Common use of Käufe von Weizen aus dem Vereinigten Königreich durch ADM Milling Limited Clause in Contracts

Käufe von Weizen aus dem Vereinigten Königreich durch ADM Milling Limited. Für Käufe von Weizen aus dem Vereinigten Königreich durch ADM Milling Limited gelten die am Datum der Liefe- rung gültigen Bedingungen des Agricultural Indust- ries Confederation (A.I.C.) No. 2 Grain Contract in Bezug auf Menge; Lagerung vor Lieferung; Salmonel- len; höhere Gewalt; Versand; Nichterfüllung; Schieds- verfahren; Fristen für die Beantragung von Schieds- verfahren und Insolvenz, soweit sie mit den nachste- hend aufgeführten Sonderbedingungen vereinbar sind: ADM beachtet den nabim Recommended Code of Practice for Mill Intake, behält sich aber das Recht vor, die Praktiken der Mühlenabnahme in geeigneter Weise zu verändern. 4.3.1 Beschreibungsgemäß verkaufte Wa- ren. Die nachstehend aufgeführten Spezifikationen stellen die Mindest-/Maximalanforderungen für Stan- dardverträge in Bezug auf beschreibungsgemäß ver- kaufte Waren dar, wenn nicht spezielle Variationen für die einzelnen Mühlen mit ADM vereinbart werden.

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Samples: Einkaufsbedingungen, Einkaufsbedingungen, Einkaufsbedingungen