Kündigung durch den Auftraggeber. (1) Der Auftraggeber kann bis zur Vollendung der Leistung jederzeit den Vertrag kündigen. Dem Auftragnehmer steht die vereinbarte Vergütung zu. Er muss sich jedoch anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrages an Kosten erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft und seines Betriebs erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt, so dass dem Auftragnehmer 5 % der Vergütung, die auf den noch nicht erbrachten Teil der Leistungen entfällt, zustehen. (2) Der Auftraggeber ist berechtigt, aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt u. a. vor, wenn bzw. soweit dem Auftraggeber die Durchführung des Bauvorhabens seitens der Bau oder einer sonstigen Behörde untersagt wird oder das Bauvorhaben aus anderen Gründen nicht zur Durchführung kommt. (3) Bei einer Kündigung durch einen der Vertragspartner unabhängig vom Anlass der Kündigung hat der Auftragnehmer die zur Fortsetzung der Planungs- und Bauarbeiten erforderlichen gefertigten Arbeitsunterlagen und alle sonstigen Dokumente unverzüglich an den Auftraggeber herauszugeben. (4) Das fristlose Kündigungsrecht kommt auch dann zur Anwendung, wenn sonstige wesentliche Umstände vorliegen, aus denen sich nachhaltige Zweifel an der künftigen Leistungsfähigkeit zur Erfüllung der Leistungsverpflichtungen des Auftragnehmers ergeben, welche geeignet sind, dem Auftraggeber ein weiteres Festhalten an dem Auftrag unzumutbar erscheinen zu lassen. Im Fall der fristlosen Kündigung stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Schadensersatzansprüche zu. (5) Ferner hat der Auftraggeber ein fristloses Kündigungsrecht, wenn über das Vermögen des Auftragnehmers die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt wird, der Auftragnehmer seine Zahlungen nicht nur vorübergehend einstellt, seinen Geschäftsbetrieb oder den Teil seines Geschäftsbetriebs einstellt, der sich auf die vertragsgegenständlichen Leistungen bezieht oder ein am Sitz des Auftragnehmers nach der dort geltenden Rechtsordnung den vorgenannten Fällen in etwa entsprechendes Ereignis eintritt. (6) Der Auftraggeber ist ferner zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn der Auftragnehmer (und/ oder dessen Nachunternehmer) die Anforderungen des Mindestlohngesetzes nicht erfüllt. (7) Die Kündigung ist schriftlich zu erklären.
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Kündigung durch den Auftraggeber. (1) Der Auftraggeber kann bis zur Vollendung der beauftragten Leistung jederzeit den Vertrag kündigen. Dem Die Kündigung durch den Auftraggeber und ihre Folgen richten sich nach den §§ 648, 648a BGB. Kündigt der Auftraggeber aus einem Grund, den der Auftragnehmer steht nicht zu vertreten hat, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung zuzu verlangen. Er muss sich jedoch anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrages Vertrags an Kosten erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft und seines Betriebs Unternehmens / Büros erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässtunterlässt (§ 648 Satz 2, so dass dem Auftragnehmer 5 % 2. Halbsatz BGB). Die ersparten Aufwendungen für die nicht erbrachten vertraglichen Leistungen werden für – die Leistungen Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung sowie Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe auf 40 v.H. der vereinbarten Vergütung, – die Leistungen Objektüberwachung / Bauüberwachung, Überwachung der Ausführung beziehungsweise der Bauoberleitung und örtlichen Bauüberwachung auf 60 v.H. der vereinbarten Vergütung, – die Leistungen Objektbetreuung / Dokumentation auf 90 v.H. der vereinbarten Vergütung festgelegt, es sei denn, es werden geringere oder höhere ersparte Aufwendungen oder sonstige vergütungsmindernde Umstände von einer Vertragspartei nachgewiesen. Kündigt der Auftraggeber aus einem Grund, den noch nicht erbrachten Teil der Leistungen entfälltAuftragnehmer zu vertreten hat, zustehen.
(2) Der Auftraggeber ist berechtigt, aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt u. a. vor, wenn bzw. soweit dem Auftraggeber die Durchführung des Bauvorhabens seitens der Bau oder einer sonstigen Behörde untersagt wird oder das Bauvorhaben aus anderen Gründen nicht zur Durchführung kommt.
(3) Bei einer Kündigung durch einen der Vertragspartner unabhängig vom Anlass der Kündigung hat der Auftragnehmer die nur Anspruch auf Vergütung der bis zur Fortsetzung der Planungs- und Bauarbeiten erforderlichen gefertigten Arbeitsunterlagen und alle sonstigen Dokumente unverzüglich an den Kündigung vertragsgemäß erbrachten Leistungen. Der Auftraggeber herauszugeben.
(4) Das fristlose Kündigungsrecht kommt kann auch dann zur Anwendungaus einem wichtigen Grund kündigen, wenn sonstige wesentliche Umstände vorliegen, aus denen sich nachhaltige Zweifel an der künftigen Leistungsfähigkeit zur Erfüllung der Leistungsverpflichtungen des Auftragnehmers ergeben, welche geeignet sind, dem Auftraggeber ein weiteres Festhalten an dem Auftrag unzumutbar erscheinen zu lassen. Im Fall der fristlosen Kündigung stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Schadensersatzansprüche zu.
(5) Ferner hat der Auftraggeber ein fristloses Kündigungsrecht, wenn über das Vermögen des Auftragnehmers die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt wird, der Auftragnehmer seine Zahlungen nicht nur vorübergehend einstellteinstellt oder einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen oder eines anderen vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens stellt. Weiterhin kann der Auftraggeber kündigen, seinen Geschäftsbetrieb oder den Teil seines Geschäftsbetriebs einstellt, der sich auf die vertragsgegenständlichen Leistungen bezieht wenn ein solches Insolvenzverfahren von anderen Gläubigern beantragt oder ein am Sitz des Auftragnehmers nach solches Verfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird. Der Auftragnehmer hat in diesen Fällen nur Anspruch auf Vergütung der dort geltenden Rechtsordnung den vorgenannten Fällen in etwa entsprechendes Ereignis eintrittbis zur Kündigung vertragsgemäß erbrachten Leistungen.
(6) Der Auftraggeber ist ferner zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn der Auftragnehmer (und/ oder dessen Nachunternehmer) die Anforderungen des Mindestlohngesetzes nicht erfüllt.
(7) Die Kündigung ist schriftlich zu erklären.
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Kündigung durch den Auftraggeber. (1) Der Auftraggeber kann bis zur Vollendung der Leistung jederzeit jeder- zeit den Vertrag kündigen. Dem Auftragnehmer steht die vereinbarte ver- einbarte Vergütung zu. Er muss sich jedoch anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrages an Kosten erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft und seines Betriebs erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt, so dass dem Auftragnehmer 5 % der Vergütung, die auf den noch nicht erbrachten Teil der Leistungen entfällt, zustehen.
(2) Der Auftraggeber ist berechtigt, aus wichtigem Grund zu kündigenkündi- gen. Ein wichtiger Grund liegt u. a. vor, wenn bzw. soweit dem Auftraggeber die Durchführung des Bauvorhabens seitens der Bau Bau- oder einer sonstigen Behörde untersagt wird oder das Bauvorhaben aus anderen Gründen nicht zur Durchführung kommt.
(3) Bei einer Kündigung durch einen der Vertragspartner unabhängig - unab- hängig vom Anlass der Kündigung - hat der Auftragnehmer die zur Fortsetzung der Planungs- und Bauarbeiten erforderlichen gefertigten Arbeitsunterlagen und alle sonstigen Dokumente unverzüglich an den Auftraggeber herauszugeben.
(4) Das fristlose Kündigungsrecht kommt auch dann zur AnwendungAnwen- dung, wenn sonstige wesentliche Umstände vorliegen, aus denen de- nen sich nachhaltige Zweifel an der künftigen Leistungsfähigkeit Leistungsfähig- keit zur Erfüllung der Leistungsverpflichtungen des Auftragnehmers Auftragneh- mers ergeben, welche geeignet sind, dem Auftraggeber ein weiteres Festhalten an dem Auftrag unzumutbar erscheinen zu lassen. Im Fall der fristlosen Kündigung stehen dem Auftraggeber Auftragge- ber die gesetzlichen Schadensersatzansprüche zu.
(5) Ferner hat der Auftraggeber ein fristloses Kündigungsrecht, wenn über das Vermögen des Auftragnehmers die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt wird, der Auftragnehmer seine Zahlungen nicht nur vorübergehend einstellt, seinen Geschäftsbetrieb Ge- schäftsbetrieb oder den Teil seines Geschäftsbetriebs einstellt, der sich auf die vertragsgegenständlichen Leistungen bezieht oder ein am Sitz des Auftragnehmers nach der dort geltenden Rechtsordnung den vorgenannten Fällen in etwa entsprechendes entsprechen- des Ereignis eintritt.
(6) Der Auftraggeber ist ferner zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn der Auftragnehmer (und/ oder dessen NachunternehmerNach- unternehmer) die Anforderungen des Mindestlohngesetzes nicht erfüllt.
(7) Die Kündigung ist schriftlich zu erklären.
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Kündigung durch den Auftraggeber. (1) Der Auftraggeber kann bis zur Vollendung der Leistung jederzeit den Vertrag Ver- trag kündigen. Dem Auftragnehmer steht die vereinbarte Vergütung Vergü- tung zu. Er muss sich jedoch anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung Kündigung des Vertrages an Kosten erspart oder durch anderweitige anderwei- tige Verwendung seiner Arbeitskraft und seines Betriebs erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt, so dass dem Auftragnehmer Auftragneh- mer 5 % der Vergütung, die auf den noch nicht erbrachten Teil der Leistungen entfällt, zustehen.
(2) Der Auftraggeber ist berechtigt, aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt u. a. vor, wenn bzw. soweit dem Auftraggeber die Durchführung des Bauvorhabens seitens der Bau oder einer sonstigen Behörde untersagt wird oder das Bauvorhaben aus anderen Gründen nicht zur Durchführung kommt.
(3) Bei einer Kündigung durch einen der Vertragspartner unabhängig vom Anlass der Kündigung hat der Auftragnehmer die zur Fortsetzung der Planungs- und Bauarbeiten erforderlichen gefertigten Arbeitsunterlagen und alle sonstigen Dokumente unverzüglich an den Auftraggeber herauszugeben.
(4) Das fristlose Kündigungsrecht kommt auch dann zur Anwendung, wenn sonstige wesentliche Umstände vorliegen, aus denen sich nachhaltige Zweifel an der künftigen Leistungsfähigkeit zur Erfüllung der Leistungsverpflichtungen des Auftragnehmers ergeben, welche geeignet sind, dem Auftraggeber ein weiteres Festhalten an dem Auftrag unzumutbar erscheinen zu lassen. Im Fall der fristlosen Kündigung stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Schadensersatzansprüche zu.
(5) Ferner hat der Auftraggeber ein fristloses KündigungsrechtAuftraggebers besteht ferner, wenn über das Vermögen des Auftragnehmers die Eröffnung eines ei- nes Insolvenzverfahrens beantragt wird, der Auftragnehmer seine Zahlungen nicht nur vorübergehend einstellt, seinen Geschäftsbetrieb Geschäftsbe- trieb oder den Teil seines Geschäftsbetriebs einstellt, der sich auf die vertragsgegenständlichen Leistungen bezieht oder ein am Sitz des Auftragnehmers nach der dort geltenden Rechtsordnung den vorgenannten Fällen in etwa entsprechendes Ereignis eintritt.
(63) Der Auftraggeber ist ferner zur außerordentlichen Kündigung Kündi- gung berechtigt, wenn der Auftragnehmer (und/ oder dessen NachunternehmerUn- terauftragnehmer) die Anforderungen des Mindestlohngesetzes nicht erfüllt.
(4) Ferner führt eine aktive Vermarktung von Leistungen und Produk- ten, die durch die Deutsche Telekom AG den Endkunden bereitge- stellt werden können aber durch Vermarktung des Auftragneh- mers bzw. anderer TK-Anbieter im Rahmen der Auftragsabwick- lung vom Auftragnehmer selbständig und auf eigene Rechnung ausgeführt werden zur fristlosen Kündigung des Vertrages.
(5) Im Falle eines Verstoßes gegen die Bestimmungen der Ziffer 19 „Vertragserfüllung durch Dritte“ ist der Auftraggeber zur außeror- dentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt. Dar- über hinaus bleibt dem Auftraggeber die Geltendmachung dies- bezüglicher Schadensersatzansprüche ausdrücklich vorbehalten.
(6) Das fristlose Kündigungsrecht kommt auch dann zur Anwendung, wenn sonstige wesentliche Umstände vorliegen, aus denen sich nachhaltige Zweifel an der künftigen Leistungsfähigkeit zur Erfül- lung der Leistungsverpflichtungen des Auftragnehmers ergeben, welche geeignet sind, dem Auftraggeber ein weiteres Festhalten an dem Auftrag unzumutbar erscheinen zu lassen. Im Fall der frist- losen Kündigung stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Scha- densersatzansprüche zu.
(7) Die Kündigung ist schriftlich zu erklären.
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Samples: Einkaufsbedingungen Der Deutschen Telekom Gruppe Für Montage Und Serviceleistungen