Common use of Lieferantenregress Clause in Contracts

Lieferantenregress. 9.1 Die gesetzlich bestimmten Regressansprüche innerhalb einer Lieferkette (Lieferantenregress gemäß §§ 445a, 445b, 478 BGB) stehen dem Käufer neben den Mängelansprüchen uneingeschränkt zu. Der Käufer ist insbesondere berechtigt, genau die Art der Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) vom Lieferanten zu verlangen, die der Käufer seinem Abnehmer im Einzelfall schuldet. Das gesetzliche Wahlrecht des Käufers (§ 439 Abs. 1 BGB) wird hierdurch nicht eingeschränkt.

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Samples: www.aemtec.com, www.brunnergmbh-electronic.de

Lieferantenregress. 9.1 9.1. Die gesetzlich bestimmten Regressansprüche des Käufers innerhalb einer Lieferkette (Lieferantenregress gemäß §gem. § 445a478, 445b, 478 479 BGB) stehen dem Käufer neben den Mängelansprüchen Gewährleistungsansprüchen uneingeschränkt zu. Der Käufer ist insbesondere berechtigt, genau die Art der Nacherfüllung (Nachbesserung oder ErsatzlieferungErsatzlie- ferung) vom Lieferanten Verkäufer zu verlangen, die der Käufer seinem Abnehmer er seinen Abnehmern im Einzelfall schuldet. Das gesetzliche Wahlrecht des Käufers (§ 439 Abs. 1 BGB) wird hierdurch nicht eingeschränkt.

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Lieferantenregress. 9.1 1. Die gesetzlich bestimmten Regressansprüche des Bestellers innerhalb einer Lieferkette (Lieferantenregress gemäß §§ 445a478, 445b, 478 479 BGB) stehen dem Käufer Besteller neben den Mängelansprüchen uneingeschränkt zu. Der Käufer Besteller ist insbesondere berechtigt, genau die Art der Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) vom Lieferanten zu verlangen, die der Käufer Besteller seinem Abnehmer im Einzelfall schuldet. Das gesetzliche Wahlrecht des Käufers (§ 439 Abs. 1 BGB) des Bestellers wird hierdurch nicht eingeschränkt.

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Lieferantenregress. 9.1 1. Die gesetzlich bestimmten Regressansprüche des Bestellers innerhalb einer Lieferkette (Lieferantenregress gemäß §§ 445a, 445b, 478 BGB) stehen dem Käufer ihm neben den Mängelansprüchen uneingeschränkt zu. Der Käufer Besteller ist insbesondere berechtigt, genau die Art der Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) vom Lieferanten Verkäufer zu verlangen, die der Käufer er seinem Abnehmer im Einzelfall schuldet. Das gesetzliche Sein gesetzliches Wahlrecht des Käufers (§ 439 Abs. 1 BGB) wird hierdurch nicht eingeschränkt.

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Lieferantenregress. 9.1 10.1 Die gesetzlich bestimmten Regressansprüche innerhalb einer Lieferkette (Lieferantenregress gemäß §§ 445a, 445b, 478 BGB) stehen dem Käufer neben den Mängelansprüchen uneingeschränkt zu. Der Käufer ist insbesondere berechtigt, genau die Art der Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) vom Lieferanten zu verlangen, die der Käufer seinem Abnehmer im Einzelfall schuldet. Das gesetzliche Wahlrecht des Käufers (§ 439 Abs. 1 BGB) wird hierdurch nicht eingeschränkt.

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Samples: www.president.de

Lieferantenregress. 9.1 7.1. Die gesetzlich bestimmten Regressansprüche innerhalb einer Lieferkette (Lieferantenregress gemäß §§ 445a, 445b, 478 BGB) stehen dem Käufer neben den Mängelansprüchen uneingeschränkt zu. Der Käufer ist insbesondere berechtigt, genau die Art der Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) vom Lieferanten Verkäufer zu verlangen, die der Käufer seinem Abnehmer im Einzelfall schuldet. Das gesetzliche Wahlrecht des Käufers (§ 439 Abs. 1 BGB) wird hierdurch nicht eingeschränkt.

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Samples: www.robert-thomas.de

Lieferantenregress. 9.1 a) Die gesetzlich bestimmten Regressansprüche des Käufers innerhalb einer Lieferkette (Lieferantenregress Lieferantenre- gress gemäß §§ 445a, 445b, 478 BGB) stehen dem Käufer diesem neben den Mängelansprüchen uneingeschränkt zu. Der Käufer ist insbesondere berechtigt, genau die Art der Nacherfüllung (Nachbesserung oder ErsatzlieferungErsatzliefe- rung) vom Lieferanten zu verlangen, die der Käufer er seinem Abnehmer im Einzelfall schuldet. Das gesetzliche Sein gesetzliches Wahlrecht des Käufers (§ 439 Abs. 1 BGB) wird hierdurch nicht eingeschränkt.

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Samples: www.effeff.de

Lieferantenregress. 9.1 20.1 Die gesetzlich bestimmten Regressansprüche des Käufers innerhalb einer Lieferkette (Lieferantenregress gemäß §§ 445a445 a, 445b445 b, 478 BGB) stehen dem Käufer neben den Mängelansprüchen uneingeschränkt zu. Der Käufer ist insbesondere berechtigt, genau die Art der Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) vom Lieferanten Verkäufer zu verlangen, die der Käufer seinem unserem Abnehmer im Einzelfall schuldetschulden. Das gesetzliche Wahlrecht des Käufers (§ 439 Abs. 1 BGB) wird hierdurch nicht eingeschränkt.

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Samples: www.quickpack.de

Lieferantenregress. 9.1 96. Die gesetzlich bestimmten gesetzlichen Regressansprüche des Bestellers innerhalb einer Lieferkette (Lieferantenregress gemäß §§ 445a, 445b, 478 BGBLieferantenregress) stehen dem Käufer Besteller neben den Mängelansprüchen uneingeschränkt zu. Der Käufer Be- steller ist insbesondere berechtigt, genau die Art der Nacherfüllung Nacher- füllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) vom Lieferanten Verkäufer zu verlangen, die der Käufer er seinem Abnehmer im Einzelfall schuldet. Das gesetzliche Sein gesetzliches Wahlrecht des Käufers (§ 439 Abs. 1 BGB) wird hierdurch hier- durch nicht eingeschränkt.

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Samples: www.tectrion.de

Lieferantenregress. 9.1 Die gesetzlich bestimmten Regressansprüche des Käufers innerhalb einer Lieferkette (Lieferantenregress gemäß §§ 445a, 445b, 478 BGB) stehen dem Käufer diesem neben den Mängelansprüchen uneingeschränkt zu. Der Käufer ist insbesondere berechtigt, genau die Art der Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) vom Lieferanten Lieferant zu verlangen, die der Käufer seinem er seinen Abnehmer im Einzelfall schuldetschulden. Das gesetzliche Wahlrecht des Käufers (§ 439 Abs. 1 BGB) wird hierdurch nicht eingeschränkt.

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Samples: baumit.de

Lieferantenregress. 9.1 16.1 Die gesetzlich bestimmten Regressansprüche des Bestellers innerhalb einer Lieferkette (Lieferantenregress gemäß §§ 445a478, 445b, 478 479 BGB) stehen dem Käufer Besteller neben den Mängelansprüchen uneingeschränkt zu. Der Käufer Besteller ist insbesondere berechtigt, genau die Art der Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) vom Lieferanten Verkäu- fer zu verlangen, die der Käufer Besteller seinem Abnehmer im Einzelfall schuldet. Das gesetzliche Unser gesetzliches Wahlrecht des Käufers (§ 439 Abs. 1 BGB) wird hierdurch nicht eingeschränkt.

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Samples: www.zera.de

Lieferantenregress. 9.1 1. Die gesetzlich bestimmten gesetzlichen Regressansprüche des Bestellers innerhalb einer Lieferkette (Lieferantenregress gemäß §§ 445a, 445b, 478 BGBLieferantenregress) stehen dem Käufer neben Besteller ne- ben den Mängelansprüchen uneingeschränkt zu. Der Käufer Besteller ist insbesondere berechtigt, genau die Art der Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) vom Lieferanten Verkäufer zu verlangenver- langen, die der Käufer er seinem Abnehmer im Einzelfall schuldet. Das gesetzliche Sein gesetzliches Wahlrecht des Käufers (§ 439 Abs. 1 BGB) wird hierdurch nicht eingeschränkt.

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Samples: www.currenta.de