Zusammenfassung Vertragsgegenstand und Konditionen Musterklauseln

Zusammenfassung Vertragsgegenstand und Konditionen. 1 Summary of Object and Terms of Contract
Zusammenfassung Vertragsgegenstand und Konditionen. 1 Summary of Object and Terms of Contract 2 Vorbemerkungen 2 Preliminary Remarks ABGEBEN, DIE EINEN TOTALAUSFALL DES INVESTIERTEN BETRAGS VERKRAFTEN KÖNNEN UND WIRTSCHAFTLICH NICHT AUF ENTSPRECHENDE RÜCKFLÜSSE AUS DEM INVESTMENT ANGEWIESEN SIND. AMOUNT AND ARE NOT ECONOMICALLY DEPENDENT ON RELEVANT REIMBURSEMENTS FROM THE INVESTMENT. 3 Zeichnungsfrist, auflösende Bedingung, Dauer und Rückzahlung 3 Subscription Period, Cancellation Condition, Duration and Repayment
Zusammenfassung Vertragsgegenstand und Konditionen. Darlehensbetrag Basiszinssatz 4,0 % p.a. (act/360) Wertsteigerungs- zins Unternehmenswert (Laufzeitende gem. Punkt 5.1 /Kündigung): Alt-Gesellschafter: 100% Nixe Brau GmbH, Österreich Zeichnungsfrist: 24.07.2015 Funding Schwelle: EUR 30.000,00
Zusammenfassung Vertragsgegenstand und Konditionen. Darlehensbetrag: [CHF x.-] (CHF 100.- oder ein ganzes Vielfaches davon) Basiszinssatz: 5.5% p.a. (act/360) bei Angebot bis und mit [Datum] oder Laufzeitende: [tt.mm.jjjj] Zinszahlungstermin: 30.6. (bei positivem Jahresergebnis gem. Punkt 5.2) Wertsteigerungszins: Gemäss Punkt 5.3 Darlehensnominale pro CHF 1,7500 CHF 100.- Darlehensbetrag: (Entspricht einer angebotenen Unternehmensbewertung vor Zeichnungsfrist: [tt.mm.jjjj], [ss:mm] Uhr MEZ Verlängerungsfrist: x Kalendertage/Monate Mindestbetrag / [CHF x'000.-] Funding Schwelle: Funding Ziel: [CHF y'000.-] Maximaler Gesamtbetrag / [CHF z'000.-] (maximal CHF 1 Million) Funding Limit:
Zusammenfassung Vertragsgegenstand und Konditionen. Darlehensbetrag: [●] (EUR 300,00 darüber in Hunderterschritten) Zinsen: 7% p.a. (nach der deutschen kaufmännischen Zinsberechnungsmethode 30/360) Funding Schwelle: EUR 80.000,-- Funding Limit: EUR 500.000,- Zeichnungsfrist: 31.12.2023 Mögliche Verlängerungsfrist: bis zu 6 Monaten Laufzeitbeginn: mit der Bestätigung der Zahlung durch die Gesellschaft Laufzeit: Die Laufzeit beträgt max. 3 Jahre. Laufzeitbeginn ist der Tag der Bestätigung der Zahlung. Die Vertragslaufzeit setzt sich aus den Tagen bis zum Ende des nächstfolgenden Quartals plus 11 weiteren Quartalen zusammen. Zinszahlungen: quartalsweise zum 31.03., 30.06., 30 09. und 31.12.

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  • Abwicklung Zeichnungsgelder für Anteilsklassen sollten bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen auf die im relevanten Antragsformular angegebenen Konten überwiesen werden. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Geschäftsführungsmitglieder beschliessen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Fonds gutzuschreiben. Sollzinsen, die aufgrund des verspäteten Eingangs der Zeichnungsbeträge erhoben werden, werden nach Ermessen der Geschäftsführungsmitglieder dem Konto des entsprechenden Fonds belastet. Wenn Zeichnungsgelder beim ICAV nicht vor dem Abrechnungstermin für Zeichnungen eingehen, werden Anteile provisorisch zugeteilt, und das ICAV kann (vorbehaltlich der Beschränkungen im Abschnitt „Zusätzliche Informationen - Befugnisse zur Kreditaufnahme und Verpfändung“) vorübergehend einen Betrag leihen, der den Zeichnungsgeldern entspricht, und diesen gemäss Anlageziel und Anlagepolitik des ICAV investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird das ICAV diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich das ICAV das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger des ICA, dem Marketingberater und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann das ICAV die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.