Käufe von Weizen aus dem Vereinigten Königreich durch ADM Milling Limited. Für Käufe von Weizen aus dem Vereinigten Königreich durch ADM Milling Limited gelten die am Datum der Liefe- rung gültigen Bedingungen des Agricultural Indust- ries Confederation (A.I.C.) No. 2 Grain Contract in Bezug auf Menge; Lagerung vor Lieferung; Salmonel- len; höhere Gewalt; Versand; Nichterfüllung; Schieds- verfahren; Fristen für die Beantragung von Schieds- verfahren und Insolvenz, soweit sie mit den nachste- hend aufgeführten Sonderbedingungen vereinbar sind: ADM beachtet den nabim Recommended Code of Practice for Mill Intake, behält sich aber das Recht vor, die Praktiken der Mühlenabnahme in geeigneter Weise zu verändern. 4.3.1 Beschreibungsgemäß verkaufte Wa- ren. Die nachstehend aufgeführten Spezifikationen stellen die Mindest-/Maximalanforderungen für Stan- dardverträge in Bezug auf beschreibungsgemäß ver- kaufte Waren dar, wenn nicht spezielle Variationen für die einzelnen Mühlen mit ADM vereinbart werden.
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