Common use of Kundenkennungen Clause in Contracts

Kundenkennungen. Für das Verfahren hat der Kunde • die ihm von der Bank erteilte IBAN – und bei grenzüberschreitenden Lastschrifteinzügen in Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschafts- raums zusätzlich den BIC – als seine Kundenkennung sowie • die ihm vom Zahler mitgeteilte IBAN – und bei grenzüberschreitenden Lastschrifteinzügen in Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschafts- raums zusätzlich den BIC des Zahlungsdienstleisters des Zahlers – als die Kundenkennung des Zahlers zu verwenden. Die Bank ist berechtigt, den Einzug der Lastschriften ausschließlich auf Grundlage der ihr übermittelten Kundenkennungen durchzuführen.

Appears in 9 contracts

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kundenkennungen. Für das Verfahren hat der Kunde • die ihm von der Bank erteilte IBAN – und bei grenzüberschreitenden Lastschrifteinzügen Last- schrifteinzügen in Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschafts- raums Wirtschaftsraums2 zusätzlich den BIC der Bank – als seine Kundenkennung sowie • die ihm vom Zahler mitgeteilte IBAN – und bei grenzüberschreitenden grenzüberschreit- enden Lastschrifteinzügen in Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschafts- raums Wirtschaftsraums2 zusätzlich den BIC des Zahlungsdienstleisters des Zahlers – als die Kundenkennung des Zahlers zu verwenden. Die Bank ist berechtigt, den Einzug der Lastschriften ausschließlich auf Grundlage der ihr übermittelten Kundenkennungen durchzuführen.

Appears in 5 contracts

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kundenkennungen. Für das Verfahren hat der Kunde die ihm von der Bank erteilte IBAN IBAN1 – und bei grenzüberschreitenden Lastschrifteinzügen in Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschafts- raums Wirtschaftsrau- mes2 zusätzlich den BIC BIC3 der Bank – als seine Kundenkennung sowie die ihm vom Zahler mitgeteilte IBAN – und bei grenzüberschreitenden Lastschrifteinzügen in Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschafts- raums raumes2 zusätzlich den BIC des Zahlungsdienstleisters des Zahlers – als die Kundenkennung des Zahlers zu verwenden. Die Bank ist berechtigt, den Einzug der Lastschriften ausschließlich auf Grundlage der ihr übermittelten Kundenkennungen durchzuführen.

Appears in 5 contracts

Samples: Lastschriftbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Lastschriftbedingungen

Kundenkennungen. Für das Verfahren hat der Kunde • die ihm von der Bank erteilte IBAN – und bei grenzüberschreitenden Lastschrifteinzügen Last- schrifteinzügen in Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschafts- raums Wirtschaftsraums2 zusätzlich den BIC der Bank – als seine Kundenkennung sowie • die ihm vom Zahler mitgeteilte IBAN – und bei grenzüberschreitenden grenzüberschreiten- den Lastschrifteinzügen in Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschafts- raums Wirt- schaftsraums2 zusätzlich den BIC des Zahlungsdienstleisters des Zahlers – als die Kundenkennung des Zahlers zu verwenden. Die Bank ist berechtigt, den Einzug der Lastschriften ausschließlich auf Grundlage der ihr übermittelten Kundenkennungen durchzuführen.

Appears in 4 contracts

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kundenkennungen. Für das Verfahren hat der Kunde die ihm von der Bank erteilte IBAN IBAN1 – und bei grenzüberschreitenden grenzüberschreiten- den Lastschrifteinzügen in Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschafts- raums Wirt- schaftsraums2 zusätzlich den BIC BIC3 der Bank – als seine Kundenkennung Kundenken- nung sowie die ihm vom Zahler mitgeteilte IBAN – und bei grenzüberschreitenden grenzüberschreiten- den Lastschrifteinzügen in Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschafts- raums Wirt- schaftsraums2 zusätzlich den BIC des Zahlungsdienstleisters des Zahlers Zah- lers – als die Kundenkennung des Zahlers zu verwenden. Die Bank ist berechtigt, den Einzug der Lastschriften ausschließlich auf Grundlage der ihr übermittelten Kundenkennungen durchzuführen.

Appears in 2 contracts

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Sonderbedingungen

Kundenkennungen. Für das Verfahren hat der Kunde • die ihm von der Raisin Bank erteilte IBAN – und bei grenzüberschreitenden Lastschrifteinzügen in Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschafts- raums Wirtschaftsraums2 zusätzlich den BIC der Bank – als seine Kundenkennung sowie • die ihm vom Zahler mitgeteilte IBAN – und bei grenzüberschreitenden Lastschrifteinzügen in Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschafts- raums Wirtschaftsraums3 zusätzlich den BIC des Zahlungsdienstleisters des Zahlers – als die Kundenkennung des Zahlers zu verwenden. Die Raisin Bank ist berechtigt, den Einzug der Lastschriften ausschließlich auf Grundlage der ihr übermittelten Kundenkennungen durchzuführen.

Appears in 2 contracts

Samples: Vorvertragliche Informationen Und Allgemeine Geschäftsbedingungen, Vorvertragliche Informationen Und Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kundenkennungen. Für das Verfahren hat der Kunde die ihm von der Bank erteilte IBAN IBAN1 – und bei grenzüberschreitenden grenzüberschreiten- den Lastschrifteinzügen in Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschafts- raums Wirt- schaftsraums2 zusätzlich den BIC BIC3 der Bank – als seine Kundenkennung Kunden- kennung sowie die ihm vom Zahler mitgeteilte IBAN – und bei grenzüberschreitenden grenzüberschreiten- den Lastschrifteinzügen in Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschafts- raums Wirt- schaftsraums2 zusätzlich den BIC des Zahlungsdienstleisters des Zahlers Zah- lers – als die Kundenkennung des Zahlers zu verwenden. Die Bank ist berechtigt, den Einzug der Lastschriften ausschließlich auf Grundlage der ihr übermittelten Kundenkennungen durchzuführen.

Appears in 2 contracts

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Sonderbedingungen

Kundenkennungen. Für das Verfahren hat der Kunde • die ihm von der Bank erteilte IBAN IBAN1 – und bei grenzüberschreitenden Lastschrifteinzügen in Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschafts- raums Wirtschaftsraums2 zusätzlich den BIC BIC3 der Bank – als seine Kundenkennung sowie • die ihm vom Zahler mitgeteilte IBAN – und bei grenzüberschreitenden grenzüberschreienden Lastschrifteinzügen in Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschafts- raums Wirtschaftsraums zusätzlich den BIC des Zahlungsdienstleisters des Zahlers – als die Kundenkennung des Zahlers zu verwenden. Die Bank ist berechtigt, den Einzug der Lastschriften ausschließlich auf Grundlage der ihr übermittelten Kundenkennungen durchzuführen.

Appears in 1 contract

Samples: Lastschriftinkassovereinbarung

Kundenkennungen. Für das Verfahren hat der Kunde die ihm von der Bank erteilte IBAN – und bei grenzüberschreitenden Lastschrifteinzügen Lastschriftein- zügen in Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschafts- raums Wirtschaftsraums zusätzlich den BIC der Bank – als seine Kundenkennung sowie die ihm vom Zahler mitgeteilte IBAN – und bei grenzüberschreitenden Lastschrifteinzügen Lastschrift- einzügen in Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschafts- raums Wirtschaftsraums2 zusätzlich den BIC des Zahlungsdienstleisters des Zahlers – als die Kundenkennung des Zahlers zu verwenden. Die Bank ist berechtigt, den Einzug der Lastschriften ausschließlich auf Grundlage der ihr übermittelten Kundenkennungen durchzuführen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kundenkennungen. Für das Verfahren hat der Kunde die ihm von der Bank erteilte IBAN – und bei grenzüberschreitenden Lastschrifteinzügen Lastschrift- einzügen in Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschafts- raums Wirtschaftsraums20 zusätzlich den BIC der Bank – als seine Kundenkennung sowie die ihm vom Zahler mitgeteilte IBAN – und bei grenzüberschreitenden Lastschrifteinzügen Lastschrift- einzügen in Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschafts- raums Wirtschaftsraums zusätzlich den BIC des Zahlungsdienstleisters des Zahlers - als die Kundenkennung des Zahlers zu verwenden. Die Bank ist berechtigt, den Einzug der Lastschriften ausschließlich auf Grundlage der ihr übermittelten Kundenkennungen durchzuführen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kundenkennungen. Für das Verfahren hat der Kunde die ihm von der Bank erteilte IBAN - und bei grenzüberschreitenden Lastschrifteinzügen in Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschafts- raums Wirtschaftsraums (EWR) zusätzlich den BIC der Bank- als seine Kundenkennung sowie die ihm vom Zahler mitgeteilte IBAN - und bei grenzüberschreitenden Lastschrifteinzügen in Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschafts- raums Wirtschaftsraums zusätzlich den BIC des Zahlungsdienstleisters des Zahlers - als die Kundenkennung des Zahlers zu verwenden. Die Bank ist berechtigt, den Einzug der Lastschriften ausschließlich auf Grundlage der ihr übermittelten Kundenkennungen durchzuführen.

Appears in 1 contract

Samples: Lastschriftbedingungen

Kundenkennungen. Für das Verfahren hat der Kunde die ihm von der Bank erteilte IBAN – und bei grenzüberschreitenden Lastschrifteinzügen in Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschafts- raums Wirtschaftsraums2 zusätzlich den BIC der Bank – als seine Kundenkennung sowie die ihm vom Zahler mitgeteilte IBAN – und bei grenzüberschreitenden Lastschrifteinzügen in Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschafts- raums Wirtschaftsraums2 zusätzlich den BIC des Zahlungsdienstleisters des Zahlers – als die Kundenkennung des Zahlers zu verwenden. Die Bank ist berechtigt, den Einzug der Lastschriften ausschließlich auf Grundlage der ihr übermittelten über- mittelten Kundenkennungen durchzuführen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kundenkennungen. Für das Verfahren hat der Kunde die ihm von der Bank erteilte IBAN – und bei grenzüberschreitenden Lastschrifteinzügen in Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschafts- raums Wirtschaftsraums zusätzlich den BIC – als seine Kundenkennung sowie die ihm vom Zahler mitgeteilte IBAN – und bei grenzüberschreitenden Lastschrifteinzügen Lastschrifteinzü- gen in Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschafts- raums Wirtschaftsraums zusätzlich den BIC des Zahlungsdienstleisters des Zahlers – als die Kundenkennung des Zahlers zu verwenden. Die Bank ist berechtigt, den Einzug der Lastschriften ausschließlich auf Grundlage der ihr übermittelten Kundenkennungen durchzuführen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kundenkennungen. Für das Verfahren hat der Kunde die ihm von der Bank erteilte IBAN – und bei grenzüberschreitenden Lastschrifteinzügen in Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschafts- raums Wirtschaftsraums zusätzlich den BIC – als seine Kundenkennung sowie die ihm vom Zahler mitgeteilte IBAN – und bei grenzüberschreitenden Lastschrifteinzügen in Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschafts- raums Wirtschaftsraums zusätzlich den BIC des Zahlungsdienstleisters des Zahlers – als die Kundenkennung des Zahlers zu verwenden. Die Bank ist berechtigt, den Einzug der Lastschriften ausschließlich auf Grundlage der ihr übermittelten über- mittelten Kundenkennungen durchzuführen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen