Laufende Gebühren Musterklauseln

Laufende Gebühren. A. Vom Vermögen abhängige Gebühren Risikomanagement- und Verwaltungsaufwand: Verwahrstellenaufwand: Portfolioverwaltungsaufwand (Management Fee): Vertriebsaufwand (Distributor Fee):
Laufende Gebühren. A. Vom Vermögen abhängige Gebühren Verwaltungsvergütung: Verwahrstellenvergütung (Custodian Fee): Vermögensverwaltungsvergütung (Management Fee): Vertriebsstellenvergütung (Distributor Fee):
Laufende Gebühren. A. Vom Vermögen abhängige Gebühren Verwaltungsaufwand: Verwahrstellenaufwand: Service Fee (Verwahrstelle): Portfolioverwaltungsaufwand (Management Fee): Vertriebsaufwand (Distributor Fee):
Laufende Gebühren. KOSTEN UND GEBÜHREN ZU LASTEN EINES Vom Vermögen abhängiger Einzelaufwand (vom Vermögen abhängige Transaktionskosten) Der AIFM stellt für die Administration, Portfolioverwaltung und Vertrieb des AIF eine jährliche Verwaltungsgebühr gemäss Anhang A „AIF im Überblick“ in Rechnung. Diese wird auf der Basis des durchschnittlichen Nettovermögens des AIF berechnet, zu jedem Bewertungsstichtag abgegrenzt und pro rata temporis jeweils am Monatsende erhoben. Die Höhe der Verwaltungsgebühr des AIF/der Anteilsklasse wird im Jahresbericht genannt. Die Verwahrstelle erhält für die Erfüllung ihrer Aufgaben aus dem Verwahrstellenvertrag eine gem. Anhang A „AIF im Überblick“ ausgewiesene Gebühr. Diese wird auf Basis des durchschnittlichen Nettovermögens des AIF berechnet, zu jedem Bewertungsstichtag abgegrenzt und pro rata temporis jeweils am Monatsende erhoben. Die Höhe der Verwahrstellengebühr des AIF/der Anteilsklasse wird im Jahresbericht genannt. Der AIFM stellt für das Risikomanagement des AIF eine jährliche Risikomanagementgebühr gemäss Anhang A „AIF im Überblick“ in Rechnung. Diese wird auf der Basis des durchschnittlichen Nettovermögens des AIF berechnet, zu jedem Bewertungsstichtag abgegrenzt und pro rata temporis jeweils am Monatsende erhoben. Die Höhe der Risikomanagementgebühr des AIF/der Anteilsklasse wird im Jahresbericht genannt. Vom Vermögen unabhängiger Aufwand (Einzelaufwand) Der AIFM und die Verwahrstelle haben ausserdem Anspruch auf Ersatz der folgenden Auslagen, die ihnen in Ausübung ihrer Funktion entstanden sind: ⮚ Kosten für die Vorbereitung, den Druck und den Versand der Geschäfts- und Halbjahresberichte sowie weiterer gesetzlich vorgeschriebener Publikationen; ⮚ Kosten für die Veröffentlichung der an die Anleger in den Publikationsorganen und evtl. zusätzlichen von dem AIFM bestimmten Zeitungen oder elektronischen Medien gerichteten Mitteilungen des AIF einschliesslich Kurspublikationen; ⮚ Gebühren und Kosten für Bewilligungen und die Aufsicht über den AIF in Liechtenstein und im Ausland; ⮚ alle Steuern, die auf das Vermögen des AIF sowie dessen Erträge und Aufwendungen zulasten des AIF erhoben werden; ⮚ Gebühren, die im Zusammenhang mit einer allfälligen Kotierung des AIF und mit dem Vertrieb im In- und Ausland anfallen (z.B. Beratungs-, Rechts-, Übersetzungskosten); ⮚ Gebühren, Kosten und Honorare im Zusammenhang mit der Ermittlung und Veröffentlichung von Steuerfaktoren für die Länder der EU/EWR und/oder sämtliche Länder, wo Vertriebszulassun...
Laufende Gebühren. KOSTEN UND GEBÜHREN ZU LASTEN EINES Vom Vermögen abhängiger Einzelaufwand (vom Vermögen abhängige Transaktionskosten) Der AIFM stellt für die Administration des AIF eine jährliche Administrationsgebühr gemäss Anhang A „AIF im Überblick“ in Rechnung. Diese wird auf der Basis des durchschnittlichen Nettovermögens des AIF berechnet, zu jedem Bewertungsstichtag abgegrenzt und pro rata temporis jeweils am Monatsende erhoben. Die Höhe der Administrationsgebühr des AIF wird im Jahresbericht genannt. Die Verwahrstelle erhält für die Erfüllung ihrer Aufgaben aus dem Verwahrstellenvertrag eine gem. Anhang A „AIF im Überblick“ ausgewiesene Gebühr. Diese wird auf Basis des durchschnittlichen Nettovermögens des AIF berechnet, zu jedem Bewertungsstichtag abgegrenzt und pro rata temporis jeweils am Monatsende erhoben. Die Höhe der Verwahrstellengebühr des AIF wird im Jahresbericht genannt.
Laufende Gebühren. KOSTEN UND GEBÜHREN ZU LASTEN EINES Vom Vermögen abhängiger Einzelaufwand (vom Vermögen abhängige Transaktionskosten) Der AIFM stellt für die Administration des jeweiligen Teilfonds eine jährliche Administrationsgebühr gemäss Anhang A „Teilfonds im Überblick“ in Rechnung. Diese wird auf der Basis des durchschnittlichen Nettovermögens des Teilfonds berechnet, zu jedem Bewertungsstichtag abgegrenzt und pro rata temporis jeweils am Monatsende erhoben. Die Höhe der Administrationsgebühr je Teilfonds wird im Jahresbericht genannt. Die Verwahrstelle erhält für die Erfüllung ihrer Aufgaben aus dem Verwahrstellenvertrag eine gem. Anhang A „Teilfonds im Überblick“ ausgewiesene Verwahrstellengebühr. Diese wird auf Basis des durchschnittlichen Nettovermögens des Teilfonds berechnet, zu jedem Bewertungsstichtag abgegrenzt und pro rata temporis jeweils am Monatsende erhoben. Die Höhe der Verwahrstellengebühr je Teilfonds wird im Jahresbericht genannt.
Laufende Gebühren. A. Vom Vermögen ABHÄNGIGE Gebühren Administrationsgebühr
Laufende Gebühren. KOSTEN UND GEBÜHREN ZU LASTEN EINES Vom Vermögen abhängiger Einzelaufwand (vom Vermögen abhängige Transaktionskosten) Der AIFM stellt für die Administration des AIF eine jährliche Administrationsgebühr gemäss Anhang A „AIF im Überblick“ in Rechnung. Diese wird auf der Basis des durchschnittlichen Nettovermögens des AIF berechnet, zu jedem Bewertungsstichtag abgegrenzt und pro rata temporis jeweils am Monatsende erhoben. Die Höhe der Administrationsgebühr des AIF/der Anteilsklasse wird im Jahresbericht genannt. Die Verwahrstelle erhält für die Erfüllung ihrer Aufgaben aus dem Verwahrstellenvertrag eine gem. Anhang A „AIF im Überblick“ ausgewiesene Gebühr. Diese wird auf Basis des durchschnittlichen Nettovermögens des AIF berechnet, zu jedem Bewertungsstichtag abgegrenzt und pro rata temporis jeweils am Monatsende erhoben. Die Höhe der Administrationsgebühr des AIF/der Anteilsklasse wird im Jahresbericht genannt.
Laufende Gebühren. Verwaltungsgebühr: Die Bank erhebt im Konto/Depot zur strukturierten Vermögensverwaltung (Strategieplan) auf dem durchschnittlichen Anlage- bestand des abzurechnenden Kalenderquartals im Namen und auf Rech- nung des Vermögensverwalters für die Verwaltung der Vermögenswerte eine Verwaltungsgebühr gemäss dem in Kraft stehenden Tarif. Administrations- und Depotgebühren: Die Bank erhebt auf dem durchschnitt- lichen Anlagebestand des abzurechnenden Kalenderquartals auf eigene Rechnung für die Führung und Abwicklung von Konto und Depot eine Admi- nistrations- und Depotgebühr gemäss dem in Kraft stehenden Tarif. Bank- und Postgebühren: Bank- und Postgebühren für den Zahlungsver- kehr zwischen der Bank und dem Kunden gehen zulasten des Kunden. Erhebung und Zahlung der laufenden Gebühren: Die laufenden Gebühren werden in der Regel gegen Ende eines jeden Kalenderquartals belastet durch Abzug vom Monatsbeitrag (bei automatischem Einzug der Monatsrate) bzw. (bei dessen Fehlen) durch Belastung des Anlagebestands mittels Verkauf. Die Gebühren sind für angebrochene Monate ganz geschuldet. den des Widerrufs getätigt wurden), die der Bank durch einen allfälligen wenn der Wert der Depotwerte weniger als CHF 1 500.– beträgt.