Kündigungsrecht des Versicherers bei Nichtzahlung. Der Versicherer kann nach Fristablauf den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, sofern der Versiche- rungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug ist.
Kündigungsrecht des Versicherers bei Nichtzahlung. Der Versicherer kann nach Fristablauf den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, sofern der Versiche- rungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug ist. Hat der Versicherer den Vertrag gekündigt und zahlt der Versicherungsnehmer danach innerhalb eines Monats den angemahnten Betrag, besteht der Ver- trag fort. Für Versicherungsfälle, die zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und der Zahlung eingetreten sind, be- steht jedoch kein Versicherungsschutz.