Inkrafttreten und Dauer Musterklauseln

Inkrafttreten und Dauer. (1) Dieses Abkommen bedarf der Ratifikation und tritt am ersten Tag des dritten Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, in welchem die Ratifikationsurkunden ausgetauscht worden sind.
Inkrafttreten und Dauer. Dieser Vertrag tritt mit der Allgemeinverbindlicherklärung durch die Regierung des Fürs- tentums Liechtenstein in Kraft und gilt bis zum 31. Xxxx 2026. Er verlängert sich auto- matisch bis zum 31. Xxxx 2027, sofern keine der Vertragsparteien die Verlängerung bis zum 30. Juni 2025 schriftlich ablehnt. Der Gesamtarbeitsvertrag kann von jeder Ver- tragspartei unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden. Schaan, 30. November 0000 Xxxxxxxxxxxxxxxxxxx ArbeitnehmerInnenverband ……………………………………………….. Xxxx Xxxxxxxxxx, Präsident Verband Liechtensteiner Personaldienstleister Wirtschaftskammer Liechtenstein ……………………………………………….. Xxxxx Xxxxxxxx, Sektionspräsident ……………………………………………….. Xxxxxxx Xxxx, Stv. Geschäftsführerin ……………………………………………….. Xx. Xxxxxx Xxxxx, Präsident Wirtschaftskammer Liechtenstein ……………………………………………….. Xxxxxx Xxxx, Geschäftsführer Wirtschaftskammer Liechtenstein
Inkrafttreten und Dauer. Diese Vereinbarung tritt am 1.1.2023 in Kraft. Sie kann unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten erstmals auf den 31.12.2026 gekündet werden. Die Vereinbarung bildet einen Anhang der Vereinbarung über die Anstellungs- bedingungen der Bankangestellten (VAB). Weitere Mitglieder des Arbeitgeber- verbands der Banken in der Schweiz als vertragschliessende Arbeitgeberorga- nisation können die Unterstellung unter die Vereinbarung erklären (Opting in). Die vertragschliessenden Parteien entscheiden über den Anschluss und den Bei- tritt von weiteren Verbänden und Unternehmen. Gestaltung: xxxxxx-xxxxxxxxxx.xx Arbeitgeberverband der Banken in der Schweiz (Arbeitgeber Banken) Xxxxxxxxxxxxxx 0 0000 Xxxxx T +00 00 000 00 00 xxxx@xxxxxxxxxxx-xxxxxx.xx, xxx.xxxxxxxxxxx-xxxxxx.xx Schweizerischer Bankpersonalverband Xxxxxxxxxxxxxxxx 00 0000 Xxxxxx T 0848 000 885 xxxx@xxxx.xx, xxx.xxxx.xx Kaufmännischer Verband Schweiz Xxxxxxxxxxx 0 Xxxxxxxx , 0000 Xxxxxx T +00 00 000 00 00
Inkrafttreten und Dauer. Dieser Vertrag tritt mit der Allgemeinverbindlicherklärung durch die Regierung des Fürs- tentums Liechtenstein in Kraft und gilt bis zum 31. Xxxx 2021. Er verlängert sich auto- matisch bis zum 31. Xxxx 2022, sofern keine der Vertragsparteien die Verlängerung bis zum 30. Juni 2020 schriftlich ablehnt. Der Gesamtarbeitsvertrag kann von jeder Ver- tragspartei unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden. Schaan, 3. Dezember 2018
Inkrafttreten und Dauer. (1) Die Vertragsparteien notifizieren einander auf dem Schriftweg, dass die nach der Verfassung erforderlichen Verfahren erfüllt sind. Das Abkommen tritt am ersten Tag des dritten Monats in Kraft, der auf das Datum der späteren Notifizierung folgt.
Inkrafttreten und Dauer. Diese Vereinbarung tritt am 1. Januar 2009 in Kraft. Sofern sie nicht unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten auf den 31. Dezember gekündigt wird, erneuert sie sich jeweils um ein Jahr.
Inkrafttreten und Dauer. 1 Dieser Vertrag tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. Anwendbarkeit und Vertragsdauer
Inkrafttreten und Dauer. Dieser Rahmenvertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft und wird für eine Dauer von … [Dauer, z.B. einem Jahr] abgeschlossen. Sofern keine der Parteien den Vertrag gemäss den nachfolgenden Bestimmungen kündigt, verlängert er sich jeweils um … [Dauer, z.B. ein weiteres Jahr].
Inkrafttreten und Dauer. [individuell zu ergänzen] [individuell zu erstellen, insbesondere folgende Punkte könnten enthalten sein: Services und deren Funktionalitäten, allenfalls Schnittstellen zu Drittsoftware nach User/Gerät/geographisch etc. Verfügbarkeit, maximale Ausfalldauern, Übertragungsbandbreiten, Systemantwortzei- ten, Supportantwortzeiten, bezogen auf einen Referenzzeitraum [Kommentar: Dieser Muster Projektvertrag kann für Projekte der Parteien, wie z.B. eine initia- le Migration auf den Service des Anbieters, individuelle Weiterentwicklungen oder die Migra- tion bei Vertragsende auf einen anderen Anbieter verwendet werden.]
Inkrafttreten und Dauer. Die vorliegende Vereinbarung tritt mit beidseitiger Unterschrift in Kraft und wird auf un- bestimmte Zeit abgeschlossen. Die Vereinbarung behält ihre Gültigkeit auch, wenn das EVU keine Bestellungen tätigt oder zugeteilte Grund- und Zusatzleistungen nicht nutzt. Die vorliegende Vereinbarung ersetzt die Netzzugangsvereinbarung zwischen der ISB und dem EVU vom XX.XX.XXXX. [Datum der letzten Unterschrift auf der bisherigen Vereinbarung ist massgebend]