Krankenbesuche. Bei stationärer Behandlung der versicherten Person organisiert die Assistance auf Wunsch die Reise für eine der versicherten Person nahestehende Person zum Ort des Krankenhausaufenthaltes und zurück zum Wohnort im Heimatland. Der Versicherer über- nimmt die Kosten der Beförderung bei lebensbe- drohender Krankheit der versicherten Person oder bei stationärer Behandlungsdauer von mehr als 14 Tagen.
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Krankenbesuche. Bei stationärer Behandlung der versicherten Person organisiert die Assistance auf Wunsch die Reise für eine der versicherten Person nahestehende Person zum Ort des Krankenhausaufenthaltes und zurück zu- rück zum Wohnort im HeimatlandWohnort. Der Versicherer über- nimmt XXXXX übernimmt die Kosten der Beförderung bei lebensbe- drohender lebensbedrohender Krankheit der versicherten Person oder bei stationärer sta- tionärer Behandlungsdauer von mehr als 14 10 Tagen.
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