Nutzung des Mietobjektes Musterklauseln

Nutzung des Mietobjektes. 5.1 Die Anlieferung von Material und technischen Einrichtungen (Ge­ tränke, Technik, Dekorationen, Musik / Unterhaltung) am Vortag be­ darf der ausdrücklichen Zustimmung des Giardino Verde. 5.2 Es ist verboten, Möbel und Pflanzen zu verschieben. Gewünschte Än­ derungen müssen mit dem Giardino Verde abgesprochen werden und werden nach effektivem Aufwand in Rechnung gestellt. 5.3 Das Markieren des Anfahrtsweges zum Giardino Verde ist erst ab Be­ ginn des Flurwegs gestattet. Es ist verboten, auf öffentlichen Strassen Markierungen oder Hinweistafeln anzubringen. 5.4 Es ist nicht erlaubt, an den Pflanzen Dekorationsmaterial zu befestigen. 5.5 Es ist verboten, Reis oder andere Lebensmittel zu verstreuen. 5.6 Blütenblätter dürfen ausschliesslich im Giardino 2 auf den Boden ge­ streut werden. 5.7 Fahrzeuge dürfen ausschliesslich auf dem grossen Kiesparkplatz ab­ gestellt werden. Es gibt Platz bis zu 180 Fahrzeuge. Für die Einhaltung der Parkordnung ist der Auftraggeber verantwortlich. Das Parkieren gierten DJ / Bandleader zu unterzeichnen und dem Giardino Verde spätestens 14 Tage vor dem Anlass zuzustellen. Bei Nichtunterzeich­ nung behält sich das Giardino Verde das Recht vor, den Auftritt des DJs bzw. der Band zu untersagen. 6.5 Die im Giardino Verde vorhandene Audio­Anlage darf nur in schriftli­ cher Vereinbarung mit dem Giardino Verde benutzt werden.
Nutzung des Mietobjektes. Das Mietobjekt darf nur durch diejenigen Personen genutzt werden, die vom Mieter mit der Buchungsanfrage dafür angemeldet worden sind (nachfolgend bezeichnet als „Begleiter“). Der Empfang von Besuchern ist nur zulässig, wenn diese sich an der Rezeption anmelden und einen Eintritt zahlen. Zelten am Mietobjekt ist nicht gestattet. Pro Mietobjekt darf nur ein PKW in den Ferienpark gebracht werden. Für Mietwohnwägen und Ferienhäuser stehen PKW-Parkplätze in unmittelbarer Nähe des Mietobjektes zur Verfügung. Jedes weitere Fahrzeug ist anmelde- und kostenpflichtig. Mietparkplätze für evtl. Zweitfahrzeuge können je nach Kontingent an der Rezeption gebucht werden.
Nutzung des Mietobjektes. Der Mieter verpflichtet sich, für sich und seine Leute die jeweils gültige
Nutzung des Mietobjektes. 5.1 Der Mieter ist verpflichtet, sich hinsichtlich des Mietobjektes wie ein guter Mieter zu verhalten sowie das Mietobjekt im Sinne seiner Bestimmung zu nutzen. Falls hinsichtlich der Bestimmung keine näheren Vereinbarungen getroffen sind, dann gilt, dass das Mietobjekt bestimmt ist, als Transportmittel zu verwenden. Es ist dem Mieter in diesem Zusammenhang verboten, illegale Güter zu transportieren. 5.2 Der Mieter wird alle vom Hersteller und/oder Vermieter erteilten Vorschriften hinsichtlich der Nutzung des Mietobjektes strikt befolgen. Darüber hinaus wird der Mieter bei der Nutzung des Mietobjektes ausschließlich sachkundiges Personal einsetzen und keine Güter transportieren, wodurch ein Schaden am Mietobjekt entstehen kann. 5.3 Falls Maßnahmen, Anpassungen am Mietobjekt oder ergänzende Genehmigungen für die (zielgerichtete) Nutzung des Mietobjektes erforderlich sind, müssen diese vom Mieter auf Kosten und Gefahr des Mieters durchgeführt bzw. beantragt werden. Hierbei bedarf der Mieter immer der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. 5.4 Der Mieter darf das Mietobjekt nur für Aktivitäten innerhalb der Grenzen der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union einschließlich der Schweiz, Norwegen, der russischen Föderation bis zum Uralgebirge (europäisches Russland) und allen Ländern einsetzen, die an das Mittelmeer grenzen. 5.5 Der Mieter muss jederzeit auf Wunsch des Vermieters nachweisen können, wo sich das Mietobjekt gerade befindet. 5.6 Es ist dem Mieter nicht gestattet, das Mietobjekt weiter zu vermieten oder anderweitig Dritten in Gebrauch zu geben, das Mietobjekt zu verpfänden, darauf irgendein einschränkendes Recht zu begründen bzw. begründen zu lassen oder die Rechte aus dem Mietvertrag zu übertragen. 5.7 Alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Mietobjektes fälligen Steuern, Abgaben, Maut, Gebühren, Zollgebühren und sonstigen Erhebungen gehen zu Lasten des Mieters. Sofern diese dem Vermieter in Rechnung gestellt werden, wird der Vermieter diese an den Mieter weiterberechnen. 5.8 Der Mieter ist verpflichtet, sich vor der ersten Nutzung des Mietobjektes mit seiner Firmenkarte den Fahrtenschreiber zu ‘sperren’. Bei Rückgabe des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, den Fahrtenschreiber auszulesen und abzumelden. Der Vermieter wird niemals Fahrtenschreiberdaten speichern und/oder aufbewahren, die sich auf die Nutzung des Mietobjektes durch den Mieter beziehen. Der Vermieter ist nicht für das Fehlen der Fahrtenschreiberdaten und/oder Scha...
Nutzung des Mietobjektes. 7.1. Eine Nutzung durch Dritte, abweichend vom abgeschlossenen Vertrag und/oder eine Untervermietung ist dem Mieter nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Vermieters gestattet. Erfolgt entgegen dieser Vereinbarung eine Überlassung an Dritte und/oder eine Untervermietung, so ist der Vermieter zur fristlosen außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt. 7.2. Der Mieter verpflichtet sich gegenüber dem Vermieter, in der Werbung für die Veranstaltung seinen Namen, die vollständige Firmierung und Anschrift deutlich sichtbar zu nennen und anzubringen und die Bezeichnung „Veranstalter“ zu führen. Bei Zuwiderhandlung haftet der Mieter persönlich. 7.3. Werbemaßnahmen, die im Mietobjekt und auf dem Gelände des Mietobjektes sichtbar sind, können nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Vermieters angebracht werden. 7.4. Der Vermieter ist berechtigt, die fristlose Kündigung des Vertrages - auch sofortige Beendung der Veranstaltung - aus wichtigem Grund insbesondere dann auszusprechen, wenn 7.4.1. das vereinbarte Entgelt für die Benutzung nicht fristgerecht bezahlt wird; 7.4.2. gegen folgende Punkte verstoßen wird oder werden soll: 7.4.2.1. Nichteinhaltung der Hausordnung; 7.4.2.2. Punkt 5.1.2. der AGB i.V.m. Punkt 5.1.2.2. der AGB; 7.4.2.3. Punkt 6.1. in Verbindung mit Punkt 6.1.1. und/oder Punkt 6.1.2. 7.4.2.4. Zweckentfremdung gegenüber Punkt 8.1. der AGB, sowie Punkt 8.3. der AGB 7.4.2.5. Punkt 8.2. der AGB; 7.4.2.6. Punkt 8.4. der AGB; 7.4.2.7. Punkt 8.9. bis 8.23. der AGB. 7.4.3. durch die beabsichtigte/durchgeführte Veranstaltung oder die hierfür dienenden Vorbereitungsmaßnahmen eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder eine Schädigung des Ansehens der der Gemeinde Bad Gottleuba-Berggießhübel und/oder des Vermieters bei Abwägung aller Umstände zu befürchten ist, insbesondere berechtigter Anlass zur Sorge besteht, dass im Zusammenhang mit der Veranstaltung und/oder vor oder nach der Veranstaltung mit der Gefahr von Gewalt in irgendeiner Form zu rechnen ist; 7.4.4. der Vermieter nach Abschluss des Vertrages - auch während der Veranstaltung - von Umständen Kenntnis erlangt, aus denen sich bei vernünftiger Betrachtungsweise unter Abwägung aller Umstände Anlass zur Sorge gibt, dass die vom Mieter geplante/durchgeführte Veranstaltung bestehenden Gesetzen zuwiderläuft und/oder die Gefahr einer Störung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit darstellt und/oder die berechtigte Sorge dazu besteht, dass Besucher, P...
Nutzung des Mietobjektes. Durch den Mietvertragsabschluss ist der Mieter berechtigt, eine definierte Präsentations- und Verkaufsfläche ausschließlich zu Verkaufszwecken für die vereinbarte Mietdauer zu nutzen. Der Mieter darf ausschließlich Waren präsentieren, deren Besitz und Verkauf weder gegen geltendes Recht, noch gegen die guten Sitten verstoßen oder in die Rechte Dritter eingreifen. Der Mieter haftet für alle Ansprüche aus Verletzung der Rechte Dritter oder sonstiger Vorschriften, insbesondere für Bußgelder und Kosten aus der Rechteverfolgung. Der Vermieter behält sich vor, Produkte oder Produktgruppen, die nicht zum Gesamterscheinungsbild des Ladenlokals passen, abzulehnen. Es dürfen nur vereinbarte Waren ausgestellt werden. Änderungen der genehmigten Waren (siehe Artikelliste) bedürfen der Zustimmung des Vermieters. Der Vermieter kann aus verkaufstechnischen Gründen die Anordnung der Mietfächer bei Bedarf verändern. Größe und Art der Mietfläche werden dabei nicht verändert. Für die vom Mieter eingebrachten Waren besteht kein Versicherungsschutz seitens des Vermieters. Der Abschluss etwaiger Versicherungen, obliegt dem Mieter. Der Vermieter hat keinerlei Aufsichtsverpflichtungen gegenüber dem Mieter bezüglich seiner Waren und wird von der Haftung für entstehende Verluste oder Schäden freigestellt.
Nutzung des Mietobjektes. Das Mietobjekt ist ausschliesslich für den Eigenbedarf (Mieter) und den vertraglich festgelegten Nutzungszweck bestimmt. Bei mehr als 25 Teilnehmern wird ein Zuschlag verrechnet.
Nutzung des Mietobjektes. Zur Nutzung überlassen wird das in den Mietobjekten vorhandene Mobiliar. Art und Umfang werden im Einzelnen bei Übergabe geregelt. Es dürfen nur die vermieteten Bereiche genutzt werden. Die Mietobjekte werden in ihrem aktuellen Zustand überlassen, der dem Mieter bekannt ist. Die Haftung vom Vermieter ist auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht in den Fällen, in denen eine vertragswesentliche Pflicht verletzt wurde oder eine Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Der Mieter führt die Veranstaltung auf eigenes Risiko in eigener Verantwortung durch. Er übernimmt die uneingeschränkte Haftung für alle etwaig auftretenden Personen- und/oder Sachschäden und stellt den Vermieter von allen Ansprüchen Dritter frei. Der Mieter haftet auch für alle Schäden, welche in seinem Auftrag tätige Dritte am Mietobjekt verursachen. Überlässt der Mieter den Gebrauch der Mietsache einem Dritten, so hat er ein dem Dritten bei dem Gebrauch zur Last fallendes Verschulden zu vertreten, auch wenn der Vermieter die Erlaubnis zur Überlassung erteilt hat.

Related to Nutzung des Mietobjektes

  • Sperre auf Veranlassung des Teilnehmers Die Bank sperrt auf Veranlassung des Teilnehmers, insbesondere im Fall der Sperranzeige nach Nummer 8.1 dieser Bedingungen, • den Online-Banking-Zugang für ihn oder alle Teilnehmer oder • seine Authentifizierungselemente zur Nutzung des Online-Banking.

  • Haftung des Mieters Handelt es sich bei dem Fahrzeug um ein Solches, welches auf Wunsch des Mieters bestellt wurde und nimmt dieser das Fahrzeug nicht innerhalb der gesetzten Frist ab oder zahlt er die Erstmiete und/oder eine eventuell vereinbarte Mietsonderzahlung nicht, so ist er dem Vermieter im Falle dessen Rücktritts zum Ersatz des hieraus entstehenden bzw. entstandenen Schadens verpflichtet. Der Vermieter ist in diesem Fall berechtigt bei Neuwägen 15 % des Anschaffungswertes, bei Gebrauchtwägen 10 % des Anschaffungswertes, zu verlangen, sofern der Mieter nicht nachweist, dass dem Vermieter ein geringerer oder gar kein Schaden enstanden ist. Bei Fahrzeugschäden, Fahrzeugverlust und Mietvertragsverletzungen haftet der Mieter grundsätzlich nach den allgemeinen Haftungsregeln. Insbesondere hat der Mieter das Fahrzeug in dem mangelfreien Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen und den er im Übergabeprotokoll zugesichert hat. Der Mieter haftet unbeschränkt für während der Mietzeit begangene Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen, insbesondere Verkehrs- und Ordnungsvorschriften. Dies gilt auch für Verstöße des Mieters gegen gesetzliche Bestimmungen oder sonstige Vorschriften, die bis/mit Beendigung der Mietzeit begangen werden, wie z.B. Abstellen eines Fahrzeugs an kostenpflichtigen Stellen ohne Bezahlung eines entsprechenden Entgelts oder in Parkverbotszonen. Der Mieter stellt den Vermieter von Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren und sonstigen gerichtlichen oder behördlichen Kosten frei, die anlässlich solcher Verstöße beim Vermieter erhoben werden. Als Ausgleich für den Verwaltungsaufwand für die Bearbeitung derartiger Umstände, die Behörden zur Ermittlung von während der Mietzeit begangener Ordnungswidrigkeiten und Straftaten an den Vermieter richten, ist dieser berechtigt beim Mieter für jede Behördenanfrage eine Aufwandspauschale von € 30,00 zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer zu erheben, es sei denn der Mieter weist nach, dass ein geringerer Aufwand und/oder Schaden entstanden ist. Führt das Verhalten des Mieters nach einem Verkehrsunfall (z.B. Unfallflucht), oder das Verhalten des Mieters, welches für den Verkehrsunfall ursächlich war, oder eine sonstige Obliegenheitsverletzung des Mieters dazu, dass sich die für das Fahrzeug bestehende Versicherung auf einen Haftungsausschluss im Versicherungsvertrag gegenüber dem Vermieter berufen kann, haftet der Mieter unbeschränkt für alle Sach-, Personen- und Vermögensschäden des Vermieters. Eine Haftungsbeschränkung des Mieters in Höhe der Selbstbeteiligung tritt in diesem Fall nicht ein.

  • Konkretisierung des Auftragsinhalts (1) Art und Zweck der vorgesehenen Verarbeitung von Daten (2) Art der Daten (3) Kategorien betroffener Personen

  • Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)/ Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show) 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. 4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. 4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

  • Mitteilung bei Verstößen des Auftragnehmers (1) Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Einhaltung der in den Artikeln 32 bis 36 der DS-GVO genannten Pflichten zur Sicherheit personenbezogener Daten, Meldepflichten bei Datenpannen, Datenschutz-Folgeabschätzungen und vorherige Konsultationen. Hierzu gehören u.a. a) die Sicherstellung eines angemessenen Schutzniveaus durch technische und organisatorische Maßnahmen, die die Umstände und Zwecke der Verarbeitung sowie die prognostizierte Wahrscheinlichkeit und Schwere einer möglichen Rechtsverletzung durch Sicherheitslücken berücksichtigen und eine sofortige Feststellung von relevanten Verletzungsereignissen ermöglichen b) die Verpflichtung, Verletzungen personenbezogener Daten unverzüglich an den Auftraggeber zu melden c) die Verpflichtung, dem Auftraggeber im Rahmen seiner Informationspflicht gegenüber dem Betroffenen zu unterstützen und ihm in diesem Zusammenhang sämtliche relevante Informationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen d) die Unterstützung des Auftraggebers für dessen Datenschutz-Folgenabschätzung e) die Unterstützung des Auftraggebers im Rahmen vorheriger Konsultationen mit der Aufsichtsbehörde (2) Für Unterstützungsleistungen, die nicht in der Leistungsbeschreibung enthalten oder nicht auf ein Fehlverhalten des Auftragnehmers zurückzuführen sind, kann der Auftragnehmer eine Vergütung beanspruchen.

  • Zustimmung zur Nutzung des Prospekts Die Emittentin stimmt der Nutzung des Basisprospekts und dieser Endgültigen Bedingungen durch alle Finanzintermediäre (Generalkonsens) zu. Die allgemeine Zustimmung für die anschließende Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der Wertpapiere ist durch die Finanzintermediäre in Bezug auf den Angebotsstaat bzw. die Angebotsstaaten und für die Dauer der Angebotsfrist, während der die Wertpapiere weiterverkauft oder endgültig platziert werden können, gegeben, vorausgesetzt der Basisprospekt (bzw. der Nachfolgende Basisprospekt) ist weiterhin gemäß Artikel 12 der Prospektverordnung gültig. Im Fall einer über die Gültigkeit des Basisprospekts hinausgehenden Angebotsfrist kann die spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der Wertpapiere durch Finanzintermediäre während des Zeitraums erfolgen, in dem jeweils ein Nachfolgender Basisprospekt vorliegt; in diesem Fall erstreckt sich die Zustimmung zur Nutzung des Basisprospekts auch auf den Nachfolgenden Basisprospekt. Die Informationen über den jeweiligen Basiswert und/oder über die Korbbestandteile bestehen aus Auszügen und Zusammenfassungen von öffentlich verfügbaren Informationen, die gegebenenfalls ins Deutsche übersetzt wurden. Die Emittentin bestätigt, dass diese Angaben korrekt wiedergegeben werden und dass nach Wissen der Emittentin und soweit für die Emittentin aus den ihr vorliegenden öffentlich zugänglichen Informationen ersichtlich - die übernommenen und gegebenenfalls ins Deutsche übersetzten Informationen nicht durch Auslassungen unkorrekt oder irreführend gestaltet wurden. Weder die Emittentin noch die Anbieterin übernehmen hinsichtlich dieser Information weitere Verantwortung. Insbesondere übernehmen weder die Emittentin noch die Anbieterin die Verantwortung für die Richtigkeit der den jeweiligen Basiswert und/oder die Korbbestandteile betreffenden Informationen oder übernehmen keine Gewährleistung dafür, dass kein die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Informationen beeinträchtigendes Ereignis eingetreten ist. Der Basiswert ist vorliegend der EURO STOXX 50® Index (Price EUR). Der EURO STOXX 50® Index (Price EUR) ist ein Kursindex. Der Indexstand eines Kursindex bestimmt sich insbesondere durch die Kurse der enthaltenen Bestandteile. Dividendenzahlungen und Kapitalveränderungen werden grundsätzlich nicht berücksichtigt. Werden Dividenden ausbezahlt, bildet der Kursindex auch Kursabschläge ab. Angaben zu der vergangenen und künftigen Wertentwicklung und Volatilität des Basiswerts und/oder der jeweiligen Korbbestandteile sind kostenlos auf der bzw. den folgenden Webseite(n) einsehbar: xxxxx://xxxxxxx.xxx. Die Emittentin übernimmt für die Vollständigkeit oder Richtigkeit oder für die fortlaufende Aktualisierung der auf der bzw. den angegebenen Webseite(n) enthaltenen Inhalte keine Gewähr.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Beschränkung der freien Handelbarkeit der Wertpapiere Vorbehaltlich etwaiger Verkaufsbeschränkungen, sind die Wertpapiere frei übertragbar. Antrag auf Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt oder zum Handel an einem MTF Eine Zulassung zum Handel oder eine Börsennotierung der Wertpapiere ist nicht beabsichtigt. Art und Umfang der Garantie Die Verpflichtungen der Goldman Sachs Finance Corp International Ltd zur Auszahlung des Tilgungsbetrags und anderer Zahlungen gemäß den Bedingungen der Wertpapiere sind unwiderruflich und bedingungslos durch die Garantie der The Goldman Sachs Group, Inc. garantiert. Die Garantie ist gleichrangig mit allen anderen unbesicherten, nicht-nachrangigen Verpflichtungen der The Goldman Sachs Group, Inc. Beschreibung des Garanten The Goldman Sachs Group, Inc. Legal Entity Identifier (LEI): 784F5XWPLTWKTBV3E584 Die The Goldman Sachs Group, Inc. ist im Bundesstaat Delaware in den Vereinigten Staaten von Amerika als Gesell- schaft nach dem allgemeinen Körperschaftsgesetz von Delaware (Delaware General Corporation Law) auf unbestimmte Dauer und unter der Registrierungsnummer 2923466 organisiert. Die Geschäftsadresse der Geschäftsführung der The Goldman Sachs Group, Inc. ist 000 Xxxx Xxxxxx, Xxx Xxxx, Xxx Xxxx 00000, Xxxxxxxxxx Xxxxxxx. Wesentliche Finanzinformationen über den Garanten Die folgende Tabelle enthält ausgewählte Finanzinformationen bezüglich der Garantin (erstellt nach den allgemein aner- kannten Rechnungslegungsgrundsätzen der Vereinigten Staaten (U.S. GAAP)), die dem geprüften konsolidierten Kon- zernabschluss vom 31. Dezember 2021 jeweils für das am 31. Dezember 2021 bzw. 31. Dezember 2020 geendete Ge- schäftsjahr entnommen sind sowie dem ungeprüften konsolidierten Zwischenbericht für den am 31. Xxxx 2022 geendeten Zeitraum entnommen sind: Netto Zinsüberschuss 6.470 4.751 1.827 1.482 Kommissionen und Gebühren 3.619 3.548 1.011 1.073 Vorsorge für Kreditausfälle 357 3.098 561 -70 Gesamt netto Einkünfte 59.339 44.560 12.933 17.704 Ergebnis vor Steuern 27.044 12.479 4.656 8.337 Nettogewinn bezogen auf die In- haber der Stammaktien 21.151 8.915 3.831 6.711 Gewinn pro Stammaktie (basic) 60,25 24,94 10,87 18,80 Summe der Aktiva 1.463.988 1.163.028 1.589.441 Unbesicherte Finanzverbindlichkeiten ohne nachrangige Finanzverbindlichkeiten 287.642 251.247 303.137 Nachrangige Finanzverbindlichkeiten 13.405 15.104 13.331 Für den Garanten spezifische wesentlichste Risikofaktoren Die Garantin unterliegt den folgenden zentralen Risiken: • Die Wertpapierinhaber sind der Kreditwürdigkeit der GSG als Garantin der Wertpapiere ausgesetzt. GSG ist einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die substanziell und inhärent für ihre Geschäftstätigkeit sind, einschließlich der folgenden Risiken: Marktrisiken, Liquiditätsrisiken, Kreditrisiken, Risiken zur Marktentwicklung und zum allge- meinen Geschäftsumfeld, operationelle Risiken, rechtliche und aufsichtsrechtliche Risiken und Wettbewerbsrisiken. Wenn eines dieser Risiken eintritt, kann sich dies negativ auf die Ertrags- und/oder Finanzlage von GSG und damit auf die Fähigkeit von GSG auswirken, ihre Zahlungsverpflichtungen als Garantin im Rahmen der Wertpapiere nach- zukommen. Für den Fall, dass weder GSFCI noch GSG in der Lage sind, ihren Verpflichtungen aus den Wertpapie- ren nachzukommen, kann der Wertpapierinhaber einen Verlust oder sogar einen Totalverlust erleiden. Die zentralen Risiken, die für die Wertpapiere spezifisch sind, werden wie folgt zusammengefasst: • Bei Festverzinslichen Wertpapieren entspricht der Tilgungsbetrag am Ende der Laufzeit dem Berechnungsbetrag. Das Verlustrisiko des Wertpapierinhabers ist dementsprechend auf die Differenz zwischen dem für den Erwerb der Wertpapiere eingesetzten Kapitals (einschließlich aufgewendeter Transaktionskosten) und dem Berechnungsbetrag zuzüglich Zinszahlungen begrenzt. Der Wertpapierinhaber bleibt allerdings weiterhin den Emittentenrisiken bzw. Garantenrisiken ausgesetzt, sodass er bei einer Zahlungsunfähigkeit der Emittentin und der Garantin sein gesamtes für den Erwerb der Wertpapiere eingesetztes Kapital (einschließlich aufgewendeter Transaktionskosten) verlieren kann. Unter anderem aus diesem Grund können Festverzinsliche Wertpapiere während ihrer Laufzeit zu einem Preis gehandelt werden, der unterhalb des Berechnungsbetrags liegt. Wertpapierinhaber können deshalb nicht darauf ver- trauen, die erworbenen Wertpapiere jederzeit während ihrer Laufzeit mindestens zum Berechnungsbetrag veräußern zu können. • Die Wertpapiere sehen während ihrer Laufzeit eine feste Verzinsung vor, die bei Emission festgelegt wird. Der Wertpapierinhaber partizipiert daher nicht von einem allgemein steigenden Marktzinsniveau. Bei einem steigenden allgemeinen Marktzinsniveau besteht bei Festverzinslichen Wertpapieren das Risiko, dass sich der Preis der Wert- papiere während der Laufzeit verringert. • Die Bedingungen der Wertpapiere können in bestimmten Fällen eine außerordentliche Kündigung der Emittentin vorsehen, so dass der Wertpapierinhaber ein Verlustrisiko trägt, da der Kündigungsbetrag unter dem Marktpreis der Wertpapiere liegen kann. Der Wertpapierinhaber trägt auch das Wiederanlagerisiko im Hinblick auf den Kündi- gungsbetrag. • Wertpapierinhaber tragen das Risiko, die Wertpapiere während ihrer Laufzeit nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. zu einem bestimmten Kurs veräußern zu können. • Wertpapierinhaber tragen ein Verlustrisiko auf Grund der steuerlichen Behandlung der Wertpapiere. Zudem kann sich die steuerliche Beurteilung der Wertpapiere ändern. Dies kann sich erheblich nachteilig auf den Kurs und die Einlösung der Wertpapiere sowie die Zahlung unter den Wertpapieren auswirken. Forderungen an Kunden und sonstige 160.673 121.331 174.637 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und sonstigen 251.931 190.658 292.981 Gesamtverbindlichkeiten und Eigenkapital der Anteilsinhaber 1.463.988 1.163.028 1.589.441 Harte Kernkapitalquote (CET1) (standard- isiert) 14,2 14,7 14,4 Gesamtkapitalquote (standardisiert) 17,9 19,5 18,1 Verschuldungsquote (Tier 1) 7,3 8,1 7,1

  • Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs G.3.7 Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs nach G.7 können wir dem Erwerber gegenüber kündigen. Wir haben die Kündigung innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt auszusprechen, zu dem wir von der Veräußerung oder Zwangsversteigerung Kenntnis erlangt haben. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Erwerber wirksam.

  • Mitwirkung des Kunden 4.1 Der Kunde wird alle Mitwirkungen und Beistellungen erbringen, die für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung durch den Dienstleister erforderlich sind. Die vertragsgemäße Erbringung der Vertragsleistungen hängt wesentlich von der Erbringung dieser Mitwirkung und Beistellungen des Kunden ab und kann auch ein entsprechendes Einwirken des Kunden auf dessen Erfüllungsgehilfen, Vertreter, Leistungsempfänger, andere Dienstleister oder sonstige Dritte (ausge- nommen Erfüllungsgehilfen des Dienstleisters) erfordern. Der Dienstleister darf sich bei der Erbringung der Vertragsleis- tungen auf Mitteilungen, Anweisungen, Freigaben, Abnahmen oder vergleichbare Erklärungen des Kunden verlassen; eine Befolgung und/oder Umsetzung solcher Erklärungen gilt als vertragskonforme Leistung und der Dienstleister ist nicht für sich daraus ergebende Konsequenzen verantwortlich. 4.2 Soweit für die jeweilige Vertragsleistung anwendbar, erbringt der Kunde insbesondere folgende Mitwirkungen bzw. Beistellungen: (a) Der Kunde stellt dem Dienstleister rechtzeitig im vereinbarten, sonst in angemessenem Format alle Daten und Informationen zur Verfügung, die für die Erbringung der Vertragsleistungen erforderlich sind. Soweit erforderlich, aktua- lisiert der Kunde diese Daten und Informationen. Der Kunde ist für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Daten und Informationen verantwortlich; der Dienstleister ist nicht zu einer Überprüfung verpflichtet. (b) Der Kunde gewährt dem Dienstleister Zugang zu Räumlichkeiten, Gebäuden, Infrastruktur, Systemen und Tools, die in der Verfügungsgewalt des Kunden, seiner Erfüllungsgehilfen oder sonstiger von ihm beauftragter Dritter stehen, soweit ein solcher Zugang zur ordnungsgemäßen Erbringung der Vertragsleistungen erforderlich ist. Diese Mitwirkungen und Beistellungen können in den Teilen B - E dieser Vertragsbedingungen und/oder im Vertrag näher konkretisiert und/oder durch weitere Mitwirkungen und Beistellungen ergänzt oder eingeschränkt werden. 4.3 Der Dienstleister ist nicht für Konsequenzen verantwortlich, die aus einer nicht ordnungsgemäßen und/oder ver- spätet erbrachten Mitwirkung oder Beistellung des Kunden resultieren. Etwaige Termine und Fristen verschieben sich um die Dauer einer solchen Verletzung, zuzüglich einer angemessenen Zeit zur ordnungsgemäßen Fortführung der be- troffenen Vertragsleistungen. Der Kunde erstattet dem Dienstleister die zusätzlichen Aufwände des Dienstleisters, die aus einer solchen Verletzung des Kunden resultieren. Die Zahlungsverpflichtungen des Kunden bleiben unberührt.