Leistungsverständnis Musterklauseln

Leistungsverständnis. Die Intensiv-Therapeutischen Angebote zielen auf die Bearbeitung sexueller Gewaltformen ab. Das Konzept der „Intensiv-Therapeutischen Wohngruppe“ beinhaltet eine auf Zeit angelegte, deliktorientierte Behandlung, eingebettet in eine stationäre, intensivpädagogische Wohn- und Betreuungsform. Wesentliches Merkmal der Behandlung ist der Schutz potenzieller Opfer durch eine wirksame und nachhaltige Rückfallprävention. Neben der Verfügbarkeit der notwendigen therapeutischen und pädagogischen Hilfen stellt ein qualifiziertes Case-Management eine transparente und systematische Koordination aller beteiligten Einzeldienste und Personen in einem Gesamtprozess sicher. Durch die Integration dieses Behandlungsangebotes in das institutionelle Gesamtkonzept der Einrichtung stehen den Bewohnern darüber hinaus eine breite Palette von Diensten und Freizeitmöglichkeiten innerhalb eines internen Netzwerkes zur Verfügung. Die Dauer der Unterbringung richtet sich nach den Erfordernissen des Einzelfalles. Wir streben i. d. R. eine erfolgreiche Behandlung innerhalb eines Zeitrahmens von ca. 36 Monaten an. Durch die pädagogische Konzeption als Intensivwohnform sollen die Bewohner sowohl einzelfall- orientiert als auch auf der Basis der vorhandenen Gruppendynamik, gemeinsam die individuelle Problematik ihres übergriffigen Verhaltens bearbeiten. Die fließende Aufnahme der Bewohner in das Behandlungsprogramm und deren erfolgsabhängiges Ausscheiden sind integraler Bestandteil des Konzeptes und sorgen für eine Gruppenkonstellation, die sich durch differenzielle Entwick- lungsphasen der Bewohner auszeichnet. Eine Unterbringung in der „Intensiv-Therapeutischen-Wohngruppe“ vollzieht sich auf freiwilli- ger Basis. Ein „geschlossener Rahmen“ ist ausdrücklich nicht gegeben. Der Klient willigt in die Beschränkung seiner Bewegungsfreiheit innerhalb der offenen Strukturen ein, die im Verlauf der Unterbringung und in Abhängigkeit zum Behandlungserfolg systematisch gelockert und präzise abgestimmt wird. Dieser präventive Sicherheitsaspekt wird vor Beginn der Maßnahme erörtert und muss vom Jugendlichen, den Personensorgeberechtigten sowie allen Verfahrensbeteiligten akzeptiert werden. Zum Ansatz der deliktorientierten Arbeit gehört ein hohes Maß an prozessualer und inhaltli- cher Transparenz. Der Betroffene bewegt sich in einem Feld von professionellen Helfern und Angehörigen, innerhalb dessen es keine Geheimnisse gibt, sondern vielmehr ein Höchstmaß an Offenheit herrscht. Im Rahmen dieses Ansatzes...
Leistungsverständnis. Die sozialpädagogische Arbeit in einer Regelgruppe basiert auf der einzelfallbezogenen, psycho- sozialen Diagnose und der im Hilfeplan kontraktierten Fernziele. Im Vordergrund steht hier ein alltagspädagogisches Setting, in dem gezielte und situative, familienähnliche Angebote gemacht werden, um familiäre Rollenvarianten zu verarbeiten und zu lernen. Dies vollzieht sich auf der Basis eines Beziehungsangebotes und bietet die Möglichkeit unter- stützender und entwicklungsfördernder Erfahrungen, sowohl atmosphärisch, als auch in der Begegnung. Im Rahmen methodischer, sozialer Gruppenarbeit sind Erfahrungen sozialen Lernens und Verhaltens gewährleistet. Dabei orientiert sich die pädagogische Arbeit an einem ganzheitlichen Prozess, der pädagogische Einflussnahme bezogen auf Vergangenes, Gegenwärtiges und Zukünf- tiges der Gesamtentwicklung beinhaltet. Wesentlicher Bestandteil bei allen Überlegungen ist das Prinzip der Systemorientierung: Die Interdependenz der Einfluss- und Wirkfaktoren aus den Bereichen Gruppe, Schule und Ausbil- dung müssen berücksichtigt werden, woraus sich als zwingende Konsequenz eine eng abge- stimmte Vernetzung der pädagogischen Arbeit ergibt. Folgende Leistungsbereiche lassen sich entsprechend ableiten: • Entwicklungsunterstützung und -förderung - Begegnungschance - Ressourcennutzung - Familiäres Setting - Spontan- und Beratungsgespräche - Unterstützung in Schul- und Ausbildungsfragen • Lebenspraktisches Training • Gruppenarbeit • Fallbezogene, ganzheitliche Vernetzung • Freizeitpädagogische Maßnahmen • Elternarbeit
Leistungsverständnis. Das Leistungsverständnis des Intensivangebotes unterscheidet sich von dem des Regelan- gebotes (siehe 2.1.3.) vor allem durch folgende Merkmale: • Die Betreuungsangebote stellen ein verstärktes, intensiveres Personalangebot bezo- gen auf den einzelnen jungen Menschen zur Verfügung. Es wird mehr Zeit für den Beziehungsaufbau und die Gestaltung des Alltages als Grundlage für die soziale Reifung, sowie für die gezielte individualpädagogische Einzelförderung des jeweiligen jungen Menschen aufgewendet. • Durch eine verkleinerte Gruppengröße erfolgt eine Komplexitätsreduzierung. Es entstehen eine intensivere Strukturierung des Alltags, weniger Störungen, verbunden mit einem Zuwachs an Gestaltungsspielraum für individuelle, situative Regelungen und einer besseren Kriseninterventionsmöglichkeit. • Es erfolgt eine umfangreichere und gezieltere Integration therapeutischer Leistungen und Fördermöglichkeiten im Gruppenalltag. Therapeutische Prozesse werden ange- regt und bei entsprechender Motivation der jungen Menschen mit dem Therapeuten abgesprochen und durchgeführt. • Vermehrte erlebnispädagogische Anteile im Gruppenalltag
Leistungsverständnis. Das Leistungsverständnis des Angebotes mit niedrigerem Betreuungsaufwand I ist durch die Einschränkung von Grundleistungen durch folgende Merkmale im Vergleich zum Regelangebot gekennzeichnet. Auch wenn die jungen Menschen, die im Angebot mit niedrigerem Betreuungsaufwand I untergebracht sind, in 2 Wohngruppen leben, so spielen Gruppenarbeit und gruppendynami- sche Prozesse eher eine untergeordnete Rolle. Der methodische Ansatz ist die soziale Einzelfall- hilfe. Die ErzieherInnen der beiden Wohngruppen verstehen sich von ihrem institutionellen Auftrag und Selbstverständnis als Berater und Begleiter im Sinne von Coaching. Im pädagogischen Alltag werden individuell auf den Einzelfall abgestimmte Hilfen gewährt. Großen Raum nehmen dabei Einzelgespräche ein, in denen es um die Aufarbeitung und Reflektion von Proble- men bei Alltagsanforderungen in Gruppe, Schule und Ausbildung oder im sozialen Bereich im Umgang mit Gleichaltrigen, Erwachsenen und Eltern geht. Das Angebot mit niedrigerem Betreuungsaufwand I ist räumlich und inhaltlich so strukturiert, dass die jungen Menschen, die in diesem Wohnbereich leben, ihren Alltag in größtmöglicher Selbständigkeit gestalten und regeln müssen. Dazu gehören u.a.: • Umgang mit Behörden, Schriftverkehr, Kaufverträge • Umgang mit größeren Geldbeträgen bei in der Regel monatlicher Auszahlung von Taschen- Kleider- und Lebensmittelgeld • Einkäufe • Zubereitung von Mahlzeiten (Ausnahme: das Mittagessen kann in der Cafeteria eingenommen werden) • Ordnung und Hygiene im eigenen Wohnbereich • Körperhygiene • Wäschepflege • Außenorientierung/eigene Freizeitgestaltung • intensive Arbeits-/Beschäftigungsvermittlung • Arbeitsplatz- und Wohnungssuche • ...

Related to Leistungsverständnis

  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.