Leihpersonal. 1Leiharbeitende, die im Geltungsbereich dieses GAV eingesetzt werden, dürfen bei der Post CH AG ununterbrochen maximal für die Dauer von zwölf Monaten eingesetzt werden. Will die Post CH AG die Leiharbeiterin bzw. den Leiharbeiter über diese Dauer weiterbeschäftigen, so hat sie ihr/ihm einen Arbeitsvertrag gestützt auf diesen GAV anzubieten. 2Bei konzerninternem Personalverleih gilt Abs. 1 analog. 3Beim Abschluss von Verträgen mit Personalverleihfirmen vereinbart die Post CH AG, dass für die Leiharbeitenden betreffend Arbeitszeit und Xxxx die Bestimmungen dieses GAV angewendet werden.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag Post Ch Ag, Gesamtarbeitsvertrag Post Ch Ag, Gesamtarbeitsvertrag Post Ch Ag
Leihpersonal. 1Leiharbeitende1 Leiharbeitende, die im Geltungsbereich dieses GAV eingesetzt werden, dürfen bei der Post CH AG ununterbrochen maximal für die Dauer von zwölf 12 Monaten eingesetzt werden. Will die Post CH AG die Leiharbeiterin bzw. den Leiharbeiter über diese Dauer weiterbeschäftigen, so hat sie ihr/ihm einen unbefristeten Arbeitsvertrag gestützt auf diesen GAV anzubieten. 2Bei konzerninternem Personalverleih gilt Abs. 1 analog. 3Beim Abschluss von Verträgen mit Personalverleihfirmen vereinbart die Post CH AG, dass für die Leiharbeitenden betreffend Arbeitszeit und Xxxx die Bestimmungen dieses GAV angewendet werden.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag