Laufzeit des Vertrags und Kündigung Musterklauseln

Laufzeit des Vertrags und Kündigung. Wie lange läuft der Vertrag? (1) Angabe im Versicherungsschein (2) Vertragsverlängerung und Kündigung (3) Textform der Kündigung
Laufzeit des Vertrags und Kündigung. Wie lange läuft der Vertrag? (1) Angabe im Versicherungsschein Die vereinbarte Vertragsdauer können Sie Ihrem Versicherungs- schein entnehmen. (2) Vertragsverlängerung und Kündigung Ist der Vertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen, verlängert er sich zum Ablauf um jeweils ein weiteres Jahr. Dies gilt nur, wenn weder Sie noch wir den Vertrag kündigen. Die automatische Verlängerung tritt auch ein, wenn das erste Ver- sicherungsjahr lediglich aufgrund eines von Ihnen gewünschten anderen Ablaufs weniger als ein Jahr beträgt. Beispiel: Der Vertrag beginnt am 1. September, Sie möchten als Ablauf jedoch in den Folgejahren jeweils den 1. Januar. Die Kündigung muss dem jeweils anderen Vertragspartner spätes- tens einen Monat vor Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer oder jedes darauf folgenden Jahres zugehen. (3) Textform der Kündigung Eine Kündigung nach dieser Regelung bedarf der Textform. Eine E-Mail oder ein Brief erfüllen zum Beispiel die Textform, sofern der Absender daraus erkennbar ist.
Laufzeit des Vertrags und Kündigung. Wie lange läuft der Vertrag?
Laufzeit des Vertrags und Kündigung. 12.1. Der Vertrag tritt mit Unterschrift durch beide Vertragspartner in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum jeweiligen Quartalsende, frühestens aber zum Ende der im Vertrag vereinbarten Mindestlaufzeit, durch eingeschriebenen Brief gekündigt werden. 12.2. Jeder Vertragspartner ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund mit eingeschriebenem Brief vorzeitig und fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der jeweils andere Vertragspartner trotz schriftlicher Abmahnung und Androhung der Kündigung wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag verletzt oder gegen den anderen Vertragspartner ein Konkurs- oder sonstiges Insolvenzverfahren beantragt, eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird oder die Leistungen des anderen Vertragspartners infolge von Höherer Gewalt für einen Zeitraum von länger als sechs Monaten behindert oder verhindert werden. 12.3. Der AN ist überdies berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund vorzeitig zu kündigen, wenn sich wesentliche Parameter der Leistungserbringung geändert haben und der AN aus diesem Grund die Fortführung der Leistungen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht mehr zugemutet werden kann. 12.4. Bei Vertragsbeendigung hat der AN alle den Auftrag betreffende Unterlagen (System- und Anwendungsdokumentation, Administrations- und Konfigurationsunterlagen, Protokolldaten, Zugangscodes/-token, Kryptografische Schlüssel, …) dem AG auszuhändigen oder auf sein Verlangen hin zu vernichten. Ausgenommen hiervon sind Unterlagen, die der Auftragnehmer zur Erfüllung gesetzlicher, z.B. steuerlicher oder handelsrechtlicher, Vorschriften benötigt. In diesem Fall sind dem Auftraggeber entsprechende Kopien zur Verfügung zu stellen.. 12.5. Auf Wunsch unterstützt der AN bei Vertragsende den AG zu den jeweiligen beim AN geltenden Stundensätzen bei der Rückführung der Dienstleistungen auf den AG oder einen vom AG benannten Dritten.
Laufzeit des Vertrags und Kündigung. Wie lange läuft der Vertrag? (1) Angabe im Versicherungsschein Die vereinbarte Vertragsdauer können Sie Ihrem Versicherungs- schein entnehmen. Die Versicherung endet mit Eintritt des Versi- cherungsfalls bzw. ihrem Ablauf, spätestens nach 60 Monaten. So- fern das Fahrzeug vorher das Alter von 9 Jahren erreicht, endet der Vertrag zu diesem Zeitpunkt. Sie können den Versicherungsvertrag, wenn er für die Dauer von mehr als 3 Jahren geschlossen worden ist, zum Ende des dritten oder jedes darauffolgenden Jahres unter Einhaltung einer Kündi- gungsfrist von 3 Monaten kündigen. (2) Textform der Kündigung Eine Kündigung nach dieser Regelung bedarf der Textform. Zum Beispiel erfüllen eine E-Mail, ein Brief oder ein Telefax die Text- form, sofern der Absender daraus erkennbar ist.

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  • Vertragslaufzeit und Kündigung 5.1 Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 1 Monat, sofern der Kunde keine längere Laufzeit beauftragt hat. Der Vertrag verlängert sich automatisch um einen Monat, wenn er nicht mit einer Frist von 4 Wochen schriftlich zum Monatsende gekündigt wird. Die Wiederaufnahme eines Nutzungsverhältnisses ist unter Berechnung der Wiederanschlusskosten nach Umfang des handwerklichen Aufwands möglich. Muss das Vertragsverhältnis seitens des Kunden aus anderem wichtigem Grund vorzeitig beendet werden, ist der Telekommunikationsnetzbetreiber berechtigt den ihm daraus entstandenen Schaden dem Kunden zu berechnen (z.B. Nachberechnung von zur Verfügung gestellter Hardware für eine bestimmte Laufzeit). 5.2 Die vereinbarten Preise entsprechend der gültigen Preisliste, sind zum 3. eines Monats ohne Abzug fällig und werden vom Auftragnehmer über das genannte Bankkonto eingezogen, im Übrigen erfolgt keine gesonderte Rechnungslegung. Für jede nicht eingelöste bzw. zurück gereichte Lastschrift hat der Kunde dem Telekommunikationsnetzbetreiber die ihm entstandenen Kosten in dem Umfang zu erstatten, wie er das Kosten auslösende Ereignis zu vertreten hat. Alle Entgelte incl. der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer sind ab Bereitstellung zu zahlen. Einmalige Preise sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen. 5.3 Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Preise bzw. eines nicht unerheblichen Teils dieser Preise oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Preise in Höhe eines Betrages, der den monatlichen Preis für zwei Monate erreicht, in Verzug, so kann der Netzbetreiber den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt dem Telekommunikationsnetzbetreiber vorbehalten. Gerät der Telekommunikationsnetzbetreiber mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so richtet sich die Haftung nach den Bestimmungen der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung. Der Kunde ist nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Telekommunikationsnetzbetreiber eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält, die mindestens vier Wochen betragen muss.

  • Laufzeit des Vertrags Den vereinbarten Vertragsbeginn finden Sie in den beigefügten Allgemeinen Vertragsdaten. Dort ist auch der vereinbarte Ablauf der Versicherung angegeben.

  • Laufzeit und Kündigung 5.1 Diese Vereinbarung tritt am in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Eine separat geschlossene Zuordnungsvereinbarung tritt zu diesem Zeitpunkt außer Kraft. Im Fall der Verwendung als Modul zum Netznutzungsvertrag / Lieferantenrahmenvertrag tritt diese Vereinbarung zeitgleich mit dem Netznutzungsvertrag / Lieferantenrahmenvertrag, jedoch frühestens zum , in Kraft. Wird der Lieferantenrahmenvertrag gekündigt, endet auch die Laufzeit des Moduls Zuordnungsvereinbarung. 5.2 Diese Vereinbarung kann ungeachtet der vorstehenden Ziffer auch von beiden Parteien gesondert schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung ist jeweils zum Ersten eines Monats unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten möglich. 5.3 Ansprüche zwischen den Vertragsparteien, die während der Laufzeit dieses Vertrages entstanden sind, bleiben von der Beendigung dieses Vertrages unberührt.

  • Vertragslaufzeit, Kündigung 12.1. Soweit der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag nicht befristet geschlossen wurde, läuft er auf unbe- stimmte Dauer. In der ersten Woche des Einsatzes des Zeitarbeitnehmers ist der Auftraggeber berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Arbeitstag zu kündigen. Im Übrigen steht beiden Parteien das Recht zu, die Vereinbarung mit einer Frist von drei Arbeitstagen zum Ende einer Kalenderwoche zu kündigen, falls die Parteien keine andere Regelung treffen. 12.2. Davon unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Beiden Vertragsparteien steht ein außerordentliches Kündigungsrecht mit Monatsfrist zum Monatsende zu, wenn das AÜG grundsätzlich geändert werden sollte. Der Personaldienstleister ist insbesondere zur fristlosen Kündigung dieser Ver- einbarung berechtigt, wenn 12.2.1. die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers beantragt ist, ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wurde oder ein sol- ches droht. 12.2.2. der Auftraggeber eine fällige Rechnung auch nach erfolgter Mahnung und Fristsetzung nicht ausgleicht. 12.2.3. der Auftraggeber gegen die Zusicherungen und Verpflichtungen im Sinne von Ziff. 10.4. verstößt. 12.2.4. der Auftraggeber eine Preisanpassung nach Ziff. 8.8. nicht akzeptiert. 12.3. Eine Kündigung dieser Vereinbarung durch den Auftraggeber ist nur wirksam, wenn sie gegenüber dem Personaldienstleister in Textform erklärt wird. Die durch den Personaldienstleister überlassenen Zeitar- beitnehmer sind zur Entgegennahme von Kündigungserklärungen nicht befugt.

  • Folgen der Vertragsbeendigung Mit Wirksamwerden der Kündigung erlischt das eingeräumte Nutzungsrecht an der Software. Der Lizenzschlüssel wird deaktiviert. Die Software kann somit nicht weiter genutzt werden.

  • Vertragsdauer und Kündigung 1. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. 2. Die Vertragsparteien können den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende schriftlich kündigen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

  • Vorzeitige Vertragsauflösung (1) Bei Umzug des Auftraggebers sowie bei Verkauf oder sonstiger Aufgabe des Vertragsobjektes oder –gegenstandes kann das Vertragsverhältnis von jeder Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. (2) Gibt das Unternehmen das Revier auf, so ist es ebenfalls zu einer vorzeitigen Lösung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat berechtigt.

  • Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages hat der Versicherer, soweit durch Gesetz nicht etwas anderes bestimmt ist, nur Anspruch auf den Teil des Beitrages, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat.

  • Kündigung des Vertrags G.7.5 Im Falle der Veräußerung können der Erwerber nach G.2.5 und G.2.6 oder wir nach G.3.7 den Vertrag kündigen. Dann können wir den Beitrag nur von Ihnen verlangen.

  • Vertragliche Kündigungsregeln Für die Rahmenvereinbarung zum Abschluss von Edelmetallgeschäften gelten die in Nr. 18 und 19 der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ für den Kunden und die Bank festgelegten Kündigungsregeln. Aufträge zum Abschluss von Edelmetallgeschäften können vom Kunden bis zum Abschluss des Ausführungsgeschäftes gekündigt werden.