Leistungen des Auftraggebers. 4.1 Ändert der Auftraggeber während der Dauer des Vertrages seine Hard- oder Software, hat er den Auftragnehmer darüber in Textform, sofern sich die Änderung auf die vertraglichen Leistungen des Auf- tragnehmers auswirkt. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über ihm bekannte oder für ihn erkennbare nachteilige Auswirkungen der Änderung in Textform unterrichten. Die Informationspflicht des Auftraggebers besteht nicht, wenn der Auftraggeber die Änderungen in Abstimmung mit dem Auftragnehmer durchgeführt hat.
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Leistungen des Auftraggebers. 4.1 Ändert der Auftraggeber während der Dauer des Vertrages seine Hard- oder Software, hat er den Auftragnehmer darüber in Textformschriftlich oder per Telefax zu informieren, sofern sich die Änderung auf die vertraglichen Leistungen des Auf- tragnehmers Auftragnehmers auswirkt. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über ihm bekannte oder für ihn erkennbare nachteilige Auswirkungen der Änderung in Textform schriftlich oder per Telefax unterrichten. Die Informationspflicht des Auftraggebers besteht nicht, wenn der Auftraggeber Auf- traggeber die Änderungen in Abstimmung mit dem Auftragnehmer durchgeführt hat.. 5
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Leistungen des Auftraggebers. 4.1 Ändert der Auftraggeber während der Dauer des Vertrages seine Hard- oder Software, hat er den Auftragnehmer darüber in TextformTextform zu informieren, sofern sich die Änderung auf die vertraglichen Leistungen Leis- tungen des Auf- tragnehmers Auftragnehmers auswirkt. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über ihm bekannte oder für ihn erkennbare nachteilige Auswirkungen der Änderung in Textform unterrichten. Die Informationspflicht Informati- onspflicht des Auftraggebers besteht nicht, wenn der Auftraggeber die Änderungen in Abstimmung mit dem Auftragnehmer durchgeführt hat.
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