Common use of Kundenpflichten Clause in Contracts

Kundenpflichten. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass die Voraussetzungen für die Installation der Hardware durch SW SLS oder durch ihren Baupartner vorliegen. Insbesondere müssen folgende Voraussetzungen geschaffen sein: • Der Kunde stellt trockene Räume mit Raumtemperaturen zwischen 0°C und 30°C zur Installation des HÜP und des ONT zur Verfügung. • Der Kunde gewährleistet die Sicherung des Gerätes vor unberechtigtem Zugriff Dritter. • Der Kunde stellt eine abgesicherte Stromversorgung mit 230V im Abstand von maximal 1,2 Metern zur Installationsposition des ONT und des Routers (ggf. aufpreispflichtig gemäß Preisliste) zur Verfügung. Für die Stromversorgung des ONT und des Routers (ggf. aufpreispflichtig gemäß Preisliste) sind je Gerät und Montageort eine 230V-Steckdosen vorzusehen. • Der Kunde wird nur Hausinstallationen und Endeinrichtungen sowie Endgeräte anschließen, deren Verwendung in öffentlichen Telekommunikationsnetzen in Deutschland zulässig sind und die insbesondere den Regelungen über elektromagnetische Verträglichkeit entsprechen. • Der Kunde wird alle Änderungs- und Instandhaltungsarbeiten am Netz der SW SLS einschließlich des Übergabepunktes ausschließlich durch SW SLS oder durch ihren Baupartner ausführen lassen. • Der Kunde ist nicht berechtigt, die bezogenen Leistungen und/oder Produkte und Nutzungsrechte unentgeltlich oder entgeltlich Dritten zu überlassen. Eine Einwilligung hat er schriftlich von SW SLS einzuholen. SW SLS kann die Einwilligung nur aus sachlichen Gründen verweigern. • Der Kunde nutzt die Leistungen der SW SLS nur in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen. Insbesondere darf er keine Anwendungen ausführen oder Einrichtungen nutzen, die zu Veränderungen an der logischen oder physikalischen Struktur des Netzes der SW SLS oder eines anderen Telekommunikationsnetzes führen. SW SLS haftet nicht für aus der Platzierung des HÜP und des ONT einhergehende Beeinträchtigungen bei der Nutzung des Glasfaser- Anschlusses bspw. durch daraus resultierende ungünstige Platzierung eines WLAN-Routers. Kann die Installation des HÜP und/oder des ONT und/oder des Routers (ggf. aufpreispflichtig gemäß Preisliste) aufgrund fehlender Voraussetzungen (z.B. Zugang) oder aus anderen vom Kunden zu vertretenen Gründen nicht durchgeführt werden, hat der Kunde SW SLS für die vergebliche Anfahrt des Technikers oder des Servicepartners, die in der jeweils bei Vertragsschluss oder nach einer Preisänderung gültigen Preisliste genannte Anfahrtspauschale zu ersetzen. Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass SW SLS oder der Servicepartner überhaupt keinen Schaden erlitten hat oder nur ein geringer Schaden eingetreten ist. Bei der gemeinsamen Hausbegehung legt der Kunde zusammen mit SW SLS oder dem Baupartner fest, an welchen Punkten im Gebäude die Montage des HÜP, und des ONT erfolgen soll (siehe hierzu Ziff. 4 dieser Leistungsbeschreibung, Glasfaser-Anschluss). Sofern der Kunde (nach der gemeinsamen Hausbegehung) einen anderen Ort für die Installation des HÜP und/oder des ONT wünscht, sind die technischen Rahmenbedingungen und Möglichkeiten zu prüfen. SW SLS kann, sofern die Rahmenbedingungen für eine Installation des HÜP und/oder des ONT an anderer Stelle ungünstig oder technisch nicht realisierbar sind, die Installation an dem anderen Ort ablehnen. Ergänzende Leitungsführungen, die zur Installation des Übergabepunktes (HÜP und/oder ONT) in unmittelbarer Nähe der Hauseinführung (Bohrung) durchzuführen sind, werden auf Wunsch nach Absprache und Aufwand zzgl. Materialaufwendungen und ggf. Aufwendungen beauftragter Dritter abgerechnet. Nach Inbetriebnahme des Glasfaser-Anschlusses erfolgt die Freischaltung des Anschlusses und der Dienste.

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Samples: www.swsls.de

Kundenpflichten. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass die Voraussetzungen für die Installation der Hardware durch SW SLS oder durch ihren Baupartner den Netzbetreiber vorliegen. Insbesondere müssen folgende Voraussetzungen geschaffen sein: • Bereitstellung eines lückenlosen Leitungsweges vom HÜP bis zum NT. Das Material sollte, insbeson- dere in Mehrfamilienhäusern den Brandschutzbestimmungen entsprechen. Dies bedeutet, dass das Material dem LSZH-Bestimmungen entsprechen muss. Der Netzbetreiber benötigt einen lückenlosen Leitungsweg zwischen dem HÜP und dem NT bis in die Wohneinheit(-en) zur freien Verwendung. Dieser Leitungsweg wird vom Kunden zur Verfügung gestellt. Die Kosten für diesen Leitungsweg trägt der Kunde. Diese Leitungswege können bspw. durch ein Leerrohrsystem, einen Kabelschacht oder ähnliches innerhalb des Hauses realisiert werden, unterschiedliche Bauweisen sind möglich. Um in diese Leitungswege das LWL-Kabel einziehen zu können, sind einige Parameter zu beachten. In den folgenden Absätzen werden Anforderungen an den Leitungsweg beschrieben, die der Kunde zu beach- ten hat. Die beschriebenen Anforderungen an den Leitungsweg beziehen sich auf Rohr-/ Kanal-Grö- ßen, die für die Anbindung einer Wohneinheit notwendig sind. Soll in einem Mehrfamilienhaus ein Lei- tungsweg die LWL-Kabel für mehrere Wohnungen führen, so ist die Rohr-/ Kanal-Größe entsprechend anzupassen. • Leerrohr-Systeme sind mit einem Innendurchmesser von mindestens 17,4 mm (M20) und glatten In- nenseiten zu erstellen. Flex-Rohre dürfen an der Innenseite nicht geriffelt sein. Der Biegeradius von 60 mm ist bei der Verlegung zwingend einzuhalten. In dem Leerrohr darf sich kein weiteres Kabel befinden. • Kabelkanäle sind in mind. 15x15mm auszuführen und so zu installieren, dass ein Biegeradius von 60mm gewährleistet ist. • Mikrorohrsysteme sind so zu verlegen, dass jeder Wohneinheit ein eigenes Röhrchen zugewiesen wird, welches auf den Etagen so zu verbinden ist, dass eine durchgehende Verbindung von der Wohnung bis zum Hausübergabepunkt entsteht. • Sollte der Leerrohrweg über die Außenfassade gelegt werden, ist er vor Vandalismus zu schützen und muss für den Außenbereich geeignet sein. Der Schutz vor Vandalismus kann wie folgt gewährleistet werden: der Leitungsweg besteht aus einem Metallkabelkanal oder Metallrohr. Der Leitungsweg aus Kunststoff wird durch ein zusätzliches Kabelschutzeisen geschützt. • Der Kunde stellt trockene Räume einen trockenen Raum mit Raumtemperaturen zwischen 0°C und 30°C zur Installation des HÜP und des ONT Instal- lation zur Verfügung. • Der Kunde gewährleistet die Sicherung des Gerätes vor unberechtigtem Zugriff Dritter. • Der Kunde stellt eine abgesicherte Stromversorgung mit 230V im Abstand von maximal 1,2 Metern zur Installationsposition des ONT und des Routers (ggf. aufpreispflichtig gemäß Preisliste) NT zur Verfügung. Für die Stromversorgung des ONT und des Routers (ggf. aufpreispflichtig gemäß Preisliste) sind je Gerät und Montageort eine 230V-Steckdosen vorzusehen. • Der Kunde wird nur Hausinstallationen und Endeinrichtungen sowie Endgeräte anschließen, deren Verwendung in öffentlichen Telekommunikationsnetzen in Deutschland zulässig sind und die insbesondere insbeson- dere den Regelungen über elektromagnetische Verträglichkeit entsprechen. • Der Kunde wird alle Änderungs- und Instandhaltungsarbeiten am Netz der SW SLS einschließlich des Netzbetreibers einschließ- lich des Übergabepunktes ausschließlich durch SW SLS den Netzbetreiber oder die durch ihren Baupartner den Netzbetreiber beauftragte Dritte ausführen lassen. • Der Kunde ist nicht berechtigt, die bezogenen Leistungen und/oder Produkte und Nutzungsrechte unentgeltlich oder entgeltlich Dritten zu überlassen. Eine Einwilligung hat er schriftlich von SW SLS einzuholenNEW ein- zuholen. SW SLS kann • Für die Einwilligung nur aus sachlichen Gründen verweigernInstallation des digitalen Empfangsgeräts ist der Kunde zuständig sowie darüber hinaus für die notwendigen Endgeräte (Fernsehgerät, etc.). • Der Kunde nutzt die Leistungen der SW SLS des Netzbetreibers nur in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen. Insbesondere darf er keine Anwendungen ausführen oder Einrichtungen nutzen, die zu Veränderungen an der logischen oder physikalischen Struktur des Netzes der SW SLS des Netzbetrei- bers oder eines anderen Telekommunikationsnetzes führen. SW SLS haftet • Der Kunde ist verpflichtet, die Regelungen für den Jugendschutz einzuhalten. Der Kunde darf Jugendlichen unter 18 Jahren keinen Zugang zu Filmen oder Inhalten gewähren, die mit einer Jugend- schutzsperre versehen sind. • Die Produkte dürfen nur privat genutzt werden. Nach Maßgabe der Bestimmungen des Urheber- rechtsgesetzes ist der Kunde insbesondere nicht berechtigt, Programme, Filme oder sonstige Inhalte oder Aufzeichnungen davon zu verbreiten, per Funk, im Wege des so genannten Online-Streaming oder mit Hilfe einer anderen Technologie weiterzusenden, öffentlich zugänglich zu machen oder an Stellen, die der Öffentlichkeit nur gegen Zahlung eines Eintrittsgeldes zugänglich sind, öffentlich wahrnehmbar zu machen. Ferner ist der Kunde nicht berechtigt, das Signal für aus den Gebrauch außerhalb seiner Räum- lichkeiten umzuleiten oder weiterzuleiten. Ist am Tag der Platzierung Realisierung des Hausanschlusses kein geeigneter Leitungsweg vorhanden, wird das NT in einem Abstand von bis zu 1 Meter zum HÜP und des ONT einhergehende Beeinträchtigungen bei der Nutzung des Glasfaser- Anschlusses bspw. durch daraus resultierende ungünstige Platzierung eines WLANmit mindestens 50 cm Abstand zu Decken-Routersund Seitenwand montiert. Kann die Installation des HÜP und/oder des ONT und/oder des Routers (ggf. aufpreispflichtig gemäß Preisliste) NT aufgrund fehlender Voraussetzungen (z.B. ZugangFehlen von Leitungswegen) oder aus anderen vom Kunden zu vertretenen Gründen nicht durchgeführt werden, hat der Kunde SW SLS NEW oder dem Netzbetreiber für die vergebliche Anfahrt des Technikers oder des ServicepartnersSer- vicepartners, die in der jeweils bei Vertragsschluss oder nach einer Preisänderung gültigen Preisliste genannte Anfahrtspauschale zu ersetzen. Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass SW SLS NEW oder der Servicepartner Netzbetreiber überhaupt keinen Schaden erlitten hat oder nur ein geringer Schaden eingetreten ist. Bei der gemeinsamen Hausbegehung legt der Kunde zusammen mit SW SLS oder dem Baupartner fest, an welchen Punkten im Gebäude die Montage des HÜP, und des ONT erfolgen soll (siehe hierzu Ziff. 4 dieser Leistungsbeschreibung, Glasfaser-Anschluss). Sofern der Kunde (nach der gemeinsamen Hausbegehung) einen anderen Ort für die Installation des HÜP und/oder des ONT wünscht, sind die technischen Rahmenbedingungen und Möglichkeiten zu prüfen. SW SLS kann, sofern die Rahmenbedingungen für eine Installation des HÜP und/oder des ONT an anderer Stelle ungünstig oder technisch nicht realisierbar sind, die Installation an dem anderen Ort ablehnen. Ergänzende Leitungsführungen, die zur Installation des Übergabepunktes (HÜP und/oder ONT) in unmittelbarer Nähe der Hauseinführung (Bohrung) durchzuführen sind, werden auf Wunsch nach Absprache und Aufwand zzgl. Materialaufwendungen und ggf. Aufwendungen beauftragter Dritter abgerechnet. Nach Inbetriebnahme des Glasfaser-Anschlusses erfolgt die Freischaltung des Anschlusses und der Dienste.

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Samples: www.new.de

Kundenpflichten. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass die Voraussetzungen für die Installation der Deutsche Glasfaser-Hardware durch SW SLS oder durch ihren Baupartner vorliegen. Insbesondere müssen folgende Voraussetzungen geschaffen seinwerden: • Der Kunde stellt trockene Räume Bereitstellung eines trockenen Raumes mit Raumtemperaturen zwischen 00 °C und 3030 °C zur Installation des HÜP und des ONT zur VerfügungC. • Der Kunde gewährleistet die Sicherung des Gerätes vor unberechtigtem Zugriff Dritter. Dritter Der Kunde stellt eine abgesicherte Stromversorgung mit 230V im Abstand Umfeld von maximal 1,2 1.2 Metern zur Installationsposition vom Installationsort der CPE • kann die Installation der CPE aufgrund fehlender Voraussetzun- gen (z.B. Fehlen von oder unzureichende Anschlüsse) oder aus an- deren vom Kunden zu vertretenen Gründen nicht durchgeführt wer- den, hat der Kunde Deutsche Glasfaser für die vergebliche Anfahrt des ONT und Deutsche Glasfaser Technikers oder des Routers (ggfServicepartners, die in der jeweils, bei Vertragsschluss oder nach einer Preisänderung, gültigen Preisliste genannte Anfahrtspauschale zu ersetzen. aufpreispflichtig gemäß Preisliste) zur Verfügung. Für die Stromversorgung des ONT und des Routers (ggf. aufpreispflichtig gemäß Preisliste) sind je Gerät und Montageort eine 230V-Steckdosen vorzusehenDer Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass Deutsche Glasfaser überhaupt keinen Scha- den erlitten hat oder nur ein geringer Schaden eingetreten ist. • Der Kunde wird nur Hausinstallationen und Endeinrichtungen sowie Endgeräte End- geräte anschließen, deren Verwendung in öffentlichen Telekommunikationsnetzen Telekommunikati- onsnetzen in Deutschland zulässig sind ist und die insbesondere den Regelungen Regelun- gen über elektromagnetische Verträglichkeit entsprechen. • Der Kunde wird alle Änderungs- Änderungs– und Instandhaltungsarbeiten am Netz der SW SLS von Deutsche Glasfaser einschließlich des Übergabepunktes ausschließlich ausschließ- lich durch SW SLS Deutsche Glasfaser oder durch ihren Baupartner ausführen die von ihr beauftragten Personen aus- führen lassen. • Der Kunde ist nicht berechtigt, die bezogenen Leistungen und/oder Produkte Pro- dukte und Nutzungsrechte unentgeltlich oder entgeltlich Dritten zu überlassenüber- lassen. Eine Einwilligung Erlaubnis hat er schriftlich von SW SLS einzuholenbei Deutsche Glasfaser zu ent- richten. SW SLS Deutsche Glasfaser kann die Einwilligung Genehmigung nur aus sachlichen Gründen verweigern. • Der Kunde nutzt die Leistungen der SW SLS nur in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen. Insbesondere darf er keine Anwendungen ausführen oder Einrichtungen nutzen, die zu Veränderungen an der logischen oder physikalischen Struktur des Netzes der SW SLS oder eines anderen Telekommunikationsnetzes führen. SW SLS haftet nicht für aus der Platzierung des HÜP und des ONT einhergehende Beeinträchtigungen bei der Nutzung des Glasfaser- Anschlusses bspw. durch daraus resultierende ungünstige Platzierung eines WLAN-Routers. Kann Für die Installation des HÜP und/oder des ONT und/oder des Routers (ggf. aufpreispflichtig gemäß Preisliste) aufgrund fehlender Voraussetzungen (z.B. Zugang) oder aus anderen vom Kunden zu vertretenen Gründen nicht durchgeführt werden, hat digitalen Empfangsgeräts ist der Kunde SW SLS zuständig sowie darüber hinaus für die vergebliche Anfahrt des Technikers oder des Servicepartners, die in der jeweils bei Vertragsschluss oder nach einer Preisänderung gültigen Preisliste genannte Anfahrtspauschale zu ersetzen. Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass SW SLS oder der Servicepartner überhaupt keinen Schaden erlitten hat oder nur ein geringer Schaden eingetreten ist. Bei der gemeinsamen Hausbegehung legt der Kunde zusammen mit SW SLS oder dem Baupartner fest, an welchen Punkten im Gebäude die Montage des HÜP, und des ONT erfolgen soll notwendigen Endgeräte (siehe hierzu Ziff. 4 dieser Leistungsbeschreibung, Glasfaser-AnschlussFernsehgerät etc.). Sofern der Kunde (nach der gemeinsamen Hausbegehung) einen anderen Ort für die Installation des HÜP und/oder des ONT wünscht, sind die technischen Rahmenbedingungen und Möglichkeiten zu prüfen. SW SLS kann, sofern die Rahmenbedingungen für eine Installation des HÜP und/oder des ONT an anderer Stelle ungünstig oder technisch nicht realisierbar sind, die Installation an dem anderen Ort ablehnen. Ergänzende Leitungsführungen, die zur Installation des Übergabepunktes (HÜP und/oder ONT) in unmittelbarer Nähe der Hauseinführung (Bohrung) durchzuführen sind, werden auf Wunsch nach Absprache und Aufwand zzgl. Materialaufwendungen und ggf. Aufwendungen beauftragter Dritter abgerechnet. Nach Inbetriebnahme des Glasfaser-Anschlusses erfolgt die Freischaltung des Anschlusses und der Dienste.

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Samples: www.deutsche-glasfaser.de

Kundenpflichten. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlichhat sämtliche Zugangsdaten, dass die Voraussetzungen Passwörter und Schlüssel sorgfältig zu verwahren und nicht an (unbefugte) Dritte weiterzugeben. Bei Verdacht des Missbrauches hat der Kunde A1 unverzüglich zu informieren. Der Kunde haftet A1 für die Installation von ihm zu vertretenden aus missbräuchlicher Verwendung entstandenen Schäden. Allfällige Zugangsdaten, Passwörter und Schlüssel werden dem Kunden elektronisch an die zuletzt bekannt gegebene Kontakt E-Mail Adresse übermittelt. Der Kunde verpflichtet sich die vertraglichen Leistungen und gegebenenfalls bereitgestellte Einrichtungen ausschließlich bestimmungsgemäß zu nutzen und jede missbräuchliche Verwendung auch im Sinne des § 107 TKG 2003 (Telekommunikationsgesetz 2003, BGBl. I Nr. 70/2003 idgF). zu unterlassen. • Für über die Services übermittelte und abgefragte Inhalte ist der Hardware durch SW SLS Kunde allein verantwortlich. • Die Benutzung von Services sowie die Werbung für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen dürfen keine Inhalte aufweisen, die die Sicherheit oder durch ihren Baupartner vorliegendie Wirtschaftsinteressen der Republik Österreich gefährden oder gegen die Gesetze, die öffentliche Ordnung oder die Sittlichkeit verstoßen. • Die über die Services angebotenen Inhalte, Nachrichten oder Mitteilungen, dürfen nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Insbesondere müssen folgende Voraussetzungen geschaffen seindürfen die Nachrichten und Mitteilungen keine Rechtsbrüche erleichtern oder dazu auffordern. • Folgende Informationsinhalte sind insbesondere ausgeschlossen: • Der Kunde stellt trockene Räume mit Raumtemperaturen zwischen 0°C Glücksspiele, die vom Strafgesetzbuch verboten sind, • Informationen, die Gewalt verharmlosen oder verherrlichen oder zur Gewalt auffordern, • Inhalte, die politisch, religiös oder weltanschaulich extremistisches Gedankengut vermitteln und 30°C zur Installation des HÜP und des ONT zur Verfügungdamit gegen die innerstaatliche Rechtsordnung verstoßen. • Der Kunde gewährleistet Die vermittelten Inhalte dürfen insbesondere nicht geeignet sein, • jemanden hinsichtlich der Identität des Kunden, des Inhalts oder der Kosten der angebotenen Inhalte irrezuführen, • die Sicherung des Gerätes vor unberechtigtem Zugriff DritterIntegrität von Personen zu beeinträchtigen oder Angst zu verbreiten, • gesetzlich geschützte religiöse Symbole herabzuwürdigen oder öffentliches Ärgernis oder massive Kritik in der Öffentlichkeit herbeizuführen. • Der Kunde stellt eine abgesicherte Stromversorgung mit 230V im Abstand von maximal 1,2 Metern zur Installationsposition des ONT und des Routers (ggf. aufpreispflichtig gemäß Preisliste) zur Verfügung. Für Weiters dürfen keine Inhalte verwendet werden, die Stromversorgung des ONT und des Routers (ggf. aufpreispflichtig gemäß Preisliste) sind je Gerät und Montageort eine 230V-Steckdosen vorzusehenGewalt, Sadismus oder Grausamkeiten verherrlichen. • Der Kunde wird nur Hausinstallationen und Endeinrichtungen sowie Endgeräte anschließen, deren Verwendung in öffentlichen Telekommunikationsnetzen in Deutschland zulässig sind und die insbesondere den Regelungen über elektromagnetische Verträglichkeit entsprechen. • Der Kunde wird alle Änderungs- und Instandhaltungsarbeiten am Netz der SW SLS einschließlich des Übergabepunktes ausschließlich durch SW SLS oder durch ihren Baupartner ausführen lassen. • Der Kunde ist nicht berechtigtBei einer Verletzung dieser Verpflichtungen, die bezogenen Leistungen und/oder Produkte und Nutzungsrechte unentgeltlich oder entgeltlich Dritten zu überlassen. Eine Einwilligung hat er schriftlich von SW SLS einzuholen. SW SLS kann die Einwilligung nur aus sachlichen Gründen verweigern. • Der Kunde nutzt die Leistungen der SW SLS nur in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen. Insbesondere darf er keine Anwendungen ausführen oder Einrichtungen nutzen, die zu Veränderungen an der logischen oder physikalischen Struktur des Netzes der SW SLS oder eines anderen Telekommunikationsnetzes führen. SW SLS haftet nicht für aus der Platzierung des HÜP und des ONT einhergehende Beeinträchtigungen bei der Nutzung des Glasfaser- Anschlusses bspw. durch daraus resultierende ungünstige Platzierung eines WLAN-Routers. Kann die Installation des HÜP und/oder des ONT und/oder des Routers (ggf. aufpreispflichtig gemäß Preisliste) aufgrund fehlender Voraussetzungen (z.B. Zugang) oder aus anderen vom Kunden A1 zu vertretenen Gründen nicht durchgeführt werdeneinem Schaden führt, hat der Kunde SW SLS für die vergebliche Anfahrt diesen Schaden nach den Regeln des Technikers oder des Servicepartners, die in der jeweils bei Vertragsschluss oder nach einer Preisänderung gültigen Preisliste genannte Anfahrtspauschale österreichischen Zivilrechts zu ersetzen. Der Kunde • A1 ist berechtigt nachzuweisenberechtigt, dass SW SLS bei Verletzung dieser Verhaltenspflichten die Erbringung ihrer Leistungen ganz oder der Servicepartner überhaupt keinen Schaden erlitten hat oder nur ein geringer Schaden eingetreten ist. Bei der gemeinsamen Hausbegehung legt der Kunde zusammen mit SW SLS oder dem Baupartner fest, an welchen Punkten im Gebäude die Montage des HÜP, und des ONT erfolgen soll (siehe hierzu Ziff. 4 dieser Leistungsbeschreibung, Glasfaser-Anschluss). Sofern der Kunde (nach der gemeinsamen Hausbegehung) einen anderen Ort für die Installation des HÜP teilweise zu verweigern und/oder des ONT wünschtdas Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Wird A1 zur Störungsbehebung aufgefordert und ist die Störungsursache vom Kunden zu vertreten, so ist A1 berechtigt, von ihr erbrachte Leistungen sowie ihr erwachsene Aufwendungen dem Kunden (entsprechend den Entgeltbestimmungen für Sonstige Dienstleistungen) zu verrechnen. Dies gilt ebenso für die Behebung von Mängeln, wenn Programmänderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe vom Kunden selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind die technischen Rahmenbedingungen und Möglichkeiten zu prüfen. SW SLS kann, sofern die Rahmenbedingungen für eine Installation des HÜP und/oder des ONT an anderer Stelle ungünstig oder technisch nicht realisierbar Softwarekomponenten beim Kunden durch Computerviren beeinträchtigt sind, die Installation an dem anderen Ort ablehnen. Ergänzende Leitungsführungen, die zur Installation des Übergabepunktes (HÜP und/oder ONT) in unmittelbarer Nähe der Hauseinführung (Bohrung) durchzuführen sind, werden auf Wunsch nach Absprache und Aufwand zzgl. Materialaufwendungen und ggf. Aufwendungen beauftragter Dritter abgerechnet. Nach Inbetriebnahme des Glasfaser-Anschlusses erfolgt die Freischaltung des Anschlusses und der Dienste.

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Samples: cdn13.a1.net

Kundenpflichten. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass die Voraussetzungen für die Installation der Hardware durch SW SLS oder durch ihren Baupartner den Netzbetreiber vorliegen. Insbesondere müssen folgende Voraussetzungen geschaffen geschatten sein: • Bereitstellung eines lückenlosen Leitungsweges vom HÜP bis zum NT. Das Material sollte, ins- besondere in Mehrfamilienhäusern den Brandschutzbestimmungen entsprechen. Dies bedeutet, dass das Material dem LSZH-Bestimmungen entsprechen muss. Der Netzbetreiber benötigt einen lückenlosen Leitungsweg zwischen dem HÜP und dem NT bis in die Wohneinheit(-en) zur freien Verwendung. Dieser Leitungsweg wird vom Kunden zur Verfügung gestellt. Die Kosten für diesen Leitungsweg trägt der Kunde. Diese Leitungswege können bspw. durch ein Leerrohrsystem, einen Kabelschacht oder ähnliches innerhalb des Hauses realisiert werden, unterschiedliche Bauweisen sind möglich. Um in diese Leitungswege das LWL-Kabel einziehen zu können, sind einige Para- meter zu beachten. In den folgenden Absätzen werden Anforderungen an den Leitungsweg be- schrieben, die der Kunde zu beachten hat. Die beschriebenen Anforderungen an den Leitungsweg beziehen sich auf Rohr-/ Kanal-Größen, die für die Anbindung einer Wohneinheit notwendig sind. Soll in einem Mehrfamilienhaus ein Leitungsweg die LWL-Kabel für mehrere Wohnungen führen, so ist die Rohr-/ Kanal-Größe entsprechend anzupassen. • Leerrohr-Systeme sind mit einem Innendurchmesser von mindestens 17,4 mm (M20) und glatten Innenseiten zu erstellen. Flex-Rohre dürfen an der Innenseite nicht gerittelt sein. Der Biegeradius von 60 mm ist bei der Verlegung zwingend einzuhalten. In dem Leerrohr darf sich kein weiteres Kabel befinden. • Kabelkanäle sind in mind. 15x15mm auszuführen und so zu installieren, dass ein Biegeradius von 60mm gewährleistet ist. • Mikrorohrsysteme sind so zu verlegen, dass jeder Wohneinheit ein eigenes Röhrchen zugewiesen wird, welches auf den Etagen so zu verbinden ist, dass eine durchgehende Verbindung von der Wohnung bis zum Hausübergabepunkt entsteht. • Sollte der Leerrohrweg über die Außenfassade gelegt werden, ist er vor Vandalismus zu schüt- zen und muss für den Außenbereich geeignet sein. Der Schutz vor Vandalismus kann wie folgt gewährleistet werden: der Leitungsweg besteht aus einem Metallkabelkanal oder Metallrohr. Der Leitungsweg aus Kunststott wird durch ein zusätzliches Kabelschutzeisen geschützt. • Der Kunde stellt trockene Räume einen trockenen Raum mit Raumtemperaturen zwischen 0°C und 30°C zur Installation des HÜP und des ONT Ins- tallation zur Verfügung. • Der Kunde gewährleistet die Sicherung des Gerätes vor unberechtigtem Zugriff Zugritt Dritter. • Der Kunde stellt eine abgesicherte Stromversorgung mit 230V im Abstand von maximal 1,2 Metern zur Installationsposition des ONT und des Routers (ggf. aufpreispflichtig gemäß Preisliste) NT zur Verfügung. Für die Stromversorgung des ONT und des Routers (ggf. aufpreispflichtig gemäß Preisliste) sind je Gerät und Montageort eine 230V-Steckdosen vorzusehen. • Der Kunde wird nur Hausinstallationen und Endeinrichtungen sowie Endgeräte anschließen, deren Verwendung in öffentlichen öttentlichen Telekommunikationsnetzen in Deutschland zulässig sind und die insbesondere ins- besondere den Regelungen über elektromagnetische Verträglichkeit entsprechen. • Der Kunde wird alle Änderungs- und Instandhaltungsarbeiten am Netz der SW SLS einschließlich des Netzbetreibers ein- schließlich des Übergabepunktes ausschließlich durch SW SLS den Netzbetreiber oder die durch ihren Baupartner den Netz- betreiber beauftragte Dritte ausführen lassen. • Der Kunde ist nicht berechtigt, die bezogenen Leistungen und/oder Produkte und Nutzungsrechte unentgeltlich oder entgeltlich Dritten zu überlassen. Eine Einwilligung hat er schriftlich von SW SLS NEW einzuholen. SW SLS kann • Für die Einwilligung nur aus sachlichen Gründen verweigernInstallation des digitalen Empfangsgeräts ist der Kunde zuständig sowie darüber hinaus für die notwendigen Endgeräte (Fernsehgerät, etc.). • Der Kunde nutzt die Leistungen der SW SLS des Netzbetreibers nur in Übereinstimmung mit den gesetzlichen gesetzli- chen und vertraglichen Bestimmungen. Insbesondere darf er keine Anwendungen ausführen oder Einrichtungen nutzen, die zu Veränderungen an der logischen oder physikalischen Struktur des Netzes der SW SLS des Netzbetreibers oder eines anderen Telekommunikationsnetzes führen. SW SLS haftet • Der Kunde ist verpflichtet, die Regelungen für den Jugendschutz einzuhalten. Der Kunde darf Jugendlichen unter 18 Jahren keinen Zugang zu Filmen oder Inhalten gewähren, die mit einer Jugendschutzsperre versehen sind. • Die Produkte dürfen nur privat genutzt werden. Nach Maßgabe der Bestimmungen des Urheber- rechtsgesetzes ist der Kunde insbesondere nicht berechtigt, Programme, Filme oder sonstige I halte oder Aufzeichnungen davon zu verbreiten, per Funk, im Wege des so genannten Online-Stre- aming oder mit Hilfe einer anderen Technologie weiterzusenden, öttentlich zugänglich zu machen oder an Stellen, die der Öttentlichkeit nur gegen Zahlung eines Eintrittsgeldes zugänglich sind, öf- fentlich wahrnehmbar zu machen. Ferner ist der Kunde nicht berechtigt, das Signal für aus den Ge- brauch außerhalb seiner Räumlichkeiten umzuleiten oder weiterzuleiten. Ist am Tag der Platzierung Realisierung des Hausanschlusses kein geeigneter Leitungsweg vorhanden, wird das NT in einem Abstand von bis zu 1 Meter zum HÜP und des ONT einhergehende Beeinträchtigungen bei der Nutzung des Glasfaser- Anschlusses bspw. durch daraus resultierende ungünstige Platzierung eines WLAN-Routersmit mindestens 50 cm Abstand zu De- cken- und Seitenwand montiert. Kann die Installation des HÜP und/oder des ONT und/oder des Routers (ggf. aufpreispflichtig gemäß Preisliste) NT aufgrund fehlender Voraussetzungen Voraussetzun- gen (z.B. ZugangFehlen von Leitungswegen) oder aus anderen vom Kunden zu vertretenen Gründen nicht durchgeführt werden, hat der Kunde SW SLS NEW oder dem Netzbetreiber für die vergebliche Anfahrt des Technikers oder des Servicepartners, die in der jeweils bei Vertragsschluss oder nach einer Preisänderung Prei- sänderung gültigen Preisliste genannte Anfahrtspauschale zu ersetzen. Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass SW SLS NEW oder der Servicepartner Netzbetreiber überhaupt keinen Schaden erlitten hat oder nur ein geringer Schaden eingetreten ist. Bei der gemeinsamen Hausbegehung legt der Kunde zusammen mit SW SLS oder dem Baupartner fest, an welchen Punkten im Gebäude die Montage des HÜP, und des ONT erfolgen soll (siehe hierzu Ziff. 4 dieser Leistungsbeschreibung, Glasfaser-Anschluss). Sofern der Kunde (nach der gemeinsamen Hausbegehung) einen anderen Ort für die Installation des HÜP und/oder des ONT wünscht, sind die technischen Rahmenbedingungen und Möglichkeiten zu prüfen. SW SLS kann, sofern die Rahmenbedingungen für eine Installation des HÜP und/oder des ONT an anderer Stelle ungünstig oder technisch nicht realisierbar sind, die Installation an dem anderen Ort ablehnen. Ergänzende Leitungsführungen, die zur Installation des Übergabepunktes (HÜP und/oder ONT) in unmittelbarer Nähe der Hauseinführung (Bohrung) durchzuführen sind, werden auf Wunsch nach Absprache und Aufwand zzgl. Materialaufwendungen und ggf. Aufwendungen beauftragter Dritter abgerechnet. Nach Inbetriebnahme des Glasfaser-Anschlusses erfolgt die Freischaltung des Anschlusses und der Dienste.

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Samples: www.new.de

Kundenpflichten. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass die Voraussetzungen für die Installation der Hardware durch SW SLS oder durch ihren Baupartner vorliegen. Insbesondere müssen folgende Voraussetzungen geschaffen sein: Der Kunde stellt trockene Räume mit Raumtemperaturen zwischen 0°C und 30°C zur Installation des HÜP und des ONT zur Verfügung. Der Kunde gewährleistet die Sicherung des Gerätes vor unberechtigtem Zugriff Dritter. Der Kunde stellt eine abgesicherte Stromversorgung mit 230V im Abstand von maximal 1,2 Metern zur Installationsposition des ONT und des Routers (ggf. aufpreispflichtig gemäß Preisliste) zur Verfügung. Für die Stromversorgung des ONT und des Routers (ggf. aufpreispflichtig gemäß Preisliste) sind je Gerät und Montageort eine 230V-Steckdosen vorzusehen. Der Kunde wird nur Hausinstallationen und Endeinrichtungen sowie Endgeräte anschließen, deren Verwendung in öffentlichen Telekommunikationsnetzen in Deutschland zulässig sind und die insbesondere den Regelungen über elektromagnetische Verträglichkeit entsprechen. Der Kunde wird alle Änderungs- und Instandhaltungsarbeiten am Netz der SW SLS einschließlich des Übergabepunktes ausschließlich durch SW SLS oder durch ihren Baupartner ausführen lassen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die bezogenen Leistungen und/oder Produkte und Nutzungsrechte unentgeltlich oder entgeltlich Dritten zu überlassen. Eine Einwilligung hat er schriftlich von SW SLS einzuholen. SW SLS kann die Einwilligung nur aus sachlichen Gründen verweigern. Der Kunde nutzt die Leistungen der SW SLS nur in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen. Insbesondere darf er keine Anwendungen ausführen oder Einrichtungen nutzen, die zu Veränderungen an der logischen oder physikalischen Struktur des Netzes der SW SLS oder eines anderen Telekommunikationsnetzes führen. SW SLS haftet nicht für aus der Platzierung des HÜP und des ONT einhergehende Beeinträchtigungen bei der Nutzung des Glasfaser- Anschlusses bspw. durch daraus resultierende ungünstige Platzierung eines WLAN-Routers. Kann die Installation des HÜP und/oder des ONT und/oder des Routers (ggf. aufpreispflichtig gemäß Preisliste) aufgrund fehlender Voraussetzungen (z.B. Zugang) oder aus anderen vom Kunden zu vertretenen Gründen nicht durchgeführt werden, hat der Kunde SW SLS für die vergebliche Anfahrt des Technikers oder des Servicepartners, die in der jeweils bei Vertragsschluss oder nach einer Preisänderung gültigen Preisliste genannte Anfahrtspauschale zu ersetzen. Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass SW SLS oder der Servicepartner überhaupt keinen Schaden erlitten hat oder nur ein geringer Schaden eingetreten ist. Bei der gemeinsamen Hausbegehung legt der Kunde zusammen mit SW SLS oder dem Baupartner fest, an welchen Punkten im Gebäude die Montage des HÜP, und des ONT erfolgen soll (siehe hierzu Ziff. 4 dieser Leistungsbeschreibung, Glasfaser-Anschluss). Sofern der Kunde (nach der gemeinsamen Hausbegehung) einen anderen Ort für die Installation des HÜP und/oder des ONT wünscht, sind die technischen Rahmenbedingungen und Möglichkeiten zu prüfen. SW SLS kann, sofern die Rahmenbedingungen für eine Installation des HÜP und/oder des ONT an anderer Stelle ungünstig oder technisch nicht realisierbar sind, die Installation an dem anderen Ort ablehnen. Ergänzende Leitungsführungen, die zur Installation des Übergabepunktes (HÜP und/oder ONT) in unmittelbarer Nähe der Hauseinführung (Bohrung) durchzuführen sind, werden auf Wunsch nach Absprache und Aufwand zzgl. Materialaufwendungen und ggf. Aufwendungen beauftragter Dritter abgerechnet. Nach Inbetriebnahme des Glasfaser-Anschlusses erfolgt die Freischaltung des Anschlusses und der Dienste.

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