Herkunft Musterklauseln

Herkunft. Erfolgt die Lieferung durch Dritte, muss der Verkäufer sicherstellen, dass diese Dritten in jeder Hinsicht diese Geschäftsbedingungen für den Einkauf einhalten.
Herkunft. Das Realstoffgemisch von Standort 1 (SCAP) stammte aus einer Grundwasserprobe im Abstrom einer ehemaligen Altablagerung (Abprodukthalde). Nebenprodukte aus der thermi- schen Veredlung von Xxxxxxxxxx wurden in eine ehemalige Kiesgrube eingelagert. Als Ne- benprodukte der thermischen Veredlung fielen vor allem Teerschlämme, Teer-Kohle- und Teer-Asche-Mischungen, auch Teerölfeststoffe (TÖF) genannt, an. Die Zusammensetzung der Halde ist äußerst heterogen. Am Standort 1 drangen über Jahrzehnte Schadstoffe in den Untergrund. Seit Mitte der 90er Jahre wird die Abprodukthalde saniert. Als Sicherungsmaß- nahme wurde in den Jahren 2000 bis 2007 eine Oberflächenabdichtung aufgebracht. Das Grundwasser wird seit 1998 durch hydraulische Maßnahmen behandelt. Bezüglich der hyd- rogeologischen Gegebenheiten befindet sich die Abprodukthalde in quartären Rinnensedi- menten. Das Grundwasser unterhalb der Abprodukthalde formiert sich innerhalb einer Hohl- form einer Geschiebemergelaufschiebung auf die quartären Rinnensedimente als schwe- bender Grundwasserleiter. Der Druckspiegel des quartären Hauptgrundwasserleiters in der Consulrinne liegt derzeit bei ca. 102 bis 106 m ü.N.N.. Der freie Grundwasserspiegel im schwebenden Grundwasserleiter unterhalb der Abprodukthalde liegt etwa 6 m höher. Die ausgewählte Realprobe wurde im Grundwasserabstrom der Abprodukthalde aus einem Hal- tungsbrunnen entnommen, welcher für die Grundwassersanierung errichtet worden ist. Standort 2 befindet sich innerhalb des Rheintalgrabens im Bereich der Rheinniederung direkt am Rheinufer. Der Aquifer besteht vorwiegend aus Sanden und Kiesen. Im Boden und Grundwasser des Standortes wurden erhebliche Verunreinigungen insbesondere von poly- zyklisch aromatischen Verbindungen (PAK) vorgefunden. Der Schaden stammt aus der Ge- ländenutzung als ehemalige Imprägnier- und Kyanisieranstalt, in der Hölzer durch Teeröl- tränkung bzw. Kyanisierung imprägniert wurden. Heute wird die Fläche als PKW/LKW- Abstellplatz genutzt. Die Entnahmestelle für die ökotoxikologischen Untersuchungen am Standort 2 befand sich im näheren Grundwasserabstrom des Schadensbereiches (rund 90 m Entfernung vom Schadensherd). Bereits frühere Untersuchungen (2002 und 2013) ergaben, dass sich in der ausgewählten Grundwassermessstelle noch deutlich erhöhte Schadstoff- konzentrationen befinden. Das Vorkommen von heterozyklischen Kohlenwasserstoffe sowie eine akute Toxizität im Leuchtbakterienhemmtest konnten an dieser Grundwassermessstelle bereit...
Herkunft. Soweit dies für die Erbringung unserer Dienstleistungen erforderlich ist, verarbeiten wir von unseren Kunden, anderen Unternehmen der Assurant-Unternehmensgruppe, anderen Unternehmen oder von sonstigen Dritten (z. B. Auskunfteien, Adressverlage) zulässigerweise erhaltene personenbezogene Daten. Zudem verarbeiten wir personenbezogene Daten, die wir bei Vorliegen eines Versicherungsfalls ggf. auch von Dritten, z. B. Schädiger erhalten werden (Leistungsdaten). Um Versicherungsmissbrauch zu verhindern oder eventuelle Widersprüche in Angaben aufzuklären, kann es auch erforderlich sein, von anderen Versicherern Antrags-, Vertrags- oder Leistungsdaten zu erhalten. Zum anderen verarbeiten wir personenbezogene Daten, die wir aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Schuldnerverzeichnisse, Grundbücher, Handels- und Vereinsregister, Presse, Medien, Internet) zulässigerweise gewonnen haben und verarbeiten dürfen. Wir verarbeiten die Angaben in Ihrem Antrag (Antragsdaten), wie • Titel • Bankverbindung • Name • Geburtsdatum • E-Mail-Adresse • Gerätetyp • Telefonnummer/Mobilfunknummer • Versicherungsdauer • Adresse (PLZ, Ort, Straße, Haus-Nr.) • Prämie sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten zur Abwicklung der Vertragsbeziehung und zur weiteren Pflege der Kundenbeziehung (Vertragsdaten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir alle Ihre hierzu gemachten Angaben und ggf. auch Angaben von Dritten, z. X. Xxxxxxxxx (Leistungsdaten).
Herkunft. Gegenstand des Vertrages sind grundsätzlich die eigenen Erzeugnisse der Schweizer Zucker AG. Diese ist jedoch berechtigt, gegen Vorankündigung gleichwertige Produkte anderer Hersteller zu liefern. Die Schweizer Zucker AG bestimmt das Lieferwerk aufgrund der Distanzen, der Lagerkapazität und der verfügbaren Mengen der beiden Fabriken und Aussenlager. Der Verkäufer kann das dem Kontrakt zugeteilte Lieferwerk unter vorgängiger Benachrichtigung des Käufers ändern.
Herkunft. Der Künstler verpflichtet sich, daß er selbst ein Verzeichnis aller Übertragungen des Werkes führt, für die ein Vertrag gemäß Artikel 2 ausgestellt wird, und auf Verlangen des Sammlers oder dessen nachweislichen Nacheigentümern diesen schriftliche Angaben über Geschichte, Herkunft und Weg unter Heranziehung des genannten Verzeichnisses und der von den Sammlern gemachten Mitteilungen über vorgesehene öffentliche Ausstellungen gibt, ferner die Herkunft, die Geschichte und das rechtmäßige Eigentum des Sammlers und seiner Nachfolger am Werk schriftlich bestätigt und auf billiges Verlangen des Sammlers eine solche Bestätigung auch an Kritiker und Privatgelehrte ausstellt. Die genannten Verzeichnisse sind und bleiben ausschließlich Eigentum des Künstlers.

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  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde wird LEVANTE alle zur Berücksichtigung dieses Vertrages erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen. Der Kunde ist verpflichtet, LEVANTE seine vollständige und korrekte Wohnanschrift, Telefonnummer und ggf. E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen. Der Kunde ist verpflichtet, die an ihn gerichteten Sendungen gegenüber den jeweiligen Absendern mit der korrekten Lieferadresse von LEVANTE zu versehen. Etwaige Irrtümer des Kunden und dadurch verursachte Fehllieferungen gehen nicht zu Lasten von LEVANTE. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Sendungen nicht gegen Beförderungsbedingungen des Transportunternehmens verstoßen. Der Kunde ist verpflichtet, die Sendung innerhalb einer Frist von 5 Werktagen nach der Benachrichtigung von LEAVTE abzuholen. Für eine darüber hinausgehende Lagerung kann LEVANTE eine zusätzliche Lagerungsgebühr erheben, deren Höhe der aktuellen Preisliste zu entnehmen ist. Der Kunde hat sich bei der Abholung der Sendung durch einen Personalausweis oder ein anderes amtliches Lichtbilddokument auszuweisen. Die Abholung durch einen Bevollmächtigten des Kunden ist nur gegen Vorlage einer Vollmachtsurkunde gestattet, die die Person des Bevollmächtigten mit Vor- und Zuname ausweist. Der Bevollmächtigte muss bei der Abholung einen Personalausweis oder ein anderes amtliches Lichtbilddokument vorlegen. Waren oder Gegenstände, deren Erwerb strafrechtlich oder behördlich verboten ist, dürfen durch den Kunden nicht über den Liefer- und Annahmeservice von LEVANTE bestellt werden. Dasselbe gilt für außergewöhnlich wertvolle Gegenstände wie Wertpapiere, Bargeld, Edelmetalle, Unikate, Uhren oder ähnliche Gegenstände. Gefährliche Ware darf durch den Kunden nicht im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses bestellt werden. Der Kunde ist auch ohne eigenes Verschulden für Schäden verantwortlich, die durch gefährliche Ware, unzureichende Verpackung oder sonstige Gefährdungen in den Geschäftsräumen von LEVANTE an Personen oder Sachen entstehen. Die Lieferung von Tieren ist über die Annahmeservice von LEVANTE ausgeschlossen. Der Kunde hat dafür Gewähr zu leisten, dass die von ihm bestellte Ware keine Geruchsbelästigung in den Geschäftsräumen von LEVANTE auslöst.