Common use of Kundenpflichten Clause in Contracts

Kundenpflichten. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass die Voraussetzungen für die Installation der Hardware durch SW SLS oder durch ihren Baupartner vorliegen. Insbesondere müssen folgende Voraussetzungen geschaffen sein:  Der Kunde stellt trockene Räume mit Raumtemperaturen zwischen 0°C und 30°C zur Installation des HÜP und des ONT zur Verfügung.  Der Kunde gewährleistet die Sicherung des Gerätes vor unberechtigtem Zugriff Dritter.  Der Kunde stellt eine abgesicherte Stromversorgung mit 230V im Abstand von maximal 1,2 Metern zur Installationsposition des ONT und des Routers (ggf. aufpreispflichtig gemäß Preisliste) zur Verfügung. Für die Stromversorgung des ONT und des Routers (ggf. aufpreispflichtig gemäß Preisliste) sind je Gerät und Montageort eine 230V-Steckdosen vorzusehen.  Der Kunde wird nur Hausinstallationen und Endeinrichtungen sowie Endgeräte anschließen, deren Verwendung in öffentlichen Telekommunikationsnetzen in Deutschland zulässig sind und die insbesondere den Regelungen über elektromagnetische Verträglichkeit entsprechen.  Der Kunde wird alle Änderungs- und Instandhaltungsarbeiten am Netz der SW SLS einschließlich des Übergabepunktes ausschließlich durch SW SLS oder durch ihren Baupartner ausführen lassen.  Der Kunde ist nicht berechtigt, die bezogenen Leistungen und/oder Produkte und Nutzungsrechte unentgeltlich oder entgeltlich Dritten zu überlassen. Eine Einwilligung hat er schriftlich von SW SLS einzuholen. SW SLS kann die Einwilligung nur aus sachlichen Gründen verweigern.  Der Kunde nutzt die Leistungen der SW SLS nur in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen. Insbesondere darf er keine Anwendungen ausführen oder Einrichtungen nutzen, die zu Veränderungen an der logischen oder physikalischen Struktur des Netzes der SW SLS oder eines anderen Telekommunikationsnetzes führen. SW SLS haftet nicht für aus der Platzierung des HÜP und des ONT einhergehende Beeinträchtigungen bei der Nutzung des Glasfaser- Anschlusses bspw. durch daraus resultierende ungünstige Platzierung eines WLAN-Routers. Kann die Installation des HÜP und/oder des ONT und/oder des Routers (ggf. aufpreispflichtig gemäß Preisliste) aufgrund fehlender Voraussetzungen (z.B. Zugang) oder aus anderen vom Kunden zu vertretenen Gründen nicht durchgeführt werden, hat der Kunde SW SLS für die vergebliche Anfahrt des Technikers oder des Servicepartners, die in der jeweils bei Vertragsschluss oder nach einer Preisänderung gültigen Preisliste genannte Anfahrtspauschale zu ersetzen. Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass SW SLS oder der Servicepartner überhaupt keinen Schaden erlitten hat oder nur ein geringer Schaden eingetreten ist. Bei der gemeinsamen Hausbegehung legt der Kunde zusammen mit SW SLS oder dem Baupartner fest, an welchen Punkten im Gebäude die Montage des HÜP, und des ONT erfolgen soll (siehe hierzu Ziff. 4 dieser Leistungsbeschreibung, Glasfaser-Anschluss). Sofern der Kunde (nach der gemeinsamen Hausbegehung) einen anderen Ort für die Installation des HÜP und/oder des ONT wünscht, sind die technischen Rahmenbedingungen und Möglichkeiten zu prüfen. SW SLS kann, sofern die Rahmenbedingungen für eine Installation des HÜP und/oder des ONT an anderer Stelle ungünstig oder technisch nicht realisierbar sind, die Installation an dem anderen Ort ablehnen. Ergänzende Leitungsführungen, die zur Installation des Übergabepunktes (HÜP und/oder ONT) in unmittelbarer Nähe der Hauseinführung (Bohrung) durchzuführen sind, werden auf Wunsch nach Absprache und Aufwand zzgl. Materialaufwendungen und ggf. Aufwendungen beauftragter Dritter abgerechnet. Nach Inbetriebnahme des Glasfaser-Anschlusses erfolgt die Freischaltung des Anschlusses und der Dienste.

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Samples: Leistungsbeschreibung

Kundenpflichten. 9.1 Der Kunde übernimmt es als wesentliche Vertragspflicht, dafür zu sorgen, dass alle vereinbarten Mitwirkungs- und Beistellungsleistungen in der erforderlichen Qualität und zu den vereinbarten bzw. zur Projektrealisierung erforderlichen Terminen ohne zusätzliche Kosten für DeDeNet erbracht werden. 9.2 Der Kunde wird alle Informationen über die Hardware, Software, verwendete Methoden und Verfahren zu deren Erstellung sowie alle zum Programm gehörigen Unterlagen, dessen Inhalte, Datenträger und zugehörige Korrespondenz vorvertraglich, während der gesamten Nutzungsdauer und nach deren Beendigung vertraulich behandeln und keinem Dritten zugänglich machen. Der Kunde wird auch seine Mitarbeiter entsprechend verpflichten. 9.3 Der Kunde wird außerdem erforderliche Vorkehrungen treffen, um den unbefugten Zugriff oder Zugang Dritter zu den Programmen zu verhindern. 9.4 Diese Verpflichtung gilt auch für Abnehmer oder sonstige Vertragspartner des Kunden sowie für Arbeitsgemeinschaften, Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen seiner Firma. 9.5 Der Kunde verpflichtet sich, unentgeltlich alle Voraussetzungen zu schaffen, die für die Durchführung der vertraglich vereinbarten Händlerleistung erforderlich sind. Zu diesen Voraussetzungen gehört unter anderem, dass der Kunde - Arbeitsräume für die Mitarbeiter von DeDeNet einschließlich aller erforderlichen Arbeitsmittel nach Bedarf ausreichend zur Verfügung stellt, - DeDeNet nach Bedarf ungehindert und ausreichend Rechenzeit mit notwendiger Priorität einräumt, - Testdaten und sonstige zur Erstellung des Werks notwendige Informationen und Hilfsmittel rechtzeitig bereitstellen, - das Operating sowie die Systempflege (Betriebssysteme etc.) wahrnimmt, - Mitarbeiter aus seinem Bereich (Kontaktpersonen aus den Fachabteilungen, Datenerfasser, Schreibkräfte) zur Unterstützung von DeDeNet zur Verfügung stellt. 9.6 Der Kunde wird Sollkonzepte, Organisationskonzepte, - vorschläge und Software sowie Hardware unverzüglich nach Lieferung bzw. Erstellung beim Kunden oder nach Rechnungsstellung förmlich abnehmen. Die Abnahme gilt als erfolgt, - wenn der Kunde innerhalb von vier Wochen nicht schriftlich der Abnahme widerspricht und wesentliche, die Gebrauchsfähigkeit beeinträchtigende Mängel mitteilt oder, - wenn der Kunde die ihm übergebene Software nutzt oder, - wenn der Kunde oder ein Dritter ohne vorherige schriftliche Zustimmung von DeDeNet in übergebene Software eingreift. 9.7 DeDeNet behält das Recht, jederzeit in den üblichen Geschäftszeiten Zugang zu dem Programm verlangen zu können, um, soweit notwendig, von dem Programm eine Kopie zu erstellen. 9.8 Dem Kunden obliegt es, mangels abweichender Vereinbarungen das einer Programmentwicklung zugrunde liegende Pflichtenheft selbst zu erstellen. Die Verbindlichkeit des Pflichtenhefts für die verschiedenen Stufen der Programmentwicklung, insbesondere im Hinblick auf die Vollständigkeit der für eine Anwendung erforderten Arbeitsfunktionen, Mengen- und Zeitangaben, wird vom Kunden durch Unterschrift auf dem Pflichtenheft bestätigt. 9.9 Der Kunde haftet uneingeschränkt aus der Verletzung dieser Vertragsverpflichtung. Diese Haftung erstreckt sich auch auf die unberechtigte Verwendung vertragswidrig erstellter Programmkopien, etwa deren Mehrfachnutzung oder Überlassung an Dritte. 9.10 Der Kunde wirkt rechtzeitig und im notwendigen Umfang bei der Leistungserbringung seitens DeDeNet mit. DeDeNet wird den Kunden auf entsprechende Mitwirkungspflichten rechtzeitig hinweisen. Zu den Vertragspflichten des Kunden gehören grundsätzlich das Testen der gelieferten Software (besonders bei Individual-Software oder Änderungen und Teillieferungen) und das Erfassen der Stammdaten. 9.11 Dem Kunden überlassene SIM-Karten bleiben Eigentum von DeDeNet. DeDeNet darf sie jederzeit gegen eine Ersatzkarte austauschen. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer und bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Kunde die SIM-Karte innerhalb von drei Wochen in einwandfreiem Zustand an DeDeNet zurückzusenden. Verstößt der Kunde hiergegen, muss er für den entstandenen Schaden aufkommen. Falls DeDeNet keinen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist, berechnet DeDeNet dem Kunden je SIM-Karte einen Betrag von 29,75 € inkl. MwSt. als pauschalen Schadensersatz. Dies gilt auch bei Verlust oder Abhandenkommen sowie Defekt der SIM-Karte, soweit der Kunde dies zu vertreten hat. 9.12 Nur DeDeFleet: Unabhängig vom Funktionsumfang eine DeDeFleet-Version, bleibt der Kunde in allen Fällen selbst dafür verantwortlich, folgende Vorschriften einzuhalten. Dies gilt auch für den Fall eines Ausfalls entsprechender DeDeFleet-Funktionalitäten. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass die Voraussetzungen vorschriftskonforme Funktionalität der Software rechtzeitig und regelmäßig zu überprüfen. Nach VO (EG) Nr. 561/2006, VO (EWG) Nr. 3821/85 bzw. VO (EG) Nr. 1360/2002 und FPersV gelten im Einzelnen folgende Vorschriften: - Die Daten der Fahrerkarten müssen spätestens alle 28 Tage * ausgelesen und elektronisch archiviert werden. - Die Fahrzeugdaten aus den digitalen Tachographen müssen spätestens alle drei Monate* ausgelesen und archiviert werden. - Der Unternehmer muss die ausgelesenen Daten prüfen und für die Installation Einhaltung der Hardware durch SW SLS oder durch ihren Baupartner vorliegen. Insbesondere müssen folgende Voraussetzungen geschaffen sein:  Der Kunde stellt trockene Räume mit Raumtemperaturen zwischen 0°C Lenk- und 30°C zur Installation des HÜP und des ONT zur Verfügung.  Der Kunde gewährleistet die Sicherung des Gerätes vor unberechtigtem Zugriff Dritter.  Der Kunde stellt eine abgesicherte Stromversorgung mit 230V im Abstand von maximal 1,2 Metern zur Installationsposition des ONT und des Routers (ggf. aufpreispflichtig gemäß Preisliste) zur Verfügung. Für die Stromversorgung des ONT und des Routers (ggf. aufpreispflichtig gemäß Preisliste) sind je Gerät und Montageort eine 230V-Steckdosen vorzusehen.  Der Kunde wird nur Hausinstallationen und Endeinrichtungen sowie Endgeräte anschließen, deren Verwendung in öffentlichen Telekommunikationsnetzen in Deutschland zulässig sind und die insbesondere den Regelungen über elektromagnetische Verträglichkeit entsprechen.  Der Kunde wird alle Änderungs- und Instandhaltungsarbeiten am Netz der SW SLS einschließlich des Übergabepunktes ausschließlich durch SW SLS oder durch ihren Baupartner ausführen lassen.  Der Kunde ist nicht berechtigt, die bezogenen Leistungen und/oder Produkte und Nutzungsrechte unentgeltlich oder entgeltlich Dritten zu überlassen. Eine Einwilligung hat er schriftlich von SW SLS einzuholen. SW SLS kann die Einwilligung nur aus sachlichen Gründen verweigern.  Der Kunde nutzt die Leistungen der SW SLS nur in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen. Insbesondere darf er keine Anwendungen ausführen oder Einrichtungen nutzen, die zu Veränderungen an der logischen oder physikalischen Struktur des Netzes der SW SLS oder eines anderen Telekommunikationsnetzes führen. SW SLS haftet nicht für aus der Platzierung des HÜP und des ONT einhergehende Beeinträchtigungen bei der Nutzung des Glasfaser- Anschlusses bspw. durch daraus resultierende ungünstige Platzierung eines WLAN-Routers. Kann die Installation des HÜP und/oder des ONT und/oder des Routers (ggf. aufpreispflichtig gemäß Preisliste) aufgrund fehlender Voraussetzungen (z.B. Zugang) oder aus anderen vom Kunden zu vertretenen Gründen nicht durchgeführt werden, hat der Kunde SW SLS für die vergebliche Anfahrt des Technikers oder des Servicepartners, die in der jeweils bei Vertragsschluss oder nach einer Preisänderung gültigen Preisliste genannte Anfahrtspauschale zu ersetzen. Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass SW SLS oder der Servicepartner überhaupt keinen Schaden erlitten hat oder nur ein geringer Schaden eingetreten istRuhezeiten sorgen. Bei der gemeinsamen Hausbegehung legt der Kunde zusammen mit SW SLS oder dem Baupartner festVerstößen muss er die Fahrer entsprechend informieren und ermahnen. - Um eine hohe Datensicherheit zu gewähren, an welchen Punkten im Gebäude die Montage des HÜP, muss das Datenarchiv regelmäßig auf einen separaten Datenträger gesichert werden. - Alle Fahrzeug- und des ONT erfolgen soll (siehe hierzu ZiffFahrerdaten müssen ein Jahr* lang aufbewahrt und den Behörden zu Kontrollzwecken zugänglich gemacht werden. 4 dieser Leistungsbeschreibung, Glasfaser-Anschluss). Sofern der Kunde (nach der gemeinsamen Hausbegehung) einen anderen Ort für die Installation des HÜP und/oder des ONT wünscht, sind die technischen Rahmenbedingungen und Möglichkeiten zu prüfen. SW SLS kann, sofern die Rahmenbedingungen für eine Installation des HÜP und/oder des ONT an anderer Stelle ungünstig oder technisch nicht realisierbar sind, die Installation an dem anderen Ort ablehnen. Ergänzende Leitungsführungen, die zur Installation des Übergabepunktes (HÜP und/oder ONT) in unmittelbarer Nähe der Hauseinführung (Bohrung) durchzuführen sind, werden auf Wunsch nach Absprache und Aufwand zzgl. Materialaufwendungen und ggf. Aufwendungen beauftragter Dritter abgerechnet. Nach Inbetriebnahme des Glasfaser-Anschlusses erfolgt die Freischaltung des Anschlusses und der Dienste.* Gesetzgebung Deutschland

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Kundenpflichten. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass die Voraussetzungen für die Installation der Hardware durch SW SLS oder durch ihren Baupartner vorliegen. Insbesondere müssen folgende Voraussetzungen geschaffen sein: Der Kunde stellt trockene Räume mit Raumtemperaturen zwischen 0°C und 30°C zur Installation des HÜP und des ONT zur Verfügung. Der Kunde gewährleistet die Sicherung des Gerätes vor unberechtigtem Zugriff Dritter. Der Kunde stellt eine abgesicherte Stromversorgung mit 230V im Abstand von maximal 1,2 Metern zur Installationsposition des ONT und des Routers (ggf. aufpreispflichtig gemäß Preisliste) zur Verfügung. Für die Stromversorgung des ONT und des Routers (ggf. aufpreispflichtig gemäß Preisliste) sind je Gerät und Montageort eine 230V-Steckdosen vorzusehen. Der Kunde wird nur Hausinstallationen und Endeinrichtungen sowie Endgeräte anschließen, deren Verwendung in öffentlichen Telekommunikationsnetzen in Deutschland zulässig sind und die insbesondere den Regelungen über elektromagnetische Verträglichkeit entsprechen. Der Kunde wird alle Änderungs- und Instandhaltungsarbeiten am Netz der SW SLS einschließlich des Übergabepunktes ausschließlich durch SW SLS oder durch ihren Baupartner ausführen lassen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die bezogenen Leistungen und/oder Produkte und Nutzungsrechte unentgeltlich oder entgeltlich Dritten zu überlassen. Eine Einwilligung hat er schriftlich von SW SLS einzuholen. SW SLS kann die Einwilligung nur aus sachlichen Gründen verweigern. Der Kunde nutzt die Leistungen der SW SLS nur in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen. Insbesondere darf er keine Anwendungen ausführen oder Einrichtungen nutzen, die zu Veränderungen an der logischen oder physikalischen Struktur des Netzes der SW SLS oder eines anderen Telekommunikationsnetzes führen. SW SLS haftet nicht für aus der Platzierung des HÜP und des ONT einhergehende Beeinträchtigungen bei der Nutzung des Glasfaser- Anschlusses bspw. durch daraus resultierende ungünstige Platzierung eines WLAN-Routers. Kann die Installation des HÜP und/oder des ONT und/oder des Routers (ggf. aufpreispflichtig gemäß Preisliste) aufgrund fehlender Voraussetzungen (z.B. Zugang) oder aus anderen vom Kunden zu vertretenen Gründen nicht durchgeführt werden, hat der Kunde SW SLS für die vergebliche Anfahrt des Technikers oder des Servicepartners, die in der jeweils bei Vertragsschluss oder nach einer Preisänderung gültigen Preisliste genannte Anfahrtspauschale zu ersetzen. Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass SW SLS oder der Servicepartner überhaupt keinen Schaden erlitten hat oder nur ein geringer Schaden eingetreten ist. Bei der gemeinsamen Hausbegehung legt der Kunde zusammen mit SW SLS oder dem Baupartner fest, an welchen Punkten im Gebäude die Montage des HÜP, und des ONT erfolgen soll (siehe hierzu Ziff. 4 dieser Leistungsbeschreibung, Glasfaser-Anschluss). Sofern der Kunde (nach der gemeinsamen Hausbegehung) einen anderen Ort für die Installation des HÜP und/oder des ONT wünscht, sind die technischen Rahmenbedingungen und Möglichkeiten zu prüfen. SW SLS kann, sofern die Rahmenbedingungen für eine Installation des HÜP und/oder des ONT an anderer Stelle ungünstig oder technisch nicht realisierbar sind, die Installation an dem anderen Ort ablehnen. Ergänzende Leitungsführungen, die zur Installation des Übergabepunktes (HÜP und/oder ONT) in unmittelbarer Nähe der Hauseinführung (Bohrung) durchzuführen sind, werden auf Wunsch nach Absprache und Aufwand zzgl. Materialaufwendungen und ggf. Aufwendungen beauftragter Dritter abgerechnet. Nach Inbetriebnahme des Glasfaser-Anschlusses erfolgt die Freischaltung des Anschlusses und der Dienste.

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Samples: Leistungsbeschreibung

Kundenpflichten. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass die Voraussetzungen für die Installation der Hardware durch SW SLS oder durch ihren Baupartner vorliegen. Insbesondere müssen folgende Voraussetzungen geschaffen sein:  Der Kunde stellt trockene Räume mit Raumtemperaturen zwischen 0°C und 30°C zur Installation des HÜP und des ONT zur Verfügung.  Der Kunde gewährleistet die Sicherung des Gerätes vor unberechtigtem Zugriff Dritter.  Der Kunde stellt eine abgesicherte Stromversorgung mit 230V im Abstand von maximal 1,2 Metern zur Installationsposition des ONT und des Routers (ggf. aufpreispflichtig gemäß Preisliste) zur Verfügung. Für die Stromversorgung des ONT und des Routers (ggf. aufpreispflichtig gemäß Preisliste) sind je Gerät und Montageort eine 230V-Steckdosen vorzusehen.  Der Kunde wird nur Hausinstallationen und Endeinrichtungen sowie Endgeräte anschließen, deren Verwendung in öffentlichen Telekommunikationsnetzen in Deutschland zulässig sind und die insbesondere den Regelungen über elektromagnetische Verträglichkeit entsprechen.  Der Kunde wird alle Änderungs- und Instandhaltungsarbeiten am Netz der SW SLS einschließlich des Übergabepunktes ausschließlich durch SW SLS oder durch ihren Baupartner ausführen lassen.  Der Kunde ist nicht berechtigt, die bezogenen Leistungen und/oder Produkte und Nutzungsrechte unentgeltlich oder entgeltlich Dritten zu überlassen. Eine Einwilligung hat er schriftlich von SW SLS einzuholen. SW SLS kann die Einwilligung nur aus sachlichen Gründen verweigern.  Der Kunde nutzt die Leistungen der SW SLS nur in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen. Insbesondere darf er keine Anwendungen ausführen oder Einrichtungen nutzen, die zu Veränderungen an der logischen oder physikalischen Struktur des Netzes der SW SLS oder eines anderen Telekommunikationsnetzes führen. SW SLS haftet nicht für aus der Platzierung des HÜP und des ONT einhergehende Beeinträchtigungen bei der Nutzung des Glasfaser- Anschlusses bspw. durch daraus resultierende ungünstige Platzierung eines WLAN-Routers. Kann die Installation des HÜP und/oder des ONT und/oder des Routers (ggf. aufpreispflichtig gemäß Preisliste) aufgrund fehlender Voraussetzungen (z.B. Zugang) oder aus anderen vom Kunden zu vertretenen Gründen nicht durchgeführt werden, hat der Kunde SW SLS für die vergebliche Anfahrt des Technikers oder des Servicepartners, die in der jeweils bei Vertragsschluss oder nach einer Preisänderung gültigen Preisliste genannte Anfahrtspauschale zu ersetzen7.1. Der Kunde ist berechtigt nachzuweisenverpflichtet, dass SW SLS ausschließlich solche Inhalten zum Abruf bereit zu halten oder der Servicepartner überhaupt keinen Schaden erlitten hat zu versenden, die nicht gegen gesetzlichen und/ oder nur ein geringer Schaden eingetreten istvertraglichen Bestimmungen verstoßen. Bei der gemeinsamen Hausbegehung legt Dies gilt insbesondere für pornografische und/ oder erotische Inhalte, soweit sie entwicklungsbeeinträchtigend i.S.d. Jugendmedienschutz-Staatsvertrages sind sowie für Gewaltdarstellungen und rassistische Inhalte. Engels Informatik GmbH ist nicht verpflichtet, den Server des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen. 7.2. Der Kunde ist verpflichtet, E-Mail-Werbung nicht ohne Einwilligung des Empfängers zu versenden (Opt-In) und eine gültige Adresse anzugeben, an die jederzeit eine Aufforderung zur Einstellung des Versendes gerichtet werden kann. Verletzt der Kunde zusammen mit SW SLS oder dem Baupartner festdie vorgenannte Pflicht, an welchen Punkten im Gebäude die Montage des HÜPso ist Engels Informatik GmbH berechtigt, und des ONT erfolgen soll (siehe hierzu Ziffdas Konto unverzüglich zu sperren. 7.3. 4 dieser Leistungsbeschreibung, Glasfaser-Anschluss). Sofern Sollte der Kunde (nach wegen des Bereithaltens oder Versendens rechtswidriger oder die Rechte Dritter verletzender Inhalte in Anspruch genommen werden, so ist er verpflichtet, Engels Informatik GmbH unverzüglich hierüber zu informieren. 7.4. Soweit dem Kunden zur Nutzung der gemeinsamen Hausbegehung) einen anderen Ort für die Installation Leistungen Passwörter übermittelt werden, ist der Kunde verpflichtet, diese streng geheim zu halten und Engels Informatik GmbH unverzüglich zu informieren, sobald er von der unberechtigten Nutzung des HÜP und/oder Passwortes durch Dritte Kenntnis erlangt. Sollten infolge Verschuldens des ONT wünschtKunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von Engels Informatik GmbH nutzen, sind die technischen Rahmenbedingungen haftet der Kunde gegenüber Engels Informatik GmbH auf Nutzungsentgelt und Möglichkeiten zu prüfenSchadensersatz. 7.5. SW SLS kann, sofern die Rahmenbedingungen für eine Installation des HÜP und/oder des ONT an anderer Stelle ungünstig oder technisch nicht realisierbar sind, die Installation an dem anderen Ort ablehnen. Ergänzende LeitungsführungenDer Kunde ist verpflichtet, die zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung und Abrechnung erforderlichen Daten richtig und vollständig zu übermitteln und jede Änderung dieser Daten unverzüglich mitzuteilen. 7.6. Der Kunde verpflichtet sich, nach jedem Arbeitstag, an dem der Datenbestand durch ihn bzw. seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verändert wurde, eine Datensicherung durchzuführen. Der Kunde hat eine vollständige Datensicherung insbesondere vor jedem Beginn von Arbeiten von Engels Informatik GmbH oder vor der Installation von gelieferter Hard- oder Software durchzuführen. Der Kunde testet im Übrigen gründlich jedes Programm auf Mangelfreiheit und Verwendbarkeit in seiner konkreten Situation, bevor er mit der operativen Nutzung des Übergabepunktes (HÜP und/oder ONT) in unmittelbarer Nähe Programms beginnt. Dies gilt auch für Programme, die er im Rahmen der Hauseinführung (Bohrung) durchzuführen sind, werden auf Wunsch nach Absprache und Aufwand zzgl. Materialaufwendungen und ggf. Aufwendungen beauftragter Dritter abgerechnet. Nach Inbetriebnahme des Glasfaser-Anschlusses erfolgt die Freischaltung des Anschlusses Gewährleistung und der DienstePflege von Engels Informatik GmbH erhält. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits geringfügige Veränderungen an der Software die Lauffähigkeit des gesamten Systems beeinflussen können. 7.7. Die Untervermietung des durch Engels Informatik GmbH überlassenen Speicherplatzes an Dritte ist nur mit entsprechender Genehmigung durch Engels Informatik GmbH erlaubt. 7.8. Der Kunde ist mit der Nennung als Referenzkunde durch Engels Informatik GmbH insbesondere auf den Webseiten des Unternehmens einverstanden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kundenpflichten. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass die Voraussetzungen für die Installation der Deutsche Glasfaser-Hardware durch SW SLS oder durch ihren Baupartner vorliegen. Insbesondere müssen folgende Voraussetzungen geschaffen seinwerden:  Der Kunde stellt trockene Räume • Bereitstellung eines trockenen Raumes mit Raumtemperaturen zwischen 00 °C und 3030 °C zur Installation des HÜP und des ONT zur VerfügungC.  Der Kunde gewährleistet die Sicherung des Gerätes vor unberechtigtem Zugriff Dritter.  Der Kunde stellt eine Dritter • abgesicherte Stromversorgung mit 230V im Abstand Umfeld von maximal 1,2 1.2 Metern zur Installationsposition des ONT und des Routers (ggf. aufpreispflichtig gemäß Preisliste) zur Verfügung. Für die Stromversorgung des ONT und des Routers (ggf. aufpreispflichtig gemäß Preisliste) sind je Gerät und Montageort eine 230V-Steckdosen vorzusehen.  Der Kunde wird nur Hausinstallationen und Endeinrichtungen sowie Endgeräte anschließen, deren Verwendung in öffentlichen Telekommunikationsnetzen in Deutschland zulässig sind und die insbesondere den Regelungen über elektromagnetische Verträglichkeit entsprechen.  Der Kunde wird alle Änderungs- und Instandhaltungsarbeiten am Netz vom Installationsort der SW SLS einschließlich des Übergabepunktes ausschließlich durch SW SLS oder durch ihren Baupartner ausführen lassen.  Der Kunde ist nicht berechtigt, die bezogenen Leistungen und/oder Produkte und Nutzungsrechte unentgeltlich oder entgeltlich Dritten zu überlassen. Eine Einwilligung hat er schriftlich von SW SLS einzuholen. SW SLS CPE • kann die Einwilligung nur aus sachlichen Gründen verweigern.  Der Kunde nutzt die Leistungen Installation der SW SLS nur in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen. Insbesondere darf er keine Anwendungen ausführen oder Einrichtungen nutzen, die zu Veränderungen an der logischen oder physikalischen Struktur des Netzes der SW SLS oder eines anderen Telekommunikationsnetzes führen. SW SLS haftet nicht für aus der Platzierung des HÜP und des ONT einhergehende Beeinträchtigungen bei der Nutzung des Glasfaser- Anschlusses bspw. durch daraus resultierende ungünstige Platzierung eines WLAN-Routers. Kann die Installation des HÜP und/oder des ONT und/oder des Routers (ggf. aufpreispflichtig gemäß Preisliste) CPE aufgrund fehlender Voraussetzungen Voraussetzun- gen (z.B. ZugangFehlen von oder unzureichende Anschlüsse) oder aus anderen an- deren vom Kunden zu vertretenen Gründen nicht durchgeführt werdenwer- den, hat der Kunde SW SLS Deutsche Glasfaser für die vergebliche Anfahrt des Deutsche Glasfaser Technikers oder des Servicepartners, die in der jeweils jeweils, bei Vertragsschluss oder nach einer Preisänderung Preisänderung, gültigen Preisliste genannte Anfahrtspauschale zu ersetzen. Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass SW SLS oder der Servicepartner Deutsche Glasfaser überhaupt keinen Schaden Scha- den erlitten hat oder nur ein geringer Schaden eingetreten ist. Bei der gemeinsamen Hausbegehung legt der • Der Kunde zusammen mit SW SLS wird nur Hausinstallationen und Endeinrichtungen sowie End- geräte anschließen, deren Verwendung in öffentlichen Telekommunikati- onsnetzen in Deutschland zulässig ist und die insbesondere den Regelun- gen über elektromagnetische Verträglichkeit entsprechen. • Der Kunde wird alle Änderungs– und Instandhaltungsarbeiten am Netz von Deutsche Glasfaser einschließlich des Übergabepunktes ausschließ- lich durch Deutsche Glasfaser oder dem Baupartner festdie von ihr beauftragten Personen aus- führen lassen. • Der Kunde ist nicht berechtigt, an welchen Punkten im Gebäude die Montage des HÜP, bezogenen Leistungen und/oder Pro- dukte und des ONT erfolgen soll (siehe hierzu ZiffNutzungsrechte unentgeltlich oder entgeltlich Dritten zu über- lassen. 4 dieser Leistungsbeschreibung, Glasfaser-Anschluss)Eine Erlaubnis hat er schriftlich bei Deutsche Glasfaser zu ent- richten. Sofern der Kunde (nach der gemeinsamen Hausbegehung) einen anderen Ort für Deutsche Glasfaser kann die Genehmigung nur aus sachlichen Gründen verweigern. • Für die Installation des HÜP und/oder des ONT wünscht, sind digitalen Empfangsgeräts ist der Kunde zuständig sowie darüber hinaus für die technischen Rahmenbedingungen und Möglichkeiten zu prüfen. SW SLS kann, sofern die Rahmenbedingungen für eine Installation des HÜP und/oder des ONT an anderer Stelle ungünstig oder technisch nicht realisierbar sind, die Installation an dem anderen Ort ablehnen. Ergänzende Leitungsführungen, die zur Installation des Übergabepunktes notwendigen Endgeräte (HÜP und/oder ONT) in unmittelbarer Nähe der Hauseinführung (Bohrung) durchzuführen sind, werden auf Wunsch nach Absprache und Aufwand zzgl. Materialaufwendungen und ggf. Aufwendungen beauftragter Dritter abgerechnet. Nach Inbetriebnahme des Glasfaser-Anschlusses erfolgt die Freischaltung des Anschlusses und der DiensteFernsehgerät etc.).

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Samples: Leistungsbeschreibung Für Glasfaserprodukte Fl!nk