Common use of Leistungsbegrenzung Clause in Contracts

Leistungsbegrenzung. a) Der Leistungsanspruch für alle erstattungsfähigen Aufwendungen gemäß I.1.1.2 zusammen errechnet sich unter Berücksichtigung der jeweils nach I.1.1.2 maßgeblichen Erstattungsprozentsätze höchs- tens aus einem erstattungsfähigen Betrag (Höchstbetrag) von insgesamt: 1.000 EUR im 1. Xxxxxxxxxxxx, 2.000 EUR im 1. bis 2. Xxxxxxxxxxxx, 3.000 EUR im 1. bis 3. Kalenderjahr, 4.000 EUR im 1. bis 4. Kalenderjahr, 5.000 EUR im 1. bis 5. Xxxxxxxxxxxx, 5.000 EUR jährlich ab dem 6. Kalenderjahr. Maßgeblich für die genannten Zeiträume ist der Beginn der Versi- cherung nach Tarif uni-ZZ-Spezial. Beginnt der Tarif der versicher- ten Person nicht am 1.1., so gilt die Zeit vom Versicherungsbeginn bis zum 31.12. als erstes Kalenderjahr.

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Leistungsbegrenzung. a) Der Leistungsanspruch für alle erstattungsfähigen Aufwendungen gemäß I.1.1.2 zusammen errechnet sich unter Berücksichtigung der jeweils nach I.1.1.2 maßgeblichen Erstattungsprozentsätze höchs- tens aus einem erstattungsfähigen Betrag (Höchstbetrag) von insgesamt: 1.000 EUR im 1. Xxxxxxxxxxxx, 2.000 EUR im 1. bis 2. Xxxxxxxxxxxx, 3.000 EUR im 1. bis 3. Kalenderjahr, 4.000 EUR im 1. bis 4. Kalenderjahr, 5.000 EUR im 1. bis 5. Xxxxxxxxxxxx, 5.000 EUR jährlich ab dem 6. Kalenderjahr. Maßgeblich für die genannten Zeiträume ist der Beginn der Versi- cherung nach Tarif uni-ZZ-Spezial. Beginnt der Tarif der versicher- ten versicherten Person nicht am 1.1., so gilt die Zeit vom Versicherungsbeginn bis zum 31.12. als erstes Kalenderjahr.

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Leistungsbegrenzung. a) Der Leistungsanspruch für alle erstattungsfähigen Aufwendungen gemäß I.1.1.2 zusammen errechnet sich unter Berücksichtigung der jeweils nach I.1.1.2 maßgeblichen Erstattungsprozentsätze höchs- tens höchstens aus einem erstattungsfähigen er- stattungsfähigen Betrag (Höchstbetrag) von insgesamt: 1.000 EUR im 1. Xxxxxxxxxxxx, 2.000 EUR im 1. bis 2. Xxxxxxxxxxxx, 3.000 EUR im 1. bis 3. Kalenderjahr, 4.000 EUR im 1. bis 4. Kalenderjahr, 5.000 EUR im 1. bis 5. Xxxxxxxxxxxx, 5.000 EUR jährlich ab dem 6. Kalenderjahr. Maßgeblich für die genannten Zeiträume ist der Beginn der Versi- cherung nach Tarif uni-ZZ-Spezial. Beginnt der Tarif der versicher- ten Person nicht am 1.1., so gilt die Zeit vom Versicherungsbeginn bis zum 31.12. als erstes Kalenderjahr.

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Leistungsbegrenzung. a) Der Leistungsanspruch für alle erstattungsfähigen Aufwendungen gemäß I.1.1.2 zusammen errechnet sich unter Berücksichtigung der jeweils nach I.1.1.2 maßgeblichen Erstattungsprozentsätze höchs- tens aus einem erstattungsfähigen Betrag (Höchstbetrag) von insgesamt: 1.000 EUR im 1. Xxxxxxxxxxxx, 2.000 EUR im 1. bis 2. Xxxxxxxxxxxx, 3.000 EUR im 1. bis 3. Kalenderjahr, 4.000 EUR im 1. bis 4. Kalenderjahr, 5.000 EUR im 1. bis 5. Xxxxxxxxxxxx, 5.000 EUR jährlich ab dem 6. Kalenderjahr. Maßgeblich für die genannten Zeiträume ist der Beginn der Versi- cherung nach Tarif uni-ZZ-Spezial. Beginnt der Tarif der versicher- ten Person versicherten Per- son nicht am 1.1., so gilt die Zeit vom Versicherungsbeginn bis zum 31.12. als erstes Kalenderjahr.

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Samples: www.universa.de

Leistungsbegrenzung. a) Der Leistungsanspruch für alle erstattungsfähigen Aufwendungen gemäß I.1.1.2 zusammen errechnet sich unter Berücksichtigung der jeweils nach I.1.1.2 maßgeblichen Erstattungsprozentsätze höchs- tens aus einem erstattungsfähigen Betrag (Höchstbetrag) von insgesamt: 1.000 EUR im 1. XxxxxxxxxxxxKaxxxxxxxxxx, 2.000 EUR im 1. bis 2. XxxxxxxxxxxxKaxxxxxxxxxx, 3.000 EUR im 1. bis 3. Kalenderjahr, 4.000 EUR im 1. bis 4. Kalenderjahr, 5.000 EUR im 1. bis 5. XxxxxxxxxxxxKaxxxxxxxxxx, 5.000 EUR jährlich ab dem 6. Kalenderjahr. Maßgeblich für die genannten Zeiträume ist der Beginn der Versi- cherung nach Tarif uni-ZZ-Spezial. Beginnt der Tarif der versicher- ten Person versicherten Per- son nicht am 1.1., so gilt die Zeit vom Versicherungsbeginn bis zum 31.12. als erstes Kalenderjahr.

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Leistungsbegrenzung. a) Der Leistungsanspruch für alle erstattungsfähigen Aufwendungen gemäß I.1.1.2 zusammen errechnet sich unter Berücksichtigung der jeweils nach I.1.1.2 maßgeblichen Erstattungsprozentsätze höchs- tens höchstens aus einem erstattungsfähigen er- stattungsfähigen Betrag (Höchstbetrag) von insgesamt: 1.000 EUR im 1. Xxxxxxxxxxxx, 2.000 EUR im 1. bis 2. Xxxxxxxxxxxx, 3.000 EUR im 1. bis 3. Kalenderjahr, 4.000 EUR im 1. bis 4. Kalenderjahr, 5.000 EUR im 1. bis 5. Xxxxxxxxxxxx, 5.000 EUR jährlich ab dem 6. Kalenderjahr. Maßgeblich für die genannten Zeiträume ist der Beginn der Versi- cherung Versiche- rung nach Tarif uni-ZZ-Spezial. Beginnt der Tarif der versicher- ten versicherten Person nicht am 1.1., so gilt die Zeit vom Versicherungsbeginn bis zum 31.12. als erstes Kalenderjahr.

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