Common use of Leistungs- und Preisänderungen Clause in Contracts

Leistungs- und Preisänderungen. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir sind verpflichtet, Sie über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls bieten wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt an. Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Von einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung setzen wir Sie unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt in Kenntnis. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Sie haben diese Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend zu machen.

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Samples: Allgemeine Reisebedingungen

Leistungs- und Preisänderungen. Änderungen oder und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss Vertragsabschluss notwendig werden und die von uns dem Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und sind, den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigenbeeinträchtigen und dem Reisenden zumutbar sind. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir sind Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, Sie den Reisenden unverzüglich über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich –abweichungen in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls bieten wir Ihnen Gegebenfalls wird der Reiseveranstalter dem Reisenden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt ananbieten. Wir behalten uns Der Reiseveranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder Beförderungskosten, der Abgaben Angaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, Leistungen oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung Erhebung pro Person Reiseteilnehmer auf den Reisepreis auswirkt. Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Von den Reisenden im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung setzen wir Sie unverzüglich, unverzüglich spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt Reiseantritt, davon in KenntnisKenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässigunzulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 55 % oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer anderen mindestens gleichwertigen Reise aus dem Angebot des Reiseveranstalters zu verlangen, wenn wir der Reiseveranstalter in der Lage sindist, eine solche Reise ohne erheblichen Mehrpreis für Sie den Reisenden aus unserem seinem Angebot anzubieten. Sie haben Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach unserer der Erklärung über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung uns durch den Reiseveranstalter diesem gegenüber geltend zu machen.

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Samples: Reisevertrag

Leistungs- und Preisänderungen. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss Vertragsabschluss notwendig werden und die von uns vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Die geänderte Leistung tritt an die Stelle der ursprünglich geschuldeten Leistung. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen geänderte Leistung mit Mängeln behaftet sind. Wir sind verpflichtet, Sie über Leistungsänderungen Leistungs- Änderungen oder -abweichungen Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls bieten , gegebenenfalls werden wir Ihnen ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt ananbieten. Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise iIm Falle der an uns herangetragenen Erhöhung der Beförderungskosten oder der bzw. Abgaben für bestimmte Leistungen, Leistungen (wie Hafen- oder Flughafengebühren, z. B. Hafengebühren) oder einer Änderung der für die betreffende vor der betreffenden Reise geltenden Wechselkurse behalten wir uns eine nachträgliche Änderung des Reisepreises vor, sofern zwischen Reisebestätigung und vertraglich vorgesehenem Antritt der Reise mehr als vier Monate liegen. Sie ist nur in dem Umfang zu ändernzulässig, wie sich deren die Erhöhung der Kosten pro Person auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und . In dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Von einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung setzen wir Fall werden Sie unverzüglich, unverzüglich spätestens jedoch 21 Tage drei Wochen vor Reiseantritt in KenntnisKenntnis gesetzt. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 55 % oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, innerhalb von 10 Tagen ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, Reiseveranstalter eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem seinem Angebot anzubieten. Sie haben diese Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend zu machenanbieten kann.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungs- und Preisänderungen. Änderungen oder und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten vereinbartem Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns dem Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und sind, den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigenbeeinträchtigen und dem Reisenden zumutbar sind. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir sind Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, Sie den Reisenden unverzüglich über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls bieten wir Ihnen wird der Reiseveranstalter dem Reisenden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt ananbieten. Wir behalten uns Der Reiseveranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, Leistungen oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person Reiseteilnehmer auf den Reisepreis auswirkt. Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Von den Reisenden im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung setzen wir Sie unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt Reiseantritt, davon in KenntnisKenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässigunzulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 55 % oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer anderen mindestens gleichwertigen Reise aus dem Angebot des Reiseveranstalters zu verlangen, wenn wir der Reiseveranstalter in der Lage sindist, eine solche Reise ohne erheblichen Mehrpreis für Sie den Reisenden aus unserem seinem Angebot anzubieten. Sie haben Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach unserer der Erklärung über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung uns durch den Reiseveranstalter diesem gegenüber geltend zu machen. Bei offensichtlichen und begründeten Rechenfehlern hat der Reiseveranstalter das Recht der Nachbesserung und Preisänderung.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Leistungs- und Preisänderungen. 3.1. Vor Vertragsschluss können wir als Reiseveranstalter jederzeit eine Änderung der Leistungsbeschreibungen vornehmen, über die Sie vor Buchung selbstverständlich informiert werden. 3.2. Änderungen oder Abweichungen einzelner wesentlicher Reiseleistungen von gegenüber dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Flugzeiten sind wie auf dem Flugticket angegeben vorgesehen, vom Bundesverkehrsministerium genehmigt. Änderungen durch Luftraumüberlastung oder andere Sicherheitsmaßnahmen sind in Einzelfällen jedoch möglich. 3.3. Wir sind verpflichtet, Sie über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. durch E-Mail oder SMS ) klar verständlich zu informieren. 3.4. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft der Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben von Ihnen, die Inhalt des Reisevertrages geworden sind, sind Sie berechtigt, innerhalb einer von uns gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder - die Änderung anzunehmen oder - unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder - die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn wir Ihnen eine solche Reise angeboten haben. 3.5. Sie haben die Xxxx, auf unsere Mitteilung zu reagieren oder nicht. Wenn Sie reagieren , dann können Sie entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern Ihnen eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. 3.6. Reagieren Sie nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf sind Sie in der Erklärung gemäß Ziffer 3.3. hinzuweisen. 3.7. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir sind verpflichtet, Sie über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls bieten Hatten wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt an. Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Durchführung der geänderten Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Von einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung setzen wir Sie unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt in Kenntnis. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Sie haben diese Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung bzw. Änderung Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist Ihnen der Reiseleistung uns gegenüber geltend Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu machenerstatten.

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Samples: Pauschalreisevertrag

Leistungs- und Preisänderungen. Wir weisen darauf hin, dass wir vier Monate nach Vertragsschluss Preiserhöhungen bis zu 5 % des Gesamtreisepreises verlangen können, wenn sich nach Vertragsschluss nachweisbar und unvorhergesehen die Preise, insbesondere die Beförderungskosten, die Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen,- Flughafen- oder Einreisegebühren, erhöht haben oder für die betreffende Reise geltende Wechselkursänderungen eingetreten sind. Die Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Eine zulässige Preisänderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis von dem Preiserhöhungsgrund zu erklären. Bei Preiserhöhungen, die nach Vertragsschluss um mehr als 5 % des Gesamtreisepreises ausfallen, kann der Reisende kostenlos von dem Vertrag zurücktreten oder statt dessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter dazu in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Die vorgenannten Rechte hat der Reisende unverzüglich nach der Erklärung des Veranstalters diesem gegenüber geltend zu machen. Änderungen oder und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise Leistung nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir sind verpflichtet, Sie über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls bieten wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt an. Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Von einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung setzen wir Sie unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt in Kenntnishat der Veranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund mitzuteilen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder iIm Fall einer der erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühren kann der Reisende vom Reisevertrag zurückzutreten Vertrag zurücktreten oder statt dessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn wir der Veranstalter in der Lage sindist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie den Reisenden aus unserem seinem Angebot anzubieten. Sie haben diese Auch die vorgenannten Rechte hat der Reisende unverzüglich nach unserer der Erklärung über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung uns des Veranstalters diesem gegenüber geltend zu machen.

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Samples: Allgemeine Reisebedingungen

Leistungs- und Preisänderungen. 4.1 Bei von Ihnen veranlassten, nicht nur geringfügigen Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen wird je Reiseteilnehmer ein Bearbeitungsentgelt von dem vereinbarten Inhalt des ReisevertragesEUR 25,- erhoben. Ergeben sich als Folge einer solchen Änderung für Mitreisende höhere Reisepreise, die nach Vertragsschluss notwendig nicht durch Storno- bzw. Änderungsgebühren ausgeglichen werden, so gehen etwaige Preisdifferenzen zu Ihren Lasten. Bei Ferienwohnungen entspricht die Höhe des Bearbeitungsentgeltes für Änderungen den Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.2. 4.2 Wir sind berechtigt, aus organisatorisch notwendigen und nicht vorhersehbaren Gründen einzelne Leistungen zu ändern. Von den Leistungsänderungen werden wir Sie unverzüglich unterrichten und die Ihnen mit einer Erklärungsfrist von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden10 Tagen alternativ kostenlose Umbuchung oder kostenlosen Rücktritt anbieten, sind nur gestattet, soweit sofern die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigenlediglich geringfügig sind. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben Ein Kündigungsrecht Ihrerseits bleibt unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir sind verpflichtetberechtigt, An- und Abflugzeiten sowie die angegebene Fluggesellschaft in eine gleichwertige, nachträglich zu ändern, sofern dies aus Gründen notwendig ist, die sich nach Abschluss des Reisevertrages ergeben. Sie werden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich solche Änderungen rechtzeitig unterrichtet. Das Recht zum Rücktritt bleibt unberührt, wenn das ausführende Luftfahrtunternehmen mit einem Betriebsverbot in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls bieten der EU belegt wurde. 4.3 Liegt der vereinbarte Abreisetermin mehr als 4 Monate nach Vertragsschluss, behalten wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt an. Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der den vertraglich vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, um einer Erhöhung der Beförderungskosten oder Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, und Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung zu tragen. Das Preiserhöhungsverlangen ist nur bis 21 Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin zulässig. Eine Preisänderung ist nur in dem Umfang zu ändernmöglich, wie sich deren Erhöhung pro Person nachweisbar nach Abschluss des Reisevertrags eingetretene Preisänderungen des im Prospekt genannten Beförderungsanteils, Abgabenanteils oder der für die Reise geltenden Wechselkurse auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem jeweiligen konkret berechneten Preisanteil des vertraglich vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegenReisepreises auswirken. Von Sowohl bei einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung setzen wir Sie unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt in Kenntnis. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen Preiserhöhung um mehr als 5% oder im Fall des Reisepreises als auch bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind können Sie berechtigtvom Vertrag zurücktreten, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder oder, wie bei einer zulässigen Reiseabsage durch uns, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot ohne Mehrpreis anzubieten. Sie haben sind verpflichtet, diese Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung bzw. Änderung Erhalt der Reiseleistung Änderungsmitteilung uns gegenüber geltend zu machen. Hierzu empfehlen wir die Schriftform. 4.4 Aus zwingenden Gründen nicht in Anspruch genommene Leistungen können zu Teilerstattungen führen, sofern und soweit der Leistungsträger eine entsprechende Gutschrift erteilt und hierüber eine gemeinsame Niederschrift bei der Reiseleitung gefertigt wurde. Bei Ferienwohnungen entfallen Teilerstattungen. 4.5 Bis zum Reisebeginn können Sie und andere Teilnehmer sich nach Mitteilung an uns durch eine andere geeignete Person ersetzen lassen. Das Bearbeitungsentgelt beträgt EUR 25,- pro Person. Für Änderungen, die nach bereits erfolgter Erstellung der Reiseunterlagen vorgenommen werden, sind wir berechtigt die entstandenen Mehrkosten zu berechnen, mindestens jedoch EUR 50,- pro Person. Ziffer 5.10 gilt entsprechend. 4.6

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Samples: Reisevertrag

Leistungs- und Preisänderungen. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des ReisevertragesReisevertrages (z. B. Flugzeitenänderungen, Änderungen des Programmablaufs), die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind (bei Flugzeitenänderungen in der Regel erst ab/über 12 Stunden) und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Flugzeitenangaben sind generell unverbindlich. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir sind verpflichtet, werden Sie über von Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls bieten wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt an. Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Von Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung setzen werden wir Sie unverzüglich, bei Änderungen des Reisepreises jedoch spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt Reiseantritt, davon in KenntnisKenntnis setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 55 % oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot Reiseangebot anzubieten. Sie haben diese können auch alternativ ein Angebot einer niedrigeren Qualitätsstufe annehmen, soweit verfügbar, wobei wir Ihnen in diesem Fall die Preisdifferenz zurückerstatten. Die vorgenannten Rechte gemäß dieser Ziffer 4 wollen Sie bitte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend zu machen.

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Samples: Vermittlerbedingungen

Leistungs- und Preisänderungen. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss Vertragsschluß notwendig werden und die von uns vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir sind Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, Sie den Kunden über Leistungsänderungen Leistungs- änderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls bieten wir Ihnen wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt ananbieten. Wir behalten uns Der Reiseveranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss Vertragsschluß und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Von Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung setzen wir Sie unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt in Kenntnis. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 55 % oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir der Reiseveranstalter in der Lage sindist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie den Reisenden aus unserem seinem Angebot anzubieten. Sie haben Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach unserer der Erklärung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung uns diesem gegenüber geltend zu machen.

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Samples: Reisevertrag

Leistungs- und Preisänderungen. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss Vertragsabschluß notwendig werden und die von uns nicht wider wieder Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und sie den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir sind verpflichtet, werden Sie über eventuelle Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls bieten wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt an. Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben Abgabe für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss Vertragsabschluß und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Von Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung setzen werden wir Sie sie unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt davon in KenntnisKenntnis setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht mehr zulässig. Bei Preiserhöhungen Preisänderungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot Reiseangebot anzubieten. Ferner sind Sie haben diese berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten. Die vorgenannten Rechte wollen Sie bitte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend zu machen.

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Samples: Reisebedingungen