Kündigung nach Ablauf der Probezeit Musterklauseln

Kündigung nach Ablauf der Probezeit. Nach Ablauf der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis seitens der / des Studierenden mit einer Frist von zwei Wochen ordentlich gekündigt werden.
Kündigung nach Ablauf der Probezeit. 5.1 Nach Ablauf der Probezeit kann der Einzelarbeitsvertrag unter Einhaltung der folgenden Kündigungsfristen von beiden Parteien schriftlich gekündigt werden: − während dem 1. Dienstjahr: Einen Monat auf das Ende eines Monates; − ab dem 2. Dienstjahr: Zwei Monate auf das Ende eines Monates; − ab dem 10. Dienstjahr: Drei Monate auf das Ende eines Monates. Für Arbeitnehmende ab dem 50. Altersjahr liegt die Kündigungsfrist ab dem 5. Dienstjahr bei 3 Monaten, bzw. ab dem 10. Dienstjahr bei 5 Monaten.
Kündigung nach Ablauf der Probezeit. Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist im ersten Dienstjahr zwei Monate, ab dem zweiten Dienstjahr drei Monate. Die Kündigung hat unter Einhaltung der Kündigungsfristen jeweils auf ein Monats- ende und schriftlich zu erfolgen.

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  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.