Inkrafttreten und Dauer Musterklauseln

Inkrafttreten und Dauer. (1) Dieses Abkommen bedarf der Ratifikation und tritt am ersten Tag des dritten Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, in welchem die Ratifikationsurkunden ausgetauscht worden sind.
Inkrafttreten und Dauer. Dieser Vertrag tritt mit der Allgemeinverbindlicherklärung durch die Regierung des Fürstentums Liechtenstein in Kraft und gilt bis zum 31. Xxxx 2023. Er verlängert sich automatisch bis zum 31. Xxxx 2024 sofern keine der Vertragsparteien die Verlängerung bis zum 30. September 2022 schriftlich ablehnt. Der Gesamtarbeitsvertrag kann von jeder Vertragspartei unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden. Schaan, 25. November 2019 ............................................................... ................................................................... Xxxx Xxxxxxxxxx, Präsident Xxxx Xxxxxx, Sektionspräsident ………………………………………………. Xxxxxxx Xxxx, Stv. Geschäftsführerin Wirtschaftskammer Liechtenstein ................................................................... Xxxxxx Xxxxxx, Präsident ................................................................... Xxxxxx Xxxx, Geschäftsführer
Inkrafttreten und Dauer. Diese Vereinbarung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Vereinbarung über die Anstellungsbedingungen der Bankangestellten (VAB) Sie kann unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten erstmals auf den 31.12.2017 gekündet werden. Ohne Kündigung erneuert sie sich jeweils um zwei Jahre. Verhandlungen über den Mindestlohn können jährlich stattfinden. Anhang 1: Vereinbarung über die Arbeitszeiterfassung (VAZ) Gestaltung: Xxxxxx Xxxxx, Basel Arbeitgeberverband der Banken in der Schweiz (Arbeitgeber Banken) Duxxxxxxxxxxx 00 Xxxxxxxx 0000, 0000 Xxxxx T +00 00 000 00 00 xxxx@xxxxxxxxxxx-xxxxxx.xx, xxx.xxxxxxxxxxx-xxxxxx.xx Schweizerischer Bankpersonalverband Monbijoustrasse 61 Poxxxxxx 0000, 0000 Xxxx T 0848 000 885 xxxx@xxxx.xx, xxx.xxxx.xx Kaufmännischer Verband Schweiz Haxx-Xxxxx-Xxxxxxx 0 Xxxxxxxx 0000, 0000 Xxxxxx T +00 00 000 00 00
Inkrafttreten und Dauer. Dieser Vertrag tritt mit der Allgemeinverbindlicherklärung durch die Regierung des Fürstentums Liechtenstein in Kraft und gilt bis zum 31. Xxxx 2020. Er verlängert sich automatisch bis zum 31. Xxxx 2021 sofern keine der Vertragsparteien die Verlängerung bis zum 30. September 2019 schriftlich ablehnt. Der Gesamtarbeitsvertrag kann von jeder Vertragspartei unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden.
Inkrafttreten und Dauer. (1) Die Vertragsparteien notifizieren einander auf dem Schriftweg, dass die nach der Verfassung erforderlichen Verfahren erfüllt sind. Das Abkommen tritt am ersten Tag des dritten Monats in Kraft, der auf das Datum der späteren Notifizierung folgt.
Inkrafttreten und Dauer. Diese Vereinbarung tritt am 1. Januar 2009 in Kraft. Sofern sie nicht unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten auf den 31. Dezember gekündigt wird, erneuert sie sich jeweils um ein Jahr.
Inkrafttreten und Dauer. 1 Dieser Vertrag tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. Anwendbarkeit und Vertragsdauer
Inkrafttreten und Dauer. Dieser Rahmenvertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft und wird für eine Dauer von … [Dauer, z.B. einem Jahr] abgeschlossen. Sofern keine der Parteien den Vertrag gemäss den nachfolgenden Bestimmungen kündigt, verlängert er sich jeweils um … [Dauer, z.B. ein weiteres Jahr].
Inkrafttreten und Dauer. [individuell zu ergänzen] [individuell zu erstellen, insbesondere folgende Punkte könnten enthalten sein: Services und deren Funktionalitäten, allenfalls Schnittstellen zu Drittsoftware nach User/Gerät/geographisch etc. Verfügbarkeit, maximale Ausfalldauern, Übertragungsbandbreiten, Systemantwortzei- ten, Supportantwortzeiten, bezogen auf einen Referenzzeitraum [Kommentar: Dieser Muster Projektvertrag kann für Projekte der Parteien, wie z.B. eine initia- le Migration auf den Service des Anbieters, individuelle Weiterentwicklungen oder die Migra- tion bei Vertragsende auf einen anderen Anbieter verwendet werden.]
Inkrafttreten und Dauer. Die vorliegende Vereinbarung tritt mit beidseitiger Unterschrift in Kraft und wird auf un- bestimmte Zeit abgeschlossen. Die Vereinbarung behält ihre Gültigkeit auch, wenn das EVU keine Bestellungen tätigt oder zugeteilte Grund- und Zusatzleistungen nicht nutzt. Die vorliegende Vereinbarung ersetzt die Netzzugangsvereinbarung zwischen der ISB und dem EVU vom XX.XX.XXXX. [Datum der letzten Unterschrift auf der bisherigen Vereinbarung ist massgebend]