Common use of Leistungsfrist Clause in Contracts

Leistungsfrist. 5.1 Die Einhaltung der vereinbarten Leistungsfrist setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen uns und dem Kunden geklärt sind und der Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, verlängert sich die Leistungsfrist angemessen. Dies gilt nicht, wenn die Verzögerung durch uns zu vertreten ist.

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Leistungsfrist. 5.1 1. Die Einhaltung der vereinbarten Leistungsfrist setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen techni- schen Fragen zwischen uns und dem Kunden geklärt sind und der Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, verlängert sich die Leistungsfrist angemessen. Dies gilt nicht, wenn die Verzögerung durch uns zu vertreten ist.

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Samples: www.instron.com

Leistungsfrist. 5.1 Die Einhaltung der vereinbarten Leistungsfrist setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen uns und dem Kunden Besteller geklärt sind und der Kunde Besteller alle ihm obliegenden Verpflichtungen erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, verlängert sich die Leistungsfrist angemessen. Dies gilt nicht, wenn die Verzögerung durch uns zu vertreten ist.

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Leistungsfrist. 5.1 Die Einhaltung der vereinbarten Leistungsfrist setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen uns und dem Kunden Besteller geklärt sind und der Kunde dieser alle ihm obliegenden Verpflichtungen erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, verlängert sich die Leistungsfrist angemessen. Dies gilt nicht, wenn die Verzögerung durch uns zu vertreten ist.

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Samples: www.dsa.de

Leistungsfrist. 5.1 1. Die Einhaltung der vereinbarten Leistungsfrist setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen uns und dem Kunden geklärt sind und der Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, verlängert sich die Leistungsfrist angemessen. Dies gilt nicht, wenn die Verzögerung durch uns zu vertreten ist.

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Leistungsfrist. 5.1 1. Die Einhaltung der vereinbarten Leistungsfrist setzt voraus, dass daß alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen uns und dem Kunden geklärt sind und der Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, verlängert sich die Leistungsfrist angemessen. Dies gilt nicht, wenn die Verzögerung durch uns zu vertreten ist. entsprechenden Teil der Vergütung.

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