Montagearbeiten Musterklauseln

Montagearbeiten. Sofern der Auftrag Montagearbeiten beinhaltet, hat der Käufer bauseits auf seine Kosten sicherzustellen, dass zu Beginn und während der Montagearbeiten
Montagearbeiten. Montagearbeiten erfolgen ausschließlich in Absprache mit dem jeweiligen Verantwortlichen des AG. Die/Der Verantwortliche wird bei Auftragserteilung, spätestens jedoch vor Montagebeginn benannt. Die in der CAFEA-Gruppe festgelegten Rahmenbedingungen, wie z.B. HAACP, Qualitäts- und Energiepolitik sind unbedingt zu beachten. Der AN schließt für seinen Lieferumfang und zu seinen Kosten eine Montageversicherung inkl. Inbetriebnahme und Probebetrieb ab. Die Deckungssummen der Montageversicherung betragen 2 Mio. EUR für das Objekt und zusätzlich 2 Mio. EUR (Erstrisikosumme) für Zusatzdeckungen (Fremde Sachen, Erd- und Bauarbeiten, Aufräumungskosten etc.). Es gilt das „Bestellerinteresse“ abzusichern, d.h. der Versicherer des AN leistet Entschädigung auch für Schäden an versicherten Lieferungen und Leistungen, soweit der AG nach dem Vertrag mit dem AN den Schaden zu tragen hätte. Schäden infolge „Höherer Gewalt“ sowie Beistellungen des AG (z.B. Material, das vom AN verbaut wird) PDF wurde mit pdfFactory-Prüfversion erstellt. wwwV.ecrosinotne: x0x-xxxx.xx sind mitversichert. Die entsprechenden Versicherungsbestätigungen sind dem Besteller im Vorwege zur Kenntnisnahme aufzugeben. Reparatur und Instandhaltungsarbeiten an Gebäuden sind nach den in Deutschland geltenden Gesetzen, Verordnungen und Rechtsvorschriften sowie den in der EU gültigen Richtlinien auszuführen. Arbeitssicherheits- und Brandschutzaspekte sowie Gesundheitsschutz-, Umwelt und Energieziele sind vor Baubeginn mit dem Auftraggeber festzulegen. Die Überwachung der Einhaltung der Auftragsforderungen erfolgt im Rahmen von Begehungen sowie der Abnahme. Überwachungen werden gegebenenfalls protokolliert und abgelegt. Die Auftragnehmer sind verpflichtet, ihren Arbeitsbereich sowie ihre Unterkünfte und sanitären Anlagen in ordentlichem Zustand zu halten. Verunreinigungen sind unverzüglich zu beseitigen. Andernfalls vergibt die Baustellenleitung den Auftrag hierfür und legt die Kosten auf die Verursacher um. Elektrische- und mechanische Baugruppen- und Schaltelemente sind spezifiziert und standardisiert. Nach den technischen Möglichkeiten sind diese Standards einzuhalten. Sofern keine Spezifikationen übergeben werden hat der AN die Bauteile bzw. Baugruppen zu spezifizieren und vor Vertrags-abschluss mit dem AG abzustimmen. Der Anforderungskatalog an die Ausstattung für Maschinen und Anlagen ist Bestandteil des Auftrages. Folgende Unterlagen (in der Sprache des Auftraggebers) gehören zum Lieferumfang und dem AG...
Montagearbeiten. 12.1 Für Montagearbeiten, die über den bloßen Zusammenbau einzelner Einrichtungsgegenstände hinausgehen, können wir nur eine Gewähr übernehmen, wenn diese Arbeiten aufgrund einer von uns erstellten Planung durchgeführt wurden, in der sämtliche Maße, die Anordnung und Verbindung der Einrichtung sowie sämtliche hierzu erforderlichen Anschlüsse enthalten sind. Erfolgt die Montage nach eigenen Angaben unseres Kunden und entstehen während der Montage der bestellten Geräte und Gegenstände Bedenken an der baulichen Eignung der Räume, werden wir dies unserem Kunden unverzüglich mitteilen. Werden bereits erbrachte Montageleistungen durch von uns nicht zu vertretende oder unabwendbare Umstände zerstört oder beschädigt, entsteht der Anspruch auf die Vergütung für die ausgeführten Teile der Montage und Leistungen trotzdem.
Montagearbeiten. Der AN hat für Montagearbeiten eine schriftliche Montageanweisung zu erstellen, die alle erforderlichen sicherheitstechnischen Angaben enthält. Die Reihenfolge der Schutzmaßnahmen nach dem Arbeitsschutzgesetz ist einzuhalten. Die Montageanwei- sung ist SiGeKo rechtzeitig vor Baubeginn vorzulegen.
Montagearbeiten. Montagearbeiten sind, wenn nichts Anderes vereinbart ist, gesondert zu vergüten. Die Kosten umfassen insbesondere Reisekosten, tägliche Auslösung, Arbeitsstunden des Montagepersonals einschließlich Zuschläge für Überstunden (25 % für die erste Überstunde, 50 % für jede weitere Überstunde), sowie Nacht- und Sonntagsarbeit (50 %) und Feiertagsarbeit (100 %). Vorbereitungs-, Reise-, Warte- und Wegzeit wird als Arbeitszeit gerechnet. Vereinbarte Pauschalpreise für Montagearbeiten schließen Zuschläge für notwendig werdende Überstunden, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit nicht ein. Diese Zuschläge werden zusätzlich berechnet. Ergänzend gelten unsere allgemeinen Montagebedingungen. Wird die Montage durch den Kunden oder einen von ihm beauftragten Dritten ausgeführt, so sind unsere jeweils gültigen Betriebs- und Montagevorschriften, die ggf. anzufordern sind, genau zu beachten.
Montagearbeiten. Falls wir Montagearbeiten erbringen, so werden grundsätzlich die vom Verband Deutscher Maschinen- und Anlagen e.V. (VDMA) empfohlenen und nachstehend in Bezug genommenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, d. h. die Allgemeinen Bedingungen des Maschinenbaus für Montagen im Inland, Stand Juli 2008, vereinbart. Ergänzend zu den einschlägigen VDMA-Bedingungen und im Zweifel vorrangig sind folgende, zusätzliche Vertragsbedingungen:
Montagearbeiten. Leistungen und in sich geschlossene, funktionsfähige Teile.
Montagearbeiten. 1) Die Montage von Küchen, Anbauwänden etc. setzt einen waagerechten Boden voraus. Erforderliche Ausgleichsarbeiten sind nicht von dem Verkäufer geschuldet und werden gesondert berechnet.
Montagearbeiten. Sofern der Auftrag Montagearbeiten beinhaltet, hat der Mieter baus- eits auf seine Kosten sicherzustellen, dass zu Beginn und während der Montagearbeiten
Montagearbeiten. 4.1 Sollte die FineArtTravel GmbH oder der Erfüllungsgehilfe beim Verladen des Transportgutes feststellen, das an der zu transportierenden Ware Montagen notwendig sind damit dieses überhaupt transportierbar ist und wurde dieser Umstand vom Auftraggeber nicht berücksichtigt, so kann die FineArtTravel GmbH diese Mehrarbeit dem Auftraggeber in Rechnung stellen. Der hier zu Grunde liegende Stundenverrechnungssatz liegt bei € 52,20 pro Mitarbeiter und Stunde. Es wird jede angefangene halbe Stunde berechnet.