Künstliche Befruchtung Musterklauseln

Künstliche Befruchtung. Diese assistierte Reproduktionstechnik besteht darin, dass zuvor im Labor vorbereitete Samenzellen kurz vor dem Eisprung artifiziell in die Gebärmutter der Frau eingebracht werden. Sie besteht aus drei Phasen: Stimulation der Ovarien, Selektion und Spermienkapazitation (schließt Wiederherstellungstechnik für bewegliche Spermien REM mit ein) sowie Befruchtung.
Künstliche Befruchtung. Diese assistierte Reproduktionstechnik beinhaltet die künstliche Platzierung von Spermien, welche zuvor im Labor präpariert werden, in der Gebärmutterhöhle zum Zeitpunkt des nächsten Zeit Eisprungs. Sie besteht aus drei Phasen: Stimulation der Ovarien, Selektion und Spermienkapazitation (schließt Wiederherstellungstechnik für bewegliche Spermien REM mit ein) sowie Befruchtung. unwiderruflichen Schaden im Hinblick auf die körperliche Unversehrtheit des Patienten zur Folge haben könnte. und dem Gesundheitsministerium des Königreichs untersteht. Es ist zuständig, dem Personal, das mit dem Sektor Gesundheit verbunden ist, Informationen und Orientierung zu den Themen Prävention und Krankheitsbehandlung zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus werden Empfehlungen zur wissenschaftlichen Evidenz von verfügbaren Therapien (Sicherheit und Kosten-Nutzen- Effekt) und bestimmter Technologien im Bereich Gesundheit und von Medikamenten (einschließlich Radiopharmaka und antitumorale oder onkologische) ausgegeben. Die Leitfäden über klinische Praxis von NICE sind als weltweit renommiert anerkannt und die am weitesten entwickelten. Aus diesem Grunde wurden sie als Referenzleitfaden zur Bewertung der Effizienzkriterien in der onkologischen Chemotherapie ausgewählt, weil ihre Empfehlungen auf Artikeln von höchstem Evidenz-Niveau basieren und nicht auf Veröffentlichungen von Expertengruppen oder sonstigen Konventionen. Vertragsbestandteil ist und gemeinsam überreicht wird. Es beschreibt die Deckungen und Limitierungen des Versicherungsschutzes, den der Versicherungsnehmer abgeschlossen hat.
Künstliche Befruchtung. Diese assistierte Reproduktionstechnik besteht darin, dass zuvor im Labor vorbereitete Samenzellen kurz vor dem Eisprung artifiziell in die Gebärmutter der Frau eingebracht werden. Sie besteht aus drei Phasen: Stimulation der Ovarien, Selektion und Spermienkapazitation (schließt Wiederherstellungstechnik für bewegliche Spermien REM mit ein) sowie Befruchtung. Als lebensbedrohliche Notsituation gilt eine Situation, die eine sofortige und nicht aufschiebbare medizinische Versorgung erfordert (innerhalb von wenigen Stunden), da eine verzögerte Versorgung zu einer Gefährdung des Lebens oder zu irreparablen Schäden an der körperlichen Unversehrtheit des Patienten führen kann.
Künstliche Befruchtung. Diese assistierte Reproduktionstechnik besteht darin, dass zuvor im Labor vorbereitete Samenzellen kurz vor dem Eisprung artifiziell in die Gebärmutter der Frau eingebracht werden. Sie besteht aus drei Phasen: Stimulation der Ovarien, Selektion und Spermienkapazitation (schließt Wiederherstellungstechnik für bewegliche Spermien REM mit ein) sowie Befruchtung. Hierbei handelt es sich um eine Einrichtung mit Heil-, Mineral- oder Thermalwasser, dessen Nutzen und therapeutische Wirkung anerkannt wurde und die von Temperatur, Druck, chemischer Zusammensetzung, Radioaktivität, Bakterienflora sowie den gelösten Gasen abhängig ist.
Künstliche Befruchtung. Der Versicherer erstattet Aufwendungen für Insemination nach hor- moneller Stimulation, In-Vitro-Fertilisation oder In-Vitro-Fertilisation mit intracytoplasmatischer Spermieninjektion. Voraussetzungen für die Erstattung sind: C ▇▇ ▇▇▇ (09.06.2022) K25012 X D 14.1 das Vorliegen einer organisch bedingten krankheitswertigen Sterilität der versicherten Person und 14.2 die nach gynäkologischer Feststellung bestehende hinreichen- de Erfolgswahrscheinlichkeit der Herbeiführung einer Schwan- gerschaft und 14.3 die Vorlage eines Therapie- und Kostenplans vor Behand- lungsbeginn.
Künstliche Befruchtung. Die Ernst & Young BKK übernimmt über die Leistungen des § 27 a Abs. 3 SGB V hinaus auf Antrag pro Maßnahme bis zu 500 Euro Zuschuss je Versuch und Versicherten für maximal 3 Behandlungsversuche, zusätzlich zu den gesetzlich geregelten Ansprüchen von 50 Prozent der genehmigten Gesamtkosten. Im Übrigen bleiben die Bestimmungen des § 27 a SGB V unberührt.
Künstliche Befruchtung. Der Versicherer erstattet Aufwendungen für Insemination nach hormoneller Stimulation, In-Vitro-Fertilisation oder In-Vitro-Ferti- lisation mit intracytoplasmatischer Spermieninjektion. Voraussetzungen für die Erstattung sind: 14.1 das Vorliegen einer organisch bedingten krankheitswertigen Sterilität der versicherten Person und 14.2 die nach gynäkologischer Feststellung bestehende hinrei- chende Erfolgswahrscheinlichkeit der Herbeiführung einer Schwangerschaft und 14.3 die Vorlage eines Therapie- und Kostenplans vor Behand- lungsbeginn.
Künstliche Befruchtung. EBM sowie GOP 01510, 01511, 01512, 02100, 02341, 05310, 05330, 05340, 05341, 05350, 11311, 11312, 11320, 11321, 11322, 31272, 31503, 31600, 31608, 31609, 31822, 32354, 32356, 32357, 32575, 32576, (ab 01.01.2010) 32614, 32618, 32660, 32781, 33043, 33044, 33090, 36272, 36503 und 36822 Die Leistungen der künstlichen Befruch- tung werden von der KV Thüringen mit „X“ gekennzeichnet. Die mit einem „X“ verse- henen Leistungen werden mit dem 50 %igen Punktzahlvolumen der GOP des EBM im Formblatt 3 ausgewiesen.