Common use of Kundenschutz Clause in Contracts

Kundenschutz. 1. Sofern der Auftragnehmer von uns als Subunternehmer bei einem unserer Kunden eingesetzt wird, ist er verpflichtet - für die Dauer der Beauftragung als Subunternehmer und einen sich hieran an- schließenden Zeitraum von sechs Monaten keine Geschäftstätigkeit gegen- über diesem Kunden auszuüben, durch die er mit einer Leistung, die im sach- lichen Zusammenhang zu seiner Beauftragung durch uns steht, zu uns oder einem mit uns verbundenen Unternehmen in Wettbewerb tritt, und zwar unab- hängig davon, ob diese Geschäftstätigkeit direkt oder indirekt ausgeübt wird und unabhängig davon, ob dies als Geschäftsherr, Vertreter, Organmitglied, Angestellter, Arbeitgeber, Investor, Berater, herrschender Gesellschafter, Partner eines Gemeinschaftsunternehmens oder in einer anderen Tätigkeit im eigenen oder im fremden Namen geschieht; - die Identität des Kunden Dritten gegenüber geheim zu halten und es zu unter- lassen, ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung direkt oder indirekt In- formationen, die er aufgrund seiner Einschaltung als Subunternehmer erhalten hat, öffentlich zu machen oder zu nutzen. 2. Bei einem Verstoß gegen die vorgenannten Verpflichtungen ist uns der Auftrag- nehmer für jeden Fall der Zuwiderhandlung und unter Verzicht auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhanges zur Zahlung einer sofort fälligen Vertrags- strafe in Höhe von EUR 30.000,00 verpflichtet. Die Geltendmachung eines höhe- ren Schadens durch uns wird dadurch nicht ausgeschlossen. 3. Sofern wir konkrete Anhaltspunkte für eine Verletzung der vorstehenden Ver- pflichtung dartun, ist der Auftragnehmer verpflichtet, uns schriftlich innerhalb von zwei Wochen vollständig Auskunft darüber zu erteilen, inwiefern und in welchem Umfang er während der Geltungsdauer der Kundenschutzvereinbarung Ge- schäftstätigkeiten der in Ziffer VII. 1, erster Spiegelstrich beschriebenen Art ent- faltet oder Informationen der unter Xxxxxx XXX. 1, zweiter Spiegelstrich beschriebe- nen Art öffentlich gemacht oder genutzt hat.

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Kundenschutz. 1. Sofern der Auftragnehmer Lieferant von uns als Subunternehmer bei einem unserer Kunden eingesetzt wird, ist er verpflichtet - verpflichtet, für die Dauer der Beauftragung Beauftra- gung als Subunternehmer und einen sich hieran an- schließenden Zeitraum anschließenden Zeit- raum von sechs Monaten einem Jahr keine Geschäftstätigkeit gegen- über gegenüber diesem Kunden auszuüben, durch die er mit einer Leistungdie gleiche oder eine der Sache nach gleiche Leistung zum Gegenstand hat wie die Leistungen, die (i) wir und (ii) der Lieferant im sach- lichen Zusammenhang zu seiner Beauftragung durch Auftrag von uns steht, zu uns oder einem mit uns verbundenen Unternehmen in Wettbewerb tritt, und zwar unab- hängig für den Kunden erbringt. Dies gilt unabhängig davon, ob diese Geschäftstätigkeit direkt oder indirekt ausgeübt wird und unabhängig davon, ob dies als Geschäftsherr, VertreterVer- treter, Organmitglied, Angestellter, Arbeitgeber, Investor, Berater, herrschender Gesellschafter, Partner eines Gemeinschaftsunternehmens Gemeinschaftsunterneh- mens oder in einer anderen Tätigkeit im eigenen oder im fremden Namen geschieht; - . 2. Absatz 1 gilt nicht, sofern der Lieferant die Möglichkeit zum Kontakt mit dem Kunden mit anschließender Aufnahme der Geschäftstätigkeit für den Kunden nicht durch seine Stellung als Subunternehmer er- halten hat. Für die Dauer der Beauftragung als unser Subunterneh- mer und einen sich hieran anschließenden Zeitraum von einem Jahr wird vermutet, dass er die Möglichkeit zum Kundenkontakt durch die Tätigkeit als unser Subunternehmer erlangt hat. 3. Absatz 1 gilt nicht für die Geschäftstätigkeit gegenüber einem Kun- den, der bereits mindestens ein Jahr vor Beginn der Vertragsver- handlungen zwischen dem Lieferanten und uns nachweislich zum Kundenstamm des Lieferanten gehörte. 4. Sofern der Lieferant von uns als Subunternehmer bei einem unserer Kunden eingesetzt wird, ist er verpflichtet, die Identität des Kunden Dritten gegenüber geheim zu halten und es zu unter- lassenunterlassen, ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung direkt oder indirekt In- formationenInfor- mationen, die er aufgrund seiner Einschaltung als Subunternehmer erhalten hat, öffentlich zu machen oder zu nutzen. 25. Bei einem schuldhaften Verstoß gegen die vorgenannten Verpflichtungen gemäß den Absätzen 1 und 4 dieser Xxxxxxx XXX ist uns der Auftrag- nehmer Lieferant für jeden Fall der Zuwiderhandlung und unter Verzicht auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhanges zur Zahlung einer sofort fälligen Vertrags- strafe Vertragsstrafe in Höhe von 30.000,00 EUR 30.000,00 verpflichtet. Die Geltendmachung Geltend- machung eines höhe- ren höheren Schadens durch uns wird dadurch nicht ausgeschlossen. Jede verwirkte Vertragsstrafe wird auf Schadens- ersatzsprüche angerechnet. 36. Sofern wir konkrete Anhaltspunkte für eine Verletzung der vorstehenden Ver- pflichtung vorste- henden Verpflichtung dartun, ist der Auftragnehmer Lieferant verpflichtet, uns schriftlich innerhalb von zwei Wochen vollständig Auskunft darüber zu erteilen, inwiefern und in welchem Umfang er während der Geltungsdauer Gel- tungsdauer der Kundenschutzvereinbarung Ge- schäftstätigkeiten gemäß dieser Xxxxxxx XXX Geschäftstätigkeiten der in Ziffer VII. 1, erster Spiegelstrich Absatz 1 beschriebenen Art ent- faltet entfaltet oder Informationen der unter Xxxxxx XXX. 1, zweiter Spiegelstrich beschriebe- nen in Absatz 4 beschriebenen Art öffentlich gemacht ge- macht oder genutzt hat.

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Kundenschutz. 1. Sofern der Auftragnehmer Lieferant von uns als Subunternehmer bei einem unserer Kunden eingesetzt wird, ist er verpflichtet - verpflichtet, für die Dauer der Beauftragung Beauftra- gung als Subunternehmer und einen sich hieran an- schließenden Zeitraum anschließenden Zeit- raum von sechs Monaten einem Jahr keine Geschäftstätigkeit gegen- über gegenüber diesem Kunden auszuüben, durch die er mit einer Leistungdie gleiche oder eine der Sache nach gleiche Leistung zum Gegenstand hat wie die Leistungen, die (i) wir und (ii) der Lieferant im sach- lichen Zusammenhang zu seiner Beauftragung durch Auftrag von uns steht, zu uns oder einem mit uns verbundenen Unternehmen in Wettbewerb tritt, und zwar unab- hängig für den Kunden erbringt. Dies gilt unabhängig davon, ob diese Geschäftstätigkeit direkt oder indirekt ausgeübt wird und unabhängig davon, ob dies als Geschäftsherr, VertreterVer- treter, Organmitglied, Angestellter, Arbeitgeber, Investor, Berater, herrschender Gesellschafter, Partner eines Gemeinschaftsunternehmens Gemeinschaftsunterneh- mens oder in einer anderen Tätigkeit im eigenen oder im fremden Namen geschieht; - . 2. Absatz 1 gilt nicht, sofern der Lieferant die Möglichkeit zum Kontakt mit dem Kunden mit anschließender Aufnahme der Geschäftstätigkeit für den Kunden nicht durch seine Stellung als Subunternehmer erhal- ten hat. Für die Dauer der Beauftragung als unser Subunternehmer und einen sich hieran anschließenden Zeitraum von einem Jahr wird vermutet, dass er die Möglichkeit zum Kundenkontakt durch die Tä- tigkeit als unser Subunternehmer erlangt hat. 3. Absatz 1 gilt nicht für die Geschäftstätigkeit gegenüber einem Kunden, der bereits mindestens ein Jahr vor Beginn der Vertragsverhandlun- gen zwischen dem Lieferanten und uns nachweislich zum Kunden- stamm des Lieferanten gehörte. 4. Sofern der Lieferant von uns als Subunternehmer bei einem unserer Xxxxxx eingesetzt wird, ist er verpflichtet, die Identität des Kunden Dritten gegenüber geheim zu halten und es zu unter- lassenunterlassen, ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung direkt oder indirekt In- formationenInfor- mationen, die er aufgrund seiner Einschaltung als Subunternehmer erhalten hat, öffentlich zu machen oder zu nutzen. 25. Bei einem schuldhaften Verstoß gegen die vorgenannten Verpflichtungen gemäß den Absätzen 1 und 4 dieser Xxxxxxx XXX ist uns der Auftrag- nehmer Lieferant für jeden Fall der Zuwiderhandlung und unter Verzicht auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhanges zur Zahlung einer sofort fälligen Vertrags- strafe Vertragsstrafe in Höhe von 30.000,00 EUR 30.000,00 verpflichtet. Die Geltendmachung Geltend- machung eines höhe- ren höheren Schadens durch uns wird dadurch nicht ausgeschlossen. Jede verwirkte Vertragsstrafe wird auf Schadens- ersatzsprüche angerechnet. 36. Sofern wir konkrete Anhaltspunkte für eine Verletzung der vorstehenden Ver- pflichtung vorste- henden Verpflichtung dartun, ist der Auftragnehmer Lieferant verpflichtet, uns schriftlich innerhalb von zwei Wochen vollständig Auskunft darüber zu erteilen, inwiefern und in welchem Umfang er während der Geltungsdauer Gel- tungsdauer der Kundenschutzvereinbarung Ge- schäftstätigkeiten gemäß dieser Xxxxxxx XXX Geschäftstätigkeiten der in Ziffer VII. 1, erster Spiegelstrich Absatz 1 beschriebenen Art ent- faltet entfaltet oder Informationen der unter Xxxxxx XXX. 1, zweiter Spiegelstrich beschriebe- nen in Absatz 4 beschriebenen Art öffentlich gemacht ge- macht oder genutzt hat.

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Kundenschutz. 1. Sofern der Auftragnehmer von uns als Subunternehmer bei einem unserer Kunden eingesetzt wird, ist er verpflichtet verpflichtet, - für die Dauer der Beauftragung als Subunternehmer und einen sich hieran an- schließenden anschließenden Zeitraum von sechs Monaten keine Geschäftstätigkeit gegen- über ge- genüber diesem Kunden auszuüben, durch die er mit einer Leistung, die im sach- lichen sachlichen Zusammenhang zu seiner Beauftragung durch uns steht, zu uns oder einem mit uns verbundenen Unternehmen in Wettbewerb tritt, und zwar unab- hängig unabhängig davon, ob diese Geschäftstätigkeit direkt oder indirekt ausgeübt wird und unabhängig davon, ob dies als Geschäftsherr, Vertreter, Organmitglied, Angestellter, Arbeitgeber, Investor, Berater, herrschender Gesellschafter, Partner eines Gemeinschaftsunternehmens oder in einer anderen Tätigkeit im eigenen oder im fremden Namen geschieht; - die Identität des Kunden Dritten gegenüber geheim zu halten und es zu unter- lassenun- terlassen, ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung direkt oder indirekt In- formationenindi- rekt Informationen, die er aufgrund seiner Einschaltung als Subunternehmer erhalten hat, öffentlich zu machen oder zu nutzen. 2. Bei einem Verstoß gegen die vorgenannten Verpflichtungen ist uns der Auftrag- nehmer Auf- tragnehmer für jeden Fall der Zuwiderhandlung und unter Verzicht auf die Einrede Ein- rede des Fortsetzungszusammenhanges zur Zahlung einer sofort fälligen Vertrags- strafe Ver- tragsstrafe in Höhe von EUR 30.000,00 verpflichtet. Die Geltendmachung eines höhe- ren ei- nes höheren Schadens durch uns wird dadurch nicht ausgeschlossen. 3. Sofern wir konkrete Anhaltspunkte für eine Verletzung der vorstehenden Ver- pflichtung Verpflichtung dartun, ist der Auftragnehmer verpflichtet, uns schriftlich innerhalb inner- halb von zwei Wochen vollständig Auskunft darüber zu erteilen, inwiefern und in welchem Umfang er während der Geltungsdauer der Kundenschutzvereinbarung Ge- schäftstätigkeiten Kundenschutzverein- barung Geschäftstätigkeiten der in Ziffer VIIXVI. 1, erster Spiegelstrich beschriebenen beschrie- benen Art ent- faltet entfaltet oder Informationen der unter Xxxxxx XXXZiffer XVI. 1, zweiter Spiegelstrich beschriebe- nen Spiegel- strich beschriebenen Art öffentlich gemacht oder genutzt hat. 1. Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist Berlin, soweit nichts anderes vereinbart wurde. 2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Liefer- oder Leistungsgegenstände geht erst mit Übergabe bzw. mit Ab- nahme an dem von uns genannten jeweiligen Bestimmungsort über; bei Teil- lieferungen oder -leistungen erst dann, wenn die Lieferung oder Leistung voll- ständig erfolgt ist. 3. Das Eigentum an den Liefer- und Leistungsgegenständen geht mit der Über- gabe bzw. Abnahme unbeschränkt und unbelastet auf uns über. Ein einfacher Eigentumsvorbehalt in den AGB des Lieferanten wird allerdings akzeptiert. 4. Die Abtretung von Ansprüchen, die dem Lieferanten aus der Geschäftsverbin- dung mit uns zustehen, ist ausgeschlossen. 5. Der Lieferant ist ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu uns zu werben.

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Kundenschutz. 1. Sofern der Auftragnehmer Lieferant von uns als Subunternehmer bei einem unserer Kunden eingesetzt wird, ist er verpflichtet - verpflichtet, für die Dauer der Beauftragung Beauftra- gung als Subunternehmer und einen sich hieran an- schließenden Zeitraum anschließenden Zeit- raum von sechs Monaten einem Jahr keine Geschäftstätigkeit gegen- über gegenüber diesem Kunden auszuüben, durch die er mit einer Leistungdie gleiche oder eine der Sache nach gleiche Leistung zum Gegenstand hat wie die Leistungen, die (i) wir und (ii) der Lieferant im sach- lichen Zusammenhang zu seiner Beauftragung durch Auftrag von uns steht, zu uns oder einem mit uns verbundenen Unternehmen in Wettbewerb tritt, und zwar unab- hängig für den Kunden erbringt. Dies gilt unabhängig davon, ob diese Geschäftstätigkeit direkt oder indirekt ausgeübt wird und unabhängig davon, ob dies als Geschäftsherr, VertreterVer- treter, Organmitglied, Angestellter, Arbeitgeber, Investor, Berater, herrschender Gesellschafter, Partner eines Gemeinschaftsunternehmens Gemeinschaftsunterneh- mens oder in einer anderen Tätigkeit im eigenen oder im fremden Namen geschieht; - . 2. Absatz 1 gilt nicht, sofern der Lieferant die Möglichkeit zum Kontakt mit dem Kunden mit anschließender Aufnahme der Geschäftstätigkeit für den Kunden nicht durch seine Stellung als Subunternehmer erhal- ten hat. Für die Dauer der Beauftragung als unser Subunternehmer und einen sich hieran anschließenden Zeitraum von einem Jahr wird vermutet, dass er die Möglichkeit zum Kundenkontakt durch die Tä- tigkeit als unser Subunternehmer erlangt hat. 3. Absatz 1 gilt nicht für die Geschäftstätigkeit gegenüber einem Kunden, der bereits mindestens ein Jahr vor Beginn der Vertragsverhandlun- gen zwischen dem Lieferanten und uns nachweislich zum Kunden- stamm des Lieferanten gehörte. 4. Sofern der Lieferant von uns als Subunternehmer bei einem unserer Kunden eingesetzt wird, ist er verpflichtet, die Identität des Kunden Dritten gegenüber geheim zu halten und es zu unter- lassenunterlassen, ohne unsere un- sere vorherige schriftliche Zustimmung direkt oder indirekt In- formationenInformatio- nen, die er aufgrund seiner Einschaltung als Subunternehmer erhalten erhal- ten hat, öffentlich zu machen oder zu nutzen. 25. Bei einem schuldhaften Verstoß gegen die vorgenannten Verpflichtungen gemäß den Absätzen 1 und 4 dieser Xxxxxxx XXX ist uns der Auftrag- nehmer Lieferant für jeden Fall der Zuwiderhandlung und unter Verzicht auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhanges Fort- setzungszusammenhanges zur Zahlung einer sofort fälligen Vertrags- strafe Ver- tragsstrafe in Höhe von 30.000,00 EUR 30.000,00 verpflichtet. Die Geltendmachung Geltendma- chung eines höhe- ren höheren Schadens durch uns wird dadurch nicht ausgeschlossenaus- geschlossen. Jede verwirkte Vertragsstrafe wird auf Schadenser- satzsprüche angerechnet. 36. Sofern wir konkrete Anhaltspunkte für eine Verletzung der vorstehenden Ver- pflichtung vorste- henden Verpflichtung dartun, ist der Auftragnehmer Lieferant verpflichtet, uns schriftlich innerhalb von zwei Wochen vollständig Auskunft darüber zu erteilen, inwiefern und in welchem Umfang er während der Geltungsdauer Gel- tungsdauer der Kundenschutzvereinbarung Ge- schäftstätigkeiten gemäß dieser Xxxxxxx XXX Geschäftstätigkeiten der in Ziffer VII. 1, erster Spiegelstrich Absatz 1 beschriebenen Art ent- faltet entfaltet oder Informationen der unter Xxxxxx XXX. 1, zweiter Spiegelstrich beschriebe- nen in Absatz 4 beschriebenen Art öffentlich gemacht ge- macht oder genutzt hat.

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Kundenschutz. (1. Sofern ) Allfällige Vereinbarungen über Neutralität und Kundenschutz, die der Auftragnehmer ausdrücklich eingeht, sind re- gelmässig so zu verstehen, dass der Auftragnehmer zusagt, keine Aufträge für den ihm aus eigenen Aufträgen bekann- ten direkten Kunden (Hersteller oder Händler) des Auftragnehmers, für den er im Auftrag des Auftraggebers tatsächlich ge- oder entladen hat, binnen eines Zeitraums von uns als Subunternehmer längstens 6 Monaten nach der letzten bei einem unserer Kunden eingesetzt wird, ist er verpflichtet - für die Dauer der Beauftragung als Subunternehmer und einen sich hieran an- schließenden Zeitraum von sechs Monaten keine Geschäftstätigkeit gegen- über diesem Kunden auszuübendurchge- führten Ladung, durch die er mit einer Leistungkeine Aufträge anzunehmen. (2) Der Kundenschutz erstreckt sich ausschließlich auf solche Kunden, die im sach- lichen Zusammenhang zu seiner Beauftragung durch uns steht, zu uns oder einem mit uns verbundenen Unternehmen in Wettbewerb tritt, dem AN auf Grund von seitens des Auftrag- gebers beauftragten und durchgeführten Transporten binnen der letzten 6 Monate bekannt sind. Ausgeschlossen ist naturgemäss ausdrücklich der Kundenschutz gegenüber sämtlichen Frachtvermittlern (und zwar unab- hängig davon, ob diese Geschäftstätigkeit direkt oder indirekt ausgeübt als Auftragnehmer sowie als Kunden von Auftragnehmern – hiermit wird jeder solchen Kundenschutzvereinbarung ausdrücklich widersprochen) sowie gegenüber Subfrächtern und unabhängig davon, ob dies als Geschäftsherr, Vertreter, Organmitglied, Angestellter, Arbeitgeber, Investor, Berater, herrschender Gesellschafter, Partner eines Gemeinschaftsunternehmens oder in einer anderen Tätigkeit im eigenen oder im fremden Namen geschieht; - die Identität bisherigen Kunden des Kunden Dritten gegenüber geheim zu halten und es zu unter- lassen, ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung direkt oder indirekt In- formationen, die er aufgrund seiner Einschaltung als Subunternehmer erhalten hat, öffentlich zu machen oder zu nutzenAuftraggebers. 2(3) Wird die Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber aus wichtigem Grund beendet, so erlischt auch eine allfällig abgeschlossene Vereinbarung über Kundenschutz mit sofortiger Wirkung. Als wichtiger Grund gelten in diesem Zusam- menhang (a) wesentlicher Zahlungsverzug seitens des Auftraggebers (b) eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers (c) Verstoss gegen Kundenschutzvereinbarungen durch den Auftraggeber (d) Verstoss gegen andere wichtige Geschäftsbedingungen oder Vereinbarungen durch den Auftraggeber (4) Bei einem Verstoss gegen Kundenschutzvereinbarungen durch den Auftragnehmer ist der Schadenersatz mit der Höhe des entgangenen, konkret nachzuweisenden Gewinns, maximal jedoch mit einem Betrag von EUR 150,00 Pro Verstoß, nach oben begrenzt. Darüber hinaus gehende Xxxxxxx sind vom Auftraggeber nicht geltend zu machen. Eine Aufrechnung von Forderungen des Auftraggebers aus Verstoß gegen die vorgenannten Verpflichtungen den Kundenschutz gegen Forderungen des Auftragnehmers ist uns der Auftrag- nehmer für jeden Fall der Zuwiderhandlung und unter Verzicht auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhanges zur Zahlung einer sofort fälligen Vertrags- strafe in Höhe von EUR 30.000,00 verpflichtet. Die Geltendmachung eines höhe- ren Schadens durch uns wird dadurch nicht ausgeschlossen. 3. Sofern wir konkrete Anhaltspunkte für eine Verletzung der vorstehenden Ver- pflichtung dartunnur zulässig, ist wenn der Auftragnehmer verpflichtet, uns diese Forderung schriftlich innerhalb von zwei Wochen vollständig Auskunft darüber zu erteilen, inwiefern und in welchem Umfang er während der Geltungsdauer der Kundenschutzvereinbarung Ge- schäftstätigkeiten der in Ziffer VII. 1, erster Spiegelstrich beschriebenen Art ent- faltet anerkennt oder Informationen der unter Xxxxxx XXX. 1, zweiter Spiegelstrich beschriebe- nen Art öffentlich gemacht oder genutzt hatdiese Forderung gerichtlich festgestellt ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)