Common use of Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs Clause in Contracts

Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs. G.2.5 Veräußern Sie das Fahrzeug oder wird es zwangsversteigert, geht der Vertrag nach G.7.1 oder G.7.6 auf den Erwerber über. Der Erwerber ist be- rechtigt, den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Erwerb zu kündigen. Bei fehlender Kenntnis vom Bestehen der Versicherung beginnt die Kündigungsfrist des Erwerbers erst ab Kenntnis. G.2.6 Schließt der Erwerber für das Fahrzeug eine neue Versicherung ab und legt er bei der Zulassungsbehörde eine Versicherungsbestätigung vor, gilt dies automatisch als Kündigung des übergegangenen Vertrags. Die Kündigung wird zum Beginn der neuen Versicherung wirksam.

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Samples: www.bbbank.de, wohnwagenversicherungen.de, www.xxv24.de

Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs. G.2.5 Veräußern Sie das Fahrzeug oder wird es zwangsversteigertzwangsverstei- gert, geht der Vertrag nach G.7.1 oder G.7.6 auf den Erwerber Er- werber über. Der Erwerber ist be- rechtigtberechtigt, den Vertrag innerhalb in- nerhalb eines Monats nach dem Erwerb zu kündigen. Bei Erwerb, bei fehlender Kenntnis vom Bestehen der Versicherung beginnt die Kündigungsfrist des Erwerbers erst innerhalb eines Monats ab Kenntnis, zu kündigen. Der Erwerber kann be- stimmen, ob der Vertrag mit sofortiger Wirkung oder spä- testens zum Ablauf des Vertrags endet. G.2.6 Schließt der Erwerber für das Fahrzeug eine neue Versicherung Versi- cherung ab und legt er bei der Zulassungsbehörde eine Versicherungsbestätigung vor, gilt dies automatisch als Kündigung des übergegangenen VertragsVertrages. Die Kündigung Kündi- gung wird zum Beginn der neuen Versicherung wirksam.

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Samples: www.volkswohl-bund.de, www.schilling-wendt.de, sachtarif24.de

Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs. G.2.5 Veräußern Sie das Fahrzeug oder wird es zwangsversteigert, geht der Vertrag nach G.7.1 oder G.7.6 auf den Erwerber über. Der Erwerber ist be- rechtigtberechtigt, den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Erwerb zu kündigen. Bei Erwerb, bei fehlender Kenntnis vom Bestehen der Versicherung beginnt die Kündigungsfrist des Erwerbers erst Ver- sicherung innerhalb eines Monats ab Kenntnis, zu kündigen. Der Erwerber kann bestimmen, ob der Vertrag mit sofortiger Wirkung oder spätestens zum Ablauf des Versicherungsjahres endet. G.2.6 Schließt der Erwerber für das Fahrzeug eine neue Versicherung ab und legt er bei der Zulassungsbehörde eine Versicherungsbestätigung Versicherungsbestäti- gung vor, gilt dies automatisch als Kündigung des übergegangenen VertragsVertrages. Die Kündigung wird zum Beginn der neuen Versicherung wirksam.

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Samples: rhein-neckar.stadtmobil.de, media.bgv.de, www.emil-kl.de

Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs. G.2.5 Veräußern Sie das Fahrzeug oder wird es zwangsversteigert, geht der Vertrag nach G.7.1 oder G.7.6 auf den Erwerber über. Der Erwerber ist be- rechtigtberechtigt, den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Erwerb zu kündigen. Bei fehlender Kenntnis vom Bestehen der Versicherung beginnt die Kündigungsfrist des Erwerbers erst ab KenntnisKennt- nis. Der Erwerber kann bestimmen, ob der Vertrag mit sofortiger Wirkung oder spä- testens zum Ablauf des Vertrags endet. G.2.6 Schließt der Erwerber für das Fahrzeug eine neue Versicherung ab und legt er bei der Zulassungsbehörde eine Versicherungsbestätigung vor, gilt dies automatisch als Kündigung des übergegangenen Vertrags. Die Kündigung wird zum Beginn der neuen Versicherung wirksam.

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Samples: www.free2move.com, www.volvocars-haendler.de

Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs. G.2.5 Veräußern Sie das Fahrzeug oder wird es zwangsversteigert, geht der Vertrag nach G.7.1 oder G.7.6 auf den Erwerber über. Der Erwerber ist be- rechtigtberechtigt, den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Erwerb zu kündigen. Bei fehlender Kenntnis vom Bestehen der Versicherung beginnt die Kündigungsfrist des Erwerbers erst ab Kenntnis. Der Erwerber kann bestimmen, ob der Vertrag mit sofortiger Wirkung oder zum Ablauf des Vertrags endet. G.2.6 Schließt der Erwerber für das Fahrzeug eine neue Versicherung ab und legt er bei der Zulassungsbehörde eine Versicherungsbestätigung vor, gilt dies automatisch als Kündigung des übergegangenen VertragsVertrages. Die Kündigung wird zum Beginn der neuen Versicherung wirksamwirksam und umfasst entgegen G.4.1 alle Versicherungsarten, die Bestandteil der Kfz-Versicherung sind.

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Samples: www.leaseplan.com, www.athlon.com

Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs. G.2.5 Veräußern Sie das Fahrzeug oder wird es zwangsversteigert, geht der Vertrag nach G.7.1 oder G.7.6 auf den Erwerber über. Der Erwerber ist be- rechtigtberechtigt, den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Erwerb zu kündigen. Bei fehlender Kenntnis vom Bestehen der Versicherung beginnt die Kündigungsfrist des Erwerbers erst ab Kenntnis. Der Erwerber kann bestimmen, ob der Vertrag mit sofortiger Wirkung oder zum Ablauf des Vertrags endet. G.2.6 Schließt der Erwerber für das Fahrzeug eine neue Versicherung ab und legt er bei der Zulassungsbehörde eine Versicherungsbestätigung Versiche- rungsbestätigung vor, gilt dies automatisch als Kündigung des übergegangenen Vertrags. Die Kündigung wird zum Beginn der neuen Versicherung wirksam.

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Samples: www.xxv24.de, www.xxv24.de

Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs. G.2.5 Veräußern Sie das Fahrzeug oder wird es zwangsversteigert, geht der Vertrag nach G.7.1 oder G.7.6 auf den Erwerber über. Der Erwerber ist be- rechtigtberechtigt, den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Erwerb zu kündigen. Bei fehlender Kenntnis vom Bestehen der Versicherung beginnt die Kündigungsfrist des Erwerbers erst ab Kenntnis. Der Erwerber kann bestimmen, ob der Vertrag mit sofortiger Wirkung oder spätestens zum Ablauf des Vertrags endet. G.2.6 Schließt der Erwerber für das Fahrzeug eine neue Versicherung ab und legt er bei der Zulassungsbehörde eine Versicherungsbestätigung Versicherungs- bestätigung vor, gilt dies automatisch als Kündigung des übergegangenen VertragsVertrages. Die Kündigung wird zum Beginn der neuen Versicherung wirksam.

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Samples: ais-w.com, ais-w.com

Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs. G.2.5 Veräußern Sie das Fahrzeug oder wird es zwangsversteigert, geht der Vertrag nach G.7.1 oder G.7.6 auf den Erwerber über. Der Erwerber ist be- rechtigtberechtigt, den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Erwerb zu kündigen. Bei fehlender Kenntnis vom Bestehen der Versicherung beginnt die Kündigungsfrist des Erwerbers erst ab Kenntnis. Der Erwerber kann bestimmen, ob der Vertrag mit sofortiger Wirkung oder spätestens zum Ablauf des Vertrags endet. G.2.6 Schließt der Erwerber für das Fahrzeug eine neue Versicherung ab und legt er bei der Zulassungsbehörde eine Versicherungsbestätigung vor, gilt dies automatisch als Kündigung des übergegangenen Vertrags. Die Kündigung wird zum Beginn der neuen Versicherung wirksam.

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Samples: www.mecklenburgische.de

Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs. G.2.5 Veräußern Sie das Fahrzeug oder wird es zwangsversteigert, geht der Vertrag nach G.7.1 oder G.7.6 auf den Erwerber über. Der Erwerber ist be- rechtigtberechtigt, den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Erwerb zu kündigen. Bei Erwerb, bei fehlender Kenntnis vom Bestehen der Versicherung beginnt die Kündigungsfrist des Erwerbers erst innerhalb eines Mo- nats ab Kenntnis, zu kündigen. Der Erwerber kann bestimmen, ob der Vertrag mit sofortiger Wirkung oder spätestens zum Ablauf des Vertrags endet. G.2.6 Schließt der Erwerber für das Fahrzeug eine neue Versicherung ab und legt er bei der Zulassungsbehörde eine Versicherungsbestätigung vor, gilt dies automatisch als Kündigung des übergegangenen VertragsVertrages. Die Kündigung wird zum Beginn der neuen Versicherung wirksam.

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Samples: www.insurancestation.de

Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs. G.2.5 Veräußern Sie das Fahrzeug oder wird es zwangsversteigertzwangsverstei- gert, geht der Vertrag nach G.7.1 oder G.7.6 auf den Erwerber Er- werber über. Der Erwerber ist be- rechtigtberechtigt, den Vertrag innerhalb eines Monats Mo- nats nach dem Erwerb zu kündigen. Bei fehlender Kenntnis vom Bestehen der Versicherung beginnt die Kündigungsfrist des Erwerbers erst ab Kenntnis. Der Erwerber kann bestimmen, ob der Vertrag mit sofortiger Wirkung oder spätestens zum Ablauf des Vertrags endet. G.2.6 Schließt der Erwerber für das Fahrzeug eine neue Versicherung Versi- cherung ab und legt er bei der Zulassungsbehörde eine Versicherungsbestätigung vor, gilt dies automatisch als Kündigung des übergegangenen Vertrags. Die Kündigung wird zum Beginn der neuen Versicherung wirksam.

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Samples: www.wgv.de

Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs. G.2.5 Veräußern Sie das Fahrzeug oder wird es zwangsversteigert, geht der Vertrag nach G.7.1 oder G.7.6 auf den Erwerber über. Der Erwerber ist be- rechtigtberechtigt, den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Erwerb zu kündigen. Bei fehlender Kenntnis vom Bestehen der Versicherung beginnt die Kündigungsfrist des Erwerbers erst ab Kenntnis. Der Erwerber kann bestimmen, ob der Vertrag mit sofortiger Wirkung oder spätestens zum Ablauf des Vertrags endet. G.2.6 Schließt der Erwerber für das Fahrzeug eine neue Versicherung ab und legt er bei der Zulassungsbehörde eine Versicherungsbestätigung vor, gilt dies automatisch als Kündigung des übergegangenen Vertrags. Die Kündigung wird zum Beginn der neuen Versicherung wirksam.

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Samples: www.xxv24.de

Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs. G.2.5 Veräußern Sie das Fahrzeug oder wird es zwangsversteigert, geht der Vertrag nach G.7.1 oder G.7.6 auf den Erwerber über. Der Erwerber ist be- rechtigtberechtigt, den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Erwerb zu kündigen. Bei fehlender Kenntnis vom Bestehen der Versicherung beginnt die Kündigungsfrist des Erwerbers erst ab Kenntnis. G.2.6 Schließt der Erwerber für das Fahrzeug eine neue Versicherung ab und legt er bei der Zulassungsbehörde eine Versicherungsbestätigung vor, gilt dies automatisch als Kündigung des übergegangenen Vertrags. Die Kündigung wird zum Beginn der neuen Versicherung wirksam.

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Samples: www.oeffentliche.de

Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs. G.2.5 Veräußern Sie das Fahrzeug oder wird es zwangsversteigertzwangsverstei- gert, geht der Vertrag nach G.7.1 oder G.7.6 auf den Erwerber über. Der Erwerber ist be- rechtigtberechtigt, den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Erwerb zu kündigen. Bei Erwerb, bei fehlender Kenntnis vom Bestehen der Versicherung beginnt die Kündigungsfrist des Erwerbers erst innerhalb eines Monats ab Kenntnis, zu kündigen. Der Erwerber kann bestimmen, ob der Vertrag mit sofortiger Wirkung oder spätestens zum Ablauf des Vertrags endet. G.2.6 Schließt der Erwerber für das Fahrzeug eine neue Versicherung Versi- cherung ab und legt er bei der Zulassungsbehörde eine Versicherungsbestätigung Versiche- rungsbestätigung vor, gilt dies automatisch als Kündigung des übergegangenen über- gegangenen Vertrags. Die Kündigung wird zum Beginn der neuen Versicherung wirksam.

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Samples: rauch-versicherungen.de

Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs. G.2.5 Veräußern Sie das Fahrzeug oder wird es zwangsversteigert, geht der Vertrag Versicherungsvertrag nach G.7.1 oder G.7.6 G.7 auf den Erwerber über. Der Erwerber ist be- rechtigtberechtigt, den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Erwerb zu kündigen. Bei fehlender Kenntnis vom Bestehen der Versicherung beginnt die Kündigungsfrist des Erwerbers erst ab Kenntnis. G.2.6 Der Erwerber kann bestimmen, ob der Vertrag mit sofortiger Wirkung oder spätestens zum Ablauf des Vertrags endet. Schließt der Erwerber für das Fahrzeug eine neue Versicherung ab und legt er bei der Zulassungsbehörde Zulassungsstelle eine Versicherungsbestätigung vor, gilt dies automatisch als Kündigung des übergegangenen Vertrags. Die Kündigung wird zum Beginn der neuen Versicherung wirksam.

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Samples: www.germanu.de

Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs. G.2.5 Veräußern Sie das Fahrzeug oder wird es zwangsversteigert, geht der Vertrag nach G.7.1 oder G.7.6 auf den Erwerber über. Der Erwerber ist be- rechtigtberechtigt, den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Erwerb zu kündigen. Bei Erwerb, bei fehlender Kenntnis vom Bestehen der Versicherung beginnt die Kündigungsfrist des Erwerbers erst innerhalb eines Monats ab Kenntnis, zu kündigen. Der Erwerber kann bestimmen, ob der Vertrag mit sofortiger Wirkung oder zum Ablauf des Vertrags endet. G.2.6 Schließt der Erwerber für das Fahrzeug eine neue Versicherung ab und legt er bei der Zulassungsbehörde eine Versicherungsbestätigung vor, gilt dies automatisch auto- matisch als Kündigung des übergegangenen VertragsVertrages. Die Kündigung wird zum Beginn der neuen Versicherung wirksam.

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Samples: www.insurancestation.de

Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs. G.2.5 Veräußern Sie das Fahrzeug oder wird es zwangsversteigert, geht der Vertrag nach G.7.1 oder G.7.6 auf den Erwerber über. Der Erwerber ist be- rechtigtberechtigt, den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Erwerb zu kündigen. Bei Erwerb, bei fehlender Kenntnis vom Bestehen der Versicherung beginnt die Kündigungsfrist des Erwerbers erst innerhalb eines Monats ab Kenntnis, zu kündigen. Der Erwerber kann bestimmen, ob der Vertrag mit sofortiger Wirkung oder spätestens zum Ablauf des Vertrags endet. G.2.6 Schließt der Erwerber für das Fahrzeug eine neue Versicherung ab und legt er bei der Zulassungsbehörde eine Versicherungsbestätigung vor, gilt dies automatisch auto- matisch als Kündigung des übergegangenen VertragsVertrages. Die Kündigung wird zum Beginn der neuen Versicherung wirksam.

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Samples: www.kazenmaier.de

Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs. G.2.5 Veräußern Sie das Fahrzeug oder wird es zwangsversteigert, geht der Vertrag nach G.7.1 oder G.7.6 auf den Erwerber über. Der Erwerber ist be- rechtigtberechtigt, den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Erwerb zu kündigen. Bei Erwerb, bei fehlender Kenntnis vom Bestehen der Versicherung beginnt die Kündigungsfrist des Erwerbers erst innerhalb eines Monats ab Kenntnis, zu kündigen. Der Erwerber kann bestimmen, ob der Vertrag mit sofortiger Wirkung oder zum Ablauf des Vertrags endet. G.2.6 Schließt der Erwerber für das Fahrzeug eine neue Versicherung ab und legt er bei der Zulassungsbehörde eine Versicherungsbestätigung vor, gilt dies automatisch als Kündigung des übergegangenen VertragsVertrages. Die Kündigung wird zum Beginn der neuen Versicherung wirksam.

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Samples: www.leaseplan.com

Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs. G.2.5 Veräußern Sie das Fahrzeug oder wird es zwangsversteigert, geht der Vertrag nach G.7.1 oder G.7.6 auf den Erwerber über. Der Erwerber ist be- rechtigtberechtigt, den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Erwerb zu kündigen. Bei fehlender Kenntnis vom Bestehen der Versicherung beginnt die Kündigungsfrist des Erwerbers erst ab Kenntnis. G.2.6 Der Erwerber kann bestimmen, ob der Vertrag mit sofortiger Wirkung oder spätestens zum Ablauf des Vertrags endet. G.2.5 Schließt der Erwerber für das Fahrzeug eine neue Versicherung ab und legt er bei der Zulassungsbehörde eine Versicherungsbestätigung vor, gilt dies automatisch als Kündigung des übergegangenen Vertrags. Die Kündigung wird zum Beginn der neuen Versicherung wirksam.

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Samples: www.europa-go.de

Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs. G.2.5 Veräußern Sie das Fahrzeug oder wird es zwangsversteigertzwangsverstei- gert, geht der Vertrag nach G.7.1 oder G.7.6 auf den Erwerber Er- werber über. Der Erwerber ist be- rechtigtberechtigt, den Vertrag innerhalb in- nerhalb eines Monats nach dem Erwerb zu kündigen. Bei Erwerb, bei fehlender Kenntnis vom Bestehen der Versicherung beginnt die Kündigungsfrist des Erwerbers erst innerhalb eines Monats ab Kenntnis, zu kündigen. Der Erwerber kann bestimmen, ob der Vertrag mit sofortiger Wirkung oder zum Ablauf des Vertrags endet. G.2.6 Schließt der Erwerber für das Fahrzeug eine neue Versicherung Versi- cherung ab und legt er bei der Zulassungsbehörde eine Versicherungsbestätigung vor, gilt dies automatisch als Kündigung des übergegangenen VertragsVertrages. Die Kündigung wird zum Beginn der neuen Versicherung wirksam.

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Samples: www.helvetia.com

Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs. G.2.5 Veräußern Sie das Fahrzeug oder wird es zwangsversteigertzwangsver- steigert, geht der Vertrag nach G.7.1 oder G.7.6 auf den Erwerber über. Der Erwerber ist be- rechtigtberechtigt, den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Erwerb zu kündigen. Bei fehlender Kenntnis vom Bestehen der Versicherung beginnt die Kündigungsfrist des Erwerbers Erwer- bers erst ab Kenntnis. G.2.6 Der Erwerber kann bestimmen, ob der Vertrag mit so- fortiger Wirkung oder spätestens zum Ablauf des Ver- trags endet. G.2.5 Schließt der Erwerber für das Fahrzeug eine neue Versicherung ab und legt er bei der Zulassungsbehörde Zulassungsbehör- de eine Versicherungsbestätigung vor, gilt dies automatisch auto- matisch als Kündigung des übergegangenen Vertrags. Die Kündigung wird zum Beginn der neuen Versicherung Versiche- rung wirksam.

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Samples: www.xxv24.de

Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs. G.2.5 Veräußern Sie das Fahrzeug oder wird es zwangsversteigert, geht der Vertrag nach G.7.1 oder G.7.6 auf den Erwerber über. Der Erwerber ist be- rechtigtberechtigt, den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Erwerb zu kündigen. Bei fehlender Kenntnis vom Bestehen der Versicherung beginnt die Kündigungsfrist des Erwerbers erst ab Kenntnis. Der Erwerber kann bestimmen, ob der Vertrag mit sofortiger Wirkung oder spätestens zum Ablauf des Versicherungsjahres endet. G.2.6 Schließt der Erwerber für das Fahrzeug eine neue Versicherung ab und legt er bei der Zulassungsbehörde eine Versicherungsbestätigung vor, gilt dies automatisch als Kündigung des übergegangenen Vertrags. Die Kündigung wird zum Beginn der neuen Versicherung wirksam.

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Samples: www.sparkassen-direkt.de

Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs. G.2.5 Veräußern Sie das Fahrzeug oder wird es zwangsversteigert, geht der Vertrag nach G.7.1 oder G.7.6 auf den Erwerber über. Der Erwerber Er- werber ist be- rechtigtberechtigt, den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Erwerb zu kündigen. Bei Erwerb, bei fehlender Kenntnis vom Bestehen der Versicherung beginnt die Kündigungsfrist des Erwerbers erst innerhalb eines Monats ab Kenntnis, zu kündigen. Der Erwerber kann bestimmen, ob der Vertrag mit sofortiger Wirkung oder spä- testens zum Ablauf des Vertrags endet. G.2.6 Schließt der Erwerber für das Fahrzeug eine neue Versicherung Versi- cherung ab und legt er bei der Zulassungsbehörde eine Versicherungsbestätigung Versiche- rungsbestätigung vor, gilt dies automatisch als Kündigung des übergegangenen Vertrags. Die Kündigung wird zum Beginn der neuen Versicherung wirksam.

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Samples: ais-w.com

Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs. G.2.5 Veräußern Sie das Fahrzeug oder wird es zwangsversteigertzwangsver- steigert, geht der Vertrag nach G.7.1 oder G.7.6 auf den Erwerber über. Der Erwerber ist be- rechtigtberechtigt, den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Erwerb zu kündigen. Bei fehlender Kenntnis vom Bestehen der Versicherung beginnt die Kündigungsfrist des Erwerbers erst ab Kenntnis. Der Erwerber kann bestimmen, ob der Vertrag mit sofor- tiger Wirkung oder spätestens zum Ablauf des Vertrags endet. G.2.6 Schließt der Erwerber für das Fahrzeug eine neue Versicherung Ver- sicherung ab und legt er bei der Zulassungsbehörde eine Versicherungsbestätigung vor, gilt dies automatisch automa- tisch als Kündigung des übergegangenen Vertrags. Die Kündigung wird zum Beginn der neuen Versicherung wirksam.

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Samples: www.wwk.de

Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs. G.2.5 Veräußern Sie das Fahrzeug oder wird es zwangsversteigert, geht der Vertrag nach G.7.1 G.6.1 oder G.7.6 G.6.6 auf den Erwerber über. Der Erwerber ist be- rechtigt, kann den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Erwerb zu kündigen. Bei fehlender Erwerb, bei feh- lender Kenntnis vom Bestehen der Versicherung beginnt die Kündigungsfrist des Erwerbers erst innerhalb eines Monats ab Kenntnis, kündigen. G.2.6 Die Kündigung ist wirksam, wenn sie uns rechtzeitig zugeht. Der Erwerber kann bestimmen, ob der Ver- trag mit sofortiger Wirkung oder zum Ablauf des Vertrags endet. Schließt der Erwerber für das Fahrzeug eine neue Versicherung ab und legt er bei der Zulassungsbehörde eine Versicherungsbestätigung vor, gilt dies automatisch als Kündigung des übergegangenen Vertrags. Die Kündigung wird zum Der bisherige Versicherungsvertrag endet mit Beginn der neuen Versicherung wirksamVersiche- rung.

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Samples: www.insurancestation.de

Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs. G.2.5 Veräußern Sie das Fahrzeug oder wird es zwangsversteigert, geht der Vertrag nach G.7.1 oder G.7.6 auf den Erwerber über. Der Erwerber Er- werber ist be- rechtigtberechtigt, den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Erwerb zu kündigen. Bei Erwerb, bei fehlender Kenntnis vom Bestehen der Versicherung beginnt die Kündigungsfrist des Erwerbers erst innerhalb eines Monats ab Kenntnis, zu kündigen. Der Erwerber kann bestimmen, ob der Vertrag mit sofortiger Wirkung oder spä- testens zum Ablauf des Vertrags endet. G.2.6 Schließt der Erwerber für das Fahrzeug eine neue Versicherung Versiche- rung ab und legt er bei der Zulassungsbehörde eine Versicherungsbestätigung Versiche- rungsbestätigung vor, gilt dies automatisch als Kündigung des übergegangenen Vertrags. Die Kündigung wird zum Beginn der neuen Versicherung wirksam.

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Samples: ais-w.com

Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs. G.2.5 Veräußern Sie das Fahrzeug oder wird es zwangsversteigert, geht der Vertrag nach G.7.1 oder G.7.6 auf den Erwerber über. Der Erwerber ist be- rechtigtberechtigt, den Vertrag innerhalb eines Monats Mo- nats nach dem Erwerb zu kündigen. Bei fehlender Kenntnis vom Bestehen der Versicherung beginnt die Kündigungsfrist des Erwerbers erst ab Kenntnis. Der Erwerber kann bestimmen, ob der Vertrag mit sofortiger Wirkung oder spätestens zum Ablauf des Vertrags endet. G.2.6 Schließt der Erwerber für das Fahrzeug eine neue Versicherung Versiche- rung ab und legt er bei der Zulassungsbehörde eine Versicherungsbestätigung Versiche- rungsbestätigung vor, gilt dies automatisch als Kündigung des übergegangenen VertragsVertrages. Die Kündigung wird zum Beginn der neuen Versicherung wirksam.

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Samples: www.insurancestation.de

Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs. G.2.5 Veräußern Sie das Fahrzeug oder wird es zwangsversteigertzwangsverstei- gert, geht der Vertrag nach G.7.1 oder G.7.6 auf den Erwerber Er- werber über. Der Erwerber ist be- rechtigtberechtigt, den Vertrag innerhalb in- nerhalb eines Monats nach dem Erwerb zu kündigen. Bei Erwerb, bei fehlender Kenntnis vom Bestehen der Versicherung beginnt die Kündigungsfrist des Erwerbers erst innerhalb eines Monats ab Kenntnis, zu kündigen. Der Erwerber kann be- stimmen, ob der Vertrag mit sofortiger Wirkung oder zum Ablauf des Vertrags endet. G.2.6 Schließt der Erwerber für das Fahrzeug eine neue Versicherung Versi- cherung ab und legt er bei der Zulassungsbehörde eine Versicherungsbestätigung vor, gilt dies automatisch als Kündigung des übergegangenen VertragsVertrages. Die Kündigung wird zum Beginn der neuen Versicherung wirksam.

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Samples: www.innofima.de

Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs. G.2.5 Veräußern Sie das Fahrzeug oder wird es zwangsversteigertzwangsverstei- gert, geht der Vertrag nach G.7.1 oder G.7.6 auf den Erwerber Er- werber über. Der Erwerber ist be- rechtigtberechtigt, den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Erwerb zu kündigen. Bei fehlender Kenntnis vom Bestehen der Versicherung beginnt die Kündigungsfrist Kün- digungsfrist des Erwerbers erst ab Kenntnis. Der Erwerber kann bestimmen, ob der Vertrag mit sofor- tiger Wirkung oder spätestens zum Ablauf des Vertrags endet. G.2.6 Schließt der Erwerber für das Fahrzeug eine neue Versicherung Versi- cherung ab und legt er bei der Zulassungsbehörde eine Versicherungsbestätigung vor, gilt dies automatisch als Kündigung des übergegangenen Vertrags. Die Kündigung wird zum Beginn der neuen Versicherung wirksam.

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Samples: www.wgv.de

Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs. G.2.5 Veräußern Sie das Fahrzeug oder wird es zwangsversteigert, geht der Vertrag Versicherungsvertrag nach G.7.1 oder G.7.6 auf den Erwerber über. Der Erwerber ist be- rechtigtberechtigt, den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Erwerb Erwerb, oder, wenn er von der bestehenden Versicherung nichts weiß, innerhalb eines Monats nachdem er davon erfahren hat zu kündigen. Bei fehlender Kenntnis vom Bestehen Der Erwerber kann bestimmen, ob der Versicherung beginnt die Kündigungsfrist Vertrag mit sofortiger Wirkung oder zum Ablauf des Erwerbers erst ab KenntnisVertrags endet. G.2.6 Schließt der Erwerber für das Fahrzeug eine neue Versicherung ab und legt er für diese bei der Zulassungsbehörde Zulas- sungsbehörde eine Versicherungsbestätigung vor, gilt dies automatisch als Kündigung des übergegangenen Vertrags. Die Kündigung wird zum Beginn der neuen Versicherung Ver- sicherung wirksam.

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Samples: www.insurancestation.de

Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs. G.2.5 Veräußern Sie das Fahrzeug oder wird es zwangsversteigertzwangsver- steigert, geht der Vertrag nach G.7.1 oder G.7.6 auf den Erwerber über. Der Erwerber ist be- rechtigtberechtigt, den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Erwerb zu kündigen. Bei Erwerb, bei fehlender Kenntnis vom Bestehen der Versicherung beginnt die Kündigungsfrist des Erwerbers erst innerhalb eines Monats ab Kenntnis, zu kündigen. Der Erwerber kann bestimmen, ob der Vertrag mit soforti- ger Wirkung oder spätestens zum Ablauf des Vertra- ges endet. G.2.6 Schließt der Erwerber für das Fahrzeug eine neue Versicherung ab und legt er bei der Zulassungsbehörde Zulassungsbehör- de eine Versicherungsbestätigung vor, gilt dies automatisch auto- matisch als Kündigung des übergegangenen VertragsVertra- ges. Die Kündigung wird zum Beginn der neuen Versicherung Versi- cherung wirksam.

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Samples: www.xxv24.de

Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs. G.2.5 Veräußern Sie das Fahrzeug oder wird es zwangsversteigert, geht der Vertrag nach G.7.1 oder G.7.6 auf den Erwerber über. Der Erwerber ist be- rechtigtberechtigt, den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Erwerb zu kündigen. Bei Erwerb, bei fehlender Kenntnis vom Bestehen der Versicherung beginnt die Kündigungsfrist des Erwerbers erst inner- halb eines Monats ab Kenntnis, zu kündigen. Der Erwerber kann be- stimmen, ob der Vertrag mit sofortiger Wirkung oder zu jedem Zeit- punkt bis spätestens zum Ablauf des Versicherungsjahres endet. G.2.6 Schließt der Erwerber für das Fahrzeug eine neue Versicherung ab und legt er bei der Zulassungsbehörde eine Versicherungsbestätigung Versicherungsbestäti- gung vor, gilt dies automatisch als Kündigung des übergegangenen VertragsVertrages. Die Kündigung wird zum Beginn der neuen Versicherung wirksam.

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Samples: www.ecclesia.de

Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs. G.2.5 Veräußern Sie das Fahrzeug oder wird es zwangsversteigert, geht der Vertrag nach G.7.1 oder G.7.6 auf den Erwerber über. Der Erwerber ist be- rechtigtberechtigt, den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Erwerb zu kündigen. Bei fehlender Erwerb, bei feh- lender Kenntnis vom Bestehen der Versicherung beginnt die Kündigungsfrist des Erwerbers erst innerhalb eines Monats ab Kenntnis, zu kündigen. Der Erwerber kann bestimmen, ob der Vertrag mit sofortiger Wirkung oder spätestens zum Ablauf des Vertrags endet. G.2.6 Schließt der Erwerber für das Fahrzeug eine neue Versicherung ab und legt er bei der Zulassungsbehörde eine Versicherungsbestätigung vor, gilt dies automatisch als Kündigung des übergegangenen VertragsVertrages. Die Kündigung Kün- digung wird zum Beginn der neuen Versicherung wirksam.

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Samples: www.hvs-online.de

Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs. G.2.5 Veräußern Sie das Fahrzeug oder wird es zwangsversteigertzwangsver- steigert, geht der Vertrag nach G.7.1 oder G.7.6 auf den Erwerber über. Der Erwerber ist be- rechtigtberechtigt, den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Erwerb zu kündigen. Bei fehlender Kenntnis vom Bestehen der Versicherung beginnt die Kündigungsfrist des Erwerbers erst ab Kenntnis. Der Erwerber kann bestimmen, ob der Vertrag mit sofor- tiger Wirkung oder spätestens zum Ablauf des Versicherungsjahres endet. G.2.6 Schließt der Erwerber für das Fahrzeug eine neue Versicherung Versi- cherung ab und legt er bei der Zulassungsbehörde eine Versicherungsbestätigung vor, gilt dies automatisch als Kündigung des übergegangenen VertragsVertrages. Die Kündigung Kündi- gung wird zum Beginn der neuen Versicherung wirksamwirk- sam.

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Samples: www.sv-sachsen.de

Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs. G.2.5 Veräußern Sie das Fahrzeug oder wird es zwangsversteigert, geht der Vertrag nach G.7.1 oder G.7.6 auf den Erwerber über. Der Erwerber ist be- rechtigtberechtigt, den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Erwerb zu kündigen. Bei Erwerb, bei fehlender Kenntnis vom Bestehen der Versicherung beginnt die Kündigungsfrist des Erwerbers erst innerhalb eines Monats ab Kenntnis, zu kündigen. Der Erwerber kann bestimmen, ob der Vertrag mit sofortiger Wirkung oder spätestens zum Ablauf des Versicherungsjahres endet. G.2.6 Schließt der Erwerber für das Fahrzeug eine neue Versicherung ab und legt er bei der Zulassungsbehörde eine Versicherungsbestätigung Versicherungs- bestätigung vor, gilt dies automatisch als Kündigung des übergegangenen Vertrags. Die Kündigung wird zum Beginn der neuen Versicherung wirksam.

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Samples: mein-premiumservice.vkb.de

Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs. G.2.5 Veräußern Sie das Fahrzeug oder wird es zwangsversteigert, geht der Vertrag Versicherungs- vertrag nach G.7.1 oder G.7.6 G.7 auf den Erwerber über. Der Erwerber ist be- rechtigtberechtigt, den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Erwerb zu kündigen. Bei fehlender Kenntnis vom Bestehen der Versicherung beginnt die Kündigungsfrist des Erwerbers erst ab Kenntnis. G.2.6 Der Erwerber kann bestimmen, ob der Vertrag mit sofortiger Wirkung oder zum Ablauf des Vertrags endet. Schließt der Erwerber für das Fahrzeug eine neue Versicherung ab und legt er bei der Zulassungsbehörde Zulassungsstelle eine Versicherungsbestätigung vor, gilt dies automatisch als Kündigung des übergegangenen Vertrags. Die Kündigung wird zum Beginn der neuen Versicherung wirksam.

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Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs. G.2.5 Veräußern Sie das Fahrzeug oder wird es zwangsversteigert, geht der Vertrag Versiche- rungsvertrag nach G.7.1 oder G.7.6 G.7 auf den Erwerber über. Der Erwerber ist be- rechtigtberechtigt, den Vertrag Ver- trag innerhalb eines Monats nach dem Erwerb zu kündigen. Bei fehlender Kenntnis Kennt- nis vom Bestehen der Versicherung beginnt die Kündigungsfrist des Erwerbers erst ab Kenntnis. G.2.6 Der Erwerber kann bestimmen, ob der Vertrag mit sofortiger Wirkung oder zum Ablauf des Vertrags endet. Schließt der Erwerber für das Fahrzeug eine neue Versicherung ab und legt er bei der Zulassungsbehörde Zulassungsstelle eine Versicherungsbestätigung vor, gilt dies automatisch als Kündigung des übergegangenen Vertrags. Die Kündigung wird zum Beginn der neuen Versicherung wirksam.

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