Laufzeit und Kündigung des Vertrags Musterklauseln

Laufzeit und Kündigung des Vertrags. Der Vertrag beginnt mit der Zuschlagserteilung. Die Vertragslaufzeit beträgt ab dem Zeitpunkt der endgültigen Abnahme durch den Auftraggeber 7 Jahre. Der Auftraggeber erhält ab dem 5. vollendeten Jahr nach der endgültigen Inbetriebnahme ein jährli- ches Sonderkündigungsrecht. Der Auftraggeber kann diese Sonderkündigung ohne eine Angabe von Gründen mit einer Ankündigungsfrist von 6 Monaten aussprechen. Der Vertrag kann aus wichtigem Grund vorzeitig gekündigt werden. Als wichtiger Grund für eine au- ßerordentliche Kündigung durch die Region gilt insbesondere • wenn gegenüber den im Zeitplan dargelegten Ausführungsfristen eine Verzögerung um mehr als sechs Wochen eintritt und der Auftragnehmer diese zu vertreten hat, • wenn die in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Qualitätskriterien dauerhaft nicht einge- halten werden, • wenn der Auftragnehmer einen Insolvenzantrag stellt, über das Vermögen des Auftragneh- mers ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird bzw. eines der an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen ei- nen Insolvenzantrag stellt, über das Vermögen eines an der Bietergemeinschaft Beteiligten ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird, • wenn der Auftragnehmer die Verpflichtung nach den §§ 3 bis 7 LTMG BW schuldhaft nicht er- füllt. Die Kündigung muss innerhalb von vier Wochen nach Eintritt des zur Kündigung berechtigenden Er- eignisses schriftlich erklärt werden. Die Frist für die Region beginnt mit der Information über den die Kündigungsmöglichkeit begründenden Sachverhalt. Für die Einhaltung der Frist ist der Zugang beim Empfänger maßgebend. Hat der Auftragnehmer den Kündigungsgrund zu vertreten, hat er der Region den durch die Kündi- gung entstehenden nachgewiesenen Schaden zu ersetzen. Hat die Region den Kündigungsgrund zu vertreten, hat die Region den dem Auftragnehmer durch die Kündigung entstehenden nachgewiese- nen Schaden zu ersetzen. Wird der Vertrag aus Gründen gekündigt, die keiner der Vertragspartner zu vertreten hat, sind Ansprüche der Vertragspartner gegeneinander ausgeschlossen. Der Anspruch des Auftragnehmers auf die Vergütung für bereits nach diesem Vertrag erbrachte Leistungen bleibt unbe- rührt.
Laufzeit und Kündigung des Vertrags. 4.1. Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. 4.2. Beide Vertragsparteien können den Vertrag jederzeit mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Monats kündigen. Die Kündigung muss schriftlich oder in Textform erklärt werden. Laufende Versorgungsaufträge durch die übrigen Nutzer der APVP unter Nutzung der Plattform sind von einer solchen Kündigung nicht betroffen und können – vorbehaltlich einer abweichenden Erklärung des Patienten im Rahmen seiner Kündigung – zu einem Abschluss gebracht werden.
Laufzeit und Kündigung des Vertrags. 20.1 Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung durch beide 20.2 Die Laufzeit des Vertrags und die für diesen geltenden Kündigungsfristen werden im Vertrag vereinbart. Fehlt es an einer Vereinbarung im Vertrag und handelt es sich um einen Vertrag über ganz oder teilweise dauerhaft zu erbringende Leistungen, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen und tritt am Tag der Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft. Er ist in diesem Fall kündbar mit einer Frist von sechs Kalendermonaten zum 30.6. oder zum 31.12. eines jeden Jahres, erstmals zum Ende des dritten auf das Jahr des Zustandekommens folgenden Kalenderjahres. Für alle anderen Verträge gelten beim Fehlen einer Vereinbarung im Vertrag die gesetzlichen Kündigungsfristen. Die Kündigung des Vertrags lässt die Wirksamkeit aller anderen von den Parteien abgeschlossenen Verträge unberührt. 20.3 Handelt es sich bei den unter dem Vertrag zu erbringenden Leistungen um Werkleistungen i.S.d. §§ 631 ff. BGB, bleibt das Recht des AG zur freien Werkunternehmerkündigung nach § 649 S. 1 BGB von der Geltung einer Laufzeit für diesen Vertrag nach Ziff. 20.2 unberührt. Macht der AG von diesem Kündigungsrecht Gebrauch, gilt § 649 S. 3 BGB mit der Maßgabe, dass der d.velop 50% (in Worten: fünfzig Prozent) der auf den noch nicht erbrachten Teil der von der Kündigung betroffenen Leistungen entfallenden und im Vertrag vereinbarten Vergütung zustehen. 20.4 Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 20.5 Auf bei Beendigung des Vertrags noch nicht vollständig erbrachte Leistungen finden der Vertrag auch nach dessen Beendigung Anwendung. 20.6 Jede Kündigung bedarf der Schriftform (§ 126 Abs. 1 BGB).
Laufzeit und Kündigung des Vertrags. Fahrten mit einem Kfz mit ungestempelten Kennzeichen
Laufzeit und Kündigung des Vertrags. Veräußerung des Fahrzeugs, Wagniswegfall
Laufzeit und Kündigung des Vertrags. 2.1. Die Dauer der Verarbeitung entspricht der Laufzeit der Leistungserbringung, sofern nicht gesetzlich eine Verpflichtung des Auftragnehmers zur weiteren Aufbewahrung bzw. Speicherung der Auftraggeber-Daten besteht. 2.2. Die Laufzeit und Kündigung dieses Vertrags richten sich nach den Bestimmungen zur Laufzeit und Kündigung gemäß der Leistungserbringung.
Laufzeit und Kündigung des Vertrags. Den Vertragsbeginn und die Laufzeit entnehmen Sie bitte dem Antrag. Ist der Vertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen, verlängert er sich stillschweigend mit dem Ablauf der Vertragslaufzeit um ein Jahr und weiter von Jahr zu Jahr, es sei denn, er wird von Ihnen oder uns gekündigt. Sie können den Vertrag monatlich jeweils zur Beitragsfälligkeit unter Einhaltung einer Frist von einem Monat in Textform kündigen. Wir können den Vertrag jeweils zum Ablauf unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten in Schriftform kündigen. Dies gilt auch, wenn für die erste Laufzeit nach Abschluss des Vertrags deshalb weniger als ein Jahr vereinbart ist, um die folgenden Versicherungsjahre zu einem bestimmten Kalendertag, z. B. dem 1. Januar eines jeden Jahres, beginnen zu lassen. Ist eine Vertragslaufzeit von weniger als einem Jahr vereinbart, endet der Vertrag zum Ablauftermin automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Des Weiteren existieren außerordentliche Kündigungsrechte (z. B. nach einer Obliegenheitsverletzung) und Sonderkündigungsrechte (z. B. nach einer Beitragserhöhung). Die konkrete Ausgestaltung können Sie Teil B3.2 und B3.3 der CBP 2018 entnehmen.
Laufzeit und Kündigung des Vertrags. Der Vertrag endet mit Rückgabe des Standrohrs.
Laufzeit und Kündigung des Vertrags. Veräußerung des Fahrzeugs
Laufzeit und Kündigung des Vertrags. Diese Vereinbarung tritt mit ihrer Unterzeichnung durch beide Vertragspartner in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Mit Inkrafttreten dieses Vertrages verlieren alle früheren Qualitätssicherungsvereinbarungen ihre Gültigkeit. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund wird hiervon nicht berührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn, - die andere Partei wiederholt gegen wesentliche Bestimmungen dieses Vertrages oder eines Einzelauftrages verstoßen hat, soweit dieser Verstoß nicht innerhalb von 30 Tagen nach entsprechender Aufforderung beseitigt worden ist oder beseitigt werden kann; - eine wesentliche Veränderung der Inhaber- oder Geschäftsleitungsverhältnisse der anderen Partei oder eines sie kontrollierenden Unternehmens eintritt, es sei denn, dass davon eine Beeinträchtigung der Belange der anderen Partei nicht zu befürchten ist; in jedem Fall ist die andere Partei von Veränderungen unverzüglich zu unterrichten; - die andere Partei zahlungsunfähig ist oder zu werden droht, insb. bei Stellung eines Insolvenz- oder vergleichbaren Antrags. Die Kündigung muss schriftlich per Einschreiben mit Rückschein erfolgen.