Common use of Kündigung durch den Versicherungsnehmer Clause in Contracts

Kündigung durch den Versicherungsnehmer. (1) Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungs- verhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres mit einer Frist von drei Monaten kündigen, frühestens aber zum Ablauf der Mindestvertragsdauer nach § 12 Abs. 2.

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Samples: www.ihre-krankenzusatzversicherung.de, www.ihre-krankenzusatzversicherung.de, ws.huvecdn.com

Kündigung durch den Versicherungsnehmer. (1) . Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungs- verhältnis Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres Versiche- rungsjahres, frühestens aber zum Ablauf einer vereinbarten Vertragsdauer von bis zu zwei Jah- ren, mit einer Frist von drei Monaten kündigen, frühestens aber zum Ablauf der Mindestvertragsdauer nach § 12 Abs. 2.

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Kündigung durch den Versicherungsnehmer. (1a) Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungs- verhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf der vereinbarten Vertrags- dauer von zwei Versicherungsjahren, mit einer Frist von drei Monaten kündigen, frühestens aber zum Ablauf der Mindestvertragsdauer nach § 12 Abs. 2.

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Kündigung durch den Versicherungsnehmer. (1) Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungs- verhältnis Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf einer vereinbarten Vertragsdauer von bis zu zwei Jahren, mit einer Frist von drei Monaten kündigen, frühestens aber zum Ablauf der Mindestvertragsdauer nach § 12 Abs. 2.

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Samples: www.pkv.de, www.concret.de

Kündigung durch den Versicherungsnehmer. (1) Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungs- verhältnis Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres Versiche- rungsjahres, frühestens aber zum Ablauf einer vereinbarten Vertragsdauer von bis zu zwei Jahren, mit einer Frist von drei Monaten kündigen, frühestens aber zum Ablauf der Mindestvertragsdauer nach § 12 Abs. 2.

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Samples: www.pkv.de, www.pkv.de

Kündigung durch den Versicherungsnehmer. (1a) Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungs- verhältnis Versicherungsver- hältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres Versicherungsjahres, frü- hestens aber zum Ablauf der vereinbarten Vertragsdau- er von zwei Versicherungsjahren, mit einer Frist von drei Monaten kündigen, frühestens aber zum Ablauf der Mindestvertragsdauer nach § 12 Abs. 2.

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Samples: www.concret.de, www.testsiegertarife.de

Kündigung durch den Versicherungsnehmer. (1) Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungs- verhältnis Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres mit einer Frist von drei Monaten kündigen, frühestens aber zum Ablauf der Mindestvertragsdauer nach . zu § 12 Abs. 2.13 (1) MB/KT 2009:

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Kündigung durch den Versicherungsnehmer. (1) Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungs- verhältnis Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres Versiche- rungsjahres mit einer Frist von drei Monaten kündigen, frühestens aber zum Ablauf der Mindestvertragsdauer nach § 12 Abs. 2.

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Samples: www.pkv.de

Kündigung durch den Versicherungsnehmer. (1) Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungs- verhältnis Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres mit einer Frist von drei Monaten kündigen, frühestens aber zum Ablauf der Mindestvertragsdauer . Der Lauf des Versicherungsjahres be- misst sich nach § 12 Abs. 2den Bestimmungen des Ursprungstarifs.

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Samples: www.produktcd.generali.de

Kündigung durch den Versicherungsnehmer. (1a) Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungs- verhältnis Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres Versi- cherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer von zwei Ver- sicherungsjahren, mit einer Frist von drei Monaten kündigen, frühestens aber zum Ablauf der Mindestvertragsdauer nach § 12 Abs. 2.

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Samples: www.heilpraktikerzusatz-versicherung.de

Kündigung durch den Versicherungsnehmer. (1) . Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungs- verhältnis Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres Versiche- rungsjahres mit einer Frist von drei Monaten kündigen, frühestens aber zum Ablauf der Mindestvertragsdauer nach § 12 Abs. 2.

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Samples: content.morgenundmorgen.com

Kündigung durch den Versicherungsnehmer. (1a) Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungs- verhältnis Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer von zwei Versicherungsjahren, mit einer Frist von drei Monaten kündigen, frühestens aber zum Ablauf der Mindestvertragsdauer nach § 12 Abs. 2.

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Samples: makler.continentale.de

Kündigung durch den Versicherungsnehmer. (1) Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungs- verhältnis Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres (§8 (1)), frühestens aber zum Ablauf einer vereinbarten Vertragsdauer, mit einer Frist von drei Monaten kündigen, frühestens aber zum Ablauf der Mindestvertragsdauer nach § 12 Abs. 2.

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Samples: ws.huvecdn.com

Kündigung durch den Versicherungsnehmer. (1) . Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungs- verhältnis Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf einer vereinbarten Vertragsdauer von bis zu zwei Jahren, mit einer Frist von drei Monaten kündigen, frühestens aber zum Ablauf der Mindestvertragsdauer nach § 12 Abs. 2.

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Samples: www.testsiegertarife.de

Kündigung durch den Versicherungsnehmer. (1) Der Versicherungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Versicherungsnehmer kann hat das Versicherungs- verhältnis Recht, den Versicherungsvertrag zum Ende eines jeden Versicherungsjahres Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf einer ver- einbarten Mindestvertragslaufzeit, mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen, frühestens aber zum Ablauf der Mindestvertragsdauer nach § 12 Abs. 2.

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Samples: www.generali.at

Kündigung durch den Versicherungsnehmer. (1) Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungs- verhältnis Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres Versicherungs- jahres mit einer Frist von drei Monaten kündigen, frühestens aber zum Ablauf der Mindestvertragsdauer . Der Lauf des Versicherungsjahres bemisst sich nach § 12 Abs. 2den Bestimmungen des Ursprungstarifs.

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Samples: www.pkv.de