Leistungsstörungen und Gewährleistung. 11.1 A-Trust schuldet bei der Leistungserbringung keinen bestimmten Erfolg und haftet nicht für Mängel, die als Konsequenz unvollständiger oder fehlerhafter Angaben von Kund:innen entstanden sind. 11.2 Kund:innen sind für die Auswahl der Lieferungen und/oder Leistungen selbst verantwortlich und tragen das Risiko, dass diese ihren Bedürfnissen entsprechen. A-Trust übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die Lieferungen und/oder Leistungen die von Kund:innen vorausgesetzten Eigenschaften haben. 11.3 A-Trust leistet dafür Gewähr, dass Software bzw. Hardware die im jeweiligen Angebot festgelegten Spezifikationen zum Zeitpunkt der Übergabe/der Zurverfügungstellung erfüllen. Die Beweislast für das Vorliegen von Mängeln tragen Kund:innen. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit ist ausgeschlossen. 11.4 Bei angebotsgegenständlichen Leistungen mit Abnahmepflicht wird A-Trust festgestellte Fehler in angemessener Frist beheben. Für nach der Abnahme festgestellte Mängel ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Solche Mängel und/oder Fehler werden im Rahmen einer Wartungs- und Supportvereinbarung behandelt (sofern eine solche abgeschlossen wurde). 11.5 Alle sonstigen Leistungen haben Kund:innen auf Mängel zu untersuchen. Festgestellte Mängel sind A-Trust binnen fünf Kalendertagen nach Übergabe/Zurverfügungstellung der Leistung schriftlich bekannt zu geben. Versteckte Mängel sind binnen fünf Kalendertagen nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. Die Xxxx der Gewährleistungsbehelfe obliegt A-Trust. Gewährleistungsansprüche können längstens binnen 6 Monaten ab Übergabe der betroffenen Leistung gerichtlich geltend gemacht werden. Eine etwaige außergerichtliche Bekanntgabe von Mängeln kann nach Ablauf der Frist zur gerichtlichen Geltendmachung nicht als Einrede gegen Zahlungsklagen geltend gemacht werden. 11.6 Keine Gewährleistung besteht für Mängel und Fehler, die nicht der Sphäre von A-Trust zuzurechnen sind. Der Gewährleistungsausschluss umfasst insb. Mängel, die auf unsachgemäße Bedienung, unautorisierten Eingriff durch Dritte, ungeeignete IT-Infrastruktur der Kund:innen, Schnittstellen oder auf Transportschäden zurückzuführen sind. 11.7 Gewähren herstellende Unternehmen der von A-Trust gelieferten Hardware oder Software Garantien, wird A-Trust Kund:innen bei deren Geltendmachung unterstützen oder die jeweilige Garantie für die Kund:innen geltend machen. Für die Ansprüche der Kund:innen sind dabei alleine die Garantiebestimmungen des jeweiligen Produktes maßgeblich. 11.8 Soweit und solange Verpflichtungen infolge höherer Gewalt, wie zB Krieg, Terrorismus, Naturkatastrophen, Feuer, Streik, Aussperrung, Embargo, hoheitliche Eingriffe, Ausfall der Stromversorgung, Ausfall von Transportmitteln, Ausfall von Telekommunikationsnetzen bzw Datenleitungen nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt werden können, stellt dies keine Vertragsverletzung dar.
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Leistungsstörungen und Gewährleistung. 11.1 A30.1 e.discom gewährleistet die Erbringung ihrer Leistungen nach dem anerkannten und üblichen Stand der Technik und unter Einhaltung aller anwendbaren Sicherheitsvorschriften. Sie erbringt ihre Leistungen im Rahmen ihrer technischen und betrieblichen Möglichkeiten. Dem Vertragspartner ist bekannt, dass eine 100%ige Verfügbarkeit von Telekommunikationsdiensten und Internetdienstleistungen nicht gewährleistet werden kann.
30.2 e.discom übernimmt keine Gewähr für Störungen von Leistungen der e.discom, die auf
(a) Eingriffe des Vertragspartners oder Dritter in Netzwerkinfrastrukturen,
(b) den ungeeigneten, unsachgemäßen oder fehlerhaften Anschluss an die Netzwerkinfrastrukturen durch Vertragspartner oder Dritte oder
(c) die fehlerhafte, unsachgemäße oder nachlässige Installation, Bedienung oder Behandlung der für die Inanspruchnahme von Leistungen der e.discom erforderlichen Geräte oder Systeme durch den Vertragspartner oder Dritte zurückzuführen sind, sofern sie nicht auf einem Verschulden der e.discom beruhen.
30.3 e.discom unterhält eine Störungs- und eine Kundendienst-Trust schuldet Hotline. Meldungen sind an diese Hotline zu richten. Nach Zugang einer Störungsmeldung ist e.discom zur Störungsbeseitigung im Rahmen ihrer technischen und betrieblichen Möglichkeiten verpflichtet.
30.4 Der Vertragspartner hat im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel, der Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen. Der Vertragspartner wird in angemessenem Umfang e.discom oder ihren Erfüllungsgehilfen bei der Leistungserbringung keinen bestimmten Erfolg Feststellung der Störungsursachen sowie bei deren Beseitigung unterstützen und haftet nicht für Mängelsie insbesondere sämtliche Reparatur-, die als Konsequenz unvollständiger Änderungs- oder fehlerhafter Angaben von Kund:innen entstanden sindnotwendigen Instandhaltungsarbeiten ausführen lassen.
11.2 Kund:innen sind 30.5 Der Vertragspartner hat die Kosten für die Auswahl der Lieferungen Entstörungs- und/oder Leistungen selbst verantwortlich und tragen das RisikoServicedienste zu übernehmen, dass diese ihren Bedürfnissen entsprechensofern sie nicht durch Mängel veranlasst sind, zu deren Beseitigung e.discom verpflichtet ist. A-Trust übernimmt keine Gewährleistung dafürStellt sich während einer vom Vertragspartner gewünschten Überprüfung heraus, dass die Lieferungen und/oder Leistungen ordnungsgemäß erbracht sind und ein Mangel nicht vorliegt, so trägt der Vertragspartner auch die von Kund:innen vorausgesetzten Eigenschaften habenKosten für den vergeblichen Einsatz, falls er bei zumutbarer Sorgfalt die Funktionsfähigkeit hätte erkennen können.
11.3 A-Trust leistet dafür Gewähr, dass Software bzw. Hardware die im jeweiligen Angebot festgelegten Spezifikationen zum Zeitpunkt der Übergabe/der Zurverfügungstellung erfüllen. Die Beweislast für das Vorliegen von Mängeln tragen Kund:innen. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit ist ausgeschlossen30.6 Ansprüche des Vertragspartners wegen Leistungsstörungen sind auf den sich aus Ziffer 18 dieser AGB ergebenden Haftungsumfang beschränkt.
11.4 Bei angebotsgegenständlichen Leistungen mit Abnahmepflicht 30.7 e.discom wird A-Trust festgestellte Fehler den Vertragspartner in angemessener Frist beheben. Für nach jedem Falle von einer längeren, vorübergehenden Leistungseinstellung oder -beschränkung in geeigneter Form über Art, Ausmaß und Dauer der Abnahme festgestellte Mängel ist Leistungseinstellung oder -beschränkung vorher unterrichten, soweit diese Leistungseinstellung oder -beschränkung vorhersehbar und die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Solche Mängel und/oder Fehler werden im Rahmen einer Wartungs- und Supportvereinbarung behandelt (sofern eine solche abgeschlossen wurde)Unterrichtung für e.discom zumutbar ist.
11.5 Alle sonstigen Leistungen haben Kund:innen auf Mängel zu untersuchen. Festgestellte Mängel sind A-Trust binnen fünf Kalendertagen nach Übergabe/Zurverfügungstellung der Leistung schriftlich bekannt zu geben. Versteckte Mängel sind binnen fünf Kalendertagen nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. Die Xxxx der Gewährleistungsbehelfe obliegt A-Trust. Gewährleistungsansprüche können längstens binnen 6 Monaten ab Übergabe der betroffenen Leistung gerichtlich geltend gemacht werden. Eine etwaige außergerichtliche Bekanntgabe von Mängeln kann nach Ablauf der Frist zur gerichtlichen Geltendmachung nicht als Einrede gegen Zahlungsklagen geltend gemacht werden.
11.6 Keine Gewährleistung besteht für Mängel und Fehler, die nicht der Sphäre von A-Trust zuzurechnen sind. Der Gewährleistungsausschluss umfasst insb. Mängel, die auf unsachgemäße Bedienung, unautorisierten Eingriff durch Dritte, ungeeignete IT-Infrastruktur der Kund:innen, Schnittstellen oder auf Transportschäden zurückzuführen sind.
11.7 Gewähren herstellende Unternehmen der von A-Trust gelieferten Hardware oder Software Garantien, wird A-Trust Kund:innen bei deren Geltendmachung unterstützen oder die jeweilige Garantie für die Kund:innen geltend machen. Für die Ansprüche der Kund:innen sind dabei alleine die Garantiebestimmungen des jeweiligen Produktes maßgeblich.
11.8 Soweit und solange Verpflichtungen infolge höherer Gewalt, wie zB Krieg, Terrorismus, Naturkatastrophen, Feuer, Streik, Aussperrung, Embargo, hoheitliche Eingriffe, Ausfall der Stromversorgung, Ausfall von Transportmitteln, Ausfall von Telekommunikationsnetzen bzw Datenleitungen nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt werden können, stellt dies keine Vertragsverletzung dar.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Internetzugangs Und Telefonieleistungen
Leistungsstörungen und Gewährleistung. 11.1 A-Trust schuldet bei der Leistungserbringung keinen bestimmten Erfolg und haftet nicht für Mängel, die als Konsequenz unvollständiger oder fehlerhafter Angaben von Kund:innen des Kunden entstanden sind.
11.2 Kund:innen sind Der Kunde ist für die Auswahl der Lieferungen und/oder Leistungen selbst verantwortlich und tragen trägt das Risiko, dass diese ihren seinen Bedürfnissen entsprechen. A-Trust übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die Lieferungen und/oder Leistungen die von Kund:innen vom Kunden vorausgesetzten Eigenschaften haben.
11.3 A-Trust leistet dafür Gewähr, dass Software bzw. Hardware die im jeweiligen Angebot festgelegten Spezifikationen zum Zeitpunkt der Übergabe/der Zurverfügungstellung erfüllen. Die Beweislast für das Vorliegen von Mängeln tragen Kund:innenträgt der Kunde. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gem. § 924 ABGB ist ausgeschlossen. A-Trust übernimmt keine Haftung für Mängel, die nach der Übergabe/Zurverfügungstellung aufgrund einer unterlassenen Aktualisierung hervortreten. Insb ist eine Aktualisierungspflicht iSd § 7 VGG ausgeschlossen.
11.4 Bei angebotsgegenständlichen Leistungen mit Abnahmepflicht wird A-Trust festgestellte Fehler in angemessener Frist beheben. Für nach der Abnahme festgestellte Mängel ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Solche Mängel und/oder Fehler werden im Rahmen einer Wartungs- und Supportvereinbarung behandelt (sofern eine solche abgeschlossen wurde).
11.5 Alle sonstigen Leistungen haben Kund:innen hat der Kunde gemäß § 377 ff UGB auf Mängel zu untersuchen. Festgestellte Mängel sind A-Trust binnen fünf Kalendertagen nach Übergabe/Zurverfügungstellung der Leistung schriftlich bekannt zu geben. Versteckte Mängel sind binnen fünf Kalendertagen nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. Die Xxxx der Gewährleistungsbehelfe obliegt A-Trust. Gewährleistungsansprüche können längstens binnen 6 Monaten ab Übergabe der betroffenen Leistung gerichtlich geltend gemacht werden. Eine etwaige außergerichtliche Bekanntgabe von Mängeln kann nach Ablauf der Frist zur gerichtlichen Geltendmachung nicht als Einrede gegen Zahlungsklagen geltend gemacht werden.
11.6 Keine Gewährleistung besteht für Mängel und Fehler, die nicht der Sphäre von A-Trust zuzurechnen sind. Der Gewährleistungsausschluss umfasst insb. Mängel, die auf unsachgemäße Bedienung, unautorisierten Eingriff durch Dritte, ungeeignete IT-Infrastruktur der Kund:innendes Kunden, Schnittstellen oder auf Transportschäden zurückzuführen sind.
11.7 Gewähren herstellende Unternehmen Hersteller der von A-Trust gelieferten Hardware oder Software Garantien, wird A-Trust Kund:innen den Kunden bei deren Geltendmachung unterstützen oder die jeweilige Garantie für die Kund:innen den Kunden geltend machen. Für die Ansprüche der Kund:innen des Kunden sind dabei alleine die Garantiebestimmungen des jeweiligen Produktes maßgeblich.
11.8 Soweit und solange Verpflichtungen infolge höherer Gewalt, wie zB Krieg, Terrorismus, Naturkatastrophen, Feuer, Streik, Aussperrung, Embargo, hoheitliche Eingriffe, Ausfall der Stromversorgung, Ausfall von Transportmitteln, Ausfall von Telekommunikationsnetzen bzw Datenleitungen nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt werden können, stellt dies keine Vertragsverletzung dar.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Dienstleistungen Und Lieferungen Im Bereich It
Leistungsstörungen und Gewährleistung. 11.1 A-Trust schuldet bei der Leistungserbringung keinen bestimmten Erfolg und haftet nicht für Mängel, die als Konsequenz unvollständiger oder fehlerhafter Angaben von Kund:innen des Kunden entstanden sind.
11.2 Kund:innen sind Der Kunde ist für die Auswahl der Lieferungen und/oder Leistungen selbst verantwortlich und tragen trägt das Risiko, dass diese ihren seinen Bedürfnissen entsprechen. A-Trust übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die Lieferungen und/oder Leistungen die von Kund:innen vom Kunden vorausgesetzten Eigenschaften haben.
11.3 A-Trust leistet dafür Gewähr, dass Software bzw. Hardware die im jeweiligen Angebot festgelegten Spezifikationen zum Zeitpunkt der Übergabe/der Zurverfügungstellung erfüllen. Die Beweislast für das Vorliegen von Mängeln tragen Kund:innen. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit ist ausgeschlossen.
11.4 Bei angebotsgegenständlichen Leistungen mit Abnahmepflicht wird A-Trust festgestellte Fehler in angemessener Frist beheben. Für nach der Abnahme festgestellte Mängel ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Solche Mängel und/oder Fehler werden im Rahmen einer Wartungs- und Supportvereinbarung behandelt (sofern eine solche abgeschlossen wurde).
11.5 Alle sonstigen Leistungen haben Kund:innen hat der Kunde auf Mängel zu untersuchen. Festgestellte Mängel sind A-Trust binnen fünf Kalendertagen nach Übergabe/Zurverfügungstellung der Leistung schriftlich bekannt zu geben. Versteckte Mängel sind binnen fünf Kalendertagen nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. Die Xxxx der Gewährleistungsbehelfe obliegt A-Trust. Gewährleistungsansprüche können längstens binnen 6 Monaten ab Übergabe der betroffenen Leistung gerichtlich geltend gemacht werden. Eine etwaige außergerichtliche Bekanntgabe von Mängeln kann nach Ablauf der Frist zur gerichtlichen Geltendmachung nicht als Einrede gegen Zahlungsklagen geltend gemacht werden.
11.6 Keine Gewährleistung besteht für Mängel und Fehler, die nicht der Sphäre von A-Trust zuzurechnen sind. Der Gewährleistungsausschluss umfasst insb. Mängel, die auf unsachgemäße Bedienung, unautorisierten Eingriff durch Dritte, ungeeignete IT-Infrastruktur der Kund:innendes Kunden, Schnittstellen oder auf Transportschäden zurückzuführen sind.
11.7 Gewähren herstellende Unternehmen Hersteller der von A-Trust gelieferten Hardware oder Software Garantien, wird A-Trust Kund:innen den Kunden bei deren Geltendmachung unterstützen oder die jeweilige Garantie für die Kund:innen den Kunden geltend machen. Für die Ansprüche der Kund:innen des Kunden sind dabei alleine die Garantiebestimmungen des jeweiligen Produktes maßgeblich.
11.8 Soweit und solange Verpflichtungen infolge höherer Gewalt, wie zB Krieg, Terrorismus, Naturkatastrophen, Feuer, Streik, Aussperrung, Embargo, hoheitliche Eingriffe, Ausfall der Stromversorgung, Ausfall von Transportmitteln, Ausfall von Telekommunikationsnetzen bzw Datenleitungen nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt werden können, stellt dies keine Vertragsverletzung dar.
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