Haftung Dritter Musterklauseln

Haftung Dritter. Alle Personen, die nicht unter § 16.2.1 fallen, haften gegenüber der Firma uneingeschränkt. Die Firma wird Schadenersatzansprüche gegenüber diesen Personen unmittelbar geltend machen.
Haftung Dritter. Die Haftung der KBB/des Veranstalters und seiner Erfül- lungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich welcher Art, ist mit Ausnahme von Personenschäden bzw. in den gesetzlich vorgesehenen Fällen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Haftung Dritter. ANGABENVORBEHALTE Dritte sind zu abweichenden Prospekt­ Alle Prospektangaben erfolgten nach bes­ angaben nicht berechtigt. Die Haftung tem Wissen und Gewissen. Sie wurden mit für Erfüllungsgehilfen wird hiermit Sorgfalt abgefasst und zum Zeitpunkt der auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit Prospektherausgabe auf ihre Korrektheit beschränkt. Selbstständige Anlagebe­ geprüft. Die Angaben des Prospektes ent­ rater und ­vermittler haben die Beteili­ sprechen den gesetzlichen und sonstigen gung keiner eigenen Prüfung unterzogen Vorschriften und genügen den aktuellen und haften deshalb nicht für die Prospekt­ ökonomischen Rahmendaten. Für den angaben. Ich werde die Kommanditeinlage binnen 14 Tagen nach Zugang der Annahme meiner Beitrittserklärung durch die Ich trete der Gesellschaft auf Basis des im Beteiligungsprospekt abgedruckten Gesellschaftsvertrages (Kommanditvertrag) bei. Vom Gesellschaftsvertrag habe ich Kenntnis genommen und ein Exemplar erhalten. Ich bevollmächtige die SWE Bürgerwind I GmbH & Co. KG für mich den Beitritt zur Kommanditgesellschaft zu vollziehen. Hierfür werde ich der SWE Bürgerwind I GmbH & Co. KG die mit einer beglaubigten Unterschrift versehene Registervollmacht für die Durchführung aller erforderlichen Handelsregisteranmeldungen zukommen lassen. Die Kosten der Eintragung ins Handelsregister trägt die Gesellschaft. Der Beitritt wird im Innenverhältnis mit der schriftlichen Annahme durch die geschäftsführende Gesellschafterin wirksam, die dabei im eigenen Namen und im Namen aller anderen Gesellschafter handelt. Im Außenverhältnis erlangt der Beitritt erst mit der Eintragung im Handelsregister Wirkung. Ich bin damit einverstanden, dass die mitgeteilten persönlichen Daten auf einer EDV­Anlage gespeichert werden. Sie werden ausschließlich zur Verwaltung der Gesellschaftsbeteiligung und zu meiner Betreuung verwendet. VON DER GESCHÄFTSFÜHRUNG AUSZUFÜLLEN: Die Beteiliung an der SWE Bürgerwind I GmbH & Co. KG wird angenommen.
Haftung Dritter. 17.1.Der Vermittlungsprozess kann sich durch behördliche Unwägbarkeiten erheblich verzögern. Die einstellende Einrichtung muss unbedingt mit solchen Verzögerungen rechnen.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.