Kündigungsfrist. Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis wie folgt auf das Ende eines Monats aufgelöst werden: Dienstjahr Kündigungsfrist für Kader ab Lohnklasse 21 1. Dienstjahr 1 Monat 1 Monat 2. Dienstjahr 2 Monate 2 Monate 3. Dienstjahr 2 Monate 6 Monate 4. bis 9. Dienstjahr 3 Monate 6 Monate ab 10. Dienstjahr 6 Monate 6 Monate Die Dienstjahre werden anhand des fiktiven Eintrittsdatums errechnet, nicht nur anhand der aktuellen Anstellung. Verschiedene Regelungen innerhalb des Personalrechts sind von den Dienstjahren abhängig (u.a. die Kündigungsfrist, die Lohnfortzahlungspflicht und das Dienstaltersgeschenk). Um die Dienstjahre bestimmen zu können, wird vom fiktiven Eintrittsdatum ausgegangen. Das fiktive Eintrittsdatum be- rücksichtigt alle früheren Anstellungen an der Universität Zürich. Zusätzlich werden frühere kantonale Anstellungen bis 30. Juni 1999 sowie Drittmittel- und Schweizerische Nationalfondsanstellungen ab 1. Januar 2004 berücksichtigt.
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Samples: Öffentlich Rechtliche Anstellungsbedingungen, Public Law Employment Conditions, Öffentlich Rechtliche Anstellungsbedingungen