Kundenobliegenheiten Musterklauseln

Kundenobliegenheiten. [gegebenenfalls individuell zu ergänzen; grundsätzlich treffen den Kunden keine Ob- liegenheiten ausser IT-Infrastruktur mit einem gewissem Standard zu unterhalten (z.B. Internetverbindung, mindestens Browser Version X.Y). Für gewisse Services können aber auch Drittlizenzen (z.B. bestimmte Plattform) nötig sein, welche eben- falls hier aufzuführen sind)]
Kundenobliegenheiten. [individuell zu ergänzen]
Kundenobliegenheiten. Der Kunde hat auf seine Kosten die an seinem Sitz vorzuhaltenden Verbindungsendgeräte entsprechend der Empfehlung von Avanis anzuschaffen.
Kundenobliegenheiten. Der Kunde hat nur dann Anspruch auf die Wartungsleistungen von KTI, wenn er die nachstehenden Obliegenheiten erfüllt: Der Kunde führt eigenverantwortlich auf eigene Kosten täglich eine komplette Datensicherung der vertragsgegenständlichen Programme und Daten (Stamm- und Bewegungsdaten) durch und stellt KTI alle drei Monate unaufgefordert unentgeltlich ein Sicherungsmedium (CD-ROM oder ein den Anforderungen von KTI entsprechendes Sicherungsband) für Zwecke der Kontrolle, Entwicklung, Wartung und Archivierung zur Verfügung. Der Kunde besorgt auf eigene Kosten alle für die Fernwartung benötigten technischen Einrichtungen und stellt deren Betriebsbereitschaft sicher.
Kundenobliegenheiten. Der Kunde hat auf seine Kosten die an seinem Sitz vorzuhaltenden Verbindungsendgeräte entsprechend der Empfehlung von KTI anzuschaffen.
Kundenobliegenheiten. Soweit Wartungsarbeiten z.B. der regelmäßigen Filterwechsel am Gerät erforderlich sind, sind diese im vorgeschriebenen Umfang auszuführen. Wird diese Pflicht verletzt, ist AVL XxXXXX von der Leistungspflicht befreit.
Kundenobliegenheiten. Die von ArztIS angebotenen Leistungen erfordern eine entsprechende und termingerechte Unterstützung durch den Kunden sowie seines Personals. Bei nicht vollständiger, nicht rechtzeitiger sowie Nichterfüllung der Verpflichtungen durch den Kunden, hat der Kunde den daraus entstehenden Mehraufwand selbst zu tragen. Dasselbe gilt für nachträgliche Änderungen von gelieferten Informationen oder Angaben durch den Kunden bzw. wenn diese von ArztIS geändert werden müssen. Zu den Verpflichtungen des Kunden zählen insbesondere:
Kundenobliegenheiten. Der Kunde hat nur dann Anspruch auf die Wartungsleistungen von Avanis, wenn er die nachstehenden Obliegenheiten erfüllt: Der Kunde führt eigenverantwortlich auf eigene Kosten täglich eine komplette Datensicherung der vertragsgegenständlichen Programme und Daten (Stamm- und Bewegungsdaten) durch und stellt Avanis alle drei Monate unaufgefordert unentgeltlich ein Sicherungsmedium (CD-ROM oder ein den Anforderungen von Avanis entsprechendes Sicherungsband) für Zwecke der Kontrolle, Entwicklung, Wartung und Archivierung zur Verfügung. Der Kunde besorgt auf eigene Kosten alle für die Fernwartung benötigten technischen Einrichtungen und stellt deren Betriebsbereitschaft sicher.
Kundenobliegenheiten. Die Leistungen von CGM setzen eine entsprechende und terminge- rechte Unterstützung durch den Kunden und seines Personals voraus. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nach, hat er den daraus entstehenden Mehr- aufwand zu tragen. Gleiches gilt, wenn der Kunde von ihm gelieferte Informationen oder Angaben nachträglich ändert oder diese geän- dert werden müssen. Diese Obliegenheiten sind insbesondere:

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  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Einlagensicherung Die Ikano Bank unterliegt der staatlichen schwedischen Einlagensicherung „Riksgälden - Swedish National Debt Office“. Die Einlagensicherung durch Riksgälden schützt Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro.

  • Mindestlohn 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zu beachten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Die vorstehende Regelung gilt ebenfalls für vom Auftragnehmer eingesetzte Nachunternehmer und deren eingesetztes Personal.

  • Ausführung von Aufträgen Z 8. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise die Heranziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kreditinstitut durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl.

  • Prüfungen Sind für den Liefergegenstand Prüfungen vorgesehen, trägt der Lieferant die sachlichen und seine personellen Prüfkosten. Der Be- steller trägt seine personellen Prüfkosten. Der Lieferant hat dem Besteller die Prüfbereitschaft mindestens eine Woche vor dem für die Prüfung vorgesehenen Termin verbindlich anzuzeigen. Der Lie- ferant hat zudem mit dem Besteller einen Prüftermin zu vereinba- ren. Wird zu diesem Termin der Liefergegenstand nicht vorgestellt, so gehen die personellen Prüfkosten des Bestellers zu Lasten des Lieferanten. Sind infolge festgestellter Mängel wiederholte oder weitere Prüfungen erforderlich, so trägt der Lieferant hierfür alle sachlichen und personellen Kosten. Für die Werkstoffnachweise der Vormaterialien trägt der Lieferant die sachlichen und personel- len Kosten.

  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Besteller darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Besteller nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht; diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Befriedigungsrecht nach § 371 HGB steht dem Kunden nicht zu.

  • Rechnungslegung und Zahlung (Zu 8.3 und 8.4 der ÖNORM B 2110)

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.