Zahlungsverpflichtung Musterklauseln

Zahlungsverpflichtung. 5.1 Der Kunde ermächtigt die Ikano Bank mit zweiter Unterzeichnung des Kaufscheines unwider- ruflich, die Kaufpreisforderungen oder Forderungen aus Leistungen vom angeschlossenen Kooperationspartner zu erwerben. Der Kunde ist seinerseits verpflichtet, gegenüber der Ikano Bank alle Forderungen, die durch die Verwendung des Kaufscheines entstehen, zu begleichen. 5.2 Die in Anspruch genommenen Beträge bezahlt der Kunde in monatlichen Raten, die gemäß der jeweils gültigen Pre-Notification von der Ikano Bank eingezogen werden. Das vom Kunden erteilte SEPA-Lastschriftmandat kann jederzeit vom Kunden widerrufen werden. Der Widerruf befreit den Kunden nicht von der Pflicht zur Zahlung des fälligen Forderungsbetrages. Am Ende eines jeden Kalenderjahres bekommt der Kunde von der Ikano Bank einen Kon- toauszug. Der jeweilig offene Saldo des Kunden wird auch auf dem Kundenbankkontoauszug ausgewiesen. Unregelmäßigkeiten bei der Ratenzahlung, insbesondere Rückbelastungen so- wie nachträgliche negative SCHUFA-/InfoScore Auskünfte, die den Kredit gefährdet erscheinen lassen, führen zu sofortiger Sperrung des Xxxxxx. Die bereits in Anspruch genommene Finanzie- rung wird unter den gesetzlichen Voraussetzungen zur Rückzahlung fällig. 5.3 Bis zur vollständigen Rückzahlung der durch Einkäufe des Kunden in Anspruch genommenen Beträge zahlt der Kunde keine Zinsen, es sei denn, er kommt in Zahlungsverzug (Ziff. 8). 5.4 Sollten Ratenzahlungen zu einem früheren oder späteren Termin oder abweichend von der um- seitig vereinbarten Höhe erfolgen, so ändern sich die Finanzierungsdaten entsprechend. 5.5 Eine vorzeitige Ablösung der Finanzierung ist jederzeit gebührenfrei möglich. 5.6 Während der Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren hat der Kunde die vertragliche Pflicht, für eine ausreichende Deckung seines Xxxxxx zu sorgen und die Einlösung der Lastschrift zu ermög- lichen. Für nicht eingelöste Lastschriften kann die Ikano Bank eine angemessene Gebühr be- rechnen (s. Preisverzeichnis, das bei allen angeschlossenen Kooperationspartnern ausliegt und zu einem späteren Zeitpunkt einseitig geändert werden kann). Dem Kunden bleibt der Nach- weis unbenommen, dass der Ikano Bank durch die Nichteinlösung der Lastschrift kein oder ein ge- ringerer Schaden entstanden ist.
Zahlungsverpflichtung. Zur Fixierung des Heimplatzes muss der Benützungsvertrag (alle Seiten) ausgefüllt und unterschrieben werden. Zwingend vorgegeben ist auch die Zustimmung zum SEPA- Lastschriftverfahren.
Zahlungsverpflichtung. Ändert oder bricht der Auftraggeber vorzeitig Aufträge, Arbeiten oder umfangreiche Planungen ab, wird der Auftraggeber alle angefallenen Kosten ersetzen und die RGPE von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt hiervon unberührt.
Zahlungsverpflichtung. 5.1 Der Kunde ermächtigt die Ikano Bank mit Unterzeichnung des Belastungsbeleges unwider- ruflich, die Kaufpreisforderungen oder Forderungen aus Leistungen von IKEA zu erwerben. Der Kunde ist seinerseits verpflichtet, gegenüber der Ikano Bank alle Forderungen, die durch die Verwendung der IKEA Finanzierungskarte entstehen, zu begleichen. 5.2 Die in Anspruch genommenen Beträge bezahlt der Kunde in monatlichen Raten, die gemäß der jeweils gültigen Pre-Notification von der Ikano Bank eingezogen werden. Das erteilte SEPA- Lastschriftmandat kann jederzeit vom Kunden widerrufen werden. Der Widerruf befreit den Kunden nicht von der Pflicht zur Zahlung des fälligen Forderungsbetrages. Die Ratenhöhe entspricht dem Betrag, den der Kunde auf dem Antrag angegeben hat; der Restbetrag kann geringer sein. Am Ende eines jeden Kalenderjahres bekommt der Kunde von der Ikano Bank einen Kontoauszug. Der jeweilig offene Saldo des Kunden wird auch auf dem Kundenbank- kontoauszug ausgewiesen. Unregelmäßigkeiten bei der Ratenzahlung, insbesondere Rück- belastungen sowie nachträgliche negative SCHUFA-/InfoScore-Auskünfte, die den Kredit ge- fährdet erscheinen lassen, führen zu sofortiger Sperrung der IKEA Finanzierungskarte. Der Kunde kann damit dann nicht mehr weiter einkaufen. Die bereits in Anspruch genommene Finanzierung wird unter den gesetzlichen Voraussetzungen zur Rückzahlung fällig. 5.3 Bis zur vollständigen Rückzahlung der durch Einkäufe des Kunden in Anspruch genommenen Beträge zahlt der Kunde auf die jeweils offen stehende Summe bei taggenauer Berechnung monatliche Zinsen, deren Höhe einem anfänglichen effektiven Jahreszins von 6,99 % (Nomi- nalzins 6,78 % p. a.[fest]) entspricht. Die Zinsen sind in der jeweiligen Rate enthalten. 5.4 Anzahl der Raten und Laufzeit ergeben sich aus der Höhe des Finanzierungsbetrages und der vom Kunden gewünschten monatlichen Rate. 5.5 Sollten Ratenzahlungen zu einem früheren oder späteren Termin oder abweichend von der umseitig vereinbarten Höhe erfolgen, so ändern sich die Finanzierungsdaten hinsichtlich der letzten Rate, der Zinsen und des effektiven Jahreszinses entsprechend. 5.6 Eine vorzeitige Ablösung der Finanzierung ist jederzeit gebührenfrei möglich. 5.7 Während der Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren hat der Kunde die vertragliche Pflicht, für eine ausreichende Deckung seines Xxxxxx zu sorgen und die Einlösung der Lastschrift zu ermöglichen. Für nicht eingelöste Lastschriften kann die Ikano Bank eine angemessene Ge- bühr ber...
Zahlungsverpflichtung. Der von der Berechnungspartei berechnete Schlussabrechnungsbetrag ist (i) von der anderen Partei an diese Partei zu zahlen, wenn er positiv ist, und (ii) von dieser Partei an die andere Partei zu zahlen, wenn er negativ ist. Im letzteren Fall entspricht der zu zahlende Betrag dem absoluten Wert des Schlussabrechnungsbetrages.
Zahlungsverpflichtung. Die Firma haftet der Sparkasse/Landesbank für alle durch den Einsatz der unter diesem Vertrag emittierten Kreditkarten entstandenen Verpflichtun- gen. Ferner haftet die Firma der Sparkasse/Landesbank für Schäden aus missbräuchlichen Verfügungen, für welche der Karteninhaber nach Nummer 11 der Bedingungen für die MasterCard Business/Corporate und Visa Card Business/Corporate einzustehen hat. Überschreitungen des Gesamtverfü- gungsrahmens bzw. des individuellen Verfügungsrahmens des Karten- inhabers lassen die Haftung von Karteninhaber/Firma unberührt. Im Falle der Kündigung des Rahmenvertrages/Ausscheidens des Kartenin- habers (nach Nummer 9) haftet die Firma bis zur Rückgabe der Karten an die Sparkasse/Landesbank für sämtliche mit den Karten getätigten Umsätze.
Zahlungsverpflichtung. Vereinbarung Fälligkeit Betrag
Zahlungsverpflichtung. Die Firma haftet der Bank für alle durch den Einsatz der unter diesem Vertrag emittierten Kreditkarten entstandenen Verpflichtungen. Ferner haftet die Firma der Bank für Schäden aus missbräuchlichen Verfügungen, für welche der Kar- teninhaber nach Nummer 11 der Bedingungen für die Mastercard Busi- ness/Corporate und Visa Card Business/Corporate (Kreditkarte) einzustehen hat. Überschreitungen des Gesamtverfügungsrahmens bzw. des individuellen Verfü- gungsrahmens des Karteninhabers lassen die Haftung von Karteninhaber/Firma unberührt. Im Falle der Kündigung des Rahmenvertrages/Ausscheidens des Karteninhabers (nach Nummer 9) haftet die Firma bis zur Rückgabe der Karten an die Bank für sämtliche mit den Karten getätigten Umsätze.
Zahlungsverpflichtung. Der Kunde ist verpflichtet, die Entgelte gemäß dem jeweils vereinbarten Vertrag, einer möglichen Preisliste (s. „Entgelt/Preisliste“) und aufgrund seiner Nutzung bzw. Leistungsinanspruchnahme zu zahlen, die sich auf Grund seines Vertrages ergeben.
Zahlungsverpflichtung. 6.1 Der Kontoinhaber ist gegenüber der Bank zur Zah- lung von Ladebeträgen für ein Prepaid-Mobilfunk- Konto, die unter Verwendung einer registrierten SIM- Karte autorisiert worden sind, verpflichtet. Die Erfüllung dieser Zahlungsverpflichtung hat durch Einzugsermäch- tigungslastschrift zugunsten der DZ BANK für Rech- nung der Bank zu erfolgen. Die Zahlungsverpflichtung des Kontoinhabers beschränkt sich auf den jeweils autorisierten Betrag und ist auf den jeweils geltenden Verfügungsrahmen beschränkt. Der Kontoinhaber er- mächtigt die DZ BANK, Geldbeträge in der Höhe der autorisierten Ladebeträge innerhalb des vereinbarten Verfügungsrahmens von dem bei der Registrierung zum Mobilen Aufladeservice angegebenen Konto des Kontoinhabers per Lastschrift einzuziehen (Einzugser- mächtigung). 6.2 Die Ausführungsbedingungen für die Einzugser-