Laufzeit der Versicherung Musterklauseln

Laufzeit der Versicherung. Die Laufzeit der Versicherung richtet sich nach den für den Vertrag jeweiligen gültigen Allgemeinen Versi- cherungsbedingungen. Bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis ist eine beitragsfreie Fort- führung möglich. Soll das Versicherungsverhältnis nach dem Ausscheiden aus dem Dachdeckerhandwerk unter Weiterführung von Bei- trägen fortgesetzt werden, hat der Versicherte dies innerhalb von sechs Monaten nach Ausscheiden ge- genüber dem ZVW zu beantragen. Die Anwartschaf- ten auf Leistungen aus der Altersversorgung werden mit dem Zeitpunkt der ersten Beitragszahlung sofort unverfallbar.
Laufzeit der Versicherung. Die Laufzeit der Versicherung wird für den mit Beginn und Ende der Versicherung bezeichneten Zeitraum vereinbart. Im Falle der Reiserücktrittsversicherung endet die Versicherung am Tag, an dem Sie die Reise antreten und die Grenze der Tschechischen Republik überschreiten. Wir empfehlen, unmittelbar nach einem Unfall ärztliche Hilfe aufzusuchen und eine Vergrößerung des Schadens zu verhindern oder zu verringern. Auf Unfälle, die vor Beginn der Versicherung eingetreten sind, bezieht sich die Versicherung nicht. Hinweis für den Kunden: Wir empfehlen, bei der Reiseplanung die aktuellen Informationen und die Situation im Ausland auf der Webseite des Außenministeriums oder des Gesundheitsministeriums zu verfolgen. Die Versicherer richten sich jeweils vorrangig nach den Empfehlungen des Außenministeriums der Tschechischen Republik, des Gesundheitsministeriums der Tschechischen Republik und der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Wenn eines der genannten Subjekte auf seiner offiziellen Webseite die Empfehlung gibt, an einen bestimmten Standort NICHT ZU REISEN, kann für das betreffende Land ein Versicherungssauschluss gelten (wird vom Versicherer bestimmt) und werden z.B. die Kosten in Verbindung mit der COVID-19-Erkrankung etc. nicht erstattet. Liste der Anlagen des Protokolls: ☐ Liste der Personen und ihrer Daten (Vorname, Nachname, Titel, Personenkennzeichen, Wohnsitz) ☐ Der Kunde (Xxxxxx des vermieteten Wasserfahrzeugs) erklärt und bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er die für die vereinbarte Versicherungsart geltenden allgemeinen, Sonder- und ergänzenden Versicherungsbedingungen, das Dokument „IPID“ (Informationsblatt zum Versicherungsprodukt), die vorvertraglichen Informationen des Versicherers in schriftlicher Form übernahm und ausreichend vor dem Beitritt zur Versicherung mit ihrem Wortlaut bekannt gemacht wurde, und dass er ihren Inhalt versteht und dem Inhalt zustimmt. ☐ Der Kunde (Mieter des vermieteten Wasserfahrzeugs) erklärt und bestätigt mit seiner Unterschrift, dass ihm die Auswahl zwischen der Übergabe der Dokumente (der vollständigen Fassung der für die vereinbarte Versicherungsart geltenden allgemeinen, Sonder- und ergänzenden Versicherungsbedingungen, des Informationsblatts zum Versicherungsprodukt „IPID“, der vorvertraglichen Informationen des Versicherers) in Papierform oder in elektronischer Form ermöglicht wurde. Der Kunde ersuchte ausdrücklich um die Bereitstellung aller Dokumente in elektronischer Form und erklärt, dass er sich vor der...
Laufzeit der Versicherung. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr, wenn keiner der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor dem Vertragsablauf schriftlich eine Kündigung der anderen Vertragspartei zugegangen ist. Ist im Versicherungsschein eine automatische Verlänger- ung des Vertrages ausgeschlossen worden, so endet der Vertrag mit dem Ablauf des Vertrages. Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung gegen HDI Global SE oder den Versicherungsvermittler ist neben den Gerichtsständen der Zivilprozessordnung auch das Gericht örtlich zu- ständig, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Soweit es sich bei dem Vertrag um eine betriebliche Versicherung handelt, können Sie Ihre Ansprüche auch bei dem für den Sitz oder die Niederlassung Ihres Gewerbebetriebes zuständigen Gericht geltend machen. Klagen von HDI Global SE gegen Sie müssen bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Gericht erhoben werden. Soweit es sich bei dem Vertrag um eine betriebliche Versicherung handelt, kann HDI Global SE ihre Ansprüche auch bei dem für den Sitz oder die Niederlassung Ihres Gewerbebetriebes zuständigen Gericht geltend machen.
Laufzeit der Versicherung. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor dem Vertragsablauf schriftlich eine Kündigung der anderen Vertragspartei zugegangen ist. Ist im Versicherungsschein die automatische Verlänger- ung des Vertrages ausgeschlossen, endet der Vertrag mit dem Ablauf des Vertrages. Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.
Laufzeit der Versicherung. Die Laufzeit der Versicherung entspricht der Laufzeit des Kreditkartenvertrags bzw. der Laufzeit des Grup- penversicherungsvertrags zwischen dem Versicherer und Santander. Nachstehend finden Sie Informationen darüber, was Sie bei Eintritt eines Schadens tun müssen. - vor einer Meldung an uns zu überprüfen, ob die Stromversorgung, die Sicherungen und die Bat- terien (falls vorhanden) des Gerätes korrekt funktionieren. - sich innerhalb von maximal 30 Tagen nach Feststellung des Schadens mit dem Schadenbearbei- ter in Verbindung zu setzen. Sollten Sie dies nicht machen dann kann dies dazu führen, dass unsere Leistung entfällt, außer im Falle von höherer Gewalt. Der Schadenbearbeiter wird Ihren Schadenfall aufnehmen und Ihnen ggf. einen autorisierten Dienstleister zur Reparatur zuweisen. - Wenn Sie einen gültigen Anspruch geltend gemacht haben, müssen Sie uns auch benachrichti- gen, wenn Arbeiten erforderlich sind, bevor ein autorisierter Dienstleister Ihr Haus aufsucht, um eine Reparatur durchzuführen. Sie müssen uns informieren, wenn solche Arbeiten abgeschlossen sind, und die entsprechende Bescheinigung vorlegen (falls zutreffend). Der Schadenbearbeiter wird Ihnen die Daten des autorisierten Dienstleisters erst dann mitteilen, wenn Sie diese Verpflich- tungen erfüllt haben. - Nur autorisierte Dienstleister sind berechtigt, Reparaturen im Rahmen dieser Versicherung durch- zuführen, es sei denn, wir haben im Voraus etwas anderes vereinbart. Die Reparaturen werden innerhalb der normalen Arbeitszeit der Werkstatt durchgeführt. Bitte halten Sie Ihre Versicherungs- unterlagen bereit, wenn unser autorisierter Dienstleister eintrifft. - Wenn Ihr Gerät ausfällt, müssen Sie alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, um den Schaden zu begrenzen, z. B. die Nutzung einstellen, wenn dies wahrscheinlich zu weiteren Schäden führt. - Sie müssen alle Arbeiten durchführen, die erforderlich sind, um Ihr Gerät zugänglich und sicher zu machen. - Wenn ein autorisierter Dienstleister zu Ihnen nach Hause kommt, um Ihr Gerät zu reparieren, nachdem wir Ihren Anspruch bestätigt haben, und der autorisierte Dienstleister die Reparatur nicht beginnen oder abschließen kann, weil die Vorarbeiten (wie in den obigen Absätzen beschrieben) nicht im Voraus abgeschlossen wurden, stellt der autorisierte Dienstleister Ihnen seine Standard- Gebühren für den Besuch in Ihrer Wohnung in Rechnung. Sie müssen diese Rechnung bezahlen, und die Kosten können gemäß den Bedingungen dieser Versicherung nicht zurü...

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  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

  • Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die ebase an, die vom Zah- lungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber der ebase die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen für den Zahlungsverkehr erteilte Einzugser- mächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Name des Kunden, • Kundenkennung nach Nr. 2.1.2. oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.

  • Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags- daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten).

  • Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Die ALTE LEIPZIGER gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Meine Einwilligung gilt entsprechend für die Datenweitergabe an und die Daten- verarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern (z. B. Betreiber von Vergleichssoftware, Maklerverwaltungsprogrammen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung meiner Versicherungsverträge einschaltet. Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen. Ich willige ein, dass die ALTE LEIPZIGER meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungs- vermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungs- zwecken genutzt werden dürfen.

  • Verwahrung Im Rahmen des Depotvertrags verwahrt die USB die Anteile oder Aktien des Anlegers an den Fonds sowie sonstige Wertpapiere, soweit diese von der USB für verwahrfähig erklärt wurden. Außerdem erbringt die USB die in den Bedingungen für UnionDepots und in den Sonderbedingungen beschriebenen Dienstleistungen.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Gerichtsstände Wenn Sie uns verklagen Wenn wir Sie verklagen Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt

  • Reservierungen 2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Xxxx zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziffer 1.1 und