Beginn und Ende der Versicherung. 9.1 Die Versicherung besteht für die vereinbarte Dauer.
Beginn und Ende der Versicherung. Die Versicherung beginnt am Mittag (12.00 Uhr) des Tages, der im Versicherungsschein als Versicherungsbeginn und sie endet am Mittag des Tages, der im Versicherungsschein als Versicherungsablauf ausgewiesen wird.
Beginn und Ende der Versicherung. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem in Ihrem Versicherungsschein angegebenen Datum.
Beginn und Ende der Versicherung. 10 Ermittlung der Ersatzleistung des Versicherers; Unterversiche- rung; Selbstbehalt
Beginn und Ende der Versicherung. Das Datum des Deckungsbeginns geht aus der Versicherungspolice hervor. Die Versicherung gilt ein Jahr und erneuert sich anschliessend stillschweigend von Jahr zu Jahr weiter, sofern sie nicht schriftlich gekündigt wird: - bis am Tag der jährlichen Fälligkeit durch den Versicherungsnehmer; - 30 Tage vor der jährlichen Fälligkeit durch die Assista.
Beginn und Ende der Versicherung. 4.1 Die Versicherung beginnt (vorbehältlich der Gesundheitsprüfung nach Ziffer 4.2) mit der Erfüllung der Bedin gungen gemäss Ziffer 3.1, frühestens ab BVG-Alter 18.
Beginn und Ende der Versicherung. Vertragszeitraum Sie sind während des Vertragszeitraums versichert. Dieser Zeitraum ist im Versicherungsschein angegeben.
Beginn und Ende der Versicherung. 1. Der Versicherungsschutz beginnt für obliga- torisch versicherte Personen mit dem Beginn des Arbeitsverhältnisses bzw. auf den 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres. Für frei- willig Versicherte ist der Beginn des Versiche- rungsschutzes jeweils auf jeden 1. eines Monats möglich. Zur Aufnahme sind der Geschäftsstel- le Einzelanträge einzureichen. Der Antrag ist von der versicherten Person und vom/von der Arbeitgeber/in zu unterzeichnen.
Beginn und Ende der Versicherung. Der Vertrag kommt mit dem Kauf über das Portal xxx.xxxxxxx.xxx oder Partnershops zustande. Der Ver- sicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der in den von MOINsure GmbH per E-Mail zugestellten Versiche- rungsunterlagen angegeben ist und sofern die Versiche- rungsprämie gezahlt wurde. Jede Vertragspartei kann das Versicherungsverhältnis nach dem Eintritt des Versiche- rungsfalles kündigen, wobei die Kündigung nur innerhalb eines Monats nach dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig ist. Der Versicherer hat eine Kündigungsfrist von einem Monat einzuhalten. Du kannst nicht für einen späteren Zeitpunkt als den Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen. In diesen Fällen steht dem Versicherer die für die Zeit des Versiche- rungsschutzes anteilige Prämie zu.
Beginn und Ende der Versicherung. 37.1 Die Versicherung beginnt am Mittag des Tages, der im Versicherungsschein als Versicherungsbeginn und