Lieferantenregress. 9.1 Unsere gesetzlich bestimmten Regressansprüche innerhalb einer Lieferkette (Lieferantenregress gemäß §§ 445a, 445b, 478 BGB) stehen uns neben den Mängelansprüchen uneingeschränkt zu. Wir sind insbesondere berechtigt, genau die Art der Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) vom Verkäufer zu verlangen, die wir unserem Abnehmer im Einzelfall schulden. Unser gesetzliches Wahlrecht (§ 439 Abs. 1 BGB) wird hierdurch nicht eingeschränkt. 9.2 Unsere Ansprüche aus Lieferantenregress gelten auch dann, wenn die Ware vor ihrer Veräußerung durch uns oder einen unserer Abnehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde.
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Samples: General Terms and Conditions of Purchase, Einkaufsbedingungen, General Terms and Conditions of Purchase
Lieferantenregress. 9.1 Allgemeine Einkaufsbedingungen der GEDORE-Gruppe DE 01/18
15.1 Unsere gesetzlich bestimmten Regressansprüche innerhalb einer Lieferkette (Lieferantenregress gemäß §§ 445a, 445b, 478 BGB) stehen uns neben den Mängelansprüchen uneingeschränkt zu. Wir sind insbesondere berechtigt, genau die Art der Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) vom Verkäufer AN zu verlangen, die wir unserem Abnehmer im Einzelfall schulden. Unser gesetzliches Wahlrecht (§ 439 Abs. 1 BGB) wird hierdurch nicht eingeschränkt.
9.2 15.2 Unsere Ansprüche aus Lieferantenregress gelten auch dann, wenn die Ware vor ihrer Veräußerung durch uns oder einen unserer Abnehmer, z.B. zB. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen (Aeb), Allgemeine Einkaufsbedingungen (Aeb)
Lieferantenregress. 9.1 7.1. Unsere gesetzlich bestimmten Regressansprüche innerhalb einer Lieferkette (Lieferantenregress gemäß §§ 445a, 445b, 478 BGB) BGB stehen uns neben den Mängelansprüchen uneingeschränkt zu. Wir sind insbesondere berechtigt, genau die diejenige Art der Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) vom Verkäufer Lieferanten zu verlangen, die wir unserem Abnehmer jeweiligen Kunden im Einzelfall schulden. Unser ; unser gesetzliches Wahlrecht (bezüglich der Art der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 1 BGB) BGB wird weder hierdurch nicht noch anderweitig eingeschränkt.
9.2 7.2. Unsere Ansprüche aus Lieferantenregress gelten auch dannwerden nicht dadurch beeinträchtigt, wenn dass die mangelhafte Ware vor ihrer Veräußerung durch uns oder einen unserer AbnehmerDritten, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Lieferantenregress. 9.1 11.1 Unsere gesetzlich bestimmten Regressansprüche innerhalb einer Lieferkette (Lieferantenregress Unternehmerrückgriff gemäß §§ 445a, 445b, 478 BGB) stehen uns neben den Mängelansprüchen uneingeschränkt zu. Wir sind insbesondere berechtigt, genau die Art der Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) vom Verkäufer Lieferanten zu verlangen, die wir unserem Abnehmer im Einzelfall schulden. Unser gesetzliches Wahlrecht (§ 439 Abs. 1 BGB) wird hierdurch nicht eingeschränkt.
9.2 Unsere Ansprüche aus Lieferantenregress gelten auch dann, wenn die Ware vor ihrer Veräußerung durch uns oder einen unserer Abnehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Lieferantenregress. 9.1 15.1 Unsere gesetzlich bestimmten Regressansprüche innerhalb einer Lieferkette (Lieferantenregress gemäß §§ 445a, 445b, 478 BGB) stehen uns neben den Mängelansprüchen uneingeschränkt zu. Wir sind insbesondere berechtigt, genau die Art der Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) vom Verkäufer AN zu verlangen, die wir unserem Abnehmer im Einzelfall schulden. Unser gesetzliches Wahlrecht (§ 439 Abs. 1 BGB) wird hierdurch nicht eingeschränkt.
9.2 15.2 Unsere Ansprüche aus Lieferantenregress gelten auch dann, wenn die Ware vor ihrer Veräußerung durch uns oder einen unserer Abnehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen (Aeb)
Lieferantenregress. 9.1 Unsere 7.1 Die gesetzlich bestimmten Regressansprüche innerhalb einer Lieferkette (Lieferantenregress gemäß §§ 445a478, 445b, 478 479 BGB) stehen uns neben den Mängelansprüchen uneingeschränkt zu. Wir sind insbesondere berechtigt, genau die Art der Nacherfüllung (Nachbesserung oder ErsatzlieferungErsatz- lieferung) vom Verkäufer Lieferanten zu verlangen, die wir unserem dem eigenen Abnehmer im Einzelfall schuldenschul- den. Unser gesetzliches Wahlrecht (§ 439 Abs. 1 BGB) wird hierdurch nicht eingeschränkt.
9.2 7.2 Unsere Ansprüche aus Lieferantenregress gelten auch dann, wenn die Ware vor ihrer Veräußerung Veräu- ßerung an einen Verbraucher oder durch uns oder einen unserer Abnehmer, z.B. durch Einbau Ein- bau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Lieferantenregress. 9.1 a) Unsere gesetzlich bestimmten Regressansprüche innerhalb einer Lieferkette Liefer- kette (Lieferantenregress gemäß §§ 445a, 445b, 478 BGB) stehen uns neben den Mängelansprüchen uneingeschränkt zu. Wir sind insbesondere berechtigt, genau die Art der Nacherfüllung (Nachbesserung oder ErsatzlieferungErsatz- lieferung) vom Verkäufer von unserem Lieferanten zu verlangen, die wir unserem Abnehmer Ab- nehmer im Einzelfall schulden. Unser gesetzliches Wahlrecht (§ 439 Abs. 1 BGB) wird hierdurch nicht eingeschränkt.
9.2 b) Unsere Ansprüche aus Lieferantenregress gelten auch dann, wenn die mangelhafte Ware vor ihrer Veräußerung durch uns oder einen unserer Abnehmeranderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Lieferantenregress. 9.1 Unsere 1. Die gesetzlich bestimmten Regressansprüche innerhalb einer Lieferkette (Lieferantenregress gemäß §§ 445a478, 445b, 478 479 BGB) stehen uns neben den Mängelansprüchen uneingeschränkt zu. Wir sind insbesondere berechtigt, genau die Art der Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) vom Verkäufer Lieferanten zu verlangen, die wir unserem dem eigenen Abnehmer im Einzelfall schuldenschul-den. Unser gesetzliches Wahlrecht (§ 439 Abs. 1 BGB) wird hierdurch nicht eingeschränkt.
9.2 2. Unsere Ansprüche aus Lieferantenregress gelten auch dann, wenn die Ware vor ihrer Veräußerung an einen Verbraucher oder durch uns oder einen unserer Abnehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde.
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