Kreditaufnahme. Gemäß den allgemeinen im Prospekt unter der Überschrift „Befugnis zur Kreditaufnahme und Kreditvergabe“ aufgeführten Bestimmungen darf die Gesellschaft im Namen des Fonds kurzfristig bis zu 10 % des Nettoinventarwertes des Fonds aufnehmen. Diese Kreditaufnahmen dürfen nur für kurzfristige Liquiditätszwecke verwandt werden, um die Rücknahme von Anteilen abzusichern.
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Kreditaufnahme. Gemäß den allgemeinen im Prospekt unter der Überschrift „Befugnis Fonds – Befugnisse zur Kreditaufnahme und Kreditvergabe“ aufgeführten Bestimmungen darf die Gesellschaft im Namen des Fonds kurzfristig bis zu 10 % Fremdmittel aufnehmen. (10 % des Nettoinventarwertes Nettoinventarwerts des Fonds aufnehmen. Diese Kreditaufnahmen dürfen nur für kurzfristige Liquiditätszwecke verwandt werden, um die Rücknahme von Anteilen abzusichernauf vorübergehender Basis.)
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