Leistungsbegrenzung. a) Der Leistungsanspruch für alle erstattungsfähigen Aufwendungen gemäß I.1.3.2 zusammen errechnet sich unter Berücksichtigung der jeweils nach I.1.3.2 maßgeblichen Erstattungsprozentsätze höchs- tens aus einem erstattungsfähigen Betrag (Höchstbetrag) von insgesamt: 1.000 EUR im 1. Kalenderjahr, 2.000 EUR im 1. bis 2. Xxxxxxxxxxxx, 3.000 EUR im 1. bis 3. Kalenderjahr, 4.000 EUR im 1. bis 4. Kalenderjahr, 5.000 EUR im 1. bis 5. Xxxxxxxxxxxx, 5.000 EUR jährlich ab dem 6. Kalenderjahr. b) Auf den jeweiligen Höchstbetrag werden - zuerst die für zahnärztliche Leistungen erstattungsfähigen Beträ- ge für vorbeugende Maßnahmen, Zahnbehandlung und Inlays und - danach die erstattungsfähigen Beträge für Zahnersatz, Zahn- und Kieferregulierung, funktionsanalytische und funktionsthera- peutische Maßnahmen sowie für zahntechnische Leistungen für Inlays angerechnet. c) Zahntechnische Leistungen werden für die Berücksichtigung der Höchstbeträge dem Kalenderjahr zugeordnet, in dem die angefer- tigten Materialien vom Zahnarzt bzw. Kieferorthopäden eingegliedert werden. d) Die Höchstbeträge gelten nicht für einen nachweislich durch Unfall verursachten Versicherungsfall, sofern sich der Unfall nach Vertrags- abschluss ereignet hat.
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Leistungsbegrenzung. a) Der Leistungsanspruch für alle erstattungsfähigen Aufwendungen gemäß I.1.3.2 I.1.2.2 zusammen errechnet sich unter Berücksichtigung der jeweils nach I.1.3.2 maßgeblichen Erstattungsprozentsätze höchs- tens höchstens aus einem erstattungsfähigen er- stattungsfähigen Betrag (Höchstbetrag) von insgesamt: 1.000 EUR im 1. KalenderjahrXxxxxxxxxxxx, 2.000 EUR im 1. bis 2. Xxxxxxxxxxxx, 3.000 EUR im 1. bis 3. Kalenderjahr, 4.000 EUR im 1. bis 4. Kalenderjahr, 5.000 EUR im 1. bis 5. Xxxxxxxxxxxx, 5.000 EUR jährlich ab dem 6. Kalenderjahr.
b) Auf den jeweiligen Höchstbetrag werden - zuerst die für zahnärztliche Leistungen erstattungsfähigen Beträ- ge Beträge für vorbeugende Maßnahmen, Zahnbehandlung und Inlays und - danach die erstattungsfähigen Beträge für Zahnersatz, Zahn- und Kieferregulierung, funktionsanalytische und funktionsthera- peutische Maßnahmen sowie für zahntechnische Leistungen für Inlays angerechnet.
c) Zahntechnische Leistungen werden für die Berücksichtigung der Höchstbeträge dem Kalenderjahr zugeordnet, in dem die angefer- tigten angefertig- ten Materialien vom Zahnarzt bzw. Kieferorthopäden eingegliedert werden.
d) Die Höchstbeträge gelten nicht für einen nachweislich durch Unfall verursachten Versicherungsfall, sofern sich der Unfall nach Vertrags- abschluss Ver- tragsabschluss ereignet hat.
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Leistungsbegrenzung. a) Der Leistungsanspruch für alle erstattungsfähigen Aufwendungen gemäß I.1.3.2 zusammen errechnet sich unter Berücksichtigung der jeweils nach I.1.3.2 maßgeblichen Erstattungsprozentsätze höchs- tens höchstens aus einem erstattungsfähigen er- stattungsfähigen Betrag (Höchstbetrag) von insgesamt: 1.000 EUR im 1. Kalenderjahr, 2.000 EUR im 1. bis 2. Xxxxxxxxxxxx, 3.000 EUR im 1. bis 3. Kalenderjahr, 4.000 EUR im 1. bis 4. Kalenderjahr, 5.000 EUR im 1. bis 5. Xxxxxxxxxxxx, 5.000 EUR jährlich ab dem 6. Kalenderjahr.
b) Auf den jeweiligen Höchstbetrag werden - zuerst die für zahnärztliche Leistungen erstattungsfähigen Beträ- ge Be- träge für vorbeugende Maßnahmen, Zahnbehandlung und Inlays In- lays und - danach die erstattungsfähigen Beträge für Zahnersatz, Zahn- und Kieferregulierung, funktionsanalytische und funktionsthera- peutische Maßnahmen sowie für zahntechnische Leistungen für Inlays angerechnet.
c) Zahntechnische Leistungen werden für die Berücksichtigung der Höchstbeträge dem Kalenderjahr zugeordnet, in dem die angefer- tigten Materialien vom Zahnarzt bzw. Kieferorthopäden eingegliedert werden.
d) Die Höchstbeträge gelten nicht für einen nachweislich durch Unfall verursachten Versicherungsfall, sofern sich der Unfall nach Vertrags- abschluss ereignet hat.
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Leistungsbegrenzung. a) Der Leistungsanspruch für alle erstattungsfähigen Aufwendungen gemäß I.1.3.2 I.1.2.2 zusammen errechnet sich unter Berücksichtigung der jeweils nach I.1.3.2 I.1.2.2 maßgeblichen Erstattungsprozentsätze höchs- tens aus einem erstattungsfähigen Betrag (Höchstbetrag) von insgesamt: 1.000 EUR im 1. KalenderjahrXxxxxxxxxxxx, 2.000 EUR im 1. bis 2. Xxxxxxxxxxxx, 3.000 EUR im 1. bis 3. Kalenderjahr, 4.000 EUR im 1. bis 4. Kalenderjahr, 5.000 EUR im 1. bis 5. Xxxxxxxxxxxx, 5.000 EUR jährlich ab dem 6. Kalenderjahr.
b) Auf den jeweiligen Höchstbetrag werden - zuerst die für zahnärztliche Leistungen erstattungsfähigen Beträ- ge Beträge für vorbeugende Maßnahmen, Zahnbehandlung und Inlays und - danach die erstattungsfähigen Beträge für Zahnersatz, Zahn- und Kieferregulierung, funktionsanalytische und funktionsthera- peutische Maßnahmen sowie für zahntechnische Leistungen für Inlays angerechnet.
c) Zahntechnische Leistungen werden für die Berücksichtigung der Höchstbeträge dem Kalenderjahr zugeordnet, in dem die angefer- tigten angefertig- ten Materialien vom Zahnarzt bzw. Kieferorthopäden eingegliedert werden.
d) Die Höchstbeträge gelten nicht für einen nachweislich durch Unfall verursachten Versicherungsfall, sofern sich der Unfall nach Vertrags- abschluss Ver- tragsabschluss ereignet hat.
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Leistungsbegrenzung. a) Der Leistungsanspruch für alle erstattungsfähigen Aufwendungen gemäß I.1.3.2 I.1.2.2 zusammen errechnet sich unter Berücksichtigung der jeweils nach I.1.3.2 I.1.2.2 maßgeblichen Erstattungsprozentsätze höchs- tens aus einem erstattungsfähigen Betrag (Höchstbetrag) von insgesamt: 1.000 EUR im 1. KalenderjahrKaxxxxxxxxxx, 2.000 EUR im 1. bis 2. XxxxxxxxxxxxKaxxxxxxxxxx, 3.000 EUR im 1. bis 3. Kalenderjahr, 4.000 EUR im 1. bis 4. Kalenderjahr, 5.000 EUR im 1. bis 5. XxxxxxxxxxxxKaxxxxxxxxxx, 5.000 EUR jährlich ab dem 6. Kalenderjahr.
b) Auf den jeweiligen Höchstbetrag werden - zuerst die für zahnärztliche Leistungen erstattungsfähigen Beträ- ge Beträge für vorbeugende Maßnahmen, Zahnbehandlung und Inlays und - danach die erstattungsfähigen Beträge für Zahnersatz, Zahn- und Kieferregulierung, funktionsanalytische und funktionsthera- peutische Maßnahmen sowie für zahntechnische Leistungen für Inlays angerechnet.
c) Zahntechnische Leistungen werden für die Berücksichtigung der Höchstbeträge dem Kalenderjahr zugeordnet, in dem die angefer- tigten angefertig- ten Materialien vom Zahnarzt bzw. Kieferorthopäden eingegliedert werden.
d) Die Höchstbeträge gelten nicht für einen nachweislich durch Unfall verursachten Versicherungsfall, sofern sich der Unfall nach Vertrags- abschluss Ver- tragsabschluss ereignet hat.
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