Common use of Leistungserweiterung/Wiederherstellung der Versicherung Clause in Contracts

Leistungserweiterung/Wiederherstellung der Versicherung. (14) Die Absätze 1 bis 13 gelten bei einer unsere Leistungspflicht erweitern- den Änderung oder bei einer Wiederherstellung der Versicherung entspre- chend. Die Fristen nach Absatz 12 beginnen mit der Änderung oder Wieder- herstellung der Versicherung bezüglich des geänderten oder wiederhergestell- ten Teils neu zu laufen.

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Samples: www.sparkasse-duisburg.de, www.sparkasse-koelnbonn.de, www.ksklb.de

Leistungserweiterung/Wiederherstellung der Versicherung. (14) Die Absätze 16. Nr. 1 bis 13 Nr. 15 gelten bei einer unsere Leistungspflicht erweitern- den erweiternden Änderung oder bei einer Wiederherstellung der Versicherung entspre- chendentsprechend. Die Fristen nach Absatz 12 Nr. 14 beginnen mit der Änderung oder Wieder- herstellung Wiederherstellung der Versicherung bezüglich des geänderten oder wiederhergestell- ten wiederher- gestellten Teils neu zu laufen.

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Samples: www.interrisk.de, content.morgenundmorgen.com, www.interrisk.de

Leistungserweiterung/Wiederherstellung der Versicherung. (14) Die Absätze 15. Nr. 1 bis 13 Nr. 14 gelten bei einer unsere Leistungspflicht erweitern- den erweiternden Änderung oder bei einer Wiederherstellung der Versicherung entspre- chendentsprechend. Die Fristen nach Absatz 12 Nr. 13 beginnen mit der Änderung oder Wieder- herstellung Wiederherstellung der Versicherung bezüglich des geänderten oder wiederhergestell- ten wiederherge- stellten Teils neu zu laufen.

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Samples: www.interrisk.de, www.interrisk.de, www.interrisk.de

Leistungserweiterung/Wiederherstellung der Versicherung. (1416) Die Absätze 1 (1) bis 13 (15) gelten bei einer unsere Leistungspflicht erweitern- den erweiternden Änderung oder bei einer Wiederherstellung der Versicherung entspre- chendVer- sicherung entsprechend. Die Fristen nach Absatz 12 Abs. (14) beginnen mit der Änderung oder Wieder- herstellung Wiederherstellung der Versicherung bezüglich des geänderten oder wiederhergestell- ten wiederhergestellten Teils neu zu laufen.

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Samples: www.universa.de, www.universa.de, www.universa.de

Leistungserweiterung/Wiederherstellung der Versicherung. (15) Die Abs. (1) bis (14) Die Absätze 1 bis 13 gelten bei einer unsere Leistungspflicht erweitern- den er- weiternden Änderung oder bei einer Wiederherstellung der Versicherung entspre- chendVer- sicherung entsprechend. Die Fristen nach Absatz 12 Abs. (13) beginnen mit der Änderung oder Wieder- herstellung Wiederherstellung der Versicherung bezüglich des geänderten oder wiederhergestell- ten wiederhergestellten Teils neu zu laufen.

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Samples: www.universa.de, www.universa.de, www.universa.de

Leistungserweiterung/Wiederherstellung der Versicherung. (14) 16 Die Absätze 1 bis 13 15 gelten bei einer unsere Leistungspflicht erweitern- den erweiternden Änderung oder bei einer Wiederherstellung der Versicherung entspre- chendentsprechend. Die Fristen nach Absatz 12 13 beginnen mit der Änderung oder Wieder- herstellung Wiederherstellung der Versicherung bezüglich des geänderten oder wiederhergestell- ten wiederhergestellten Teils neu zu laufen.

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Samples: www.mildac.ie, www.mildac.ie

Leistungserweiterung/Wiederherstellung der Versicherung. (14) Die Absätze 16. Nr. 1 bis 13 Nr. 15 gelten bei einer unsere Leistungspflicht erweitern- den erweiternden Änderung oder bei einer Wiederherstellung der Versicherung entspre- chendentsprechend. Die Fristen nach Absatz 12 Nr. 14 beginnen mit der Änderung oder Wieder- herstellung Wiederherstellung der Versicherung bezüglich des geänderten oder wiederhergestell- ten wiederherge- stellten Teils neu zu laufen.

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Samples: www.interrisk.de

Leistungserweiterung/Wiederherstellung der Versicherung. (14) 18 Die Absätze 1 bis 13 15 gelten bei einer unsere Leistungspflicht erweitern- den erweiternden Änderung oder bei einer Wiederherstellung der Versicherung entspre- chendentsprechend. Die Fristen nach Absatz 12 13 beginnen mit der Änderung oder Wieder- herstellung Wiederherstellung der Versicherung bezüglich des geänderten oder wiederhergestell- ten wiederhergestellten Teils neu zu laufen.

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Samples: www.mildac.ie

Leistungserweiterung/Wiederherstellung der Versicherung. (14) 18 Die Absätze 1 bis 13 17 gelten bei einer unsere Leistungspflicht erweitern- den erweiternden Änderung oder bei einer Wiederherstellung der Versicherung entspre- chendentsprechend. Die Fristen nach Absatz 12 15 beginnen mit der Änderung oder Wieder- herstellung Wiederherstellung der Versicherung bezüglich des geänderten oder wiederhergestell- ten wiederhergestellten Teils neu zu laufen.

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Samples: www.mildac.ie

Leistungserweiterung/Wiederherstellung der Versicherung. (14) Die Absätze 1 bis 13 gelten bei einer unsere Leistungspflicht erweitern- den Leistungs- pflicht erweiternden Änderung oder bei einer Wiederherstellung Wiederherstel- lung der Versicherung entspre- chendentsprechend. Die Fristen nach Absatz 12 beginnen mit der Änderung oder Wieder- herstellung Wiederherstellung der Versicherung bezüglich des geänderten oder wiederhergestell- ten wiederherge- stellten Teils neu zu laufen.

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Samples: Einlösungsbeitrag

Leistungserweiterung/Wiederherstellung der Versicherung. (14) 15. Die Absätze 1 bis 13 14 gelten bei einer unsere Leistungspflicht erweitern- den erweiternden Änderung oder bei einer Wiederherstellung der Versicherung entspre- chendentsprechend. Die Fristen nach Absatz 12 beginnen begin- nen mit der Änderung oder Wieder- herstellung Wiederherstellung der Versicherung bezüglich des geänderten oder wiederhergestell- ten wiederhergestellten Teils neu zu laufen.

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Samples: content.morgenundmorgen.com

Leistungserweiterung/Wiederherstellung der Versicherung. (14) 15. Die Absätze 1 bis 13 14 gelten bei einer unsere Leistungspflicht erweitern- den erweiternden Änderung oder bei einer Wiederherstellung der Versicherung entspre- chendentsprechend. Die Fristen nach Absatz 12 13 beginnen mit der Änderung oder Wieder- herstellung Wiederherstellung der Versicherung bezüglich des geänderten oder wiederhergestell- ten wiederhergestellten Teils neu zu laufen.

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Samples: content.morgenundmorgen.com

Leistungserweiterung/Wiederherstellung der Versicherung. (1416) Die Absätze 1 bis 13 15 gelten bei einer unsere Leistungspflicht erweitern- den erwei- ternden Änderung oder bei einer Wiederherstellung der Versicherung entspre- chendentsprechend. Die Fristen nach Absatz 12 14 beginnen mit der Änderung oder Wieder- herstellung Wiederherstellung der Versicherung bezüglich des geänderten oder wiederhergestell- ten wiederhergestellten Teils neu zu laufen.

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Samples: www.bestatter.de

Leistungserweiterung/Wiederherstellung der Versicherung. (14) 15. Die Absätze 1 bis 13 14 gelten bei einer unsere Leistungspflicht erweitern- den Leistungs- pflicht erweiternden Änderung oder bei einer Wiederherstellung Wiederherstel- lung der Versicherung entspre- chendentsprechend. Die Fristen nach Absatz 12 Ab- satz 13 beginnen mit der Änderung oder Wieder- herstellung Wiederherstellung der Versicherung bezüglich des geänderten oder wiederhergestell- ten wieder- hergestellten Teils neu zu laufen.

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Samples: www.torsten-breitag.de

Leistungserweiterung/Wiederherstellung der Versicherung. (14) Die Absätze 1 bis 13 gelten bei einer unsere Leistungspflicht erweitern- den erweiternden Änderung oder bei einer Wiederherstellung der Versicherung entspre- chendentsprechend. Die Fristen nach Absatz 12 beginnen mit der Änderung oder Wieder- herstellung Wiederherstellung der Versicherung Ver- sicherung bezüglich des geänderten oder wiederhergestell- ten wiederhergestellten Teils neu zu laufen.

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Samples: www.sparkasse-rheine.de

Leistungserweiterung/Wiederherstellung der Versicherung. (1415) Die Absätze 1 bis 13 14 gelten bei einer unsere Leistungspflicht erweitern- den erweiternden Änderung oder bei einer Wiederherstellung der Versicherung entspre- chendentsprechend. Die Fristen nach Absatz 12 beginnen 13 begin- nen mit der Änderung oder Wieder- herstellung Wiederherstellung der Versicherung bezüglich des geänderten oder wiederhergestell- ten wiederhergestellten Teils neu zu laufen.

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Samples: Einlösungsbeitrag

Leistungserweiterung/Wiederherstellung der Versicherung. (1413) Die Absätze 1 bis 13 12 gelten bei einer unsere Leistungspflicht erweitern- den Änderung oder bei einer Wiederherstellung der Versicherung entspre- chend. Die Fristen nach Absatz 12 11 beginnen mit der Änderung oder Wieder- herstellung der Versicherung bezüglich des geänderten oder wiederhergestell- ten Teils neu zu laufen.

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Samples: www.sparkasse-witten.de

Leistungserweiterung/Wiederherstellung der Versicherung. (14) 15. Die Absätze Nummern 1 bis 13 14 gelten bei einer unsere Leistungspflicht erweitern- den erweiternden Änderung oder bei einer Wiederherstellung der Versicherung entspre- chendentsprechend. Die Fristen nach Absatz 12 Nr. 13 beginnen mit der Änderung oder Wieder- herstellung Wiederherstellung der Versicherung bezüglich des geänderten oder wiederhergestell- ten wiederhergestellten Teils neu zu laufen.

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Samples: fiseba.de