Common use of Kraftfahrzeuge einschließlich Arbeitsmaschinen Clause in Contracts

Kraftfahrzeuge einschließlich Arbeitsmaschinen. aus nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtigen eigenen, gemieteten und geliehenen 1. Kraftfahrzeugen und Anhängern, die nur auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen verkehren, ohne Rücksicht auf eine Höchstgeschwindigkeit. 2. Kraftfahrzeugen mit nicht mehr als 6 km/h Höchstgeschwindigkeit. 3. selbst fahrenden Arbeitsmaschinen und Hub- und Gabelstaplern bis 20 km/h Höchstgeschwindigkeit. Für diese Kraftfahrzeuge gelten nicht die Ausschlüsse gemäß 4.3 a) AHB. Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten gebrauchen darf. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nicht von einem unberechtigten Fahrer gebraucht wird. Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nicht von einem Fahrer benutzt wird, der nicht die erforderliche Fahrerlaubnis hat.

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Samples: Versicherungsbedingungen

Kraftfahrzeuge einschließlich Arbeitsmaschinen. aus nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtigen eigenen, gemieteten und geliehenen 1. Kraftfahrzeugen und Anhängern, die nur auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen verkehren, ohne Rücksicht auf eine Höchstgeschwindigkeit. 2. Kraftfahrzeugen mit nicht mehr als 6 km/h Höchstgeschwindigkeit. 3. selbst Selbst fahrenden Arbeitsmaschinen und Hub- und Gabelstaplern Gabelstapler bis 20 km/h Höchstgeschwindigkeit. Für diese Kraftfahrzeuge gelten nicht die Ausschlüsse gemäß 4.3 a) AHB. Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten gebrauchen darf. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nicht von einem unberechtigten Fahrer gebraucht wird. Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nicht von einem Fahrer benutzt wird, der nicht die erforderliche Fahrerlaubnis hat.

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Samples: Insurance Policy

Kraftfahrzeuge einschließlich Arbeitsmaschinen. aus nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtigen eigenen, gemieteten und geliehenen 1. 1 Kraftfahrzeugen und Anhängern, die nur auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen verkehren, ohne Rücksicht auf eine Höchstgeschwindigkeit. 2. 2 Kraftfahrzeugen mit nicht mehr als 6 km/h Höchstgeschwindigkeit. 3. Für nicht zugelassene Gabelstapler mit mehr als 6 km/h bis 20 km/h Höchstgeschwindigkeit besteht Versicherungsschutz nur nach besonderer Vereinbarung; 3 selbst fahrenden Arbeitsmaschinen und Hub- und Gabelstaplern bis 20 km/h Höchstgeschwindigkeit. Für diese Kraftfahrzeuge gelten nicht die Ausschlüsse gemäß 4.3 a) a. AHB. Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten gebrauchen darf. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nicht von einem unberechtigten Fahrer gebraucht wird. Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür zu zur sorgen, dass das Fahrzeug nicht von einem Fahrer benutzt wird, der nicht die erforderliche Fahrerlaubnis hat.

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Samples: Versicherungsbedingungen

Kraftfahrzeuge einschließlich Arbeitsmaschinen. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtigen eigenen, gemieteten und geliehenen 1. geliehenen Kraftfahrzeugen und Anhängern, die nur auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen verkehren, ohne Rücksicht auf eine Höchstgeschwindigkeit. 2. , Kraftfahrzeugen mit nicht mehr als 6 km/h Höchstgeschwindigkeit. 3. , selbst fahrenden Arbeitsmaschinen und Hub- und Gabelstaplern bis 20 km/h Höchstgeschwindigkeit. Für diese Kraftfahrzeuge gelten nicht die Ausschlüsse gemäß 4.3 a) a. AHB. Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten gebrauchen darf. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nicht von einem unberechtigten Fahrer gebraucht wird. Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nicht von einem Fahrer benutzt wird, der nicht die erforderliche Fahrerlaubnis hat.

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Samples: Versicherungsbedingungen

Kraftfahrzeuge einschließlich Arbeitsmaschinen. aus nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtigen eigenen, gemieteten und geliehenen 1. 1 Kraftfahrzeugen und Anhängern, die nur auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen verkehren, ohne Rücksicht auf eine Höchstgeschwindigkeit. 2. 2 Kraftfahrzeugen mit nicht mehr als 6 km/h Höchstgeschwindigkeit. 3. 3 selbst fahrenden Arbeitsmaschinen (gilt nicht für Hochbau ohne Arbeitsmaschinen) und Hub- und Gabelstaplern Gabelstapler bis 20 km/h Höchstgeschwindigkeit. Für diese Kraftfahrzeuge gelten nicht die Ausschlüsse gemäß 4.3 a) a. AHB. Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten gebrauchen darf. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nicht von einem unberechtigten Fahrer gebraucht wird. Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nicht von einem Fahrer benutzt wird, der nicht die erforderliche Fahrerlaubnis hat.

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Samples: Versicherungsbedingungen Zur Haftpflichtversicherung

Kraftfahrzeuge einschließlich Arbeitsmaschinen. aus nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtigen eigenen, gemieteten und geliehenen 1. geliehenen Kraftfahrzeugen und Anhängern, die nur auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen verkehren, ohne Rücksicht auf eine Höchstgeschwindigkeit. 2. Kraftfahrzeugen mit nicht mehr als 6 km/h Höchstgeschwindigkeit. 3. selbst fahrenden selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Hub- und Gabelstaplern Gabelstapler bis 20 km/h Höchstgeschwindigkeit. Für diese Kraftfahrzeuge gelten nicht die Ausschlüsse gemäß 4.3 a) a. AHB. Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten gebrauchen darf. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nicht von einem unberechtigten Fahrer gebraucht wird. Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nicht von einem Fahrer benutzt wird, der nicht die erforderliche Fahrerlaubnis hat.

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Samples: Versicherungsbedingungen