Common use of Kündigung und Beitragsfreistellung Clause in Contracts

Kündigung und Beitragsfreistellung. Der Versicherungsnehmer kann die Rückdeckungsversicherung – jedoch nur vor dem vereinbarten Rentenbeginn – mit einer Frist von drei Jahren zum Schluss eines Kalenderjahres ganz oder teilweise schriftlich kündigen. Nach Ablauf der Kündigungsfrist wird die Versicherung beitragsfrei gestellt. Eine Rückzahlung der Beiträge kann nicht verlangt werden. Grundsätzlich besteht die Leistungspflicht unabhängig davon, auf welcher Ursache der Versicherungsfall beruht. Versicherungsschutz wird insbesondere auch dann getragen, wenn der Versicherungsfall in Ausübung des Wehrdienstes eingetreten ist. Bei Eintritt des Versicherungsfalles in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen wird eine Leistung nur bis zur Höhe des für den Eintritt des Versicherungsfalles berechneten Deckungskapitals erbracht. Dies gilt nicht, wenn Gesetze oder Anordnungen der Aufsichtsbehörde höhere Leistungen vorsehen. Diese Einschränkungen der Leistungspflicht gelten nicht, wenn der Versicherungsfall während eines beruflich bedingten Aufenthaltes im außereuropäischen Ausland eintritt und der Versicherte an den kriegerischen Ereignissen nicht aktiv beteiligt war.

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