann als Kostenpauschale, wenn flyd dies ausdrücklich schriftlich so erklärt. Eine Kostenpauschale (bzw. die darin enthaltenen Vergütungspositionen) wird aus den folgenden Gründen angepasst: • Mehrkosten infolge notwendiger Änderungen; als notwendige Änderungen gelten Änderungen infolge höherer Gewalt oder anderer nicht von flyd zu vertretenden Umständen, insbesondere infolge neuer gesetzlicher und behördlicher Vorschriften und Auflagen, gerichtlichen und polizeilichen Weisungen. Der Vertragsabschluss gilt als Stichtag; • Mehrkosten infolge Verzögerungen, welche der Kunde zu vertreten hat; • Mehrkosten infolge von Änderungswünschen des Kunden; • Mehrkosten infolge Änderungen durch flyd, welchen sofern wesentlich der Kunde zugestimmt hat; • Mehrkosten infolge Weisungen des Kunden, dass bestimmte Dritte beizuziehen sind, welche flyd akzeptierte trotz ihres Rechts, ausschliesslich über Beizug und Auswahl von Dritten zu entscheiden; • Mehrkosten infolge bei Abschluss des Vertrages nicht erkennbarer Umstände.
Kostenpauschale. Ab einer Entschädigungsleistung in Höhe von 2.500 EUR erstattet der Versicherer eine Kostenpauschale. Versicherungsschutz besteht:
Kostenpauschale. Für jedes durch Erlass eines Leistungsbescheides abgeschlossene Verwaltungsver- fahren nach § 2 Absatz 1 erhält das Krankenhaus von der Krankenkasse eine Ko- stenpauschale in Höhe von 8,50 Euro inklusive der dem Krankenhaus entstande- nen Portokosten. In absehbaren Fällen einer Fallzusammenführung sollte von Kran- kenhausseite versucht werden, die Einziehung der Zuzahlung für zeitlich kurz auf- einanderfolgende Krankenhausaufenthalte nach Möglichkeit in einem Leistungsbe- scheid zusammenzufassen und die Verwaltungskostenpauschale nur einmal abzu- rechnen.
Kostenpauschale. Als Kostenpauschale werden für Miete, Reinigung, Strom und Heizung monatlich € 120,00 (für volle Telearbeit bei voller Ausstattung, sonst prozentual anteilig) vergütet. Die Höhe der Pauschale wird alle zwei Jahre auf ihre Angemessenheit geprüft. Als Basis für die Dynamisierung dieser Pauschale dient der Kostenindex des statistischen Bundesamtes für Privathaushalte. Die Kostenpauschale beginnt in dem Monat, in dem der Mitarbeiter erstmalig zu Hause arbeitet. Sie endet mit dem Monat, in dem der Mitarbeiter letztmalig zu Hause gearbeitet hat. Mit dieser Kostenerstattung sind sämtliche, beim Mitarbeiter durch den Telearbeitsplatz entstehende Kosten, abgegolten.
Kostenpauschale. Jeder Reklamationsfall wird LIEFERANT pauschl mit 200.-EUR net. in Rechnung gestellt. Diese Pauschale deckt interne Verwaltungsaufwände der RMMVÖ und wird aufgerechnet. Weitere Forderungen bleiben hiervon unberührt.
Kostenpauschale. Die Kostenträger vergüten eine Knieruhigstellungs- schiene/ Immobilisationsschiene mit einem Pau- schalbetrag in Höhe von 32,55 € brutto (inkl. der je- weils gültigen Mehrwertsteuer). Mit dieser Sachkostenpauschale sind sämtliche Kos- ten abgegolten. Eine darüber hinausgehende Forde- rung zu Lasten des Versicherten ist nicht zulässig.
Kostenpauschale. Besteht bei Eintritt des Todesfalls ein Bestattungs-Vorsorgevertrag und wird die Bestattung nicht von oder im Auftrag der Ahorn AG durchgeführt, wird eine Kostenpauschale von 10 % der Vorsorgesumme fällig. Die Rechte der Ahorn AG aus der Bestattungs-Vorsorgever- sicherung erlöschen, soweit der Anspruch aus der Kostenpauschale erfüllt ist. Sie haben die Möglichkeit, uns nachzuweisen, dass Kosten nicht in der Höhe bzw. keine Kosten entstanden sind.
Kostenpauschale. Die Abrechnung erfolgt über die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen. Zur Vergütung ihrer Aufgaben erhält die KV Sachsen von den teilnehmenden Ärzten eine Verwaltungs- kostenumlage entsprechend dem jeweils gültigen Beschluss der Vertreterversammlung der KV Sachsen, bezogen auf die Höhe der nach dieser Vereinbarung vergüteten Leis- tungen. Die Verwaltungskostenumlage wird vom Honorar der teilnehmenden Ärzte ein- behalten.