Leitungswasserschäden Musterklauseln

Leitungswasserschäden. Leitungswasser ist Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist aus:
Leitungswasserschäden. Leitungswasser ist Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist aus: • Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen, • den mit diesen Rohren bzw. Schläuchen verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen, • Heizungs- oder Klimaanlagen, • Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen, • Wasserbetten oder Aquarien, • Wassersäulen und Zimmerbrunnen. Als Leitungswasser gelten auch • Betriebsflüssigkeiten aus Heizungs- oder Klimaanlagen, • Wasserdampf, • gasförmige Stoffe aus innenliegenden Lüftungs- und Gasrohren, • flüssige Stoffe aus Wärmepumpen-, Solarheizungs- und sonstigen Anlagen der regenerativen Energieversorgung. Ausgenommen sind sonstige Flüssigkeiten, die zur Energieerzeu- gung bestimmt sind.
Leitungswasserschäden. Wir zahlen bei Schäden durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser aus
Leitungswasserschäden. A.4.2.1 Leitungswasser ist Wasser, das bestimmungswidrig aus- getreten ist aus:
Leitungswasserschäden. Leitungswasser ist Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist aus: – Rohren der Wasserversorgung (Zu­ und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen; – den mit diesen Rohren bzw. Schläuchen verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen; – Heizungs­ oder Klimaanlagen (Einrichtungen der Warmwasser­ oder Dampfheizung, z. B. aus Wärmepumpen, Klima­ oder Solar­ heizungsanlagen); – Wasserlösch­ oder Berieselungsanlagen; – Wasserbetten oder Aquarien. Als Leitungswasser gelten auch Betriebsflüssigkeiten aus Heizungs- oder Klimaanlagen sowie Wasserdampf.
Leitungswasserschäden