Lastflusszusage Musterklauseln

Lastflusszusage. Die in § 9 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 GasNZV beschriebenen vertraglichen Vereinbarungen.
Lastflusszusage. Vertragliche Vereinbarung zwischen Transportkunden und Netzbetreiber über die Zusage eines bestimmten Gasflusses an einem Ein- oder Ausspeisepunkt. Lastflusszusagen umfassen insbesondere Einspeisezusagen.
Lastflusszusage. Die in § 9 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 GasNZV beschriebenen vertraglichen Vereinbarun- gen.
Lastflusszusage. Die in § 9 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 GasNZV beschriebenen vertraglichen Vereinbarungen. Geschäftsbedingungen für den Ein- und Ausspeisevertrag (entry-exit-System) der Thyssengas vom 19.08.2022 für Transporte ab dem 01.10.2022 hat gelöscht: 29.07
Lastflusszusage. Die in § 9 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 GasNZV beschriebenen vertraglichen Vereinbarungen. 7/62 Geschäftsbedingungen entry-exit || 01.10.2020

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  • Öffentlichkeitsarbeit 6.1 Der Auftragnehmer hat die ihm im Rahmen der Baudurchführung bekannt gewordenen Vorgänge, Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung aller Leistungen unbegrenzt fort.

  • Bekanntmachung Jede Ersetzung ist gemäß § 12 bekannt zu machen.

  • Ausschüttungen Ausschüttungen des Fonds sind grundsätzlich einkommen- bzw. körperschaftsteuer- und gewerbesteu- erpflichtig. Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds, daher sind 30 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Einkommensteuer und 15 % für Zwecke der Gewerbesteuer, wenn die Anteile von natürlichen Personen im Betriebsvermögen gehalten werden. Für steuerpflichtige Körperschaften sind generell 40 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 20 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Für Körperschaften, die Lebens- oder Krankenversicherungs- unternehmen sind und bei denen die Anteile den Kapitalanlagen zuzurechnen sind, oder die Kreditin- stitute sind und bei denen die Anteile dem Handelsbuch zuzurechnen sind oder von denen mit dem Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolgs erworben wurden, sind 15 % der Ausschüt- tungen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 7,5 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Die Ausschüttungen unterliegen i.d.R. dem Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag). Da der Fonds die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds erfüllt, wird beim Steuerabzug die Teilfreistellung von 15 % berücksichtigt.