Common use of Kraft- und Wasserfahrzeuge Clause in Contracts

Kraft- und Wasserfahrzeuge. 7.1 Nicht versichert ist die Haftpflicht wegen Schäden, die der Versicherungs- nehmer, ein Mitversicherter oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder Kraftfahrzeuganhängers (siehe jedoch Ziffer 4) verursachen.

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Samples: Tierhalter Haftpflichtversicherung, Tierhalter Haftpflichtversicherung

Kraft- und Wasserfahrzeuge. 7.1 8.1 Nicht versichert ist die Haftpflicht wegen Schäden, die der Versicherungs- nehmerVersicherungsnehmer, ein Mitversicherter oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder Kraftfahrzeuganhängers (siehe jedoch Ziffer 4) verursachen.

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Samples: Tierhalter Haftpflichtversicherung, Tierhalter Haftpflichtversicherung

Kraft- und Wasserfahrzeuge. 7.1 8.1 Nicht versichert ist die Haftpflicht wegen Schäden, die der Versicherungs- nehmer, ein Mitversicherter oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder Kraftfahrzeuganhängers (siehe jedoch Ziffer 4) verursachen.

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Samples: Tierhalter Haftpflichtversicherung, Tierhalter Haftpflichtversicherung

Kraft- und Wasserfahrzeuge. 7.1 6.1 Nicht versichert ist die Haftpflicht wegen Schäden, die der Versicherungs- nehmer, ein Mitversicherter oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder Kraftfahrzeuganhängers (siehe jedoch Ziffer 4) verursachenverur- sachen.

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Samples: Tierhalter Haftpflichtversicherung, Tierhalter Haftpflichtversicherung

Kraft- und Wasserfahrzeuge. 7.1 11.1 Nicht versichert ist die Haftpflicht wegen Schäden, die der Versicherungs- nehmer, ein Mitversicherter oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder Kraftfahrzeuganhängers (siehe jedoch Ziffer 4) verursachen.

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Samples: Tierhalter Haftpflichtversicherung

Kraft- und Wasserfahrzeuge. 7.1 12.1 Nicht versichert ist die Haftpflicht wegen Schäden, die der Versicherungs- nehmer, ein Mitversicherter oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder Kraftfahrzeuganhängers (siehe jedoch Ziffer 4) verursachen.

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Samples: Tierhalter Haftpflichtversicherung

Kraft- und Wasserfahrzeuge. 7.1 6.1 Nicht versichert ist die Haftpflicht wegen Schäden, die der Versicherungs- nehmerVersicherungsnehmer, ein Mitversicherter oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder Kraftfahrzeuganhängers (siehe jedoch Ziffer 4) verursachen.

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