Kreditaufnahme. Die Kreditaufnahme durch einen Teilfonds ist auf vorübergehende Kredite begrenzt, bei denen die Kreditaufnahme 10 % des Vermögens des Teilfonds nicht überschreitet; die Grenze gilt nicht für den Erwerb von Fremdwährungen durch ein "Back-to-back-Darlehen".
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Kreditaufnahme. Die Kreditaufnahme durch einen Teilfonds ist auf vorübergehende Kredite begrenzt, bei denen die Kreditaufnahme 10 10% des Vermögens des Teilfonds nicht überschreitet; die Grenze gilt nicht für den Erwerb von Fremdwährungen durch ein "Back-to-back-Darlehen".
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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag
Kreditaufnahme. Die Kreditaufnahme durch einen Teilfonds ist auf vorübergehende Kredite begrenzt, bei denen die Kreditaufnahme Kre- ditaufnahme 10 % des Vermögens des Teilfonds nicht überschreitet; die Grenze gilt nicht für den Erwerb von Fremdwährungen durch ein "Back-to-back-Darlehen".
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Samples: Treuhandvertrag
Kreditaufnahme. Die Kreditaufnahme durch einen den Teilfonds ist auf vorübergehende Kredite begrenzt, bei denen die Kreditaufnahme 10 % des Vermögens des Teilfonds Fondsvermögens nicht überschreitet; die Grenze gilt nicht für den Erwerb von Fremdwährungen durch ein "Back-to-back-Darlehen".
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Samples: Treuhandvertrag
Kreditaufnahme. Die Kreditaufnahme durch einen Teilfonds ist auf vorübergehende Kredite begrenzt, bei denen die Kreditaufnahme 10 Kreditaufnah- me 10% des Vermögens des Teilfonds nicht überschreitet; die Grenze gilt nicht für den Erwerb von Fremdwährungen Fremdwäh- rungen durch ein "Back-to-back-Darlehen".
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Samples: Treuhandvertrag