Kreditaufnahme. Die Kreditaufnahme durch einen OGAW ist auf vorübergehende Kredite begrenzt, bei denen die Kreditaufnahme 10% des Vermögens des OGAW nicht überschreitet; die Grenze gilt nicht für den Erwerb von Fremdwährungen durch ein "Back-to-back-Darlehen".
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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag, Treuhandvertrag
Kreditaufnahme. Die Kreditaufnahme durch einen OGAW ist auf vorübergehende Kredite begrenzt, bei denen die Kreditaufnahme 1010 % des Vermögens des OGAW nicht überschreitet; die Grenze gilt nicht für den Erwerb von Fremdwährungen durch ein "Back-to-back-Darlehen".
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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag, Treuhandvertrag