Während der Vertragslaufzeit Musterklauseln

Während der Vertragslaufzeit. Sie müssen uns unverzüglich mitteilen: • Ende Ihres Beschäftigungsverhältnisses, Änderung Ihrer Anschrift und Wegfall des Entgelts bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis • Bei Verträgen mit Riester-Förderung: Jede Änderung, die zu einer Minderung oder zum Wegfall des Zulagenan- spruchs nach dem Einkommenssteuergesetz führt, zum Beispiel bei Wegfall des Bezuges von Kindergeld, einer Änderung der Zuordnung der Kinderzulage, bei Abschluss weiterer Altersvorsorgeverträge und bei Aufgabe des inländischen Wohnsitzes. • Die Rente ist in Textform zu beantragen. Die von der kvw-Zusatzversorgung geforderten Unterlagen (zum Beispiel eine Lebensbescheinigung) sind beizufügen. Der Anspruch auf die Rente wegen Erwerbsminderung oder die Wai- senrente ist der kvw-Zusatzversorgung durch Vorlage des Bescheides der deutschen gesetzlichen Rentenversiche- rung nachzuweisen, soweit ein solcher vorliegt. Sofern Sie nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, benötigen wir das Gutachten eines durch uns zu bestimmenden Facharztes, dass eine Erwerbsminderung im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung vorliegt. Für Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, jedoch mangels versicherungsrechtlicher Voraussetzungen (zum Beispiel mangels Erfüllung der allgemeinen Wartezeit oder mangels Vorhandensein von Pflichtbeitragszeiten), keine Rente ausgezahlt bekommen, gilt Entsprechendes.
Während der Vertragslaufzeit. Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsfall durch eine der nachfolgend aufgeführten, von der jeweiligen versicherten Person vorgenommenen Handlungen verursacht worden ist:
Während der Vertragslaufzeit. Teilen Sie uns neue Umstände oder Risiken, die nach Vertragsschluss entstanden sind mit, z.B. Änderung des Familienstandes, Anschaffung eines Hundes. Eine Aufforderung dazu kann auch durch einen Hinweis auf der Prämienrechnung erfolgen. Einzelheiten zu den Obliegenheiten und den Folgen Ihrer Nichtbeachtung entnehmen Sie bitte den Ziffern 13.1 und 26 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur IDEAL PrivatHaftpflicht (AB_IPH_0313). Melden Sie uns unverzüglich jedes Schadenereignis, das einen Haftpflichtanspruch zur Folge haben könnte. Wir sind über unsere Service-Hotline 030/ 25 87 444 täglich 24 Stunden erreichbar. Gern können Sie Ihren Schaden auch auf unserer Internetseite melden. Bitte gehen Sie hierzu auf xxx.xxxxx-xxxxxxxxxxxx.xx. Schildern Sie uns so genau wie möglich den Schaden, übermitteln Sie uns alle angeforderten Schriftstücke sowie alle gerichtlichen oder behördlichen Verfahren, die im Zusammenhang mit dem Schaden gegen Sie erhoben werden (z. B. Mahnverfahren, staatsanwaltliches Verfahren, Klage und Anklage, Streitverkündung). Legen Sie gegen diese, auch ohne besondere Aufforderung, fristgerecht Rechtsmittel ein. Einzelheiten zu den Obliegenheiten und den Folgen Ihrer Nichtbeachtung finden Sie in den Ziffern 24 und 25 der Allgemeinen Versicherungs- bedingungen.

Related to Während der Vertragslaufzeit

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.