Kündigung, Rücktritt. 13.1. Der Kunde ist berechtigt, einen Forschungs-, Entwicklungs- und Dienstleistungsvertrag zu kündigen, wenn er das Entwicklungsziel für nicht mehr oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erreichbar hält oder dieser aus sonstigen Gründen auf die Weiterverfolgung des Entwicklungsvorhabens verzichten will. Die Kündigung bedarf der Textform. 13.2. Im Fall einer Kündigung nach Ziff. 13.1 dieser AGB ist der Kunde verpflichtet, solvimus die bis zur Vertragsbeendigung nachweislich entstandenen und unmittelbar aus diesem Vertrag resultierenden Kosten, einschließlich der Kosten, die aus nicht mehr lösbaren Verpflichtungen resultieren, zu ersetzen. Solvimus wird versuchen, freiwerdende Kapazitäten anderweitig zu nutzen; insbesondere ist der Kunde berechtigt, hierfür einen entsprechenden Ersatzauftrag zu erteilen. Soweit dies nicht möglich ist, behält sich solvimus das Recht vor, einen Bereithaltungskostenersatz in Höhe von 20 % einer nach dem Durchschnitt der letzten drei Monate berechneten monatlichen Durchschnittsvergütung verlangen. Hat die Durchführung des Vorhabens vor weniger als drei Monaten begonnen, berechnet sich die monatliche Durchschnittsvergütung nach der kürzeren Laufzeit des Vorhabens. 13.3. Ist der Zahlungsanspruch aufgrund mangelnder Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet, ist solvimus berechtigt, die Leistung zu verweigern, bis der Kunde die Zahlung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet hat. Eine Gefährdung des Zahlungsanspruches liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit zwei aufeinanderfolgenden Zahlungen in Verzug ist. Erfolgt die Zahlung oder Sicherheitsleistung nach einer darauf gerichteten Aufforderung nicht innerhalb von 12 Werktagen, ist solvimus zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt und kann neben der Vergütung für alle bislang erbrachten Leistungen einen Bereithaltungskostenersatz in Höhe von 20 % einer nach dem Durchschnitt der letzten drei Monate berechneten monatlichen Durchschnittsvergütung verlangen. Hat die Durchführung des Vorhabens vor weniger als drei Monaten begonnen, berechnet sich die monatliche Durchschnittsvergütung nach der kürzeren Laufzeit des Vorhabens. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, ein Aufwand bzw. Schaden sei nicht oder in geringer Höhe als die Pauschale entstanden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Kündigung, Rücktritt. 13.111.1 Unbeschadet der der SWR zustehenden gesetzlichen Kündigungs- bzw. Der Kunde Rücktrittsrechte ist die SWR bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zur fristlosen Kündigung des Vertrags bzw. zum fristlosen Rücktritt von dem Vertrag berechtigt, einen Forschungs-, Entwicklungs- und Dienstleistungsvertrag zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn er - der Auftragnehmer ein Verpflichtung aus einer Verpflichtungserklärung nach dem TVgG NRW schuldhaft verletzt oder gegen Bestimmungen des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, des Arbeitnehmerentsendegesetzes und/oder des SGB IV verstößt und solche Verstöße trotz schriftlicher Aufforderung mit Fristsetzung und Kündigungsandrohung nicht unterlässt; - über das Entwicklungsziel für Vermögen des Auftragnehmers ein Insolvenzverfahren bzw. ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder ein solches Verfahren eröffnet oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird; - der Auftragnehmer eine Vertragspflichtverletzung trotz zweimaliger schriftlicher Aufforderung nicht mehr nachkommt, wobei zwischen den Abmahnungen ein Zeitraum von mindestens einer Woche liegen muss; - der Auftragnehmer ohne vorherige Zustimmung der SWR Nachunternehmer und/oder unzulässiger Weise Leiharbeitnehmer einsetzt/beschäftigt bzw. eingesetzt/beschäftigt hat; - der Auftragnehmer oder Dritte, die vom Auftragnehmer beauftragt oder für ihn tätig sind, Personen, die auf Seiten der SWR mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags befasst sind oder ihnen nahe stehende Personen Vorteile gleich welcher Art anbietet, verspricht oder gewährt, die nicht nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erreichbar hält oder dieser aus sonstigen Gründen auf die Weiterverfolgung des Entwicklungsvorhabens verzichten will. Die Kündigung bedarf der Textformgeringfügig sind.
13.211.2 Hat der Auftragnehmer die Kündigung bzw. Im Fall einer den Rücktritt der SWR zu vertreten, so ist die SWR nur zur Vergütung der bis dahin vertragsgemäß erbrachten, in sich abgeschlossenen, nachgewiesenen und für die SWR verwertbaren Leistungen verpflichtet. Hat der Auftragnehmer die Kündigung nach Ziffbzw. 13.1 dieser AGB ist den Rücktritt der Kunde verpflichtetSWR nicht zu vertreten, solvimus so ersetzt die SWR die bis zur Vertragsbeendigung nachweislich entstandenen und unmittelbar aus diesem Vertrag dem Auftrag resultierenden KostenAusgaben, einschließlich der Kosten, die aus nicht mehr entsprechend lösbaren Verpflichtungen Verbindlichkeiten resultieren, zu ersetzen. Solvimus wird versuchen, freiwerdende Kapazitäten anderweitig zu nutzen; insbesondere ist darüber hinausgehende Erfüllungs- oder Schadensersatzansprüche stehen dem Auftragnehmer anlässlich der Kunde berechtigt, hierfür einen entsprechenden Ersatzauftrag zu erteilen. Soweit dies nicht möglich ist, behält sich solvimus das Recht vor, einen Bereithaltungskostenersatz in Höhe von 20 % einer nach dem Durchschnitt der letzten drei Monate berechneten monatlichen Durchschnittsvergütung verlangen. Hat die Durchführung des Vorhabens vor weniger als drei Monaten begonnen, berechnet sich die monatliche Durchschnittsvergütung nach der kürzeren Laufzeit des Vorhabens.
13.3. Ist der Zahlungsanspruch aufgrund mangelnder Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet, ist solvimus berechtigt, die Leistung zu verweigern, bis der Kunde die Zahlung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet hat. Eine Gefährdung des Zahlungsanspruches liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit zwei aufeinanderfolgenden Zahlungen in Verzug ist. Erfolgt die Zahlung oder Sicherheitsleistung nach einer darauf gerichteten Aufforderung nicht innerhalb von 12 Werktagen, ist solvimus zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt und kann neben der Vergütung für alle bislang erbrachten Leistungen einen Bereithaltungskostenersatz in Höhe von 20 % einer nach dem Durchschnitt der letzten drei Monate berechneten monatlichen Durchschnittsvergütung verlangen. Hat die Durchführung des Vorhabens vor weniger als drei Monaten begonnen, berechnet sich die monatliche Durchschnittsvergütung nach der kürzeren Laufzeit des Vorhabens. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, ein Aufwand Kündigung bzw. Schaden sei des Rücktritts nicht oder in geringer Höhe als die Pauschale entstandenzu.
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Samples: Kauf Und Werklieferungsvertrag
Kündigung, Rücktritt. 13.11. Der Kunde Eissmann kann den jeweiligen Auftrag oder einen Teil davon durch schriftliche Mitteilung an den Verkäufer mit angemessener Frist kündigen. Bei Erhalt der Kündigung wird der Verkäufer sofort sämtliche auftragsgemäßen Arbeiten beenden und veranlassen, dass seine etwaigen Zulieferern, Vorlieferanten und/oder Subunternehmern ihre Arbeiten einstellen. Eissmann wird alle Waren bezahlen, die (1) nach dem Lieferzeitplan gemäß dem jeweiligen Auftrag von Eissmann verbindlich bestellt waren und versandbereit sind, bevor dem Verkäufer die Kündigung zugeht, (2) allen Anforderungen dieses Auftrags entsprechen, und (3) frei von allen Lasten sind.
2. Eissmann ist zur Kündigung des gesamten Auftrags oder einzelner Teile berechtigt, einen Forschungs-wenn ein Abnehmer von Eissmann aus Gründen des Modellwechsels oder sonstiger konstruktiver oder technischer Änderungen beim Abnehmer oder aus einem anderen, Entwicklungs- und Dienstleistungsvertrag von Eissmann nicht zu kündigenvertretenden Gründen von einer Eissmann erteilten Bestellung zurücktritt oder diese ganz oder teilweise kündigt oder den Umfang seiner Bestellung einschränkt, wenn er das Entwicklungsziel für nicht mehr oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erreichbar hält oder dieser aus sonstigen Gründen auf die Weiterverfolgung sich die Ware des Entwicklungsvorhabens verzichten willVerkäufers im Rahmen des jeweiligen Auftrags bezieht. Die Aus einer solchen Kündigung bedarf hat der Textform.
13.2Verkäufer keine über den bereits erfüllten Teil des Vertrages hinausgehenden Ansprüche gegen Eissmann. Im In keinem Fall einer haftet Eissmann für erwartete oder entgangene Gewinne, Zinsaufwand oder einen sonstigen Ersatz für Folgeschäden. Für Arbeiten, die ausgeführt werden, nachdem dem Verkäufer eine Kündigung nach Ziff. 13.1 dieser AGB ist der Kunde verpflichtetzugegangen ist, solvimus die bis zur Vertragsbeendigung nachweislich entstandenen und unmittelbar aus diesem Vertrag resultierenden Kostenoder für Zulieferer, einschließlich der Vorlieferanten und/oder Subunternehmer des Verkäufers entstandene Kosten, die aus nicht mehr lösbaren Verpflichtungen resultierender Verkäufer hätte vermeiden können, zu ersetzenleistet Eissmann keinen Ersatz.
3. Solvimus wird versuchenBei Vorliegen eines wichtigen Grundes, freiwerdende Kapazitäten anderweitig zu nutzen; insbesondere ist im Fall des Lieferverzuges, des vertragswidrigen Verhaltens des Verkäufers, der Kunde berechtigtwesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse, hierfür einen entsprechenden Ersatzauftrag zu erteilen. Soweit dies nicht möglich istder Zahlungsunfähigkeit, behält sich solvimus der Überschuldung, der Liquidation oder der Auflösung des Verkäufers, steht Eissmann das Recht vorzu, einen Bereithaltungskostenersatz in Höhe von 20 % einer nach dem Durchschnitt der letzten drei Monate berechneten monatlichen Durchschnittsvergütung verlangen. Hat die Durchführung des Vorhabens vor weniger als drei Monaten begonnen, berechnet sich die monatliche Durchschnittsvergütung nach der kürzeren Laufzeit des Vorhabens.
13.3. Ist der Zahlungsanspruch aufgrund mangelnder Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet, ist solvimus berechtigt, die Leistung zu verweigern, bis der Kunde die Zahlung bewirkt ganz oder Sicherheit für sie geleistet hat. Eine Gefährdung des Zahlungsanspruches liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit zwei aufeinanderfolgenden Zahlungen in Verzug ist. Erfolgt die Zahlung oder Sicherheitsleistung nach einer darauf gerichteten Aufforderung nicht innerhalb von 12 Werktagen, ist solvimus zum Rücktritt teilweise vom Vertrag berechtigt und kann neben der Vergütung für alle bislang erbrachten Leistungen einen Bereithaltungskostenersatz in Höhe von 20 % einer nach dem Durchschnitt der letzten drei Monate berechneten monatlichen Durchschnittsvergütung verlangen. Hat die Durchführung des Vorhabens vor weniger als drei Monaten begonnen, berechnet sich die monatliche Durchschnittsvergütung nach der kürzeren Laufzeit des Vorhabens. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, ein Aufwand bzw. Schaden sei nicht zurückzutreten oder in geringer Höhe als die Pauschale entstandenden Vertrag zu kündigen.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Kündigung, Rücktritt. 13.1. Der Kunde VII.1 Die Au-Pair-Aufenthaltszeit in den Gastfamilien ist berechtigtmit Ablauf des im Visum enthaltene Sichtvermerk beendet oder durch Aufhebung der Arbeitsgenehmigung der zuständigen Agentur für Arbeit, einen Forschungs-, Entwicklungs- und Dienstleistungsvertrag zu kündigenoder aber vorzeitig, wenn er die Gastfamilie oder das Entwicklungsziel für nicht mehr Au-Pair den Arbeitsvertrag fristgerecht oder nur fristlos gekündigt haben. VII.2 Das Vertragsverhältnis zwischen dem Au-Pair und der Gastfamilie kann mit unverhältnismäßigem Aufwand erreichbar hält oder dieser aus sonstigen Gründen auf die Weiterverfolgung einer Frist von 14 Tagen gemäß des Entwicklungsvorhabens verzichten willArtikel 3 des Euro- päischen Abkommens für Au-Pair-Beschäftigung gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textformhat schriftlich zu erfolgen. Die Auftragnehmerin ist hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
13.2(1) wenn die Gastfamilie beim Zustandekommen und/oder beider Abwicklung des vorliegenden Vertrages bewusst falsche Angaben macht und der Vertrag bei Kenntnis dieser falschen Angaben nicht geschlossen worden wäre oder
(2) einer der Gasteltern wiederholt oder in schwerwiegender Weise gegen zwingende gesetzlichen Bestimmungen verstößt oder
(3) gegen einen der Gasteltern ein rechtskräftiges Urteil ergangen oder sonst gerichtliche Maßnahmen anhängig oder ergangen sind, die Zweifel an der Eignung der Gastfamilie berechtigen. Im Fall Auch diese Kündigung hat schriftlich unter Angaben der Gründe zu erfolgen. Bei einer Kündigung nach Ziff. 13.1 dieser AGB ist der Kunde Hinweis "Auflösung des Beschäftigungs- verhältnisses" aus dem aktuellen Merkblatt “Au-Pair bei Deutschen Familien“ der Bundesagentur für Arbeit einzuhalten. Dem Au-Pair sind bis zu einer Umvermittlung in eine neue Familie sämtliche Leistungen weiter zu gewähren. Sollte keine Umvermittlung stattfinden, und das Au- Pair nicht über die nötigen finanziellen Mitteln verfügen, so kann die Übernahme der Reisekosten durch das Unterzeichnen der Verpflichtungserklärung der zuständigen Ausländerbehörde, der Gastfamilie auferlegt werden. VII.5 Tritt die Gastfamilie noch vor Einreise des Au-Pairs und nach Ablauf der Widerrufsfrist aus Gründen, die weder das Au-Pair noch die Auftragnehmerin zu vertreten haben, vom Vertrag zurück, so ist dies der Auftragnehmerin schriftlich mitzuteilen. Die Gastfamilie ist herbei verpflichtet, solvimus die bis zur Vertragsbeendigung nachweislich entstandenen und unmittelbar aus diesem Vertrag resultierenden Kosten, einschließlich der Kosten, die aus nicht mehr lösbaren Verpflichtungen resultieren, zu ersetzen. Solvimus wird versuchen, freiwerdende Kapazitäten anderweitig zu nutzen; insbesondere ist der Kunde berechtigt, hierfür einen entsprechenden Ersatzauftrag zu erteilen. Soweit dies nicht möglich ist, behält sich solvimus das Recht vor, einen Bereithaltungskostenersatz eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 % einer nach 450,00 € zu begleichen. Sollte bereits eine Vermittlungsgebühr geleistet worden sein, wird diese anteilig zurück gewährt. Auch hat die Gastfamilie die bereits entstandenen Kosten des Au-Pairs (z.B. Reise-, Visumskosten etc.) dem Durchschnitt der letzten drei Monate berechneten monatlichen Durchschnittsvergütung verlangen. Hat die Durchführung des Vorhabens vor weniger als drei Monaten begonnen, berechnet sich die monatliche Durchschnittsvergütung nach der kürzeren Laufzeit des VorhabensAu-Pair zu erstatten.
13.3. Ist der Zahlungsanspruch aufgrund mangelnder Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet, ist solvimus berechtigt, die Leistung zu verweigern, bis der Kunde die Zahlung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet hat. Eine Gefährdung des Zahlungsanspruches liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit zwei aufeinanderfolgenden Zahlungen in Verzug ist. Erfolgt die Zahlung oder Sicherheitsleistung nach einer darauf gerichteten Aufforderung nicht innerhalb von 12 Werktagen, ist solvimus zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt und kann neben der Vergütung für alle bislang erbrachten Leistungen einen Bereithaltungskostenersatz in Höhe von 20 % einer nach dem Durchschnitt der letzten drei Monate berechneten monatlichen Durchschnittsvergütung verlangen. Hat die Durchführung des Vorhabens vor weniger als drei Monaten begonnen, berechnet sich die monatliche Durchschnittsvergütung nach der kürzeren Laufzeit des Vorhabens. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, ein Aufwand bzw. Schaden sei nicht oder in geringer Höhe als die Pauschale entstanden.
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Samples: Au Pair Vermittlungsvertrag
Kündigung, Rücktritt. 13.123.1. Der Kunde Auftraggeber ist berechtigt, einen Forschungs-, Entwicklungs- und Dienstleistungsvertrag den gesamten Vertrag oder Teile davon jederzeit bis zur Fertigstellung der Anlage ordentlich zu kündigen, wenn er das Entwicklungsziel für nicht mehr oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erreichbar hält oder dieser aus sonstigen Gründen auf die Weiterverfolgung des Entwicklungsvorhabens verzichten will. Die Kündigung bedarf der Textform.
13.223.2. Im Fall Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Auftraggeber liegt insbesondere vor, - wenn eine Abnahme gemäß Ziffer 16.1 auch nach dem zweiten Versuch vom Auftragge- ber berechtigt verweigert wird. - wenn nach Abschluss des Vertrages eine wesentliche Verschlechterung der Vermögens- verhältnisse des Auftragnehmers oder der Werthaltigkeit einer Kündigung Sicherheit eintritt oder er- kennbar wird, welche geeignet ist, die Erfüllung der Verbindlichkeiten gegen-über dem Auftraggeber – auch unter Verwertung einer hierfür bestehenden Sicherheit – zu gefähr- den und der Auftraggeber nach ZiffAblauf einer angemessenen Frist, nach Xxxx des Auftrag- nehmers weder die vollständige Werkleistung noch eine angemessene Sicherheitsleistung erbringt. 13.1 dieser AGB ist - wenn der Kunde verpflichtetdes Auftraggebers das Projekt einstellt/kündigt. In diesem Fall stehen dem Auftragnehmer lediglich die bis dahin entstandenen Kosten zu. Weitergehende An- sprüche stehen dem Auftragnehmer nicht zu.
23.3. Besteht ein wichtiger Grund zur Kündigung und hat der Auftragnehmer diesen zu vertreten, solvimus sind nur die bis dahin vertragsgemäß erbrachten, in sich abgeschlossenen und nachgewiesenen Leistungen zu vergüten, soweit diese für den Auftraggeber unter zumut- baren Umständen verwertbar sind.
23.4. Liegt kein wichtiger Grund zur Kündigung vor, ersetzt der Auftraggeber die bis zur Vertragsbeendigung nachweislich entstandenen und unmittelbar aus diesem Vertrag resultierenden Kostendem Auftrag resul- tierenden Ausgaben, einschließlich der Kosten, die Kosten aus nicht mehr entsprechend lösbaren Verpflichtungen resultierenVerbind- lichkeiten, zu ersetzenbis maximal zur Höhe des Auftragswerts. Solvimus Darüberhinausgehende Er-füllungs- oder Schadensersatzansprüche stehen dem Auftragnehmer anlässlich der Kündigung nicht zu.
23.5. Stellt ein Vertragspartner seine Zahlungen ein oder wird versuchenein gerichtliches oder außer- gerichtliches Vergleichsverfahren beantragt, freiwerdende Kapazitäten anderweitig zu nutzen; insbesondere so ist der Kunde andere berechtigt, hierfür einen entsprechenden Ersatzauftrag zu erteilenfür den nicht er- füllten Teil vom Vertrag zurückzutreten. Soweit dies nicht möglich istDas Gleiche gilt, behält sich solvimus das Recht vor, einen Bereithaltungskostenersatz in Höhe von 20 % einer nach dem Durchschnitt der letzten drei Monate berechneten monatlichen Durchschnittsvergütung verlangen. Hat die Durchführung des Vorhabens vor weniger als drei Monaten begonnen, berechnet wenn und soweit sich die monatliche Durchschnittsvergütung nach der kürzeren Laufzeit des VorhabensVermö- gensverhältnisse einer Vertragspartei wesentlich verschlechtern.
13.323.6. Ist der Zahlungsanspruch aufgrund mangelnder Leistungsfähigkeit Das Recht des Kunden gefährdet, ist solvimus berechtigt, die Leistung zu verweigern, bis der Kunde die Zahlung bewirkt Auftraggebers zur Kündigung oder Sicherheit für sie geleistet hat. Eine Gefährdung des Zahlungsanspruches liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit zwei aufeinanderfolgenden Zahlungen in Verzug ist. Erfolgt die Zahlung oder Sicherheitsleistung nach einer darauf gerichteten Aufforderung nicht innerhalb von 12 Werktagen, ist solvimus zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt und kann neben aus sonstigen gesetz- lich vorgesehenen Gründen bleibt unberührt.
23.7. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.
23.8. An den bis zur Kündigung geschaffenen Arbeitsergebnissen, räumt der Vergütung Auftragneh- mer dem Auftraggeber die Nutzungsrechte gemäß Ziffer 22 ein. Dieses Nutzungsrecht gilt auch für alle bislang erbrachten Leistungen einen Bereithaltungskostenersatz in Höhe von 20 % einer nach dem Durchschnitt die Dauer der letzten drei Monate berechneten monatlichen Durchschnittsvergütung verlangen. Hat die Durchführung des Vorhabens vor weniger als drei Monaten begonnen, berechnet sich die monatliche Durchschnittsvergütung nach der kürzeren Laufzeit des Vorhabens. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, ein Aufwand bzw. Schaden sei nicht oder in geringer Höhe als die Pauschale entstandenErsatzbeschaffung.
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Kündigung, Rücktritt. 13.1(1) Ist ein Dienstvertrag oder ein Auftragsverhältnis zur Geschäftsbesorgung vereinbart, ist der Kunde jederzeit zur Kündigung berechtigt. Der Kunde ist berechtigtWir berechnen die bis zum Zugang der Kündigung erbrachten Leistungen und verauslagten Kosten.
(2) Ist ein Werkvertrag über Kreativleistungen vereinbart, einen Forschungs-, Entwicklungs- entfällt mit der Kündigung das Recht des Kunden unsere bis zur Kündigung erbrachten Arbeitsergebnisse zu verwerten und Dienstleistungsvertrag zu kündigen, wenn er das Entwicklungsziel für nicht mehr oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erreichbar hält oder dieser aus sonstigen Gründen auf nutzen. Wir berechnen die Weiterverfolgung des Entwicklungsvorhabens verzichten willvereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen und bis zum Zugang der Kündigung verauslagte Kosten. Die Kündigung bedarf der TextformLizenzgebühren entfallen.
13.2(3) Ein Werkliefer- oder Kaufvertrag kann nicht gekündigt oder storniert werden. Im Fall Falle einer Kündigung nach Ziffvereinbarten Vertragsaufhebung vor Herstellung des Kaufgegenstandes berechnen wir pauschal 30% des Gesamtkaufpreises des nicht erfüllten Vertrages. 13.1 dieser AGB Nach der Herstellung ist eine Vertragsaufhebung ausgeschlossen.
(4) Ist ein Werkliefer- oder Kaufvertrag abhängig vom Arbeitsergebnis eines Werkvertrages über Kreativleistungen und ist der Kunde verpflichtettrotz Vorlage der vereinbarten Anzahl von Entwürfen oder Fertigstellung des Werks nicht mit dem Ergebnis zufrieden oder wird der zugrunde liegende Werkvertrag vor Fertigstellung gekündigt, solvimus kann der Kunde entscheiden, ob er aus dem Werkliefer- oder Kaufvertrag zurücktreten oder die Voraussetzungen für die Herstellung und Lieferung nach unseren Vorgaben selbst schaffen will. Macht der Kunde von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch, berechnen wir pauschal 30% des Gesamtkaufpreises des nicht erfüllten Vertrages. Mit Ausübung des Rücktrittsrechts entfällt das Recht des Kunden unsere bis zur Vertragsbeendigung nachweislich entstandenen Kündigung erbrachten Arbeitsergebnisse zu verwerten und unmittelbar aus diesem Vertrag resultierenden Kosten, einschließlich der Kosten, die aus nicht mehr lösbaren Verpflichtungen resultieren, zu ersetzen. Solvimus wird versuchen, freiwerdende Kapazitäten anderweitig zu nutzen; insbesondere ist der Kunde berechtigt, hierfür einen entsprechenden Ersatzauftrag zu erteilen. Soweit dies nicht möglich ist, behält sich solvimus das Recht vor, einen Bereithaltungskostenersatz in Höhe von 20 % einer nach dem Durchschnitt der letzten drei Monate berechneten monatlichen Durchschnittsvergütung verlangen. Hat die Durchführung des Vorhabens vor weniger als drei Monaten begonnen, berechnet sich die monatliche Durchschnittsvergütung nach der kürzeren Laufzeit des Vorhabens.
13.3. Ist der Zahlungsanspruch aufgrund mangelnder Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet, ist solvimus berechtigt, die Leistung zu verweigern, bis der Kunde die Zahlung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet hat. Eine Gefährdung des Zahlungsanspruches liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit zwei aufeinanderfolgenden Zahlungen in Verzug ist. Erfolgt die Zahlung oder Sicherheitsleistung nach einer darauf gerichteten Aufforderung nicht innerhalb von 12 Werktagen, ist solvimus zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt und kann neben der Vergütung für alle bislang erbrachten Leistungen einen Bereithaltungskostenersatz in Höhe von 20 % einer nach dem Durchschnitt der letzten drei Monate berechneten monatlichen Durchschnittsvergütung verlangen. Hat die Durchführung des Vorhabens vor weniger als drei Monaten begonnen, berechnet sich die monatliche Durchschnittsvergütung nach der kürzeren Laufzeit des Vorhabens. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, ein Aufwand bzw. Schaden sei nicht oder in geringer Höhe als die Pauschale entstanden.
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Samples: Sonderbedingungen
Kündigung, Rücktritt. 13.1. (1) Der Kunde ist berechtigtAuftraggeber hat das Recht, einen Forschungs-, Entwicklungs- und Dienstleistungsvertrag den Vertrag jederzeit ohne An- gabe von Gründen mit einer Frist von 14 Tagen ganz oder teil- weise zu kündigen. Eine Kündigung erfolgt insbesondere dann, wenn er der Auftraggeber zu der Auffassung gelangt, dass das Entwicklungsziel für Ar- beitsergebnis nicht mehr oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erreichbar hält oder dieser aus sonstigen Gründen auf die Weiterverfolgung des Entwicklungsvorhabens verzichten will. Die Kündigung bedarf der Textformnicht fristgemäß erreicht werden kann.
13.2. (2) Das bis zur Kündigung erreichte Arbeitsergebnis ist zu doku- mentieren und mit allen Unterlagen dem Auftraggeber zu über- geben.
(3) Im Fall einer der Kündigung oder des Rücktritts aus vom Auftragneh- mer nicht zu vertretenden Gründen wird die Vergütung nach Ziff. 13.1 dieser AGB ist der Kunde verpflichtet, solvimus die dem Verhältnis des bis zur Vertragsbeendigung nachweislich entstandenen und unmittelbar aus diesem Vertrag resultierenden KostenKündigung erreichten Ergebnisses zum angestrebten Endergebnis bemessen, einschließlich der Kosten, die aus nicht mehr lösbaren Verpflichtungen resultieren, zu ersetzen. Solvimus wird versuchen, freiwerdende Kapazitäten anderweitig zu nutzen; insbesondere ist der Kunde berechtigt, hierfür einen entsprechenden Ersatzauftrag zu erteilen. Soweit dies nicht möglich ist, behält sich solvimus das Recht vor, einen Bereithaltungskostenersatz in Höhe von 20 % einer höchstens jedoch nach dem Durchschnitt Umfang der letzten drei Monate berechneten monatlichen Durchschnittsvergütung verlangen. Hat die Durchführung des Vorhabens vor weniger als drei Monaten begonnenbis zum Zeitpunkt der Kündigung tat- sächlich erbrachten, berechnet sich die monatliche Durchschnittsvergütung nach der kürzeren Laufzeit des Vorhabensnachgewiesenen und für den Auftraggeber verwertbaren Leistungen.
13.3(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
(5) Jede Partei ist zur außerordentlichen Kündigung bzw. Ist der Zahlungsanspruch aufgrund mangelnder Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet, ist solvimus berechtigt, die Leistung zu verweigern, bis der Kunde die Zahlung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet hat. Eine Gefährdung des Zahlungsanspruches liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit zwei aufeinanderfolgenden Zahlungen in Verzug ist. Erfolgt die Zahlung oder Sicherheitsleistung nach einer darauf gerichteten Aufforderung nicht innerhalb von 12 Werktagen, ist solvimus zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt und kann neben insbesondere berechtigt, wenn
a. über das Vermögen der Vergütung für alle bislang erbrachten anderen Partei die Eröffnung ei- nes Insolvenzverfahrens beantragt wird,
b. der andere Vertragspartner seine Zahlungen nicht nur vo- rübergehend einstellt,
c. der andere Vertragspartner seinen Geschäftsbetrieb oder den Teil seines Geschäftsbetriebs einstellt, der sich auf die vertragsgegenständlichen Leistungen einen Bereithaltungskostenersatz in Höhe von 20 % einer nach dem Durchschnitt bezieht, oder
d. ein am Sitz der letzten drei Monate berechneten monatlichen Durchschnittsvergütung verlangen. Hat die Durchführung des Vorhabens vor weniger als drei Monaten begonnen, berechnet sich die monatliche Durchschnittsvergütung betroffenen Partei nach der kürzeren Laufzeit dort geltenden Rechtsordnung den vorgenannten Fällen in etwa entspre- chendes Ereignis eintritt. Der Auftraggeber ist ferner zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn der Auftragnehmer (und/oder dessen Unter- auftragnehmer) die Anforderungen des VorhabensMindestlohngesetzes nicht erfüllt.
(6) Sollten Leistungen auf Wunsch des Auftraggebers von einer Drittfirma fortgesetzt oder beendet werden, so hat der Auftrag- nehmer den Auftraggeber bei einer Überleitung dergestalt zu unterstützen (z.B. durch eine Migrationsplanung), dass für den Auftraggeber keine vermeidbaren Nachteile/Schäden entste- hen.
(7) Mit Beendigung des Vertrages, gleich aus welchem Rechts- grund, ist der Auftragnehmer nicht mehr zur Nutzung der ihm im Zuge der Vertragserfüllung überlassenen Unterlagen, Infor- mationen, Zugangsdaten und Schutzrechte, insbesondere von Softwarecodes, berechtigt. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist hierdurch Unbeschadet der Verpflichtungen in Ziffer 11 (6) hat der Auftragnehmer auf Verlangen des Auf- traggebers die Unterlagen, Informationen und Zugangsdaten zu vernichten oder zu löschen. Der Auftragnehmer informiert nicht ausgeschlossenspäter als 14 Arbeitstage vor Beendigung des Vertrages den Auftraggeber, über die in seiner Verwaltung oder Nutzung be- findlichen geistigen oder gewerblichen Schutzrechte und ver- kehrsfähigen Rechtpositionen. Dem Kunden Auftraggeber sind diese auf Verlangen herauszugeben. Der Auftragnehmer ist zur Mit- wirkung an der Nachweis gestattet, ein Aufwand bzw. Schaden sei nicht oder in geringer Höhe als die Pauschale entstandenHerausgabe auch durch Abgabe von Erklärun- gen gegenüber Dritten verpflichtet.
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Samples: Einkaufsbedingungen