Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs. Veräußern Sie das Fahrzeug oder wird es zwangsversteigert, geht der Vertrag nach G.7.1 oder G.7.6 auf den Erwerber über. Der Erwerber ist berechtigt, den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis vom Bestehen der Versicherung innerhalb eines Monats ab Erlangen der Kenntnis, zu kündigen. Der Erwerber kann bestimmen, ob der Vertrag mit sofortiger Wirkung oder spätestens zum Ablauf des Vertrags endet.
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Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs. G.2.3 Veräußern Sie das Fahrzeug oder wird es zwangsversteigert, geht der Vertrag nach G.7.1 oder G.7.6 auf den Erwerber über. Der Erwerber ist berechtigt, den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis vom Bestehen der Versicherung innerhalb eines Monats ab Erlangen der Kenntnis, zu kündigen. Der Erwerber kann bestimmen, ob der Vertrag mit sofortiger Wirkung oder spätestens zum Ablauf des Vertrags endet.
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Samples: KFZ Versicherung
Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs. G.2.4 (1) Veräußern Sie das Fahrzeug oder bzw. wird es zwangsversteigert, geht der Vertrag Versicherungsvertrag nach G.7.1 oder G.7.6 auf den Erwerber über. Der Erwerber ist berechtigt, den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis vom Bestehen der Versicherung innerhalb eines Monats ab Erlangen der Kenntnis, zu kündigen. Der Erwerber kann bestimmenbestim- men, ob der Vertrag mit sofortiger Wirkung oder spätestens zum Ablauf des Vertrags endet.
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Samples: Kraftfahrtversicherung
Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs. G.2.3 Veräußern Sie das Fahrzeug oder wird es zwangsversteigert, geht der Vertrag nach G.7.1 G.6.1 oder G.7.6 G.6.4 auf den Erwerber über. Der Erwerber ist berechtigt, den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei Erwerb zu kündigen. Bei fehlender Kenntnis vom Bestehen der Versicherung innerhalb eines Monats beginnt die Kündigungsfrist des Erwerbers erst ab Erlangen der Kenntnis, zu kündigen. Der Erwerber kann bestimmen, ob der Vertrag mit sofortiger Wirkung oder spätestens zum Ablauf des Vertrags endet.
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Samples: KFZ Versicherung
Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs. G.2.3 Veräußern Sie das Fahrzeug oder wird es zwangsversteigertzwangsver- steigert, geht der Vertrag nach G.7.1 oder G.7.6 G.7 auf den Erwerber über. Der Erwerber ist berechtigt, den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei Erwerb zu kündigen. Bei fehlender Kenntnis vom Bestehen der Versicherung innerhalb eines Monats beginnt die Kün- digungsfrist des Erwerbers erst ab Erlangen der Kenntnis, zu kündigen. Der Erwerber kann bestimmen, ob der Vertrag mit sofortiger sofor- tiger Wirkung oder spätestens zum Ablauf des Vertrags endet.
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Samples: Kraftfahrtversicherung