Kundenverantwortung Musterklauseln

Kundenverantwortung. Der Kunde ist für Folgendes verantwortlich: (a) Auswahl seines Netzzugangsanbieters, insbesondere im Hinblick auf die Sicherheitsoptionen, (b) Einhaltung der von Axway empfohlenen techn ischen Mindestanforderungen zur Nutzung der Abonnementdienste, (c) Gewährleistung der Vertraulichkeit und d es Datenschutzes, der von Axway mitgeteilten Anmeldeinformationen, (d) Schutz der persönlichen Laptops, die auf die Abonnementdienste zugreifen, (e) Schutz der durch die Nutzung der Abonnementdienste erzielten Ergebnisse und deren direkte oder indirekte Folgen und (f) Ernennung eines seiner Mitarbeiter als Hauptansprech partner für technische Fragen bei Axway.
Kundenverantwortung. Der Kunde ist für die sorgfältige Nutzung des Mietobjektes verantwortlich. Der Kunde haftet für Schäden, die von ihm oder seinen Begleitern verursacht werden. Der Dienstleister kann diesen Schaden auch nach der Abreise und Rückgabe des Mietobjektes geltend machen.
Kundenverantwortung. Der Kunde ist und bleibt verantwortlich für die Planung, Implementierung und/oder Installation von Änderungen für Updates und Upgrades der Mendix Platform sowie für die Aktualisierung der Geräte des Kunden, um die Mendix Platform effizient nutzen zu können.
Kundenverantwortung. Die Verantwortung für die Auswahl, die gebäudeseitige Installation, den Gebrauch sowie die erzielten Resultate liegt beim Kunden. Insbesondere ist der Kunde verantwortlich für die Sicherung der Daten, inklusive derjenigen des Lizenzmaterials. In der Verantwortung des Kunden liegen ebenfalls die Beschaffung und der Ersatz von Mobiliar, Zubehör, Datenträgern und Verbrauchsmaterial im Zusammenhang mit dem Einsatz der Geräte.
Kundenverantwortung. Wenn der Kunde einer Person oder Organisation gestattet, die UiPath RPA-Plattform zu betreiben, zu nutzen oder darauf zuzugreifen, ist der Kunde dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass diese Person oder Einrichtung die Bedingungen dieser Vereinbarung einhält.
Kundenverantwortung. 8.1 Vom Kunden für den Vertrag gelieferte Artikel müssen von geeigneter Qualität sein und werden in ausreichenden Mengen und zu jeder von PEI-Genesis geforderten Zeit kostenlos zur Verfügung gestellt. Jegliche Mängel an solchen Artikeln berechtigen den Kunden nicht, den Vertrag zu widerrufen, die Waren abzulehnen, Abzüge vom vertraglich vereinbarten Preis vorzunehmen oder Schadensersatz in Bezug darauf geltend zu machen, und der Kunde hat PEI-Genesis von allen Verlustschäden und Haftungsansprüchen freizustellen, die sich aus der Lieferung defekter Waren durch den Kunden ergeben. 8.2 Der Kunde ist dafür verantwortlich, auf eigene Kosten solche Einfuhrlizenzen und andere Einwilligungen in Bezug auf die Waren einzuholen, die zu diesem Zeitpunkt erforderlich sind, und, falls von PEI-Genesis gefordert, hat der Kunde diese Lizenzen und Einwilligungen PEI-Genesis vor der entsprechenden Lieferung zur Verfügung zu stellen.
Kundenverantwortung. 7.1 Der Lieferant berät den Kunden auf seinen Wunsch hin bezüglich der Ausstattung der 7.2 Die Arbeiten, die gemäss den Installationsvorschriften eventuell notwendig sind, gehen zu Lasten des Kunden. 7.3 Diese Arbeiten müssen vor dem gemäss Ziffer 3 vereinbarten Liefertermin fertig ge- stellt sein, andernfalls findet Ziffer 5.3 Anwendung. 7.4 Der Kunde übernimmt grundsätzlich die Verantwortung für:
Kundenverantwortung. 7.1 Der Lieferant bietet dem Kunden diverse Beratungsdienst- leitungen an und spricht auf Kundenwunsch Empfehlungen zur Umsetzung von Systemarchitekturen aus. 7.2 Arbeiten welche zur Umsetzung von Systemarchitekturen anfallen, gehen zu Lasten des Kunden. 7.3 Diese Arbeiten müssen im Regelfall vor dem Liefertermin von Servicesystemen erfolgen, damit ein operativer Betrieb auf- genommen werden kann. 7.4 Der Kunde übernimmt grundsätzlich die Verantwortung für: . von ihm stammende Unterlagen (Konzepte, Spezifikationen, Pflichtenhefte, etc.);

Related to Kundenverantwortung

  • Verantwortung Die Verwaltungsratsmitglieder (deren Namen im Abschnitt „Verwaltungsratsmitglieder der Gesellschaft“ im Prospekt aufgeführt sind) übernehmen die Verantwortung für die im Prospekt und diesem Prospektnachtrag enthaltenen Informationen. Nach bestem Wissen und Gewissen der Verwaltungsratsmitglieder (die alle angemessene Sorgfalt darauf verwendet haben, dies sicherzustellen) stimmen die in diesem Prospektnachtrag enthaltenen Angaben, wenn sie zusammen mit dem Prospekt (in der durch diesen Prospektnachtrag ergänzten, geänderten oder erweiterten Fassung) gelesen werden, mit den Tatsachen zum Stand dieses Prospektnachtrags überein und lassen nichts aus, was die Bedeutung der Angaben beeinträchtigen könnte.

  • Verantwortlicher Markel Insurance SE Xxxxxxxxxx. 00 00000 Xxxxxxx

  • Verbraucherstreitbeilegung Das Unternehmen ist nicht verpflichtet und nicht bereit an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit der Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle im Rahmen einer konkreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Vertragsparteien (§ 37 VSBG).

  • Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten werden nach den vertraglichen Vereinbarungen abgerechnet.

  • Einbruchdiebstahl Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Dieb 3.2.1 in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt oder mittels eines Schlüssels, dessen Anfertigung für das Schloss nicht von einer dazu berechtigten Person veranlasst oder gebilligt worden ist (falscher Schlüssel) oder mittels anderer Werkzeuge eindringt; der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhanden gekommen sind; 3.2.2 in einem Raum eines Gebäudes ein Behältnis aufbricht oder falsche Schlüssel (siehe Ziffer 3.2.1) oder andere Werkzeuge benutzt, um es zu öffnen; der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhanden gekommen sind; 3.2.3 aus einem verschlossenen Raum eines Gebäudes Sachen entwendet, nachdem er sich in das Gebäude eingeschlichen oder dort verborgen gehalten hatte; 3.2.4 in einem Raum eines Gebäudes bei einem Diebstahl auf frischer Tat angetroffen wird und eines der Mittel nach Ziffer 3.3.1.1 oder Ziffer 3.3.1.2 anwendet, um sich den Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten; 3.2.5 mittels richtiger Schlüssel, die er innerhalb oder außerhalb des Versicherungsortes durch Einbruchdiebstahl oder durch Raub nach Ziffer 3.3 an sich gebracht hatte, in einen Raum eines Gebäudes eindringt oder dort ein Behältnis öffnet; 3.2.6 in einen Raum eines Gebäudes mittels richtigem Schlüssel eindringt, den er - innerhalb oder außerhalb des Versicherungsortes - durch Diebstahl an sich gebracht hatte, vorausgesetzt, dass weder der Versicherungsnehmer noch der Gewahrsamsinhaber den Diebstahl des Schlüssels durch fahrlässiges Verhalten ermöglicht hatte.

  • Streitbeilegung Gütliche Streitbeilegung

  • Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung 3.1. Verletzt der Versicherungsnehmer eine Obliegenheit nach Pkt. 1 oder 2 vorsätzlich, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegen- heit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entspricht. 3.2. Verletzt der Versicherungsnehmer eine nach Eintritt des Versicherungsfalls bestehende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, ist der Versicherer nur dann vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E- Mail, Telefax oder Brief) auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. 3.3. Der Versicherer bleibt zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt hat. Dies gilt auch, wenn der Ver- sicherungsnehmer nachweist, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der dem Ver- sicherer obliegenden Leistung ursächlich war. Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Obliegenheit arglistig verletzt hat.

  • Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch vom Versicherer vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

  • Fernwartung Leistungen der Instandhaltung von Soft- und Hardware ohne örtliche Präsenz (z. B. mittels Datenfernübertragung). Hierunter ist die Verjährungsfrist im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen zu verstehen. Geräte bzw. Maschinen einschließlich deren optionaler Zusatzeinrichtungen, gemäß Herstellerspezifikation, die im Vertrag aufgeführt sind; solche Geräte bzw. Maschinen werden von ihren Herstellern im Allgemeinen über Bestellnummern (Typbezeichnung ggf. ergänzt um Modell- Bezeichnung) näher spezifiziert.

  • Kündigung nach Beitragsangleichung Erhöht sich der Beitrag aufgrund der Beitragsangleichung gemäß Ziffer 4.1.2, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes ändert, können Sie den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zu- gang unserer Mitteilung mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt kündigen, in dem die Beitragserhöhung wirksam wer- den sollte. Wir haben Sie in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht hinzuweisen. Die Mitteilung muss Ihnen spätestens einen Monat vor dem Wirksam- werden der Beitragserhöhung zugehen. Eine Erhöhung der Versicherungssteuer begründet kein Kündigungs- recht.