Kriegsereignisse, Unruhen, hoheitliche Verfügungen, höhere Gewalt. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die nach- weislich auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen Hand- lungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Generalstreik, illegalem Streik oder unmittelbar auf hoheitlichen Verfügungen oder Maßnahmen von hoher Hand beruhen; das gleiche gilt für Schäden durch höhere Gewalt, soweit sich elementare Na- turkräfte ausgewirkt haben. Ausgeschlossen sind Ansprüche auf Entschädigung mit Strafcharakter, insbesondere punitive oder exemplary da- mages.
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Samples: Ver Wahrungsvertrag, www.volkswohl-bund.de
Kriegsereignisse, Unruhen, hoheitliche Verfügungen, höhere Gewalt. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die nach- weislich nachweislich – auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen Hand- lungenHandlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Generalstreik, illegalem Streik oder – unmittelbar auf hoheitlichen Verfügungen oder Maßnahmen von hoher Hand beruhen; das gleiche . Das Gleiche gilt für Schäden durch höhere Gewalt, soweit sich elementare Na- turkräfte Naturkräfte ausgewirkt haben. Ausgeschlossen sind Ansprüche auf Entschädigung mit Strafcharakter, insbesondere punitive oder exemplary da- magesdamages.
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Samples: www.continentale.de, www.mannheimer.de
Kriegsereignisse, Unruhen, hoheitliche Verfügungen, höhere Gewalt. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die nach- weislich nachweislich − auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen Hand- lungenHandlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, GeneralstreikGene- ralstreik, illegalem Streik oder − unmittelbar auf hoheitlichen Verfügungen oder Maßnahmen von hoher Hand beruhen; das gleiche . Das Gleiche gilt für Schäden durch höhere Gewalt, soweit sich elementare Na- turkräfte ausgewirkt Naturkräfte ausge- wirkt haben. Ausgeschlossen sind Ansprüche auf Entschädigung mit Strafcharakter, insbesondere punitive oder exemplary da- magesdamages.
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Samples: www.gdv.de, www.gdv.de
Kriegsereignisse, Unruhen, hoheitliche Verfügungen, höhere Gewalt. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die nach- weislich nachweislich – auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen Hand- lungenHandlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, GeneralstreikGene- ralstreik, illegalem Streik oder – unmittelbar auf hoheitlichen Verfügungen oder Maßnahmen von hoher Hand beruhen; das gleiche . Das Gleiche gilt für Schäden durch höhere Gewalt, soweit sich elementare Na- turkräfte Naturkräfte ausgewirkt habenha- ben. Ausgeschlossen sind Ansprüche auf Entschädigung mit Strafcharakter, insbesondere punitive oder exemplary da- magesdamages.
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Samples: www.dvg-gestalt.de
Kriegsereignisse, Unruhen, hoheitliche Verfügungen, höhere Gewalt. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die nach- weislich nachweislich - auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen Hand- lungenHandlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Generalstreik, illegalem Streik oder - unmittelbar auf hoheitlichen Verfügungen oder Maßnahmen von hoher Hand beruhen; das gleiche . Das Gleiche gilt für Schäden durch höhere Gewalt, soweit sich elementare Na- turkräfte elemen- tare Naturkräfte ausgewirkt haben. Ausgeschlossen sind Ansprüche auf Entschädigung mit Strafcharakter, insbesondere punitive oder exemplary da- magesdamages.
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Samples: uelzener.de
Kriegsereignisse, Unruhen, hoheitliche Verfügungen, höhere Gewalt. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die nach- weislich nachweislich - auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen Hand- lungenHandlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, GeneralstreikGe- neralstreik, illegalem Streik oder - unmittelbar auf hoheitlichen Verfügungen oder Maßnahmen von hoher Hand beruhen; das gleiche . Das Gleiche gilt für Schäden durch höhere Gewalt, soweit sich elementare Na- turkräfte ausgewirkt Naturkräfte ausge- wirkt haben. Ausgeschlossen sind Ansprüche auf Entschädigung mit Strafcharakter, insbesondere punitive oder exemplary da- mages.
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Samples: www.gdv.de
Kriegsereignisse, Unruhen, hoheitliche Verfügungen, höhere Gewalt. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die nach- weislich nachweislich − auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen Hand- lungenHandlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, GeneralstreikGe- neralstreik, illegalem Streik oder − unmittelbar auf hoheitlichen Verfügungen oder Maßnahmen von hoher Hand beruhen; das gleiche . Das Gleiche gilt für Schäden durch höhere Gewalt, soweit sich elementare Na- turkräfte Naturkräfte ausgewirkt haben. Ausgeschlossen sind Ansprüche auf Entschädigung mit Strafcharakter, insbesondere punitive oder exemplary da- magesdamages.
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Samples: www.gdv.de
Kriegsereignisse, Unruhen, hoheitliche Verfügungen, höhere Gewalt. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die nach- weislich nachweislich – auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen Hand- lungenHandlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Generalstreik, illegalem Streik oder – unmittelbar auf hoheitlichen Verfügungen oder Maßnahmen von hoher Hand beruhen; das gleiche . Das Gleiche gilt für Schäden durch höhere Gewalt, soweit sich elementare Na- turkräfte Naturkräfte ausgewirkt haben. Ausgeschlossen sind Ansprüche auf Entschädigung mit Strafcharakter, insbesondere punitive oder exemplary da- mages.
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Samples: media.barmenia.de
Kriegsereignisse, Unruhen, hoheitliche Verfügungen, höhere Gewalt. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die nach- weislich nachweislich − auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen Hand- lungenHandlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, GeneralstreikGe- neralstreik, illegalem Streik oder − unmittelbar auf hoheitlichen Verfügungen oder Maßnahmen von hoher Hand beruhen; das gleiche . Das Gleiche gilt für Schäden durch höhere Gewalt, soweit sich elementare Na- turkräfte ausgewirkt Naturkräfte ausge- wirkt haben. Ausgeschlossen sind Ansprüche auf Entschädigung mit Strafcharakter, insbesondere punitive oder exemplary da- magesdamages.
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Samples: www.gdv.de
Kriegsereignisse, Unruhen, hoheitliche Verfügungen, höhere Gewalt. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die nach- weislich nachweislich – auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen Hand- lungenHandlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, GeneralstreikGene- ralstreik, illegalem Streik oder – unmittelbar auf hoheitlichen Verfügungen oder Maßnahmen von hoher Hand beruhen; das gleiche . Das Gleiche gilt für Schäden durch höhere Gewalt, soweit sich elementare Na- turkräfte Naturkräfte ausgewirkt haben. Ausgeschlossen sind Ansprüche auf Entschädigung mit Strafcharakter, insbesondere punitive oder exemplary da- mages.
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Samples: media.barmenia.de