Landes- und Bundespolizei, Sicherheitswacht und Vollzugsbedienstete. Vollzugsbedienstete der Polizei des Freistaates Sachsen und der Bundespolizei sowie Be- dienstete der Sächsischen Sicherheitswacht werden in Uniform mit Dienstausweis unent- geltlich befördert. Das Mitführen von Diensthunden ist gestattet. Gemeindliche Vollzugsbedienstete gemäß § 80 Sächsisches Polizeigesetz werden in Dienstkleidung mit Dienstausweis im Gebiet ihrer Kommunen unentgeltlich befördert. In den Nahverkehrszügen gilt dies nur für die 2. Klasse.
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Samples: Beförderungsbedingungen Und Tarifbestimmungen, Beförderungsbedingungen Und Tarifbestimmungen, Beförderungsbedingungen Und Tarifbestimmungen
Landes- und Bundespolizei, Sicherheitswacht und Vollzugsbedienstete. Vollzugsbedienstete der Polizei des Freistaates Sachsen und der Bundespolizei sowie Be- dienstete Bedienstete der Sächsischen Sicherheitswacht werden in Uniform mit Dienstausweis unent- geltlich unentgeltlich befördert. Das Mitführen von Diensthunden ist gestattet. Gemeindliche Vollzugsbedienstete gemäß § 80 Sächsisches Polizeigesetz werden in Dienstkleidung mit Dienstausweis im Gebiet ihrer Kommunen unentgeltlich befördert. In den Nahverkehrszügen gilt dies nur für die 2. Klasse.
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