Laufzeit und Kündigung des Vertrags. 4.1. Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
Laufzeit und Kündigung des Vertrags. 4.1 Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, tritt der Vertrag mit Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft. Maßgeblich für die Laufzeit des Vertrags sowie für die Fälligkeit der Vorauszahlungen ist die im jeweiligen Einzelfall vereinbarte Lizenzzeit. 4.2 Es erfolgt eine automatische Verlängerung der Leistungen jeweils um ein Jahr, sofern eine ordentliche Kündigung nicht drei Monate vor dem jeweiligen Vertragsende erfolgt. 4.3 Kündigungen aus wichtigem Grund bleiben vorbehalten. Bei Mietsachen gilt § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB gilt mit der Maßgabe, dass hiernach eine außerordentliche fristlose Kündigung nur möglich ist, sofern der Entzug der Mietsache unberechtigt erfolgt und – sofern ein Mangel vorliegt – es dem Vertragspartner trotz erfolgter Nachbesserung nicht gelungen ist, die Term and Termination of the Contract Unless otherwise agreed upon in writing, the Contract shall come into force upon signature by both parties. The term of the Contract and the due dates of the advance payments shall be determined by the licenses agreed upon in each individual case. The services are automatically extended by one year in each case, provided that ordinary termination is not effected three months before the end of the respective contract month. All parties shall retain the right of termination for cause. In the case of rented items, § 543 para. 2 sentence 1 no. 1 of the German Civil Code (BGB) shall apply with the proviso that an extraordinary termination without notice is only possible if the withdrawal of the rented item is unjustified and - if a defect is present - the contractual partner has not Verfügbarkeit der Mietsache wiederherzustellen. succeeded in restoring the availability of the rented item despite having carried out a rectification.
Laufzeit und Kündigung des Vertrags. Der Vertrag beginnt mit der Zuschlagserteilung. Die Vertragslaufzeit beträgt ab dem Zeitpunkt der endgültigen Abnahme durch den Auftraggeber 7 Jahre. Der Auftraggeber erhält ab dem 5. vollendeten Jahr nach der endgültigen Inbetriebnahme ein jährli- ches Sonderkündigungsrecht. Der Auftraggeber kann diese Sonderkündigung ohne eine Angabe von Gründen mit einer Ankündigungsfrist von 6 Monaten aussprechen. Der Vertrag kann aus wichtigem Grund vorzeitig gekündigt werden. Als wichtiger Grund für eine au- ßerordentliche Kündigung durch die Region gilt insbesondere • wenn gegenüber den im Zeitplan dargelegten Ausführungsfristen eine Verzögerung um mehr als sechs Wochen eintritt und der Auftragnehmer diese zu vertreten hat, • wenn die in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Qualitätskriterien dauerhaft nicht einge- halten werden, • wenn der Auftragnehmer einen Insolvenzantrag stellt, über das Vermögen des Auftragneh- mers ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird bzw. eines der an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen ei- nen Insolvenzantrag stellt, über das Vermögen eines an der Bietergemeinschaft Beteiligten ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird, • wenn der Auftragnehmer die Verpflichtung nach den §§ 3 bis 7 LTMG BW schuldhaft nicht er- füllt. Die Kündigung muss innerhalb von vier Wochen nach Eintritt des zur Kündigung berechtigenden Er- eignisses schriftlich erklärt werden. Die Frist für die Region beginnt mit der Information über den die Kündigungsmöglichkeit begründenden Sachverhalt. Für die Einhaltung der Frist ist der Zugang beim Empfänger maßgebend. Hat der Auftragnehmer den Kündigungsgrund zu vertreten, hat er der Region den durch die Kündi- gung entstehenden nachgewiesenen Schaden zu ersetzen. Hat die Region den Kündigungsgrund zu vertreten, hat die Region den dem Auftragnehmer durch die Kündigung entstehenden nachgewiese- nen Schaden zu ersetzen. Wird der Vertrag aus Gründen gekündigt, die keiner der Vertragspartner zu vertreten hat, sind Ansprüche der Vertragspartner gegeneinander ausgeschlossen. Der Anspruch des Auftragnehmers auf die Vergütung für bereits nach diesem Vertrag erbrachte Leistungen bleibt unbe- rührt.
Laufzeit und Kündigung des Vertrags. H. Fahrten mit einem Kfz mit ungestempelten Kennzeichen
Laufzeit und Kündigung des Vertrags. Diese Vereinbarung tritt mit ihrer Unterzeichnung durch beide Vertragspartner in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Mit Inkrafttreten dieses Vertrages verlieren alle früheren Qualitätssicherungsvereinbarungen ihre Gültigkeit. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund wird hiervon nicht berührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn, - die andere Partei wiederholt gegen wesentliche Bestimmungen dieses Vertrages oder eines Einzelauftrages verstoßen hat, soweit dieser Verstoß nicht innerhalb von 30 Tagen nach entsprechender Aufforderung beseitigt worden ist oder beseitigt werden kann; - eine wesentliche Veränderung der Inhaber- oder Geschäftsleitungsverhältnisse der anderen Partei oder eines sie kontrollierenden Unternehmens eintritt, es sei denn, dass davon eine Beeinträchtigung der Belange der anderen Partei nicht zu befürchten ist; in jedem Fall ist die andere Partei von Veränderungen unverzüglich zu unterrichten; - die andere Partei zahlungsunfähig ist oder zu werden droht, insb. bei Stellung eines Insolvenz- oder vergleichbaren Antrags. Die Kündigung muss schriftlich per Einschreiben mit Rückschein erfolgen.
Laufzeit und Kündigung des Vertrags. 2.1. Die Dauer der Verarbeitung entspricht der Laufzeit der Leistungserbringung, sofern nicht gesetzlich eine Verpflichtung des Auftragnehmers zur weiteren Aufbewahrung bzw. Speicherung der Auftraggeber-Daten besteht.
Laufzeit und Kündigung des Vertrags. Den Vertragsbeginn und die Laufzeit entnehmen Sie bitte dem Antrag. Ist der Vertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen, verlängert er sich stillschweigend mit dem Ablauf der Vertragslaufzeit um ein Jahr und weiter von Jahr zu Jahr, es sei denn, er wird von Ihnen oder uns gekündigt. Sie können den Vertrag monatlich jeweils zur Beitragsfälligkeit unter Einhaltung einer Frist von einem Monat in Textform kündigen. Wir können den Vertrag jeweils zum Ablauf unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten in Schriftform kündigen. Dies gilt auch, wenn für die erste Laufzeit nach Abschluss des Vertrags deshalb weniger als ein Jahr vereinbart ist, um die folgenden Versicherungsjahre zu einem bestimmten Kalendertag, z. B. dem 1. Januar eines jeden Jahres, beginnen zu lassen. Ist eine Vertragslaufzeit von weniger als einem Jahr vereinbart, endet der Vertrag zum Ablauftermin automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Des Weiteren existieren außerordentliche Kündigungsrechte (z. B. nach einer Obliegenheitsverletzung) und Sonderkündigungsrechte (z. B. nach einer Beitragserhöhung). Die konkrete Ausgestaltung können Sie Teil B3.2 und B3.3 der CBP 2018 entnehmen.
Laufzeit und Kündigung des Vertrags. Veräußerung des Fahrzeugs
Laufzeit und Kündigung des Vertrags. 20.1 Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung durch beide
Laufzeit und Kündigung des Vertrags. Veräußerung des Fahrzeugs Kündigungsrecht bei geänderter Art und Verwendung des Fahrzeugs G.2.8 Sie können den Vertrag kündigen, wenn sich die Art und Verwendung des Fahrzeugs ändert und wir deshalb den Beitrag um mehr als 10 % erhöhen. Die Kündigung ist sofort wirksam, wenn sie uns innerhalb eines Monats zugeht, nachdem wir Sie über die Beitragserhöhung informiert haben. Wir informieren Sie über die Beitragserhöhung in Textform. Außerdem weisen wir Sie auf Ihr Kündigungsrecht hin. Beispiel: Ein zunächst als Lieferwagen zugelassenes Fahrzeug wird als Lkw zugelassen. Wollen Sie während der Vertragslaufzeit auf eine Leistungserweiterung (Kasko SELECT, Rabattschutz oder Kasko PLUS) verzichten, führen wir Ihren Versicherungsvertrag im geänderten Umfang fort. Die Änderung gilt nur für die Zukunft. Eine zusätzliche Kündigung ist nicht erforderlich. Kasko SELECT, Rabattschutz und Kasko PLUS